Kalk-Gips-Putz 3 Tage alt und Außentemperaturen - Thema Lüften

Diskutiere Kalk-Gips-Putz 3 Tage alt und Außentemperaturen - Thema Lüften im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo. Nach dem Lesen hier im Forum und der heutigen Befragung "meiner" Putzer bin ich nicht ganz sicher, alles richtig verstanden zu haben:...

  1. #1 Projektante, 20.01.2014
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    Hallo.

    Nach dem Lesen hier im Forum und der heutigen Befragung "meiner" Putzer bin ich nicht ganz sicher, alles richtig verstanden zu haben:

    Der Putz - war am Freitag fertig geputzt - ist noch sehr feucht. Wenn es draußen frostfrei ist, soll gelüftet werden, Stoßlüftung oder auch längere Zeit mit allseits angekippten Fenstern. So sagten die Putzer. Wenn es aber draußen unter Null Grad sind, soll gar nicht gelüftet werden, weil sonst der Putz Schaden nimmt?

    Wie lange muß er denn Zeit gehabt haben zum Aushärten, bevor er gefahrlos auch bei Minusgraden gelüftet werden kann? Es ist ja sehr feucht in der Bude...

    Nächste Frage: Wenn "mein" Estrich kommt, bin ich verreist. Er muß dann ein paar Tage unbetreten ruhen und soll dann auch - ohne Zugluft und nur bei draußen frostfrei - gelüftet werden. Ich komme erst 2 Tage nach dem frühestmöglichen ersten Betretenstermin zurück. Muß ich mich um einen Lüftungsvertreter kümmern oder kann ich die 2 Tage verstreichen lassen und halt erst dann mit dem Lüften anfangen, vor allem, falls es wirklich nicht frostfrei ist? Beheizt ist dann noch nicht, soll erst nach 14 Tagen beginnen...

    Das paßt irgendwie alles nicht ganz zu dem, was ich mir hier vorher angelesen habe - bzw. verstanden habe aus dem Angelesenen...

    Danke für Aufklärung...
     
  2. #2 gunther1948, 20.01.2014
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    hallo
    ca. 1 tag pro mm putzdicke bei ca. 10°c raumtemperatur, endfeste nach ca.14 Tagen.
    und aus was isser.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 Projektante, 20.01.2014
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    Laut Plan wird es ein Zementestrich (Heizestrich ZE20 / CT-C25-F4 nach DIN EN 13813) sein...

    Danke erstmal für den Tip zum Putz - dann bleiben die Fenster erstmal 2 Wochen zu...laut Wetterprognose...
     
  4. #4 gunther1948, 21.01.2014
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    hallo
    das ist falsch du musst lüften aber auch gleizeitig die temperatur auf 8-10°C halten.
    das gleiche gilt für den estrich.

    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 Kater432, 21.01.2014
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    Bleibt aber nicht auch die Frage .... 'wer ist dafür zuständig?'
    Ich meine wenn er ein Komplett-Paket gekauft hat (GU/GÜ) und die dahingehend nichts geregelt haben, dann ist die Firma doch dafür zuständig, oder nicht?

    Wie soll der 'Laie' dies hier korrekt handhaben?
     
  6. sarkas

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    Das ist Blödsinn!

    Immer wieder mal ein paar Minuten querlüften, damit ein kompletter Luftaustausch gewährleistet ist.
    Das geht in diesen Zeitintervallen bei nahezu jeder Außentemperatur.

    Schaden könnte es nur dann, wenn so lange offen ist, dass der Putz zu stark abkühlen könnte, was in einem solchen Zeitrahmen nicht möglich ist.

    Eine wie oben beschriebene Grundtemperatur (innen) vorausgesetzt.
     
  7. #7 Gast036816, 21.01.2014
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    Gast036816 Gast

    die frage ist berechtigt, aber unter einem anderen aspekt:

    sorgt der bauherr selbst für die durchlüftung und macht dabei etwas falsch, dann schält sich der gu/gü nachher aus der gewährleistung.
     
  8. #8 Kater432, 21.01.2014
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    Die Frage ist ja auch, wer ist wirklich dafür zuständig, oder?

    Möglichkeit 1
    Beauftrage ich/Architekt einen Putzer, der den Innenputz aufbringt, wird dieser wohl nicht etliche Tage vor Ort bleiben um zu lüften. Dieses wäre aber doch idR notwendig damit sein Werk mangelfrei bleibt/wird. Daher wird dieser wohl schriftlich oder mündlich drauf hinweisen, wie zu lüften ist.

    Möglichkeit 2
    Komplett-Paket über GÜ/GU. Somit beauftragt dieser den Putzer. Haben die untereinander bzgl. des Lüftens Absprachen, ist erstmal der GU/GÜ zuständig, oder nicht? Sofern dieser natürlich nichts schriftlich in seiner Bauleistungsbeschreibung vermerkt hat.

    Bei uns lief alles über GU/GÜ. Der Innenputz wurde im Februar eingebracht, also kühl draussen. Eigentlich ideal um die Feuchtigkeit rauszubekommen. Der Putz war am Freitag fertig und die Sanitärfirma fing am Mo an und hatte auch mit einem Elektroheizlüfter weitergeheizt. Allerdings haben die wohl NIE wirklich gelüftet, obwohl von unserem Sachverständigen hingewiesen. Es war Ihnen wohl zu kalt und der Heizlüfter hat es schließlich schon so schön warm gemacht. Der Bauleiter selbst ja sich auch nicht wirklich gekümmert. So wie es uns möglich war, haben wir nach Feierabend zumindest für einen guten Luftwechsel gesorgt. Was aber scheinbar nicht gereicht hatte. Der Gipsputz hatte dann eine "Sinterschicht" an der Oberfläche, die ja vom zu langsamen trocknen kommt.
    Der BL wollte das beseitgen in unsere Richtung schieben, weil für Malerarbeiten ja wir zuständig wären. Auf netten Hinweis das die Sinterschicht ja ein Mangel des Putzes ist und durch schlechtes Lüften herführt und wir nicht dafür zuständig waren, wurde die Sinterschicht dann noch beseitigt.
     
  9. #9 Projektante, 21.01.2014
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    Na super. Da waren sie wieder, meine 2 Probleme....

    Gestern waren die Putzer noch da. Bei Gü-Vertrag also deren Prob, gestern war auch der Bauleiter da, der mir sagte, nicht lüften bei Frost...vom Putzer bestätigt.
    Heute war ich nicht lüften, es fror...

    Ab Donnerstag sind wieder heizende Gewerke da. Denen mittags mal für 5 Min. die warme Luft rauslüften - ist ja schließlich mein Strom - kriege ich locker hin. Morgen aber habe ich definitiv keine 8 bis 10 Grad mehr in der HÜtte, die Ausatemluft ist zu sehen. Lüfte ich nun morgen trotzdem durch? Z.B. alle Fenster im Uhrzeigersinn öffnen, in der 2. Runde wieder im Uhrzeigersinn alle schließen, also wirklich nur sehr kurz - ist ein kleines Häuschen? Mittags das Ganze dann nochmal? Oder ist das schon zu kalt wenn ich drin evtl. bloß paar Plusgrade habe?

    2. Frage:
    Wie mache ich das Warmhalten, wenn ich den Estrich die paar Tage gar nicht betreten darf? Heizungsanlage soll erst an, wenn Estrich aufgeheizt werden soll...

    Genau. Natürlich kommt Lüften im Werkvertrag nicht vor...
     
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