Notar- & Grundbuchkosten

Diskutiere Notar- & Grundbuchkosten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin, wusste sonst nicht, wo es besser rein passt. Wenn einer der Moderatoren der...

  1. #1 Anna1985, 08.07.2013
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    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin, wusste sonst nicht, wo es besser rein passt. Wenn einer der Moderatoren der Meinung ist, dass es in einem anderen Forum besser angesiedelt ist, kann es gerne verschoben werden.

    Wir haben im Februar einen Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben; waren dafür also beim Notar. Nach Klärung der Finanzierung, waren wir ebenfalls beim Notar, um die Grundschuld zu bestellen.

    Über diese beiden Vorgänge haben wir auch entsprechend eine Rechnung vom Notar bekommen.

    Meine Frage ist nun, ob wir noch weitere Rechnungen, z.B. vom Grundbuchamt oder ähnliches zu erwarten haben.

    Die Frage taucht auf, da zwischen dem Betrag, den die Bank in der Finanzierung berücksichtig hat und dem bisher bezahlten einen ganz schön große Differenz ist. Was für mich ja nicht weiter schlimm ist - besser mehr einrechnen und weniger zahlen, als andersrum - aber man möchte ja trotzdem vorbereitet sein.

    Lieben Dank für eure Erfahrungen
    Anna
     
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    Natürlich kommt auch eine Rechnung vom Grundbuchamt. Geht alles nach Gebührenordnung, abhängig von Höhe Kaufpreis und Grundschuld. Es gibt Online sogar Rechner, um sich das vorher auszurechnen. Grob landet man bei 1,5% des Kaufpreises, das Amtsgericht ist wahrscheinlich etwas langsam, aber für beide Vorgänge bekommt ihr noch eine Rechnung.

    Nützt Euch nichts mehr, dennoch: Wenn man Kauf und Grundschuld an einem Termn erledigt, ist es etwas günstiger.
     
  3. #3 feelfree, 08.07.2013
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    feelfree Gast

    Die Rechnung für die Auflassung kommt sicher auch noch.
     
  4. #4 Geodesy, 08.07.2013
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    Das fieseste bei so einem Kauf kommt auch noch, der Brief vom Finanzamt! :cry

    Die Frage taucht auf, da zwischen dem Betrag, den die Bank in der Finanzierung berücksichtig hat und dem bisher bezahlten einen ganz schön große Differenz ist.

    Der Satz soll mir hoffentlich doch nicht sagen was ich gerade denke???????????????
     
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    Stimmt - 5% in NRW.
    Auflassung ist eine der beiden Rechnung vom Amtgericht (die andere ist die Umschreibung, wenn Kaufpreis gezahlt).
     
  6. #6 Anna1985, 08.07.2013
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    leider weiß ich nicht, was du denkst...

    mit den 5% meint ihr wohl die Grunderwerbssteuer. Diese Rechnung ist natürlich schon da und auch bereits gezahlt.
     
  7. DerFil

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    Hallo,

    bei uns kamen vom Notar 2 Rechnungen:
    1. Vertrasgebühren, Vorkaufsrechtsanftrage, Fälligkeitsüberwachung
    2. Auflassung

    Von der Justizkasse auch 2
    1. Auflassungsvormerkung
    2. Vorkaufsrechtsverzicht

    Habe gerade mal durchgerechnet, waren 0,07 % vom KP, was Notar und Landesjustizkasse anging.
     
  8. Einmal

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    Ja genau - vorher macht der Notar auch gar nichts :-)

    Wie gesagt, mit 5% für das Finanzamt und ca. 1,5% für Notar/Amt liegst Du im richtigen Rahmen.
     
  9. #9 Anna1985, 08.07.2013
    Anna1985

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    ja, mit den 1,5 % war uns auch bekannt. Nur ist die Summe beim Grundstückskauf ja eine ganz andere als die bei der Grundschuld, handelt sich um einen Neubau mit Architekt.

    Beides in einem Termin abzuwickeln war leider nicht möglich. Die genauen Kreditkosten standen, da Hauspläne nicht ganz fertig waren, bei dem Grundstückskauf noch nicht fest.
     
  10. #10 Geodesy, 08.07.2013
    Geodesy

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    ok, ich dachte schon das diese Nebenkosten zu niedrig oder gar nicht angesetzt waren, auch den Vermesser vergeesen viele und wundern sich wenn dann noch ne Rechnung von 1-3000 € kommt.

    Und wie sollte ich den Satz jetzt richtig verstehen? Welche Differenz ist denn gemeint?
     
  11. #11 Geodesy, 08.07.2013
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    7%?????? Was für ein Auto fährt der Notar?
     
  12. #12 feelfree, 08.07.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ere schrieb 0,07%. Damit fährt der Notar wohl eher Fahrrad...
     
  13. #13 Anna1985, 08.07.2013
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    bei der Finanzierung sind ca. 3.500 (für Notar und Grundbuch - alles andere ist in anderen Posten enthalten, d.h. Vermesser, Bodengutachten, Grunderwerbssteuer, etc.) eingerechnet. Die uns bisher vorliegenden Rechnungen weisen jedoch eine Summe von 1.400 €. Ergibt also eine Differenz von 2.100 €.

    Wollte halt nur wissen, ob ich diese - für mich persönlich - bereits als zusätzlichen Puffer verbuchen kann, oder ob da noch was kommt...

    Die 1. Rechnung des Notars betraff den Kaufvertrag. Die 2. bezieht sich auf die Grundschuldbestellung. Kommt da also noch was mit der Grundbuchänderung?
     
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    Ja klar. Kein Akt ohne Gebühr.
     
  15. DerFil

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    Sorry war eine null zuviel, 0,7 %....
     
  16. #16 Musketier, 08.07.2013
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    Das liegt daran, dass in München die Grundstücke teurer sind als die Häuser.
    Im Rest der Republik ist es meist umgekehrt ;)

    Zumindest der Preis für die Grundschuldeintragung und die "Pauschalen" Beträge wirken sich natürlich bei günstigen Grundtsücken viel mehr aus, als bei teuren Grundstücken.
    Wir kamen mit 1,5% nicht hin.
     
  17. Einmal

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    Wir leider auch nicht, aber was soll's. Wer will, kann sich das ja genau ausrechnen.
     
  18. #18 Juliane, 09.07.2013
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    Bei uns kamen die 1,5% ziemlich genau hin. Es gibt diverse Rechner im Internet, die verlangen den Kaufpreis und die einzutragende Grundschuld anzugeben. Wenn Du dies tust, erfährst Du ziemlich genau was jede einzelne Position kostet, plus Mehrwertsteuer und Schreibauslagen, die auch pauschal mit angerechnet werden. Wie gesagt bei uns hat das ziemlich genau gepasst.

    VG Juliane
     
  19. #19 Musketier, 10.07.2013
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    Wenn ich es richtig vernommen habe, haben sich zum 01.07.2013 die Gerichts- und Notargebühren verändert.
    Damit kommen für die Häuslebauer vermutliche etwas höhere Kosten zu.
     
  20. #20 All1973, 31.07.2013
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    Die Grundbuch- und Notarkosten werden ab 01.08.2013 (um einiges) höher. Zu diesem Zeitpunkt tritt das neue Kostenrecht (GNotKG) in Kraft.
     
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