Mehrkostenzahlung wann?

Diskutiere Mehrkostenzahlung wann? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Mein Architekt möchte die Summe für die anfallenden Mehrkosten in meiner Wohnung schon vor Beginn der Arbeiten kassieren. Ich hatte diverse...

  1. #1 Belinda, 30.04.2007
    Zuletzt bearbeitet: 30.04.2007
    Belinda

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    Mein Architekt möchte die Summe für die anfallenden Mehrkosten in meiner Wohnung schon vor Beginn der Arbeiten kassieren. Ich hatte diverse Extra-Wünsche bezüglich der Ausstattung (Parkett, Wandfarbe, Fliesen usw.) Ist das üblich? Gibt es eine gesetzliche Regelung, wann die anfallenden Mehrkosten bezahlt werden müssen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich z.B. Fliesen bezahlen soll, die noch gar nicht verlegt sind.

    Gibt es ich eine moderate Lösung (Abschlagszahlung?) Das Verhältnis mit dem Archtiketen ist wegen 3-monatiger Sanierungsverzögerung sowieso schon sehr angespannt, ich habe Bedenken, dass er meine Extra-Wünsche einfach nicht erfüllt, wenn ich nicht zahle.

    Ergänzend sollte ich hinzufügen:
    Ich habe eine Wohnung vom Bauträger gekauft, in einem Haus das kernsaniert wird. Der Architekt ist gleichzeitig Bauleiter - mit ihm habe ich die Extra-Wünsche vereinbart und ausgehandelt, daher wird er alles bestellen, koordinieren und entsprechend auch kassieren.
    Daher gibt es aber auch keine Sonderregelung im Kaufvertrag, da diese Extrawünsche sich erst im Verlauf des Sanierungsprozesses ergeben haben.

    Danke für jegliche Hilfe!

    Belinda
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Zahlungen...

    sollten in einem Zahlungsplan geregelt sei, auch die für Sonderwünsche.
    Wenn nicht, steht in den Verträgen doch allgemein etwas drin wie in solchen Fällen zu verfahren ist.
    ****
    Aber bitte nicht "mein Architekt" schreiben. Denn es ist Ihr Verkäufer, Generalübernehmer, Bauunternehmer, wasauchimmer - auch wenn er zufällig Architekt von beruf ist.
    Oder es ist wirklich IHR Architekt - dann hat er doch wohl hoffentlich nichts mit den Zahlungen am Hut ausser der Rechnungsprüfung.
    MfG
     
  3. #3 susannede, 30.04.2007
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    Ist der Architekt denn auch die Baufirma in einer Person?
    Wenn ja, sehr seltsam, müßte er bei Deinen Extra-Wünschen, ggf. stark in finanzielle Vorleistung gehen, um den Krempel einzukaufen.

    Teilweise hatte ich auch so Fälle, wo die Firmen mehr oder weniger kurz vor dem "aus" stehen und kein Material (wegen Ausständen dort) mehr von Ihren Zulieferern bekamen. Da wurde das Zeug dann gleich auf Rechnungsadresse des Bauherrn eingekauft, die Firma konnte dann weiterarbeiten.

    Insgesamt müsste man wissen, wer bei Euch warum was macht.
     
  4. #4 Baufuchs, 30.04.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stellt sich die Frage

    Wieso zahlen Sie Handwerksleistungen an den Architekten ?

    Abgesehen davon:
    1.) Gesetzliche Regelung bei BGB Verträgen = komplette Zahlung erst nach Abnahme des Werkes
    2.) Ausnahme: Abschlagszahlungen können für in sich abgeschlossene Teile des Werkes für "vertragsmäßig erbrachte Leistungen" verlangt werden, also auch wieder erst nach Ausführung. (§ 632a BGB)
     
  5. #5 Belinda, 30.04.2007
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    Ergänzung

    Danke für die Antworten, ergänzend sollte ich hinzufügen:
    Ich habe eine Wohnung vom Bauträger gekauft, in einem Haus das kernsaniert wird. Der Architekt ist gleichzeitig Bauleiter - mit ihm habe ich die Extra-Wünsche vereinbart und ausgehandelt, daher wird er alles bestellen, koordinieren und entsprechend auch kassieren.
    Daher gibt es aber auch keine Sonderregelung im Kaufvertrag, da diese Extrawünsche sich erst im Verlauf des Sanierungsprozesses ergeben haben.

    Freundliche Grüße + Danke

    Belinda
     
  6. #6 susannede, 30.04.2007
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    hmmmm....

    der sogenannte Architekt ist also letztendlich der Bauträger-Bauleiter.

    ich will ja nicht unken, aber das hört sich für mich nach

    an.
     
  7. #7 Belinda, 30.04.2007
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    Liebe Antworter,
    Rumgeunke über nahstehende Pleiten des Architekten oder Belehrungen, wie ich den Herren nun benennen oder nicht benennen soll, sind mir wenig hilfreich.

    Informationen über Paragrafen und gesetzliche Regelung sind ein besserer Lösungsansatz. Danke hierfür!!!

    Belinda
     
  8. #8 susannede, 30.04.2007
    Zuletzt bearbeitet: 30.04.2007
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    Man hört immer nur gerne, was man hören will.

    Trotzdem - ein Schritt vor dem nächsten:

    Sind diese Extrawünsche denn wenigstens schriftlich fixiert und mit Preisen ausgewiesen?

    Anders formuliert: Gibt es einen offiziellen Nachtrag über die Mehrkosten - und ist der von Ihnen abgezeichnet und damit beauftragt worden?

    Nachtrag: Baufuchs hat zu dem wann-was eigentlich schon alles geschrieben.

    Die Lösung heißt, wenn man mit den vor Ort Arbeitenden zufrieden ist, aber Bedenken hat, dass die Firma finanziell langsam klamm geht, also die Gefahr besteht, dass ohne Geld gar nichts mehr läuft, heißt immer Abschlagszahlungen nach Leistungsstand - dazu müsste aber "Abschlagsrechnung" vereinbart sein und Ihnen eine solche dann auch zugehen. Vermutlich haben Sie aber einen BGB-Vertrag, Sie kaufen also komplett fertig (wie z.B ein Auto oder eine Waschmaschine, da zahlen Sie auch nicht "an", um die Sonderausstattung vorab zu finanzieren, sondern haben die vorher schriftlich vereinbart).

    Alles außerhalb Ihres Vertragskonstrukts ist jetzt Ermessenssache und hängt etwas mit dem Wort "Vertrauen" zusammen. Eine Lösung kann sein, das Material auf eigene Rechnung zu kaufen, hierbei bestehen aber auch erhebliche Gefahren, auch im Bereich der Gewährleistung.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2007
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    Zu Befehl...

    [​IMG] [​IMG] [​IMG]
     
  10. #10 susannede, 30.04.2007
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    Ralf, ob das verstanden wird?

    Also, liebe Paragraphenreiter des Forums, ran an die Buletten....:D
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 30.04.2007
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    Mir doch egal :smoke
     
  12. #12 Mike Wine, 30.04.2007
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    keine Belehrung und keine juristische Einzelfallberatung



    Hallo,

    Du müsstest Du schon wissen, auf welcher Seite der "Architekt" steht?? Bitte halte die Begriffe auseinander: Architekt des AG oder des AN.

    Bei allen Leistungen gilt, Vergütung nach mangelfreier Herstellung. Will einer vorher Geld für seine Leistung haben --> Klingeling!! Wer das Geld hat bestimmt.

    Paragrafen etc.: Hier können keine juristischen Einzelfallberatungen abgegeben werden. Bitte beachte das Einfachste, Du bist der Bauherr und möchtest bestimmte Extra-Wünsche ausgeführt haben. Dein AN überprüft deren Umsetzung und wird Dir ein Kostenangebot unterbreiten. Wenn in diesem Kostenangebot eine Vorauszahlung vereinbart werden soll, bitte vorsichtig sein. Wenn die Leistung nicht passt ist das Geld dann meistens auch weg.

    Dir steht frei ohne den Rat des Forums zu bauen!

    Grüsse, Mike
     
  13. #13 Mike Wine, 30.04.2007
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    Paras sind doch komplizierter



    ... meint Mike

    PS: Las Paras ist eine span. Abkürzung für dt. Paragraphen. Wir in Bamberch sind nämlich international.
     
  14. #14 susannede, 30.04.2007
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    ???

    Aber schön, dass wir darüber gesprochen haben...:konfusius

    ...meint Susanne
     
  15. #15 Mike Wine, 01.05.2007
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    ich denke da an etwas anderes



    Hallo Susanne,

    ich denke da an etwas anderes, wenn die Anfragerin unbedingt Paragrafen und gesetzliche Regelungen haben möchte. Ich denke, da ist offenbar bereits die Anwaltsebene erreicht.

    Da wurde irgendetwas zwischen Tür und Angel besprochen, etwas schnell unterschrieben und jetzt wird vor der Leistungseinforderung die Vergütung eingefordert. Einfache Paragrafenzitate helfen da auch nicht weiter, zumindest der Anfragerin. Schließlich gibt es die Vertragsfreiheit, solange die nicht sittenwidrig sind.

    Grüsse, Mike
     
  16. #16 Mike Wine, 01.05.2007
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    Kennst Du das BGB nicht?

    Hallo Belinda,

    bezüglich Deiner Anfrage und Deiner Berufsangabe: Kennst Du das BGB nicht?
    Landesbauordnung für NRW, BauGB, etc? Als Journalistin eigentlich kein Problem, aber bitte nicht wie im Fernsehen: Heh, ich brauche was ... los schneller .. das ist nicht das richtige ... heh wie lange dauert das denn noch ... ah ja, hier ist es!

    Grüsse, Mike
     
  17. #17 wasweissich, 01.05.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich persönlich brauche so direkt keine paragrafen , um zu wissen das vor beginn der arbeiten keine vergütung fällig ist .vielleicht wenn man jetzt fliesen haben möchte , die einzeln von hand nach muster des ag hergestellt und bemalt werden müssen wäre eine angemessene anzahlung für den fall des abspringens verhandelbar .

    ausserdem ergibt sich aus der beschreibung der situation ein durchaus zwielichtiges bild , zumindest für einen aussenstehenden...........da liegen mutmassungen in richtung ähnlicher eigener erfahrungen durchaus nahe .
    ein beispiel aus meiner schatztruhe :
    bh: ich möchte terrasse aus granitplatten
    sich so nenender an:kein problem , kostet xxxx
    ag:ok
    an : bei anlieferung des materials werden 75% von xxxx also xxx fällig , ist ein sehr teueres material .
    an: kein problem
    zwei kisten chinagranit in baumarktqualität werden durch dritte vorm haus abgestellt ,summe xxx kassiert ,der empfang von xxx für zwei kisten granit quitiert .

    dann passiert nichts..........

    auf anfrage wann es denn weitergeht kommt die antwort :wieso weitergeht? sie haben doch ihre platten bekommen.

    im übrigen hatten die platten einen wert von 40% von xxx.....wir haben sie dann günstig verlegt .
    aber so ist das mit vorkasse , sogar in einem imbis bezahlt man die wurst erst wenn mann sie schon hat...........

    gruss j.p.
     
  18. Bruno

    Bruno

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    Warum hat noch niemand ins BGB geschaut? Werkvertragsrecht, § 641 Fälligkeit der Vergütung. Ist doch gar nicht schwer. Über Abschlagszahlungen steht was im § 632a.
     
  19. #19 Baufuchs, 01.05.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hatten

    wir schon in Beitrag #4.
    Eigentlich hätte das reichen müssen....
     
  20. #20 susannede, 01.05.2007
    susannede

    susannede

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    Armer Manfred...jetzt muss man schon wieder sagen, dass eigentlich alles gesagt ist - fragt sich eben nur, wann frau dass dann auch hören will.

    Mann hat's net leicht...
     
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