Darlehensantrag - was darf man alles mit finanzieren (neben EFH selbst)

Diskutiere Darlehensantrag - was darf man alles mit finanzieren (neben EFH selbst) im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir werden ein Darlehen für ein neues EFH aufnehmen. Mich würde interessieren, was wir alles zusätzlich mit in die Finanzierung...

  1. #1 tcdiscoz, 20.03.2008
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    Hallo zusammen,

    wir werden ein Darlehen für ein neues EFH aufnehmen. Mich würde interessieren, was wir alles zusätzlich mit in die Finanzierung nehmen können, auch wenn wir es erst für später planen und zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Kostenvoranschläge haben ?

    Beispiel:
    Küche
    Bodenbeläge
    (Unterkellerte) Garage
    Aufgeständerte Holzterrasse

    Wie verifiziert das Geldinstitut diese Angaben, wenn ich z.B. 15.000 EUR für o.a. Posten zusammen angeben würde ? Gibt es Pauschalsätze und ggf. Dinge, die ich nicht mit rein nehmen kann/darf ?

    Vielen Dank und Gruss,

    TC
     
  2. #2 Bodynerv, 20.03.2008
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    Das hängt von vielen Faktoren ab, so pauschal kann man das nicht sagen :winken

    Also ich kenne Fälle bei denen 110 Prozent des eigentlichen Kaufpreises finanziert wurden, bei günstigen Voraussetzungen finanziert die Bank auch mehr, allerdings zu schlechteren Konditionen.

    Ist Eigenkapital oder das Grundstück schon vorhanden? Wie sehen die Einkommensverhältnisse aus?
     
  3. Adrian

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    ...alles festeingebaut ist i.d.R. finanzierbar. D.h. die Küche wird bei fast allen Kreditinstituten nicht mitfinanziert.
    Das hängt natürlich von Fall zu Fall von der jeweiligen Bank und den Konditionen ab. Wenn die Finanzierung knirsch ist werden die Banken mit Sonderwünschen etc. restriktiver sein. Sprech am besten mal mit dem Berater der Bank, alles andere ist gestochere.
     
  4. Seev

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    Ist eine EBK aus Sicht der Bank nicht fest eigebaut??
     
  5. #5 Stefan61, 21.03.2008
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    Ich wüßte gern, woher Adrian seine Informationen bezieht. Aus Sicht einer Bank spielt es keine Rolle, ob irgendetwas fest eingebaut ist oder nicht, das ist einfach Unsinn. Für die Bank zählen drei Dinge, nämlich i) die Höhe ihrer Forderung, ii) die dingliche Sicherheit (Beleihungswert) und iii) die persönliche Sicherheit. Wenn alles paßt, wird auch noch eine Südseereise mitfinanziert.
     
  6. #6 tcdiscoz, 21.03.2008
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    Grundstück ist vorhanden und abgezahlt. Am Gesamtvolumen beträg es ungefähr ein Drittel, während das EFH selbst noch mit 2/3 zu finanzieren ist. Wir sind bislang Doppelverdiener ohne Kinder.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Vorausgesetzt es sind keine Fördermittel / -zuschüsse involviert.

    Aus Sicht der Beleihung sollte die Sache wohl unproblematisch sein. Anstatt 70%werden´s dann eben 80% wenn der "Gebäudeanteil" steigen sollte.

    Bevor man aber den Urlaub & Co. mitfinanziert, sollte man daran denken, daß kfr. Güter nicht über eine langfristige Finanzierung finanziert werden sollten. Der Urlaub ist ein schönes Beispiel. Nach 14 Tagen ist das Geld futsch, aber man zahlt jahrelang an einem Kredit.

    Übertragen auf die Einbauküche bedeutet das, "Nutzungsdauer" beachten.

    Aber das wird vielleicht nicht so bleiben. Deswegen bei der Finanzierung eine worst-case Betrachtung (Wegfall eines Einkommens) anstellen. Das 2. Einkommen vielleicht über Sondertilgungen mit einbringen, dann klappt´s auch wenn der Geldbeutel mal schmäler wird.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 cosima123, 21.03.2008
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    garage, terasse und bodenbeläge werden meiner ansicht nach immer von den banken mitfinanziert. :)

    ich empfehle: mach vorab einfach eine kreditanfrage bei einer internetbank (= bankenvermittler). die sagen dir dann, wer was braucht, was zahlt, was nicht. du musst ja am ende nicht sofort unterschreiben.

    was nieee geht: kamin eintragen lassen in die bauliste für die bank und dann später keinen errichten sondernstattdessen ne küche dafür kaufen. mit kfw hat das nichts zu tun. das ist so oder so kreditbetrug.:yikes

    ansonsten kommt es auf die bank und den vertrag an. es gibt banken, die sagen: wenn alles von der liste errichtet wurde, dann können sie den rest für küche (oder sogar den umzug) verwenden. solche überfinanzierungen kosten aber logischerweise mehr! und: das geld wird für dich erst verfügbar, wenn die bank über alles andere die rechnungen vorliegen hat. im klartext:

    du kannst die küche erst bezahlen, wenn alles andere fertig und bezahlt ist (= nach der bauabnahme des hauses- und da will man ja einziehen!!) vorher gibt die bank dir nur geld für eingereichte rechungen betreffend sachen auf der bauliste!!

    das berührt den kreis von basel 2 (unzulässige überfinanzierungen). es ist in der brd nur in engen grenzen möglich.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Basel_II

    fazit: alles, was den wert des hauses steigert und zum haus gehört (garage, parkett = eingebaut und damit nach sachenrecht automatisch zum hauseigentum gehörend) terasse, alles das darf und wird die bank finanzieren, denn dem steht eine gleichwertige sicherheit entgegen. darum geht es. darlehnshöhe= hauswert.


    andere frage: wie bekommst du für 15.000 euro eine küche, eine unterkellerte garage, bodenbeläge und ne holzständerterasse hin?? das würde ich eher 30.000 ansetzten, mindestens.:konfusius

    küche: 8.000 - 14.000 (mittelgrosse küche mit neuen geräten - nach meiner erfahrung als bauherrin ist das fast knapp angesetzt!)
    unterkell garage: mind. 15.000 (für 1 auto oder für 2?)
    bodenbel. ganzes haus, ohne bäder/fliesen: 10.000 (= 150 qm, nur parkettbereich, ohne treppe ohne küche, bäder, hwr)
    terasse: 3000 - 50000

    oder was denken die experten hier zu dem kostenansatz vom 15.000 für alles?:irre
     
  9. #9 Baufuchs, 21.03.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @cosima123

    Setzt Kreditbetrug nicht voraus, daß der Kredit zu dessen Erlangung falsche Angaben gemacht werden "für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen" bestimmt ist?
     
  10. #10 cosima123, 21.03.2008
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    @baufuchs: willst du es echt wissen?? auweia. das wird jetzt etwas kompliziert.

    kurze version: ne. auch der private bauherr macht sich eines privaten kreditbetruges strafbar (nach § 263 StGB).

    lange version:

    wenn du § 265 b StGB meinst, ist das im prinzip fast richtig.

    der § 265 b mit der "überschrift" "kreditbetrug" ist nur ein sogenannter auffangtatbestand. er ist nur dafür gemacht, um eine gesetzteslücke zu schließen- er will AUCH (nicht nur) solche kreditbetrüger bestrafen, die nicht dirket für sich privat betrügen sondern als unternehmer/GF etc agieren. ein betrug setzt bestimmte sachen voraus, der 265 b hingegen zT nicht. aber nur nicht, weil ansonsten ein unternehmer, der einen kreditbetrug für das unternehmen begehen würde, kaum zu fassen wäre, weil eben immer das unternehmen als dazwischen ist. zB wird die strafbarkeit/vollendung der tat vorverlagert, stoffgleichheit von schaden und bereicherung fällt weg usw.

    aber:
    es hilft dem bauherren nicht weiter. wer den kamin nicht baut, den er in der bauliste der bank gegenüber angegeben hat, macht sich strafbar sozusagen als privater kreditbetrüger nach § 263 StGB. es ist so: spätestens in dem moment, wo er das geld für den kamin stattdessen für die küche verwendet, hat er über eine tatsache getäuscht, um einen irrtum zu erregen und eine vermögensverfügung zu erwirken (auszahlung geld), mit der absicht, sich einen rw vermögensvorteil zu verschaffen, der ihm stoffgleich zugute kommt. es gibt einen schaden der bank (5.000 unabgesichert ausgezahlt) der deckungsgleich ist mit der bereicherung beim privatmann (5.000 für küche).

    wer bereits beim eintragen in die bauliste den festen vorsatz hat, das so nicht zu bauen sondern das geld für die küche zu verwenden (oder den urlaub), macht sich schon im moment strafbar, wenn der kreditvertrag unterschrieben ist und zwar eines vollendeten betruges zu lasten der bank.:konfusius

    bei vollendung ist auch kein strafbefreiender rücktritt mehr möglich.

    puh.
     
  11. #11 Hendrik42, 21.03.2008
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    nur mal so: wir waren auch Doppelverdiener mit Eigenkapital und bei uns wurde Garage und Außenanlagen in der Gesamtsumme mit drin. Küche haben wir extra gerechnet.

    Was wir übersehen haben: der Bau dauert eine Weile und währenddessen verdient man auch noch Geld. Das hatten wir am Ende über... Sondertilgungsmöglichkeiten sind deswegen immer eine gute Idee.

    Gruß, Hendrik
     
  12. #12 Stefan61, 21.03.2008
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    @cosima123: Was Sie schreiben, ist nicht korrekt und geht an der richtigen Aussage des Baufuchs vorbei. Betrug setzt immer eine Täuschung voraus. Wer seiner Bank sagt, ich möchte ein Haus für 500 TEUR bauen und eine Südseereise für 100 TEUR machen und hätte gern, daß ihr mir dafür ein Darlehen über 600 TEUR gebt, der erhält dieses Darlehen vielleicht und macht sich dabei in keiner Weise strafbar. Davon, daß jemand A sagt und B tut, hat ja außer Ihnen niemand geredet.
     
  13. #13 cosima123, 21.03.2008
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    @stefan.

    1. leider doch. ist alles korrekt, was ich geschrieben habe. wer kamin angibt bei der bank aber küche stattdessen stillschweigend erwirbt, der täuscht (und betrügt) die bank. lesen Sie einfach nochmal meinen beitrag - da steht das sehr ausführlich .;)

    2. war die reihenfolge so:

    ich habe zuerst geschrieben:

    "was nieee geht: kamin eintragen lassen in die bauliste für die bank und dann später keinen errichten sondernstattdessen ne küche dafür kaufen. mit kfw hat das nichts zu tun. das ist so oder so kreditbetrug."


    darauf hat baufuchs geantwortet, genau das sei event. kein kreditbetrug, weil für diesen ein unternehmer den kredit bekommen müsse:

    "@cosima123
    Setzt Kreditbetrug nicht voraus, daß der Kredit zu dessen Erlangung falsche Angaben gemacht werden "für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen" bestimmt ist?".


    darauf dann meine antwort: doch, strafbar isses trotzdem, weil..
     
  14. #14 cosima123, 21.03.2008
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    ergänzend:

    wer bereits im stadium des vetragsabschlusses vorsätzl (und privat als bauherr) falsche angaben macht bei der bank (falsche angabe: kamin wird gebaut), um mehr geld zu kassieren, und das dann zB für den umzug zu verwenden statt der vertraglich verpflichtung nachzukommen, den kamin errichten zu lassen, der begeht einen sogenannten eingehungsbetrug nach § 263 StGB

    googeln sie nach "eingehungsbetrug"

    wer einen vertrag abschließt im wissen, er will den so wie es da vereinbart wurde, gar nicht erfüllen, der betrügt schon (vollendet), im stadium des eingehens der verpflichtung.


    -->> viele wissen das nicht. man denkt, dass sei doch egal- wegen der paar tausend euro . ein witz im verhältnis zur riesen gesamtsumme. nene. das kann schlimme folgen haben.
     
  15. #15 Stefan61, 21.03.2008
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    Der Baufuchs hat sich, wie alle anderen Teilnehmer auch, auf die eingangs gestellte Frage bezogen, in der es nicht um Täuschung geht. Außer Ihnen hat niemand über Täuschung geredet.
     
  16. R.B.

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    Langsam verliere ich den Überblick.

    Meine Meinung.

    Man kann einen Kredit bekommen, auch für Teile die mehr zur Ausstattung gehören als zum Haus an sich. Das hängt von der Bank ab und ob man bei der Finanzierung noch Reserve hat. Alles noch kein Problem.

    Die Bank kann auch einen zusätzlichen Kredit vergeben für Urlaubsreise o.ä. und diesen über den o.g. Hauskredit bzw. die zugehörigen Sicherheiten absichern. Auch hier geht es darum ob in der Finanzierung noch Reserve steckt.

    Stress gibt´s erst wenn anstatt der Heizung plötzlich ein Mittelklassewagen vor der Tür steht und dies vorher nicht vereinbart war.

    Können wir und darauf einigen?

    Gruß
    Ralf
     
  17. #17 cosima123, 21.03.2008
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    ich komme auch nicht mehr mit...

    es mag jeder selber nachlesen, wer was wie gemeint hat...


    einigen klingt gut. da bekommt die RA noch ne vergleichsgebühr :biggthumpup:
     
  18. Quelle

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    pff, wir sind doppelverdiener, sie beamtin recht ordentlich, ich immer kostenbewusst³ beim bau bloss kein unsinn machen und luxusbauen....nun habe ich 1000 euro netto im monat mehr als 2005 und denk so...tja hättste mal..ne is schon ok und wenn die dame im sommer wieder mitverdient schwimmen wir zwar net im pool aber im geld hm
     
  19. #19 baufibemu, 25.03.2008
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    Grundsätzlich können Sie alles in die Finanzierung reinnehmen.
    Sie stellen der Bank einen Finanzierungsplan auf und verifizieren die Kosten.
    Das einzige was passieren wird ist, das der Beleihungsauslauf sinkt oder steigt, weil die Bank das ein oder andere nicht zum Verkehrswert hinzurechnet. Bei steigendem Beleihungsauslauf steigen auch die Zinsen. Was bei Ihnen jedoch das Problem sein wird ist, dass Sie die Kosten nicht nachweisen können. Da werden die meisten Banken nicht mitspielen. Gerade bei Direktbanken muß der Finanzierungsplan absolut schlüssig sein.

    Beste Grüße
     
  20. #20 tcdiscoz, 30.03.2008
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    Ich persönlich kann nicht nachvollziehen, wieso auf meine Frage hin cosima123 in Richtung Betrug o.ä. ausschweift. Es ging doch nur darum, zu klären, was grundsätzlich mit finanzierbar ist.

    Für alle anderen möchte ich hier gerne noch meine Erkenntnisse diesbezüglich aus dem Gespräch mit der Bank widergeben:

    Die Mitfinanzierbarkeit richtet sich nach der Eigenkapital-Quote. Ist die einigermassen vernünftig, finanziert mir die Bank problemlos meine Küche mit. Ich gebe die Küche ganz normal mit an und brauche nicht irgentwie mit "Küche für Kamin" herum drucksen ...

    Viele Grüße,

    TC
     
Thema:

Darlehensantrag - was darf man alles mit finanzieren (neben EFH selbst)

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