Wohnflächenberechnung

Diskutiere Wohnflächenberechnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo und guten Abend, ich bin ganz neu hier und da wir in absehbarer Zeit mit unserem Hausbau anfangen möchten bin ich froh dieses tolle Forum...

  1. #1 leonida64, 06.04.2010
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    Hallo und guten Abend,

    ich bin ganz neu hier und da wir in absehbarer Zeit mit unserem Hausbau anfangen möchten bin ich froh dieses tolle Forum entdeckt zu haben. :e_smiley_brille02:

    Habe auch gleich eine Frage:

    Wie kann ich für unser geplantes Haus die Wohnfläche errechnen?

    Wir planen ein Haus mit 2,5 Geschossen (das 1/2 Geschoss ohne Dachschrägen, da im Bauhausstil) ohne Keller.
    Lichte Deckenhöhe soll 2,5m sein, Außenmaße 8x15m (40cm Wandaufbau)
    Davon 30 qm Lagerraum (sozusagen als Ersatzkeller), auf jeder Etage 1 Bad und natürlich Flur und Treppenhaus.
    Dazu kommen noch 1 Vorratsraum, sowie ein HWR. (Fließen diese in die WFL-Berechnung mit ein?)
    Die Gesamtfläche (ohne Aussenmauern) beträgt 220qm.
    Und noch so als Zusatzfrage: wieviel cbm BRI ergibt das eigentlich???

    Ich hoffe ich habe dies ausreichend verständlich dargestellt...

    Gruß,

    Leo
     
  2. Gast

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    Herr Doktor,
    wenn Sie schon so eine genaue Planung haben kann doch nur der Planer,Architekt darüber Auskunft geben!
    Google: Wohnflächenberechnung
     
  3. #3 coroner, 06.04.2010
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    ich pass mich mal dem Forum an...

    ... und Antworte nicht auf die Frage sondern frage zurück, ob sowas nicht der Planer normalerweise auf seine Pläne schreibt... :irre

    Aber mal im Ernst, es gibt je nach LBO (Landesbauordnung) Berechnungsverordnung, Wohnflächenverordnung und DIN 283/277 verschiedene Definitionen der Wohnfläche, unterschiedliche Deckenhöhen die notwendig sind um als Wohnraum zu gelten, unterschiedliche Prozentsätze zu denen Balkon und Terrassenflächen berücksichtigt werden, Vorgaben von Fensterfläche usw. usf.

    ich bin ja mal auf die Experten gespannt... :D
     
  4. #4 leonida64, 06.04.2010
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    Danke schon mal für die antworten.

    Habe natürlich auch nach WFL-berechnung gegoogelt, aber bin dabei nicht unbedingt schlauer geworden.

    Da ich die Planung mithilfe einer Software selbst erstellt habe kann ich nun wohl auch keinen Architekten fragen....
     
  5. #5 coroner, 06.04.2010
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    :yikes Sie hat Jehova gesagt!

    NIEmals...ohne Planer planen und hier Posten....
     
  6. #6 leonida64, 06.04.2010
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    Schade....

    hatte eigentlich gedacht, ich könnte hier vernünftige Antworten bekommen...
     
  7. #7 Schnabelkerf, 07.04.2010
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    Das ist hier nicht so einfach... Es gibt diverse Dinge die hier reproduzierbar zu "unvernünftigen" oder gar keinen Antworten führen.

    Eine Grundregel: Alles so vorsichtig formulieren das sich keine Bau"experten" provoziert fühlen. Sonst gibt es höchstenns die Standardantwort das Du doch gefälligst einen Bau"experten" beauftragen sollst, und das meist nicht sonderlich freundlich formuiliert.

    Es gibt zwar verschiedene Berechnungsverfahren aber sinnvoll für den EFH Bauherren ist allein die Berechnung nach Wohnflächenverordnung.

    Bei Deinem einfachen Bau ohne Dachschrägen etc. sollte das doch recht einfach zu errechnen sein. Solche Feinheiten wie die Nische bei bodentiefen Fenstern oder Abzüge für größere Stützen machen in der Regel den Kohl nicht fett und die kann man erstmal vernachlässigen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2010
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    Mei gudsder Leischenbegugger, bleib bei Deine Leischten.

    Die LBOs sagen gar nichts zur Wohnfläche
    Die II Berechnungsverordnung ist Geschichte
    Die WoFlV gilt (erstmal) nur für bestimmte Bauwerke, wozu EFH nicht zählen
    Die DIN 283 ist noch länger Geschichte
    Die DIN 277 kennt den Begriff Wohnfläche nicht
    Deckenhöhen werden in den LBOs für Aufenthaltsräume definiert. Aufenthaltsräume sind aber z.B. auch Großraumbüros = nix Wohnfläche. (oder wohnst im Büro?)
    Die Balkone/Terrassen sind auch klar

    @ Fragestellerin

    Es gibt keine Formel, aus der sich die WF so berechnen lässt, a´la
    Grundfläche des Hauses * Geschosse * 0,xyz = Wohnfläche.

    Die Nutzflächen werden immer für jedes Haus ermittelt. Und daraus kann man in Anlehnung an die WoFlV dann eine Wohnfläche herausnehmen.

    Von daher: Erst planen, dann (be)rechnen.
     
  9. #9 Schnabelkerf, 07.04.2010
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    Die WoFlV bezieht sich zwar dezidiert auf Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz, ABER sie wird trotzdem auch bei EFHs meist als Wohnflächenberechnungsgrundlage angegeben z. B. bei Bauträgern, Fertighausherstellern usw. Ausserdem hat man damit den Vergleich zur vorherigen Mietwohnung. Wenn man seine EFH durch irgendwelche öffentlichen Förderungen (KfW etc...) mitfinaniziert ist sie eh vorgeschrieben.

    Also auch wenn sie nicht für EFH gedacht ist/war ist sie auch im EFH am praktischsten.
     
  10. #10 leonida64, 07.04.2010
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    @Schnabelkerf & Ralf D.

    Danke für eure Antworten. :-)

    Finde die WFL-Berechnung immer noch undurchsichtig, aber mir ist klar, dass das nicht so einfach ist.
    Gehören Treppenhäuser eigentlich zur WFL dazu oder zählen sie zu den Nutzflächen?

    Die Frage ist für uns u.a. wichtig um Angebote verschiedener Bauträger bezgl. Kosten und WFL miteinander vergleichen zu können.
    Und ja - wir hatten ursprünglich vor mit Architekt zu bauen - das ist uns aber gründlich verleidet worden. :(

    Um möglichst gründlich auf das Marathon-Projekt Hausbau vorbereitet zu sein, sammle ich Informationen wo ich nur kann. Am WE werde ich mich z.B: in "Oberheims Heim" einlesen - denke, das ist noch aktuell.

    Gruß,

    Leo
     
  11. #11 Gast217, 07.04.2010
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    Die Software kann das nicht?
     
  12. Baumal

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    mann machs dir doch nicht so schwer.

    LxB und gut ist. im dachgeschoß wird
    es halt etwas kniffliger.

    angebote von bauträgern kannst du nicht
    vergleichen, da sich diese sich mit wohnfläche
    zum preis xxxx gegenseitig übertrumpfen
    wollen, du bunte plänchen ohne maßketten
    und maßstabslos bekommst, ergo die wohnfläche,
    nicht nachrechnen kannst.

    treppe z.b. ist keine wohnfläche. (wer wohnt auf der treppe)
    anbieter x bietet dir ein haus mit 25 m² mehr,
    zum selben preis an als anbieter y.

    anbieter x rechnet balkone und terrassen zur hälfte,
    anbieter y nur zu einem viertel....

    und so weiter und so fort....

    siehst du als laie auf den bunten bildchen, dass
    anbieter x mal frech die treppe mit einberechnet
    hat, anbieter y so ehrlich war dies nicht zu machen?
     
  13. #13 Thomas B, 07.04.2010
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    ...hatten wir nicht unlängst einen nördlich von D-land gelegenen Haushersteller, der genau dies dreist macht???
     
  14. #14 leonida64, 07.04.2010
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    @Marion

    Nein, die Software unterscheidet nicht zwischen WFL und Nutzfläche.

    @Baumal
    -treppe z.b. ist keine wohnfläche. (wer wohnt auf der treppe)-
    und wer wohnt auf dem Klo?

    Nicht alle Bauträger sezten einem "bunte Bildchen" ohne Maßstab vor.
    Mir ist klar, dass Architekten das Bauen mit Bauträger anders bewerten, aber es gibt in jeder Branche gute und schlechte Anbieter - sowie in allen anderen Berufen auch.
    Gerade um gut vorbereitet zu sein sammle ich Infos - abwertende und belehrende Aussprüche helfen da nicht wirklich weiter.

    Trotzdem danke für eure Antworten.

    Leo
     
  15. #15 Thomas B, 07.04.2010
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    Wohnfläche: WC gehört dazu, Treppe nicht, da diese nun mal nicht zum Aufenthalt dient. HWR gehört m.E. nicht dazu, außer vielleicht dieser Raum dient zudem auch dem Hobby...zum Beispiel. Nutzflächen sind in der Regel Flächen wie HWR, Heizung, Lagerkeller usw.

    Die Berechnung dürfte ja nicht so schwierig sein (Länge x Breite; Innenmaße) beim Umbauten raum eben dann Länge x Breite x Höhe (Außenmaße).

    Für eine recht genaue abschätzung der selber geplanten wohnfläche dürfte das doch genügen, oder? Sollte das Haus dann in dieser Form relaisierbar sein (baurechtlich, statisch, finanziell), wird es irgendwann eingereicht (zur genehmigung). Und da muß doch dann ohnhin ein bauvorlagebrechtigter Planer ran. der kann dann auch ganz genau die tatsächlichen Flächen ermitteln...

    Gruß

    Thomas
     
  16. Baumal

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    verstehe ich nicht, warum du dich direkt
    dumm angemacht fühlst von mir....:irre
     
  17. #17 Thomas B, 07.04.2010
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    Aua...Herr Doktor (im I-Net) ich habe gerade meinen Blinddarm selber entfernt, weiß aber nun nicht so recht, wie eich die Wunde fachgerecht schließe...bitte um schnelle Hilfe, da das wohnzimmer schon komplett eingesaut ist....

    Nur ein Spaß...aber im Ernst: Wenn es an das "echte" planen geht, also die Planung, die später tatsächlich umgesetzt werden soll, dann wäre es nicht eben unklug mal jemanden hinzuziehen, der das gelernt hat/ der das kann. Es darf natürlich jeder sich selbst an seinem wichtigsten Umfeld (vulgo Haus) versuchen, jeoch ist eine Einsparung durch selber machen zumeist festzustellen. Eher das Gegenteil. Man "spart" zwar den Architekten, verplant aber (evtl.) größere Geldsummen sinnlos, die ein guter Planer besser umgesetzt hätte....aber was soll ein Architekt hier schon anderes schreiben?

    Gruß

    Thomas
     
  18. #18 Gast217, 07.04.2010
    Gast217

    Gast217 Gast

    @ Leo

    Warum soll gerade in Deinem Fall die Wohnfläche das Maß aller Dinge sein? Ein Vergleich funktioniert doch auch mit der Nettogrundfläche.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 07.04.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Einspruch, Gnädigste ;)

    Ein Vergleich funktioniert weder über die Wohn- noch die Grund- noch sonst eine Fläche.
    Ein Vergleich von Angeboten ist (und auch das nur halbwegs) über die angebotenen Leistungen möglich.

    Was nützts, wenn Anbieter A 120 m² wasauchimmer zu 199.999 anbietet, B 115 m² wasauchimmer zu 215.000, A aber das Spachteln aller GK-Fugen der Eigenleistung Malerarbeit zuordnet, während B das ebenso wie 20 m Grundleitung mit anbietet.

    @ leo:
    Nehmt Euch einen Fachmann/eine Fachfrau, die/der sich die Angebote ansieht und diese soweit möglich vergleicht.
    Alle anderen Wege führen ins Land der Nachträge
     
  20. #20 leonida64, 07.04.2010
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    @Baumal
    wenn DU dich persönlich von meiner Aussage angesprochen fühlst...

    @
    jeoch ist eine Einsparung durch selber machen zumeist festzustellen. Eher das Gegenteil.
    wer hat gesagt, dass es mir um Einsparung geht?
    Ich möchte mich hier einfach informieren über Grundbegriffe, Verträge, etc. um eben NICHT blöd und blauäugig in die ganze Hausbausache reinzustolpern.

    OT: Mal etwas zum professionellen Planer in Kurzform:
    Wir hatten uns vom Architekten einen Vor-Entwurf vorgestellt - der Architekt setzte dann unsere (Laien)-Skizze in eine professionelle Skizze um - praktisch 1:1 - ohne irgendwelche Änderungen, Verbesserungen oder Vorschläge.
    Andere Leistungen wurden von ihm definitiv nicht erbracht.
    Es existiert auch kein A-Vertrag.
    Wir haben nach diesem Entwurf 7 Monate hinter ihm hertelefoniert um über einen Fortgang der Planung zu sprechen - leider war er nicht erreichbar und rief auch nie zurück. Nur seine Rechnung schickte er nach 5 Monaten.
    Unser besprochenes Budget wurde in seiner Kostenschätzung von ihm mit über 50% saftig überschritten, dafür wollte er dann auch (noch ohne eine einzige von uns verlangte Änderung am Entwurf!) einen 5-stelligen Betrag haben (anrechenbare Kosten natürlich auf Grundlage seiner Kostenschätzung!) - mal als Abschlag (O-Ton) sozusagen.
    Die ganze Sache haben wir zum RA für Baurecht gegeben und warten auf das Ergebnis.

    Gruß,

    Leo

    P.s.: ich möchte hier keine Architekten "verteufeln", es gibt überall schwarze Schafe - aber aus oben genannten Gründen sehen wir uns jetzt auch mal anderweitig um...
     
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