Garage + Abfangen Nachbargrundstück

Diskutiere Garage + Abfangen Nachbargrundstück im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, bei unserem aktuellen Neubau stehen wir vor einer Wahl. Unsere Garage mit der Längsseite entlang der Grundstückgrenze (Abstand...

  1. #1 vierwaende, 15.09.2013
    vierwaende

    vierwaende Gast

    Hallo zusammen,

    bei unserem aktuellen Neubau stehen wir vor einer Wahl. Unsere Garage mit der Längsseite entlang der Grundstückgrenze (Abstand 5cm) gestellt. Unser Nachbar wird sein Grundstück etwa 1,5m über den natürlichen Gländeverlauf erhöhen. Beide Vorhaben sind vom Bauamt genehmigt.

    Jetzt stehen zwei Lösungswege im Raum und wir fragen uns was für uns die langfristig beste ist:

    1. Nachbar setzt zum Abfangen entlang seines Grundstückes an der Grenze L-Steine. Es bleibt der Abstand von 5cm auf unserem Grundtück zwischen L-Steine und Garage.

    2. Garage wird verstärkt und abgedichtet und mit Lehmboden aufgefüllt und die L-Steine gehen nur bis zur Garagenecke

    Durch den Lehmboden würde ich die Variante 1 bevorzugen da das Risiko der Dichtigkeit bei uns bleibt. Zumal uns niemand zur Variante 2 Zwingen kann, auch wenn die Kosten vom Nachbarn getragen werden.

    Was denkt Ihr in dem Punkt?

    Danke und Grüße!
     
  2. #2 wasweissich, 15.09.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn das vernünftig gemacht wird (alle parameter berücksichtigt ) spricht eigentlich nur wenig dagegen ....

    die 5 cm drecksammelfurche/ungezieferzuchtanlage macht ja nun keinen wirklichen sinn .
     
  3. #3 vierwaende, 15.09.2013
    vierwaende

    vierwaende Gast

    Danke für Deine Antwort.

    Beim Thema Abdichtung steht hier allerdings nur ein Betumenanstrich mit Anfüllschutz zur Debatte. Eine Drängage ist auf beiden Seiten technisch/behördlich nicht mehr möglich.
    Wäre dies ausreichen? Den Keller mussten wir gegen aufstauendes Sickerwasser abdichten, da wir reinen Lehmboden haben.

    Die Fuge kann man aber doch sicherlich zu den L-Steinen so verschliessen dass keine Drecksammelfuge entseht und trotzdem kein aufstauendes Sickerwasser auftritt. Oder liege ich da falsch?

    Danke und Grüße!
     
  4. #4 Skeptiker, 15.09.2013
    Skeptiker

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    Wenn die Fuge verblecht wird ist das die a) haltbarste und b) juristisch sauberste Lösung. Denn: Auf welcher Seite würde die Wand verstärkt, was passiert mit der Verstärkung, wenn die Garage mal erneuert oder verändert werden soll ... ?
     
  5. #5 vierwaende, 22.09.2013
    vierwaende

    vierwaende Gast

    Hallo zusammen,

    danke schön Skeptiker für Deine Antwort. Persönlich wäre das auch mein Favorit.

    Kann mir jemand sagen welchen Abdichtungsaufwand man betreiben müsste, wenn man die Garage mit Lehmboden auf >1.6m auf der kompletten Längsseite verfüllen würde. Davor und danach würden würde mit L-Steinen abgefangen?

    Bei uns ist der Boden bis unter das Kellerfundament purer Lehmboden und somit muss man leider immer mit aufstauendem Sicherwasser rechnen.

    Vielen Dank und Grüße!
     
  6. mrauen

    mrauen

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    naja, wenn Dein Nachbar sein Gelände höher anlegen will, sollte er auch die Sicherung seiner Auffüllung übernehmen. Ich persönlich wöllte nicht das meine Garage vom Nachbarn halb zugeschüttet wird. Mit dem Isolieren ist es ja nicht getan, es müßte eine Drainage gelegt werden die mindestens tiefer wie die Bodenplatte der Garage liegt. Die Wände würde ich mit einer Bitumendickbeschichtung verputzen und mit einer Noppenfolie abstellen. Dazu gehört eine ordentliche Drainsplittpackung für das Drainagerohr die auch mit einem Filterflies geschützt ist. Wenn das alles fachmännisch gemacht ist, sollte das gehen. Aber die Version mit den Winkelsteinen und dem Abschlußblech ist natürlich die bessere. Wobei ja auch die Winkelsteine abgedichtet sein sollten und eine Drainage hergestellt werden muß!
     
  7. #7 peterk61, 24.09.2013
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    Der Aufwand für die Abdichtung hängt von der Angabe des Lastfalles durch den Bodengutachter ab. Bei Lehmboden oberhalb des Grundwasserspiegels dürfte ohne nähere Kenntnisse des Umfeldes der Lastfall aufstauendes Sickerwasser zutreffen. Die Abdichtung wäre dann gemäß DIN 18195-6 auszuführen. Sollte im Bodengutachten aufgeführt sein.
     
  8. #8 Skeptiker, 24.09.2013
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    bei allen Überlegungen die jetzt zur Wasserableitung angestellt werden: Bitte bedenken, dass die arme kleine Wand zukünftig auch Erddruck aufnehmen muss, für den sie mit Sicherheit nicht ausgelegt wurde. Insbesondere Mauerwerk ohne bzw. mit geringer Auflast mag das nach meinem dünnen Laienwissen überhaupt nicht. L-Winkel haben damit bei fachgerechtem Einbau im Rahmen ihrer Zulassung kein Problem.

    Deshalb noch einmal der Hinweis auf meine erste Empfehlung! :konfusius
     
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