Bodentiefe Fenster: Abstand zwischen Fensterflügel und Fußboden

Diskutiere Bodentiefe Fenster: Abstand zwischen Fensterflügel und Fußboden im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe hier viel gelesen und muss den Experten und anderen Bauherren mein großes Lob aussprechen. Doch jetzt stehe ich gerade auf dem...

  1. #1 Shnapoo, 20.10.2011
    Shnapoo

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    Hallo,

    ich habe hier viel gelesen und muss den Experten und anderen Bauherren mein großes Lob aussprechen. Doch jetzt stehe ich gerade auf dem Schlauch und hoffe, dass mir jemand einen Tipp geben kann.

    Es geht um bodentiefe Fenster im Sinne von Balkontüren oder Terrassentüren.

    Gibt es eine DIN-Norm, die festlegt, wie knapp ein Tür- bzw. Fensterflügel über dem Estrich schweben darf?

    Gibt es eine Aufklärungspflicht des ausführenden Unternehmens, wenn sich aufgrund der Ausführung der Fenster besondere Einschränkungen ergeben, wie zum Beispiel, dass der Bodenbelag (über dem Estrich) maximal 1 cm dick sein darf oder dass die Oberkante der Entwässerungsebene (außen) mindestens 15 cm unter dem Fenster liegen muss?

    Danke vorab für jeden Hinweis!

    Gruß
     
  2. #2 Baufuchs, 20.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Umgekehrt wird ein Schuh draus.

    Nicht der Fensterbauer legt durch seine Ausführung die Höhe des Fußbodenaufbaus fest.

    Zur Festlegung der Einbauhöhen gibt es den sog. "Meterriss".

    Mal googlen oder hier lesen.

    Im übrigen:

    Gibts bei dir keinen Planer, der die Höhen geplant hat?
     
  3. H.PF

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    Das liegt nicht an den Fenstern, da ist der Fensterbauer völlig unschuldig dran und da kannst du ihm keinen Vorwurf für machen. Er hält sich nur an gegebene Normen und Gesetze...
     
  4. #4 Baufuchs, 20.10.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Einbauhöhe richtet sich zunächst nach OKFF und ist zu planen.

    Gleiches gilt für die Höhe der wasserführenden Ebene, i.d.R. eben - 15cm.
    Mit Zusatzmaßnahmen wie Überdachung oder Ablaufrinne entsprechend weniger.
     
  5. #5 Shnapoo, 20.10.2011
    Shnapoo

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    > Gibts bei dir keinen Planer, der die Höhen geplant hat?

    Es handelt sich um eine Sanierung, die von einem Bau-Ing geplant und durchgeführt wurde. Planungsunterlagen über den Fußbodenaufbau liegen nicht vor. Der Estrich wurde allerdings vor dem Aufmaß der Fenster gemacht, so dass der Fensterbauer wusste, dass er gegen den rohen Estrich misst. Er hat dann nach Gutdünken nur 1 cm Luft zwischen Flügel und Estrich gelassen... bzw. ich gehe davon aus, dass er sich irgendwie vermessen hat, wegen ungleicher Sturzhöhen oder wie auch immer.

    Bestünde denn eine Aufklärungspflicht, wenn sich aus der Ausführung besondere Einschränkungen ergeben, so dass zum Beispiel nicht jeder marktübliche Bodenbelag eingesetzt werden kann? Oder gibt es eine DIN-Norm, die eine Mindesthöhe für den Fußbodenbelag definiert?
     
  6. #6 Gast23627, 21.10.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Kommunikationsproblem

    Es gibt keine Vorschrift oder DIN Norm in der Art, dass ein Fensterbauer einen Abstand zwischen Fensterflügel-Unterkante und Estrich zu wählen hat der es möglich macht einen "Marktüblichen" Bodenbelag zu verlegen.
    Es gibt nämlich keine "Marktübliche" Bodenbelagsstärke, da diese von 3mm bis 30 mm oder mehr variieren kann.

    Aus ihrer Frage geht leider nicht hervor welcher "Marktübliche" Bodenbelag in welcher Stärke nun nicht passen wird bzw. geplant war.
    Und, ist dem Fensterbauer vor dem Aufmaß/der Montage mitgeteilt worden welche Art Bodenbelag vorgesehen/geplant war?

    Wie hätte ihre Frage ausgesehen, wenn der Fensterbauer einen Belag mit einer Stärke von 30 mm berücksichtigt hätte und sie einen Belag von 3 mm verlegen wollen.

    Im Rahmen einer (vorher) üblichen Kommunikation zwischen der Beteiligten hätte:

    der Planer die Bodenbelagsstärke bekannt geben müssen

    sie ihren Wunsch kund tun müssen

    der Fensterbauer danach fragen müssen

    Jetzt müssen sie das vorher versäumte nachholen und miteinander reden...


    Grüße
     
  7. bernix

    bernix

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    ...wieviel Zwischenraum ist denn zwischen Flügel und Estrich?
     
  8. #8 Shnapoo, 24.10.2011
    Shnapoo

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    Der Zwischenraum ist 1 cm.

    Meine Frage rührt daher, dass man vorher nicht wissen kann, welcher Fußbodenbelag in 10 oder 20 Jahren einmal gewählt werden würde. Es hat sich zudem ergeben, dass der Fensterbauer in seinem Aufmaß die Schwellen (damit meine ich ein extra Rahmenstück, das unter den Fenstern montiert werden sollte, um die 15 cm zu gewährleisten) vergessen hat. Diese wurden zwar bestellt, beim Fenstereinbau mangels ausreichender Fensteröffnung aber nicht verbaut. Die Schwelle war also beabsichtigt, weshalb ich von einem Planungs- oder Ausführungsfehler ausgehe, auch wenn nie ein Bodenbelag bestimmter Dicke im Gespräch war.

    Nun richten wir uns nach den Gegebenheiten. Das Bodenniveau außen vor den Fenstern ist noch gestaltbar, so dass es kein Feuchtigkeitsproblem geben wird. Doch es wäre schön, wenn der mutmaßliche Fehler des Bau-Ingenieurs und seines Fensterbauers nicht allein zu unseren Lasten geht, sondern es die Möglichkeit eines Schadensersatzes gäbe. Denn es ergeben sich einfach Einschränkungen, die ggf. den Veräußerungswert der Immobilie beeinträchtigen. So ist beispielsweise eher nicht daran zu denken, die betreffenden Räume mit Parkett auszurüsten. Auch wird nicht jedes Laminat oder Steinzeug passen.

    Ich hoffe, dass die Situation nun einigermaßen verständlich ist.
     
  9. #9 Gast23627, 24.10.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Sie bekommen keinen Cent...

    auf einen fiktiven eventuell möglicherweise in Zukunft vielleicht entstehenden Nachteil.

    Schadenersatz gibt es nur auf einen tatsächlich vorhandenen sichtbaren und als solchen bewiesenen (und in den meisten Fällen durch ein Gericht festgestellten) Schaden.

    Es wird Ihnen voraussichtlich nicht gelingen das Nachzuweisen.

    Gruß
     
  10. bernix

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    ...was sagt der dazu?!

    Estrich war drin?!, leichter kann man es bei einem Aufmaß ja nicht mehr haben....!

    Schau mal von aussen, wie breit der Spalt zwischen Türausschnitt und Fenstertürelement ist.
    Ich vermute, dass der Fensterbauer möglicherweise davon ausgegangen ist, ohne Rahmenaufdoppelung auszukommen...
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2011
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    Was ist das hier? Ein Ü-Ei? Weil drei Dinge auf einmal abgearbeitet werden (Sollen).
    1) Abstand Flügelunterkante - OK Estrich/Endbelag innen -> zu planen und zu vermitteln bzw zu erfragen
    2) Abstand wasserführende Ebene - UK Entwässerungsöffnung -> Ebenfalls zu planen und zu vermitteln bzw zu erfragen
    3) zu groß gefertigte Fensterelemente, aus denen sich die Probleme aus 1) und 2) ergeben
    ????

    Oder James Watt
     
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