Ausführungszeichnungen und Statik

Diskutiere Ausführungszeichnungen und Statik im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unser Bauträger verweigert uns die Herausgabe der 1:50 Detailzeichnungen sowie der statischen berechnungen für unser Haus (Neubau)....

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 Lehmboden, 23.10.2008
    Lehmboden

    Lehmboden

    Dabei seit:
    22.10.2008
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Langenfeld
    Hallo,

    unser Bauträger verweigert uns die Herausgabe der 1:50 Detailzeichnungen sowie der statischen berechnungen für unser Haus (Neubau). Hierdurch sind Grundrissändrungen für uns kaum vornehmbar.

    Gibt es eine Möglichkeit, diese Informationen anderweitig zu erhalten ?

    Vielen Dank !
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 23.10.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Leider ...

    ... nein :konfusius .

    Als Käufer eines Hauses, für das der Bauträger als Bauherr verantwortlich zeichnet, habt Ihr keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen.

    Ein seriöser Bauträger würde das aber - gegen Erstattung der Kopierkosten - eigentlich immer tun - so kenne ich´s wenigstens.
    Er hat doch nix zu verbergen - oder :confused:
     
  3. #3 Thomas B, 24.10.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    und
    Ich denke kaum, daß Kopierkosten hier das Problem sind. Die sind entweder zu vernachlässigen oder der Bauherr bezahlt die einfach. Aber: Vielleicht gibt es ja gar keine Werkplanung! Es ist -aus meiner Erfahrung....leider- bei nicht eben wenigen BT nicht unüblich, daß Häuser nach den 100stel Plänen fabriziert werden. Nur so eine Vermutung...

    Gruß

    Thomas
     
  4. #4 Lehmboden, 24.10.2008
    Lehmboden

    Lehmboden

    Dabei seit:
    22.10.2008
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Langenfeld
    Naja, bei dem Murks, der heute am Bau getrieben wird, bin ich mir da nicht sicher, was das Verbergen angeht.

    Offiziell wirbt der Bauträger damit, dass jedes Objekt einzigartig ist, es wird also ein Bauvorhaben "so" nie wieder wiederholt (wobei das natürlich auch andere Gründe als "Originalität" haben kann, ich weiss... ;-)

    Dass 1:50 Zeichnungen existieren, gilt als sicher. So haben wir auszugsweise solche von Nachunternehmen erhalten können, wenn es um Installationsdetails ging.

    Entscheidende Teile fehlen aber immer noch.

    "Seriös" ist der Bauträger wohl trotzdem, jedenfalls ist das nach wie vor mein Eindruck, wenn ich mir die errichteten Bauwerke und die ansonsten vorhandene Transparenz ansehe (auch wenn ich mich über viele Dinge schwarzärgern könnte).

    Hat noch jemand eine Idee, wie man den BT überzeugen könnte, die Zeichnungen und die Statik herauszugeben ?
     
  5. #5 Thomas B, 24.10.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ich denke, daß Sie nicht unbedint einen Anspruch darauf haben (Vermutung), außer dies ist explizit im Vertrag geregelt. In der Tat sind ja (wenn es sich wirklich um einen BT und nicht um einen GU handelt) nicht Sie der Bauherr, sondern der Bauträger (er beauftragt, zahlt und erhält dioe Planung vom Architekten). Dieser verkauft Ihnen am Ende "ein Stück Haus". Dieses sollte mängelfrei sein und gut ist. Ob Sie einen Anspruch auf die Pläne haben, wage ich daher zu bezweifeln.

    Anders ist es, wenn Sie die Planung in Auftrag gegeben hätten und der GU nach diesen Plänen Ihr haus baut. Dann hätten Sie die Pläne von Ihrem Planer erhalten...und natürlich auch der GU, damit er nach diesen bauen könnte.

    Wenn der BT seriös ist (obgleich Sie sich gerade schwarzärgern), sollte er Ihnen diese Pläne allerdings geben. Gerade im Hinblick auf einen späteren Wiederverkauf wäre es schon gut zu wissen wo Installationsschlitze sind, welche Wände tragend sind, welche Materialien verbaut wurden usw. usf.

    Gruß

    Thomas
     
  6. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ich habe nur erfahrung mit BT, welche dem kunden
    statik u. werkplanung (z.t. fortlaufend) zur verfügung,
    bzw. ablage aushändigen.

    m.e. ist ihr BT nicht verpflichtet, die von ihnen
    geforderten unterlagen auszuhändigen, es sei denn
    es wurde vertraglich vereinbart.
     
  7. #7 Lehmboden, 24.10.2008
    Lehmboden

    Lehmboden

    Dabei seit:
    22.10.2008
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Langenfeld
    Im Vertrag steht leider nichts. Der Bauträger hat seinen eigenen Architekten und Bauingenieur, plant den Bau und überwacht und prüft die Arbeiten also selbst.

    Der BT sagt, er möchte verhindern, dass die Pläne dann (von uns ?) anderweitig verkauft werden, sich also gegen Kopieren absichern.

    Die geplanten Umbauten bzw. natürlich auch ein möglicher Wiederverkauf sind ja die Gründe, aus denen ich die Pläne und Statik haben möchte. Ich zweifle die Qualität des Baus an sich ja gar nicht an (obwohl... bei den Nachunternehmen teilweise schon ;-), sondern denke, die Pläne gehören einfach wie eine Art "Bedienungsanleitung" dazu. Aber der BT lässt nicht mit sich reden. :-(

    Ob Anspruch oder nicht, hat jemand eine Argumentationshilfe, die ich mit in ein Gespräch nehmen könnte ?

    Gruß

    L.
     
  8. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Unter Umständen haben Sie einen ANSPRUCH auf Übergabe bestimmter Unterlagen. Dieser kann sich aus einer vertraglichen Nebenpflicht ergeben. Stichwort: § 242 BGB. Hierzu Urteil des LG München I vom 2.3.2007, Aktenzeichen 2 O 23839/06. :konfusius

    MFG
     
  9. #9 Baufuchs, 24.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Und?

    Unter welchen Umständen kann ein Anspruch bestehen?
     
  10. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Nach dem Urteil des Landgerichts nur beim Auftreten von Baumängeln oder bei der Planung konkreter Umbaumaßnahmen. :confused:

    Im Rechtstreit ging es um den Anspruch einer WEG gegen einen Bauträger, der im Ergebnis abgebügelt wurde. Die WEG konnte ein "besonders konkret begründete Interesse" nicht darlegen. So weit, so schlecht. :mad:

    @ Lehmboden: Viel Spaß bei der (vorgeblichen) Umplanung! :D

    MFG
     
  11. #11 Thomas B, 24.10.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Das halte ich -gelinde gesagt- für ein etwas fadenscheiniges Argument!

    Denn schließlich haben Sie ja später das haus in Besitz und es wäre ihnen jederzeit ohne Probleme möglich alles fein säuberlich aufzumessen und daraus dann Pläne zu erstellen. Nur eben mit éinem entsprechenden Aufwand. Auch Leitungsführungen (Falleitungen, San.-Entlüftungsleitungen) lassen sich durchaus aus dem Bestand ableiten.

    Auch dann dürften Sie natürlich fremdes Eigentum (Urheberrechtschutz) nicht weiterverkaufen.

    Also...wo drückt dem BT der Schuh. Zumal: Auch sein Eigentum ist der PLan (bzw. der Urheberrechtsschutz) nicht, sondern der des Entwurfsverfassers.....merkwürdig das alles...

    Thomas
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 24.10.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Merkwürdig ...

    ... ist da gar nix, nur etwas beunruhigend (für den Erwerber).

    Wenn´s nix zu verbergen gibt, gibt´s auch keinen Grund etwas nicht - gegen Kostenerstattung natürlich - rauszurücken.

    Das ist das einzige Argument - die "moralische Schiene" - mit dem Lehmboden argumentieren kann; einen rechtlichen Anspruch hat er nicht.
     
  13. #13 Ingo Nielson, 24.10.2008
    Ingo Nielson

    Ingo Nielson

    Dabei seit:
    26.09.2003
    Beiträge:
    2.580
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Schleswig-Holstein / Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    Freischaffender Architekt, öbuv SV für Hochbau
    *wäre eine werft unseriös, wenn sie einem staat, der mal eine fregatte bestellt und geliefert bekam, die konstruktionspläne verweigert?
    *habe ich als kunde anspruch auf die herausgabe der cad-daten für meinen neuen 911?

    es gibt schon einen unterschied zw. bauträgerhaus / individualplanung
     
  14. #14 Thomas B, 24.10.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Hier muß ich widersprechen. Die angeführten Beispiele spiegeln (möglicherweise) echte neue Technologien wider. Nicht so beim Haus. Hier wird im Allgemeinen mit altbewährter Technologie (hoffentlich pfiffig und gut designt) gestaltet. Was anderes wäre es, wenn hier gänzlich neue (oder geschützte) Technologien angewandt würden. Aber selbst diese würde man einem Archi-Plan kaum entnehmen können. Wenn hier also eine (fiktive) neue-super-Rückschlag-Dichtung eingebaut werden würde, die es noch niemals gab, so würde im Plan drin stehen, daß eben diese einzubauen wäre, nicht aber deren Konstruktionsprinzip mit allen geheimen super-Ingredenzien detailliert wiedergegeben werden.

    Fazit: Der BT muß nicht, komisch ist es allemal. Und als Erwerber würde ich dies unbdingt wollen, was aber natürlich vorab zu vereinbaren wäre....ganz verstehe ich des BT Tun jedoch nicht. Eigentlich gar nicht.

    Thomas
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 24.10.2008
    Zuletzt bearbeitet: 24.10.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Ingo ...

    ... Dein Vergleich hinkt etwas.

    Weder der Staat will an seiner Fregatte noch Du an Deinem 911er (:respekt) rumschrauben.
    Ihr braucht die Pläne nicht, dafür habt Ihr die Werft/Werkstatt.

    Beim Erwerber eines Hauses, das er (vielleicht) einmal umgestalten will/muss sieht die Interessenlage schon ganz anders aus :konfusius .

    Uuups - Thomas war schneller.
     
  16. #16 MoRüBe, 24.10.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also, was die Statik anbelangt...

    ... teile ich Eure Meinung. Die Ausführungszeichnungen: nö. Aus einfachem Grund: niemand käme auf die Idee nen 911er zu kopieren, ein Haus schon. 2 Ecken hier und da geändert, schon is nix mehr mit copyright. So und den Wissensvorsprung den sich der BT teuer erkauft hat die brauch er nicht kostenlos rübergeben. Praktisches Beispiel: schaut Euch mal den Spitzerker von www.vastkustvillan.se an. Was meint Ihr, wieviele versucht haben das Ding zu kopieren?? etliche. Und was meint Ihr, wie geil die auf die Konstruktionspläne waren. Dabei können es die anderen auch, die müssen sich nur ne Kirsche machen...
     
  17. #17 stefanSmi, 25.10.2008
    stefanSmi

    stefanSmi

    Dabei seit:
    06.07.2003
    Beiträge:
    389
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    PL IT
    Ort:
    BW
    Benutzertitelzusatz:
    mit gefährlichem Halbwissen
    liegen nicht Baupoläne (1:100 und damit hinreichend für eine Kopie, nur um das Argument zu entkräften) und Statik beim Bauamt vor.
    Ggf geben die Dir diese (natürlich gegen gebühr) wenn das haus Dir (und deiner Bank) gehört.
     
  18. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    reicht nicht. Man sollte für spätere Umbaumaßnahmen usw. die Statischen Nachweise und vor allem Schal- und Bewehrungspläne, Stahl- und Holzbaupläne verwahren.
    Nur findet man die Angaben, sonst raten und aufmachen...

    Werkpläne wären dann das I-Tüpfelchen.

    Die Unterlagen werden im vereinfachten Verfahren nicht bei den Ämtern gesammelt.

    Leider wollen viele Bauherren die Unterlagen gar nicht! Nur zusätzliches Zeugs - tzssss.
     
  19. #19 Lehmboden, 27.10.2008
    Lehmboden

    Lehmboden

    Dabei seit:
    22.10.2008
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Langenfeld
    Mann könnte vermuten...

    ... dass Ingo mit unserem Bauträger verwandt ist - denn genau dieses Argument (Vergleich mit 911er o.ä.) hat auch unser BT verwendet.

    Ich sehe es genauso, dass ich ja nicht Pläne verkaufen will oder ein Copyright verletzen, sondern mir einfach die Möglichkeit offenhalten möchte, etwas an meinem Haus zu ändern - Grundrissänderungen, Leitungen etc. Das kann ich ohne Detailzeichnungen nicht (auch wenn ich massig Fotos angefertigt habe beim Bau), und die Statik brauche ich eben auch.

    Der BT macht es sich einfach - er sagt: "NEIN." Ohne weitere Diskussion. Punkt.

    Das Bauamt hat auch nur die 1:100-Pläne, mehr nicht. Die hab ich aber selbst.

    Fazit - ich habe offenbar keinen rechtlichen Anspruch, bin auf das Wohlwollen meines BT angewiesen, der ist aber nicht wohlwollend, also habe ich Pech gehabt.

    Was bleibt ist der fade Beigeschmack, dass er vielleicht doch etwas zu verbergen hat... traurig... eigentlich ein renommierter BT in unserer Stadt, seit 11 Jahren im Geschäft und schon viele Bauvorhaben verwirklicht... Schade.

    Trotzdem habe ich weiterhin die Hoffnung auf eine zündende Idee !!! :-)

    Grüße

    L.
     
  20. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    da bleibt, siehe volker nur die moralische schiene.

    ... ein gschmäckle bleibt...

    nur es gibt durchaus BT/GU, welche ihre massenware "haus
    gertrud" nicht in 1:50 konstruktionsplänen an den kunden
    übergeben möchten, um nachhinein im neubaugebiet zu beobachten,
    dass gertrud plötzlich gerlinde heißt und in leicht veränderter erscheinung
    neu gebaut wird.
     
Thema: Ausführungszeichnungen und Statik
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. statikberechnung uhrheberrecht

    ,
  2. was tun Bauträger die richtigen Pläne nicht rausgeben will?

    ,
  3. bauträger statik änderung

    ,
  4. darf Bauamt statik herausgeben,
  5. detailzeuchnungen bauträger,
  6. ausführungszeichnungen,
  7. kosten für ausführungszeichnungen,
  8. ausführungszeichnungen statiker
Die Seite wird geladen...

Ausführungszeichnungen und Statik - Ähnliche Themen

  1. Sparren außen aufdoppeln - Statik??

    Sparren außen aufdoppeln - Statik??: Hallo Bauexperten! Ich habe in Kürze vor, das Dach meiner DHH nachträglich in Eigenleistung zu dämmen. Ich habe mich in letzter Zeit intensiv...
  2. Carport Seiten zumauern / neue Statik nötig

    Carport Seiten zumauern / neue Statik nötig: Ich habe einen massiven Carport der gleichzeitig das Dach eines kleinen Nebengebäudes (Windfang/Gäste WC) ist. Idee war jetzt Außenwände zu bauen...
  3. Nachträglich eingebaute Fensteröffnung in Stahlbetonkeller - Statik?

    Nachträglich eingebaute Fensteröffnung in Stahlbetonkeller - Statik?: Hallo Zusammen, mir stellt sich die Frage in kommender Zeit ggf. eine Wohnung zu erwerben. Ich weiss über diese Wohnung in einem Haus BJ Ende...
  4. Abweichung von der Ausführungszeichnung - wie rechtssicher vorgehen?

    Abweichung von der Ausführungszeichnung - wie rechtssicher vorgehen?: Hallo, ich habe im Rohbau eine Abweichung von der Planung laut Ausführungszeichnung festgestellt (siehe...
  5. Fenstereinbau nach Ausführungszeichnung?

    Fenstereinbau nach Ausführungszeichnung?: Hallo liebe Experten, ich hätte dieses Frage auch anders einordnen können, aber es geht mir letztlich um den richtigen Einbau von Fenstern,...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.