Bauamt befreit von Bauantrag und Bauleiter

Diskutiere Bauamt befreit von Bauantrag und Bauleiter im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; In der Nachbarschaft entsteht gerade ein neues Bauvorhaben. Die Baugenehmigung wurde im vereingachten Verfahren erreicht. Es geht hier um 2...

  1. #1 sk8goat, 18.06.2013
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    In der Nachbarschaft entsteht gerade ein neues Bauvorhaben. Die Baugenehmigung wurde im vereingachten Verfahren erreicht.
    Es geht hier um 2 Zweifamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus(4 Wohnungen) auf einem aufzuteilenden Grundstück.

    1. Das MFH hat 348m² Wohnfläche und 2000m³ umbauter Raum. Wäre das nicht Gebäudeklasse 4 und schon deswegen das vereinfachte Verfahren nicht möglich? Zudem gilt für das betreffende Grundstück nur eine Ortsbausatzung. Er gibt keinen Bebauungsplan, was mM nach auch eine Voraussetzung für das vereinfachte Verfahren ist. Das Bauamt hat das vereinfachte Verfahren aber zugelassen. Dürfen/Können die das und sich einfach darüber hinwegsetzen?

    2. Für das neue MFH wird ein altes abgerissen. Mit den Abrissarbeiten wurde schon begonnen(Dach abgedeckt, Dachstuhl abgebaut), obwohl noch gar kein roter Punkt vorhanden ist. Wenn ich sehe wie das so abläuft, dann wird mir Angst und Bange. Da turnt ein junger Kerl und seine Freundin nebst 4 Osteuropäern auf dem halb abgebauten Dachstuhl herum. Ohne Gerüst und ohne jede Absicherung nehmen die in ca. 9m Höhe wesentliche Teile der Statik auseinander. Ich mache mir Gedanken, dass am Wochenende oder nachts etwas passieren könnte. Ohne roten Punkt weiss man nicht, wer Planverfasser und wer Bauleiter ist, und an wen man sich wenden könnte, wenn Gefahr im Verzug ist.
    Kann/Darf das Bauamt erlauben, dass ohne roten Punkt begonnen wird, bzw. eine Ausnahme/Befreiung dafür erlassen?

    3. Kann/Darf das Bauamt von der Pflicht einen SiGeKo zu bestellen befreien?

    4. Laut GU wird ausdrücklich kein Bauleiter bestellt, da "jedes Gewerk seinen eigenen Bauleiter bzw. Vorarbeiter hat" und das Bauamt dies so erlaubt hat. Kann/Darf das Bauamt von der Pflicht einen Bauleiter zu bestellen befreien?


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    Ich verstehe ja grundsätzlich den Wunsch ein vorhandenes Grundstück zu bebauen. Nur denke ich, dass das Ganze in einem vernünftigen und geordneten Rahmen ablaufen sollte.
    Welche Möglichkeiten bestehen für Nachbarn auf Einhaltung von Ordnung und Recht, v.a. unter Sicherheitsaspekten hinzuwirken?
     
  2. #2 Thomas B, 18.06.2013
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    Mit so etwas ist nicht zu spaßen!!! Egal ob osteuropäisch, mongolisch, südamerikanisch oder nordeuropäisch. Die fallen da alle gleich schnell nach unten.

    Und da dies kein Spaß ist, würde ich dem Akrobaten dort den Spaß etwas einschränken. BG Bau. Anruf am besten noch eine Mail mit Foto. Das freut ungemein.....
     
  3. Taipan

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    Die beantworten den Jungs vor Ort dann auch all Deine anderen Fragen - auch ohne gefragt worden zu sein.
     
  4. #4 Der Bauberater, 18.06.2013
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    Wie es Thomas schrieb: BG-Bau und evtl. der Zoll
     
  5. #5 sk8goat, 18.06.2013
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    @Thomas B:
    Danke für den Hinweis. An die BG Bau hab ich auch schon gedacht. Die kriegen morgen eine Email mit Bild.

    @Bauberater:
    Unter 51 LBO (2) steht dann aber dass diese Vorhaben innerhalb des Geltungbereichs eines Bebauungsplans nach dem 29.06. 1961 liegen müssen. Und das ist hier nicht der Fall.
    Ist dann das vereinfachte Verfahren zulässig?

    Das Bauamt fordert keinen SiGeKo und keinen Bauleiter und auch keine Fachbauleiter.
    Kann dann einfach jedes Gewerk so vor sich hinwursteln?

    Ich finde es einfach nur bedenklich, weil es hier um umfangreiche Verbaumaßnahmen geht, nebst Unterfangungen der Nachbargebäude, Hang-Schichtenwasser und hohe Grundwasserstände. Drumherum stehen xhundert Jahre alte Fachwerkhäuser.

    Was ist denn die richtige Stelle beim Zoll?
     
  6. #6 ManfredH, 19.06.2013
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    Ob bei einem Bauvorhaben ein SiGeKo notwendig ist oder nicht, liegt m.E. nicht im Ermessen des Bauamts, sondern richtet sich einzig und allein nach der
    http://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/
    genauer gesagt den §§ 3 und 4
     
  7. #7 Bautzen, 19.06.2013
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    geil, wie mein Nachbar´, leute denunzieren und anscheißen.
    Was geht es dich an, was die auf dem Nachbargrundstück veranstalten?
    Wenn die abstüzen oder sonst was? Hast du nix zun tun, das du schauen musst was ander machen?
     
  8. Taipan

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    Du irrst gewaltig. Wenn offensichtlich Gefahr für Leib und Leben besteht muss jeder, der es erkannt hat, handeln.
     
  9. H.PF

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    Wenn man das nicht tut und es passiert ein Unfall und man kann beweisen das du es wusstest aber nicht gehandelt hast kann es dir schnell passieren, das du angeklagt und verurteilt wirst.


    Für Amateure wird das nicht so streng ausgelegt, für Bauprofis schon eher...
     
  10. #10 Der Bauberater, 19.06.2013
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    Du musst aber nach 51 (1) LBO schauen und nicht (2). Alle KG-Verfahren nach 51 (1) müssen im B-Planbereich liegen. Alle Vereinfachten nach 52 (1) LBO müssen NICHT im B-Plan Bereich liegen, drunter fallen aber die gleichen Vorhaben die in 51 (1) beschrieben sind :shades
    Ist halt so!!
     
  11. #11 sk8goat, 19.06.2013
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    Es geht sicher nicht darum jemand zu denunzieren oder anzuscheißen. Und schon gar nicht will ich mich selbst anscheßen lassen von jemand der erst ein paar Tage hier im Forum ist.
    Die armen Kerle die dort arbeiten werden von ihrem Chef da hochgetrieben und der spart sich die Kosten für ein Gerüst mit Gewebenetz und spart sich jegliche andere Absicherung.
    Ich hab keinen Bock mitanschauen zu müssen wie einer von denen runterfällt und direkt vor meinen Füßen auf die Straße klatscht. Dann habe ich nämlich tatsächlich etwas zu tun das ich eigentlich nicht machen müssen will: medizinische Erstversorgung und Erste Hilfe zu leisten und zu organisieren.

    Das Abrisshaus steht Giebelseitig direkt an der Straße. 80m weiter ist ein Kindergarten, weshalb mehrmals täglich Kindergartenkinder direkt an diesem Haus vorbei gehen. Wenn da eine Baustelle ist, dann bleiben die natürlich auch mal gerne stehen um zu schauen. Unverwantrotlich, wenn einem Kind ein Dachziegel oder ein Stück Dachstuhl aus 8m Höhe auf den Kopf fallen würde.
     
  12. #12 sk8goat, 19.06.2013
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    In der Straße wurde in den letzten Jahren mehrmals gebaut. Immer gab es eine ordentliche Baustelleneinrichtung mit Bauzaun, Gerüst usw.
    Bei diesem Bau sehe ich nichts dergleichen.

    Der 'Abrissunternehmer' kam hier ohne jegliches Werkzeug an. Er fährt halt mehrmals täglich zum benachbarten OBI und kauft sich Werkzeug. Ich dachte eigentlich immer, dass ein Abrissunternehmer Kenntnisse in Standsicherheitsfragen haben muss.
    Bin mir nicht sicher ob der hier tätige überhaupt schon mal ein Haus in dieser Größenordnung abgerissen hat. Merkwürdig ist auch, dass er mit privatem Auto kommt und sich weigert seinen Namen und den Namen seiner Firma zu nennen.

    Zitat aus der Baugnehmigung:
    Auflagen und Bedingungen für den Baubeginn (§ 59 Abs. 1 LBO)
    sind vor der Baufreigabe (Roter Punkt) zu erfüllen.

    Vor Baubeginn ist dem Baurechtsamt eine Bestätigung des zur Durchführung der
    Abbrucharbeiten bestellten Fachunternehmers vorzulegen, dass dieser
    -über die notwendige Sefähigung zur Durchführung der Abbrucharbeiten verfügt,
    insbesondere über ausreichende Kenntnisse in Standsicherheitsfragen, Fragen des Arbeitsund
    Gesundheitsschutzes sowie ausreichende praktische Erfahrungen beim Abbruch
    baulicher Anlagen,
    - über die für den Abbruch notwendigen Einrichtungen und Geräte verfügt.
    Verfügt der bestellte Fachunternehmer nicht über die geforderten Kenntnisse in
    Standsicherheitsfragen, hat er die Hinzuziehung eines geeigneten Tragwerkplaners zu
    bestätigen.
     
  13. #13 Thomas B, 19.06.2013
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    Mein O.K. für das Denunzieren hast Du!

    letztendlich werden es Dir die Arbeiter danken, wenn sie eine Absturzsicherung bekommen (auch wenn sie es Dir evtl. nicht sagen werden). Den Chef der Firma so richtig einen vor den koffer zu schei*** ist absolut in Ordnung. Solche Leute brauchen das!
     
  14. #14 Der Bauberater, 19.06.2013
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    Im KG-Verfahren gips keinen roten Punkt und auch keine Baufreigabe.

    Deregulierung heißt das Zauberwort. Stärkung der Eigenverantwortung.

    Für Schwarzarbeit hat der Zoll.de eine eigene Seite eingerichtet

    Missstände bei der Arbeitssicherheit macht die BG.

    Ruf an, wenn da was passiert, dann zahlt es die Allgemeinheit.
     
  15. #15 sk8goat, 19.06.2013
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    @Bauberater:
    Keine Ahnung ob es dir bekannt ist, aber es gibt einen Unterschied zwischen dem KG-Verfahren und dem Vereinfachten Verfahren. Zumindest hier in BW ist das wohl so. Ich bin kein Architekt und kenne mich demenstprechend nicht so gut aus.
    Nach meiner Information gibt es beim Vereinfachten Verfahren sehr wohl einen Roten Punkt(Baufreigabe). Siehe auch Zitat aus der Baugenehmigung von oben.

    Weiteres Zitat aus Nebenbestimmungen des Bauantrags:
    Der Bauherr hat an der Baustelle den erteilten Baufreigabeschein(Roter Punkt) anzubringen. Der
    Bauherr hat in den Baufreigabeschein Name, Anschrift und Rufnummer der
    Bauunternehmer für die Rohbauarbeiten spätestens bei Baubeginn einzutragen; dies gilt
    nicht, wenn an der Baustelle ein besonderes Schild angebracht ist, das diese Angaben
    enthält. Der Baufreigabeschein muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar
    angebracht sein (§ 12 Abs. 2 LBO).
     
  16. #16 sk8goat, 19.06.2013
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    @Bauberater
    das war jetzt nicht persönlich oder angreifend von mir gemeint. Wollte nochmal unterstreichen, dass es nicht um KG Verfahren geht, sondern das vereinfachte Verfahren angewendet wurde. Vielen Dank für deine Mithilfe zu Aufklärung.


    Gibt es eine Stelle die die Einhaltung der BaustellV, also ob ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausgearbeitet wird, überwacht?
    Gibt es für Nachbarn Möglichkeiten in diesen Plan Einsicht zu nehmen oder eine Rückbestatigung zu bekommen ob ein solcher vorhanden ist?

    Hinzu kommt jetzt noch ein weiteres Sicherheitsrisiko:
    Das Haus hat neben Strom und Wasser auch einen Gasanschluss. Die Versorgungsleitungen hätten vor Abrissbeginn vor der Grundstücksgrenze gekappt und getrennt werden müssen. Wurde aber nicht gemacht. D.h. die Gasleitung liegt noch im Keller. Wenn jetzt durch den Haus-Abriss kleine Setzungen oder Bewegungen am Gebäude entstehen, dann reißt die Gasleitung und Gas tritt aus. Im Keller betreibt der Abrissunternehmer einen Dieselgenerator . . .


    Die Hinweise mit dem Zoll sind auch gut. Mir persönlich ist es aber erst mal egal ob da alle Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden. (Andere Nachbarn mögen das vielleicht anders sehen). Nur falls BG und EVU nicht kurzfristig für Sicherheit sorgen, dann würde ich den Zoll einschalten. Aber es ist gut das in der Hinterhand zu haben.
     
  17. Taipan

    Taipan

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  18. Markul

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    Ich glaube nicht, das sich nach Meldung beim Zoll schnell was tut.... Probiers mal aus.
     
  19. #19 Der Bauberater, 21.06.2013
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    SO schnell bin ich nicht eingeschnappt :biggthumpup:

    also im Vereinfachten prüft das Baurechtsamt nur das

    oder auf Zuruf!! und das musst du jetzt machen!

    Baurechtsamt, Zoll, der bei Schwarzarbeit recht schnell reagiert und die BG, die im allgemeinen auch recht fix ist.

    :bierchen:
     
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