Nach Abnahme und nachträglicher Genehmigung des Abwasseranschlusses...

Diskutiere Nach Abnahme und nachträglicher Genehmigung des Abwasseranschlusses... im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; .... durch das Tiefbaumt hat die Stadt trotzdem seit 4 jahren keine Abwassergebühren einkassiert. (Die Genehigung erfolgte nachträglich weil der...

  1. Bowman

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    .... durch das Tiefbaumt hat die Stadt trotzdem seit 4 jahren keine Abwassergebühren einkassiert.
    (Die Genehigung erfolgte nachträglich weil der Kanalbauer irgendwie da Formfehler begangen hatte)

    Da frage ich mich, was ist da los? Schonmal sowas gehabt?
    Nach 4 Jahren beginnt die Verjährung.. trotzdem frage ich mich, was ist da wohl schief gelaufen?
     
  2. #2 Gast036816, 17.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du dein geld unbedingt los werden möchtest, nennt dir bestimmt jemand seine kontodaten. dann kannst du auch jährlich überweisen.
     
  3. Bowman

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    ich hatte an dich gedacht.
    naja mir gehts es eher darum, ob ich, der architekt oder "sonstwer" sich darum hätte kümmern müssen
    oder ob normalerweise das tiefbauamt automatisch an die "gebührenstelle" meldet

    es kommt mir halt komisch vor, weil deutschland mir bisher noch nie einen euro geschenkt hat und da fühle ich mich unwohl ;)
     
  4. Baumal

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    da frage ich mich schon, was die frage soll?, wer sollte sich "sonstwer" wenn nicht der
    bauherr, darüm kümmern.? der kanalbauer etwa?
     
  5. Baumal

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    mir geht dieses IT dahergequatsche langsam auf den senkel.
     
  6. #6 Gast036816, 17.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ist nicht gut, wenn du an mich denkst. du solltest lieber nachdenken, wie du das problem löst, wenn es dich bedrückt. es ist deine aufgabe, dich um die öffentlichen ver- und entsorger zu kümmern. wenn du eine vollmacht und einen auftrag erteilt hast, dann kümmert sich derjenige darum!
     
  7. Julius

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    Ähm, seit wann werden Abwassergebühren vom Tiefbauamt erhoben?
    Üblicherweise macht das der Abwasser-Entsorgungsbetrieb, meist nach bezogener Frischwassermenge und ggf. nach Größe der versiegelten Fläche (Regenwassereinleitung).
    Dabei gerne Rechnungstellung über den Frischwasserversorger (im Auftrag).

    Oder meintest Du etwas ganz anderes? Den Netzkostenbeitrag etwa? Oder Baukosten für den Hausanschluß?
     
  8. Bowman

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  9. Bowman

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    nein, das ist ja gerade die Frage. Das das Tiefbauamt das nicht einzieht ist klar. Aber die haben ja nunmal die Informationen, wer wie und wo das Abwasser abführt
    Es geht um die Abwassergebühren. Auf dem Bescheid der Stadt wird nur der Frischwasserverbrauch aufgeführt

    Die Frage ist halt, wo ist der Fehler im System.
    Oder anders gefragt. Muss ich immer nur 3-4 Jahre Wassergebühren zurücklegen. oder mehr als 4 Jahre weil ich einen Fehler gemacht habe und dementsprechend keine Verjährung nach 4 Jahren gilt.
     
  10. #10 wasweissich, 17.01.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wieviel kostet das frischwasser ?
     
  11. Bowman

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    die Stadt schreibt generell: Abwasser wird im Grundsteuer- und Gebührenbescheid als Schmutzwasser aufgelistet.
    Dieser Kostenpunkt fehlt bei mir.
    Das Steueramt hat somit keine Informationen darüber das dort ein Kanalanschluss existiert.

    Frischwasser kostet das übliche. 1,68 oder so in der Ecke pro m³
     
  12. Julius

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    Wieso verhältst Du Dich derart asozial?
    Geh zum zuständigen Rechnungsteller, teile dort die Einleitung mit und bitte um Abrechnung der aufgelaufenen Zeiträume!
     
  13. Bowman

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    ok das mache ich. Danke Julius
    ich möchte mich auch an dieser Stelle nochmal für meine Asozialität bei allen lesenden Mitbürgern entschuldigen.

    Ich dachte halt dieser Sachverhalt zw. den Ämtern läuft automatisch ab.
     
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