Mengenberechnung

Diskutiere Mengenberechnung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe gerade eine Diskussion zur Mengenberechnung in einem Einheitspreisvertrag. Im LV steht: 200m² vorelementierte...

  1. Gwenny

    Gwenny

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    Hallo,

    ich habe gerade eine Diskussion zur Mengenberechnung in einem Einheitspreisvertrag.

    Im LV steht:

    • 200m² vorelementierte Holzrahmenbauwand als Wandtafel nach DIN 1052:4:88, Teil 3 liefern und in Systembauweise mit integrierten Stützen, Stürzen (gesonderte Positionenen) oberhalb der Rohdecke montieren.
    • 200m² Holzfaserdämmung liefern und setzungsicher in die Holzrahmenaussenwand einbringen.

    Berechnet wurden 200m² vorelementierte Holzrahmenbauwand als Wandtafel sowie 200m² Dämmung.

    Ich aber sage, es kann niemals 200m² Dämmung in der Wand drin sein, aufgrund der ganzen Rippen, Schwellen und Rähm, die so in einer Wand drin sind.


    Wie seht Ihr es?
     
  2. #2 Gast036816, 08.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn es ein einheitspreisvertrag ist, dann ist auch nie und nimmer exakt 200 m² wand aufgemessen worden, das müsste irgendein wert bis zur 2. oder 3. stelle hinter dem komma zwischen 190 m² und 210 m² sein. bist du dir sicher, dass du einen rechnung mit einem geprüften aufmaß erhalten hast oder ist es überhaupt eine prüffähige rechnung mit aufmaß und aufmaßplänen?
     
  3. #3 Thomas B, 08.10.2013
    Thomas B

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    ...kann gut sein, daß dieses Innenleben übermessen wird (siehe hierzu VOB/C; DIN 18 340, Nr. 5.2). Wenn VOB-Vertrag, dann diese mal studieren...
     
  4. Gwenny

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    Es sind jeweils 202,13m² aufgemessen. 200 läst sich einfach schneller schreiben. Jedenfalls sind die m² identisch.
    Skizzen mit Aufmaß sind in der Rechnung vorhanden.
    Was ist ein Aufmaßplan?



    Habe keine DIN. Hat jemand einen Auszug davon?
     
  5. #5 Bauliesl, 08.10.2013
    Bauliesl

    Bauliesl

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    Ist es nicht egal, ob da nu 200 oder 203 oder 190 qm drinstehen? Abgerechnet wird doch ohnehin nach Aufmaß und tatsächlichen qm....
    ...frage ich mich gerade..
    Gruß,
    Liesl
     
  6. #6 Baufuchs, 08.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das sind die Skizzen mit Aufmaß, die du bekommen hast.
     
  7. #7 Gast036816, 08.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aufmaßplan - die zeichnung, aus der die abmessungen der einzelnen bauteile zu ersehen sind - länge, breite, höhe, dicke - und aus deren zahlen kolonnen sich die 202,13 m² als rechenergebnis ergeben. entweder wird nach den maßen der planung abgerechnet oder es werden die die am bau gemessenen werte in den plan übertragen.

    aus der abrechnungsregel din 18340 - unterbrechungen durch bauteile - fachwerkteile, stützen, unterzüge, vorlagen mit einer breite größer als 30 cm werden abgezogen. bauteile die z. b. 29 cm breit und 3 m hoch sind, werden übermessen. auch so etwas ergibt sich aus dem aufmaßplan.
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Maßgeblich ist hier m.E. die DIN 18334 VOB/C ATV Zimmer- und Holzbauarbeiten. Sinngemäß steht aber das Selbe drin. Die Abrechnungsregel, dass erst über 30 cm Breite abgezogen wird, zieht sich durch alle Gewerke, die irgendwelche Schichten einbauen, wie Trockenbau, Dachdeckung und auch Zimmer- und Holzbauarbeiten.

    Auszug DIN 18334, Fassung 2012-09:

    5 Abrechnung
    ...
    5.2 Es werden abgezogen
    ...
    5.2.1.2 Unterbrechungen in der zu bearbeitenden Fläche durch Bauteile, z. B. Fachwerkteile, Stützen, Unterzüge, Vorlagen, Sparren, Unterkonstruktionen, mit einer Einzelbreite über 30 cm bei Zwischenböden, Dämmstoff-, Trenn- und Schutzschichten, Schüttungen, Dampfbremsen, Abdichtungen, Schalungen, Bekleidungen und dergleichen.
     
  9. Bruno

    Bruno

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    Die Frage, ob die Abrechnungsregeln der VOB hier gelten, ist natürlich zu prüfen. Beim VOB-Vertrag ist es klar. Beim BGB-Vertrag ohne eigene Abrechnungsregeln könnten die Abrechnungsregeln der VOB über die Hintertür der Üblichkeit gelten. Vor längerer Zeit gab es da mal eine entsprechende Gerichtsentscheidung bei Putzarbeiten, wenn ich mich richtig erinnere.
     
  10. #10 Gast036816, 08.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Bruno - du hast natürlich recht, gehört zu den zimmererarbeiten, ich hatte die din-angabe von Thomas B. nicht überprüft und abgeglichen.

    entscheidend ist aber, ob das in der leistungsbeschreibung bei den zimmererarbeiten oder bei den trockenbauarbeiten - dämmung und beplankung - verankert ist.
     
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