Schlechte Zahlungsmoral ! ! !

Diskutiere Schlechte Zahlungsmoral ! ! ! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, folgende Fragen interessieren uns: einer unserer AG hat sich in der Vergangenheit in keiner Weise an die vertraglich vereinbarten...

  1. #1 FLIESE07, 23.11.2009
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    Guten Tag,

    folgende Fragen interessieren uns:


    einer unserer AG hat sich in der Vergangenheit in keiner Weise an die vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen gehalten. Weder bei Abschlagszahlungen sowie Schlussrechnungen! 1 bis 3 Wochen über die Zahlungsfrist nach vielen Anrufen und Mahnungen waren die Regel! Weitere Werkverträge (VOB) wurden unterzeichnet und wir streben eine langjährige Zusammenarbeit an.

    Kann ich mit diesem AG nach bereits unterzeichneten Werkverträgen und noch vor Baubeginn der einzelnen Bauvorhaben irgendwelche Zusatzvereinbarungen zwecks Vorrauszahlungen einer bestimmten Summe schriftlich treffen? Und welche wären am sinnvollsten?

    MfG Fliese07
     
  2. #2 MoRüBe, 23.11.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ach ja???...

    ...:mega_lol::mauer
     
  3. #3 HolzhausWolli, 23.11.2009
    HolzhausWolli

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    Du kannst alles mit deinem AG vereinbaren, sofern es auf seine Zustimmung trifft. Vorher, nacher, zwischendurch... egal.

    Aber mal ehrlich.... er hat bisher sein Zahlungsziel NACH erbrachter Leistung nicht einhalten können, wie kommst Du darauf dass er nun in Vorleistung treten wird. Die Methode, dich als billige Bank zu verwenden scheint darüber hinaus doch ebenfalls aufzugehen, da Du ja trotz deiner Erfahrungen immer noch an langjähriger Zusammenarbeit interessiert bist.

    Also kann dein "Schaden" doch so gross nicht sein, oder?

    Also: Auftragmachen, gute Arbeit liefern und DRANBLEIBEN dass es auch bezahlt wird.

    P.S.: Handelt es sich um den gleichen AG, der Dir auch nach Tageslaune die Aufträge storniert?
     
  4. #4 Gast943916, 23.11.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    gibt es dafür eine vernünftige Begründung?
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Die Zahlungsbedingungen sind doch ein Teil des Vertrags. Waren diese vor Unterzeichnung nicht bekannt?

    VOB?
    Wenn ja, sollen dann die dort genannten Fristen ausgehebelt werden?

    Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht.

    Es gibt Fristen. Werden die nicht eingehalten wird gemahnt mit Fristsetzung. Danach zahlt der AG auch noch Zinsen.

    Im Prinzip könntest Du mit Deinem AG fast alles vereinbaren, aber wieso nach Vertragsabschluß an den Zahlungsbedingungen herumschrauben? So etwas klärt man vorher.

    Gruß
    Ralf
     
  6. lulu66

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    @R.B.: Nach den ganzen Ausrufezeichenthreads: Mehrere Verträge laufen, einige wurden storniert, abgearbeitete wurden verzögert bezahlt.
    Die Frage ist wohl, wie man sich jetzt, nachdem die Zahlungsmoral festgestellt wurde, für die noch ausstehenden abgeschlossenen Werkverträge absichern kann. Ich schätze mal, dass man auf diesen BU angewiesen ist oder sich viele Aufträge verspricht, sonst würde man die weitere Zusammenarbeit eher nicht anstreben...
     
  7. #7 HolzhausWolli, 23.11.2009
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    @ R.B.: Natürlich hast du im Grunde recht. Aber nur theoretisch.

    Die Durchsetzung der vertraglichen Rechte erfordert aber gleichzeitig dass man auf den AG notfalls verzichten würde.

    Das ist aber offenbar nicht der Fall.

    Ist halt das typische Spiel..... auf die laufenden Zahlungsansprüche wird lange gewartet und auf die letzten ewig, weil irgendwann gar nicht mehr bezahlt wird.

    Und Vorkasse kann er DANN mit einem neuen Fliesenleger immer noch vereinbaren, um seine BV´s nicht zu gefährden.
     
  8. #8 FLIESE07, 23.11.2009
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    Ja, um diesen handelt es sich! Im Gespräch mit weiteren Handwerkern die seit Jahren mit diesem AG zusammenarbeiten kam heraus, das jeder sein Geld bekommt, nur die Zahlungsfristen werden in vielen Fällen nicht eingehalten. Sonst hätte ich mich schon längst gelöst. Aufträge vergibt dieser AG genug, und lohnenswert sind diese auch, mal abgesehen das das Zahlungen nicht sehr regelmäßig kommen.

    MfG Fliese07
     
  9. R.B.

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    Deswegen wäre es ja interessant zu wissen, was, wo, wie vereinbart wurde.

    Ich verstehe die Situation des Fragestellers, versuche aber die Sache neutral zu betrachten, und da zählt leider nur was wirksam vereinbart wurde. Das Verhältnis AN zu AG ist anscheinend sowieso etwas gestört.

    VOB/B, § 16

    und wieder sind wir an dem Punkt, was wurde wo und wie vereinbart.

    Wenn er vom AG abhängig ist, dann wird er auch die Verträge nachträglich nicht mehr ändern können, weil der AG nicht zustimmen wird. Egal wie man´s dreht, er läuft immer Gefahr, dass der AG abspringt.

    Aber, manchmal ist es besser man verzichtet auf einen Kunden anstatt sich von dem ruinieren zu lassen. Das Risiko muss jeder Unternehmer selbst abschätzen.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 HolzhausWolli, 23.11.2009
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    Dann ist ja alles gut ! :biggthumpup:

    Was willst Du denn nun noch konkret wissen?
     
  11. #11 FLIESE07, 23.11.2009
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    Nur die, das für die Zukunft viele Aufträge bei diesem AG anstehen! Bisher kamen ja alle Zahlungen, nur nicht fristgemäß. Und heutzutage in diesen Zeiten kann man sich nicht immer seinen AG aussuchen.

    MfG Fliese07
     
  12. #12 FLIESE07, 23.11.2009
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    Angewiesen sind wir nicht. Es kommen lediglich regelmäßige Angebotsanfragen. Daraufhin geben wir unsere Angebote ab, bei jedem zweiten bis dritten kommt es zur Auftragsvergabe. Es ist aber nicht unserer einziger AG. Die Aufträge von diesem AG sind alle samt okay, einzigstes Problem war nur das unregelmäßig gezahlt wird, da bildet dieser AG sicher keine Ausnahme. Bisher hatten wir erst ein größeres Bauvorhaben mit diesem AG abgewickelt. Vier Abschlagszahlungen und eine Schlußrechnung und immer nach mehrfacher bitte erst kam das Geld oder Druck von uns, das wir erst weiter machen wenn Rechnungen bezahlt werden.

    MfG Fliese07
     
  13. R.B.

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    Dann musst Du Prioritäten setzen, vielleicht 1-3 Wochen früher das Geld, oder vielleicht einen AG weniger. Letztendlich ist ein Vertrag eine Vereinbarung zwischen Euch beiden, und durch die Unterschrift habt Ihr bestätigt, dass beide Seiten die Bedingungen akzeptieren.
    aber wir wissen immer noch nicht was vereinbart wurde

    Mal anders gefragt, kann man mit dem AG reden? Manchmal lassen sich solche Dinge doch in einem Gespräch schneller klären.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Gast943916, 23.11.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    das ist ja richtig, aber überleg mal ob sich eine weitere Zusammenarbeit rechnet,

    du investierst Zeit in die Vorbereitung, bestellst evtl. Material, hälst die Termine frei usw.
    und er storniert kurzfristig Aufträge oder vergibt sie an andere, trotz Verträge mit dir, hält kein Zahlungsziel ein und du bleibst trotzdem bei der Stange???
    versteh ich nicht, sorry
     
  15. R.B.

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    Dann kommt es also immer wieder zu neuen Verträgen?
    Na, dann würde ich beim nächsten Angebot mit geänderten Zahlungsbedingungen anbieten falls Dir die 1-3 Wochen so wichtig sind. Das soll jetzt nicht überheblich klingen, sondern nur zeigen, dass DU es in der Hand hast.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #16 FLIESE07, 23.11.2009
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    Alle 5 Werkverträge wurden abgeschlossen bevor der erste Auftrag für diesen AG begann. Klar werde ich mit Sicherheit einige Änderungen in weiteren Verträgen mit diesem AG einfügen lassen, sofern weitere zu stande kommen.

    MfG Fliese07
     
  17. Peeder

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    Kenn ich, zu genüge. Das ist auch häufig die Antwort bei z.B. unberechtigten Skontoabzug-- " wir haben doch noch Aufträge für Sie "
    Knicken !!!! oder schlucken !!!

    sei doch froh, spät ist besser als nie. Oder kalkuliere den Umstand mit ein.
    Aber aufpassen, das aus nicht fristgemäß noch länger wird.

    Peeder
     
  18. #18 Gast943916, 24.11.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    oder gar nicht
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 24.11.2009
    Ralf Wortmann

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    Hallo, Fliese07!

    Neben dem üblichen Vorgehen mit zeitnahen Abschlagsrechnungen etc. kannst du jederzeit nach Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung nach § 648 a BGB vom Auftraggeber verlangen. Ein paar Hinweise zu den Wirkungen dieses Sicherheitsverlangens und einen Formulierungsvorschlag findest du hier:
    http://www.Baurechtstipps.de/_subseite.php?content=5

    Sollte der AG die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist erbringen, kannst du ihm eine Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen und die Leistung verweigern. Alles stets am besten mit Einwurfeinschreiben. Freunde machst du dir damit natürlich nicht, das ist klar. Langfristige Geschäftsbeziehungen könnte eine solche Vorgehensweise durchaus gefährden.

    Sollte er die Sicherheit noch immer nicht erbringen, kannst du nach Ablauf der Nachfrist kündigen und hinsichtlich der bis dato noch nicht erbrachten Leistung entgangenen Gewinn abrechnen, entweder pauschal 5 %, oder unter Offenlegung der Kalkulation ggf. einen höheren Gewinn.

    Das Ganze geht nicht bei Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus (ggf. mit Einliegerwohnung) errichten oder instandsetzen und nicht bei AGs, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind - sonst aber immer.

    Viele Grüße,

    Ralf
     
  20. operis

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    Hallo Fliese 07

    Die rechtliche Seite hat mein Vorredner schon beleuchtet. Was mir dazu einfällt: Lass den AG fallen, mittel- bzw langfristig lässt er Dich auflaufen.


    operis
     
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