Grenzabstand für Lärmschutzwand

Diskutiere Grenzabstand für Lärmschutzwand im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, auf der Suche nach irgendwelchen Gesetzen, die in meinem Fall anwendbar sind, bin ich hier im Forum gelandet. Mir scheint, hier sind echte...

  1. #1 Schlaule, 07.06.2010
    Schlaule

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    Hallo,
    auf der Suche nach irgendwelchen Gesetzen, die in meinem Fall anwendbar sind, bin ich hier im Forum gelandet. Mir scheint, hier sind echte Auskenner unterwegs. Deshalb hoffe ich, hier kann mir jemand konkret weiterhelfen.
    Mein Fall:
    Auf dem Nachbargrundstück soll der bestehende Supermarkt vergrößert und um einige Parkplätze (auf 38) und eine Ausfahrt (direkt an unser Grundstück grenzend) erweitert werden. Herr Supermarkt war bei uns, um sich auf der Bauzeichnung unsere Einwilligung zum geplanten Bau unterschreiben zu lassen. ("Wenn Sie nicht unterschreiben, machen wir das trotzdem so, aber mit Ihrer Unterschrift gehts schneller")
    Das bisherige Supermarkt-Gebäude steht in ca. 3 Meter Abstand zu unserem Grundstück. Der geplante Anbau ist auch in diesem Abstand eingezeichnet. Aber: Der Parkplatz incl. Ausfahrt soll direkt an (oder auf?) der Grundstücksgrenze liegen. Herr Supermarkt meinte, daß er für Parkplätze keinen Abstand einhalten muss. Eine Lärmschutzwand will er natürlich bauen. Soweit ich das auf dem Plan erkennen kann, soll die ca. 18 m lang werden und mindestens 2m (je nach Lärmgutachten) hoch. Zur Zeit steht auf der Grenze ein ziemlich gammeliger, aber grade noch standhafter Holzlamellenzaun. Ich hoffe, meine Beschreibung ist soweit verständlich.
    Ich habe versucht, im Nachbarschaftsrechtsgesetz und in der Bauordnung NRW, herauszufinden, was hier nun gilt. Mit drei Metern Abstand könnten wir gut leben. Mir hat es leider den Anschein, als wären 0,5 m gesetz-/rechtmäßig. Was ich mir schon wegen der Ausfahrt doch ziemlich heftig vorstelle. Und es scheint da eine 9m-Mauerlänge-Grenze zu geben...
    Wer kennt sich aus? (Das Bauamt-Beratertelefon ist immer überlastet.)
    Welchen Abstand zur Grundstücksgrenze muss diese Lärmschutzmauer haben?
    Wie können wir die nachbarliche Parkplatzausfahrt weiter weg schieben?
    Wie lang darf die Mauer sein?
    Jetzt hoffe ich, dass sich hier jemand mit solch schwierigen Sachen auskennt. Wir wollen diesen Supermarkt ja auch, aber sooo dicht?

    Vielen Dank schonmal fürs Interesse.
    Gruß
     
  2. Baumal

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    eine zeichnung sagt meist mehr, als tausend worte...
     
  3. #3 Schlaule, 07.06.2010
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    Grenzabstand erkennen

    [​IMG]



    geht das so?
     
  4. Baumal

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    wo ist das problem?

    ihr wohnt in einem mischgebiet, nennt eine
    garage von gefühlten 14,0m länge euer eigen,
    und ich kann keine lärmschutzwand, welche vermutlich
    dem sichtschutz dienen soll, erkennen?
     
  5. #5 Schlaule, 08.06.2010
    Schlaule

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    Abstand zur Grenze

    Unsere Garage liegt ca. 1,80m von der Grundstücksgrenze entfernt.
    Ja, die Lärmschutzwand soll auch dem Sichtschutz dienen. Herr Supermarkt hat gezeigt, daß sie eben direkt an die Grenze (Parkplatzlänge) soll. Was bedeutet das, wenn sie auf dem Plan nicht eingezeichnet ist? Will der uns betuppen? Muss man denn für so eine Mauer keinen Abstand halten? Welches Recht/Gesetz gilt denn hier?
     
  6. #6 greentux, 08.06.2010
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    60 € in den Fachanwalt investieren... Klingt blöd, ist aber das Einfachste.
     
  7. #7 Baufuchs, 08.06.2010
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    Baufuchs Gast

    Wenn

    Du Pech hast, lässt Herr Supermarkt den einen Stellplatz, der direkt an der Grenze liegt weg.

    Ebenso die Lärmschutz/-Sichtschutzwand.

    Dann besser?
     
  8. #8 Schlaule, 08.06.2010
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    Können Regeln nicht einfach sein?

    Tja, wir werden dann wohl doch den Fachanwalt befragen müssen. Schließlich kann das eine Entscheidung fürs Leben sein.
    Trotzdem danke für Eure Ratschläge.
     
  9. Julius

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    Was ist jetzt eigentlich Euer Problem?
    Sei doch froh, wenn die Schutzwand direkt an die Grenze kommt!

    Wo ist die Zufahrt zum Parkplatz des Marktes denn bisher?
     
  10. #10 Schlaule, 08.06.2010
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    Zu- und Ausfahrt sind bisher an der anderen Seite des Nachbargrundstücks (unten links meines Fotos, aber nicht mehr drauf). Auf unserer Seite ist nur Ausfahrt geplant, weil mehr Stellplätze gebaut werden und es keine Wendemöglichkeit gibt.
    Unser Problem ist, daß wir davon ausgegangen sind, daß die Mauer mit mindestens 0,5m (noch vorher sind wir sogar von 3m Pflichtabstand ausgegangen) Abstand gebaut wird. Dann wäre die Ausfahrt auch wenigstens ein bißchen weiter weg.
     
  11. bernix

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    ...es wäre sinnvoller, wenn du darauf einwirken könntest, dass die Schallschutzwand leistungsfähig ist...
    da gibts Unterschiede....
     
  12. #12 Schlaule, 08.06.2010
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    Herr Supermarkt hat von Doppel-T-Stahl (senkrecht) mit dicken Holzbohlen, die da eingschoben werden, gesprochen.
    Ich denke, wir haben ein gewisses Mitspracherecht, solange Herr Supermarkt auf unsere Einwilligung hofft.Trotzdem meine ich im Nachbarschaftsrechtsgesetz gelesen zu haben, daß Mauern, Einfriedungen mit 2m Höhe in 0,5 m Abstand zu bauen sind. Und daß unser Grundstück mit einer Mauer vom Parkplatz/Ausfahrt (Lautstärke/Abgase) "abgeschottet" werden sollte, hab ich aus "Besondere Regelungen Bauordnungsrecht" (hat mir ein Immomensch gegeben) herausgelesen. Leider stehen auch dort keine Zahlen.
     
  13. Julius

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    Ich glaube, die Annahme, 0,5m mehr Abstand würden einen nennenswerten Unterschied ausmachen, ist eine irrige solche.
     
  14. Baumal

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    eben.

    wer sollte diesen grenzstreifen von 0,5m von unkraut überwuchert
    pflegen, wenn nicht der "hausmeister" des supermarktes, mit dem recht
    euer grundstück dafür zu benutzen/oder benutzen zu müssen???.....

    ein sichtschutz auf der grundstücksgrenze kommt vermutlich
    allen parteien entgegen.
     
  15. #15 greentux, 08.06.2010
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    Der Sicht- und Schallschutz müsste aber wenigstens schriftlich irgendwo verewigt werden.
     
Thema: Grenzabstand für Lärmschutzwand
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