Genehmigungsplanung

Diskutiere Genehmigungsplanung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hab da mal ne Frage, wir haben vor Monaten einen Entwurf für ein Haus von einem GU unterschrieben. Dass der B-Plan schwierig ist war bekannt....

  1. #1 kutterer, 17.10.2011
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    Hab da mal ne Frage,

    wir haben vor Monaten einen Entwurf für ein Haus von einem GU unterschrieben. Dass der B-Plan schwierig ist war bekannt. Danach wurde von dem Architekten der Firma die Genehmigungsplanung erstellt ,für die wir jetzt eine Baugenehmigung haben, aber inzwischen haben wir nach Tagen in den Plänen erkannt, dass die Genehmigungsplanung zum einen extrem von der Entwurfsplanung abweicht ( EG 20 cm niedriger,Terrassentüren und Haustür 33 cm niedriger ),zum anderen Planungsfehler, wie z.B. Kniestock 32 cm für ein Schlafzimmer ( man kann kein Doppelbett stellen) oder Sauna so niedrig, dass sie nicht begehbar ist,noch nicht mal liegen ginge. Wir stoppten erst mal den Bau. Jetzt wird versucht mit allen Mitteln der Kunst die Wände zu verschieben, den Kniestock um 50 cm anzuheben, um die Dachneigung von 44° auf 38° zu reduzieren . Der Archtitekt ist heillos überfordert und macht einen undurchführbaren Plan ( was wir ihm erklären müssen, weshalb auch das so nicht geht) nach dem anderen. Ungelogen.
    Nun stellt sich die Frage, ob wir nochmal eine Genehmigungsplanung einreichen müssen, die Planer meinten aber,wenn sie die Vorschriften des B-Plans einhielten, seien Änderungen der Dachneigung,des Kniestocks etc, nicht nötig. Da wir wissen, dass das örtliche Bauamt das Nachbarhaus nachgemessen hat, wollten wir das Forum um eine Meinung dazu bitten.

    Danke schon mal im vorraus

    eine verzweiflete Bauherrin
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 17.10.2011
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    Ob Sie eine neue Genehmigung (mit vorhergehendem Antrag) brauchen oder "nur" eine Tektur (Antrag auf Änderung), muss das Bauamt entscheiden.

    Ohne zumindest eine Tektur aber haben Sie schlicht einen Schwarzbau und dafür haben SIE die Verantwortung und die Folgen zu tragen.

    Einzig sinnvoller Rat - Sofort zum Baurechts-RA, dem GÜ Fristen setzen usw.

    Lieber jetzt eine Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
     
  3. Baumal

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    ich würde euch zu einer rechtsberatung raten,
    um aus dem GU vertrag auszusteigen.

    wenns schon bei der genehmigung hapert,
    kanns nicht besser werden...
     
  4. #4 kutterer, 17.10.2011
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    Danke für die so schnelle Antwort, bin grad kurz geschockt über die Eindeutigkeit der Antworten.
     
  5. Baumal

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    ist aber so.
    nimm es dir zu herzen und denk nicht: "alles wird gut"
     
  6. #6 kutterer, 17.10.2011
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    Geht das so einfach aus dem Vertrag auszusteigen?
    Frage deshalb, weil das schon unser 2. Anlauf ist, auf diesem Grundstück ein Haus zu bauen,die erste Firma ging pleite,jetzt dies, uns rennen die Bereitstellungszinsen davon,wir wollten eigentlich endlich bauen.

    Wie lange dauert das in der Regel, bis der Vertrag gelöst ist und man nicht Angst haben muss Schadenersatzforderungen zu zahlen? Haben ja auch schon einiges an Vermesser,Ämter, Banken, etc bezahlt.

    Danke für die hilfe
     
  7. Baumal

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    keine ahnung, ich bin nur architekt, kein anwalt.
    weshalb tappt ihr 2 mal in die selbe falle?
     
  8. #8 kutterer, 17.10.2011
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    Gute Frage,
    das Grundstück, das es zum Haus gab( !!) war klasse. Das Musterhaus traf total unsere Erwartungen und unseren Geschmack. Aber trotzdem Pleite. Da dachten wir beim 2.Haus uns besser informiert zu haben.Nichts ,aber gar nichts Negatives im Internet,die Bauherren,die wir auf den Baustellen kennenlernten,waren voll des Lobs. Mehr als 250 gebaute Häuser, worauf soll man denn sonst noch vertrauen?
    Wie machen es die anderen ,die erfolgreicher sind als wir????
     
  9. #9 Baufuchs, 17.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die anderen unterschreiben wahrscheinlich nicht wie ihr eine Genehmigungsplanung die nicht der Entwurfsplanung entspricht um dann erst nach Erteilung der Baugenehmigung zu merken, dass da was nicht passt.

    Warum habt ihr die Pläne erst geprüft, als die Genehmigung schon erteilt war?
     
  10. #10 kutterer, 19.10.2011
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    Uns wurde erkärt, das sei alles technisch nicht anders lösbar, da der B-Plan eine feste Haushöhe von 7m vorschreibt. Und im Vertrag steht, dass, wenn technisch bedingt,Änderungen möglich sind.
    Aber dass die Planer so gravierend ändern und schon die Genehmigungsplanung gar nicht realisierbar gewesen wäre, das hätten wir uns in unserern dunkelsten Träumen nicht vorstellen können. Selbst jetzt wurden wieder ohne unsere Kenntnis die Balken über den Türen weggeplant, damit wir nicht nur 197 cm Rohbaumass an der Haustür haben.
    Habe euer Thema über lahme Archtitekten und nur einer von 100 soll so sein gelesen. Inzwischen denke ich da ganz anders.
     
  11. Baumal

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    einen anwalt für baurecht suchen.
    schaut, dass ihr aus der nummer (wieder mal) rauskommt...
     
  12. #12 Thomas B, 19.10.2011
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    Raus da....gaaaanz schnell.

    Kleinere änderungen sind ja ganz schön und gut, aber Haustüren mit Rohbaumaß von 1,97m (später also unterhalb von 1,80 m...Zwergentüren oder was) und die anderen Dinge machen doch deutlich, daß man dort bei Abweichungen vom Standard hoffnungslos überfordert ist.

    Thomas
     
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