Nachbesserungen von Baumängeln - Gewährleitung -

Diskutiere Nachbesserungen von Baumängeln - Gewährleitung - im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe noch Gewährleistung für unser neues Haus. Diese ist aber im Oktober diese Jahres zu Ende. Seit 3 Jahren muss ich regelmäßig neue und...

  1. #1 Silbersally, 16.02.2010
    Silbersally

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    Ich habe noch Gewährleistung für unser neues Haus. Diese ist aber im Oktober diese Jahres zu Ende.
    Seit 3 Jahren muss ich regelmäßig neue und seit letztem jahr auch bereits nachbearbeitete Risse die sich erneut auftun, beim Bauunternehmer reklamieren.
    Dieser kommt, schaut sichs an und schickt jemanden der die Risse bearbeitet und wieder neu überstreicht.
    Da die Arbeit aber offensichtlich nicht dauerhaft ist frage ich mich, wie kann ich den Bauunternehmer dazu bringen, die Risse bzw. Wände so nachzuarbeiten dass die Risse dauerhaft verschwinden. Ich muss doch da ein Druckmittel haben trotz Gewährleistung den diese Arbeiten wurden meiner Meinung nach nicht Sach- und Fachgerecht durchgeführt.
    Wie sieht es im übrigen mit der Gewährleitung aus wenn innerhalb der Gewährleitung Nachbesserungen durchgeführt werden. Was muss ich da beachten?
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    du stellst vielleicht die falsche (oder unzureichende) Frage - frag doch mal, woher die Risse kommen ?
     
  3. #3 haitabu, 16.02.2010
    haitabu

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    Guten Abend,

    ich würde mir einen Gutachter nehmen. Gerade als Rentner hat man ja keine Muße mehr, sich die nächsten 30 Jahre über den Baupfusch zu ärgern....;)
    Das bringt doch sonst alles nichts. Man wird als Laie doch nur vertröstet.
    Unser Nachbar hatte einen sehr guten Gutachter. Und was soll ich sagen: es wurde fast alles neu gemacht. Dach komplett, WDV- System, Aussenputz, Estrich, Innenputz , Abdichtungen, etc., plus Schadensersatz!
    Und ich freue mich für ihn. Weil dermassen hirnlos gepfuscht worden ist....
    Professioneller Rat/Sachverstand ist unumgänglich. Und den hat Ottonormalbürger normaler Weise nicht.
     
  4. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Na gleich einen Gutachter zu nehmen, ist sicherlich nicht die beste Lösung.

    Schreib ihm einen Brief mit Rückschein, indem du ihn aufforderst, die Risse dauerhaft und nach den annerkannten Regeln der Technik zu beseitigen und setze ihm eine angemessene Frist von 2-3 Wochen.

    Wenn er dem nicht nachkommt oder pfuscht, hilft aber nur ein Gang zum Fachanwalt und der weiss dann, was zu unternehmen ist.
    Aber nicht selber einen Gutachter kommen lassen, da er diesen sicherlich anzweifelt und du dann möglicherweise auf den Kosten sitzen bleibst.
     
  5. kosmos

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    Einschreiben Einwurf, nicht Rückschein, wenn er nämlich das ganze nicht annimmt hat man die Gebühren umsonst bezahlt.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Kosmos - wenn man keine Ahnung hat, ........

    Einwurf-Einschreiben ist nur bedingt aussagekräftig.

    Wenn es wirklich wasserdicht sein soll, entweder den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen oder einen unabhängigen Zeugen den Brief lesen lassen, den dann einwerfen lassen und dies schriftlich mit Datum und Uhrzeit z.B. auf dem Durchschlag bestätigen lassen.
    Der bezeugt dann nämlich auch noch, dass die Seiten nicht weiß waren, sondern DEN Text enthielten.
     
  7. kosmos

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    bei einem Einschreiben Rückschein kann man genauso eine leere Seite verschicken. Mein Anwalt hat mich vor Jahren darauf hingeweisen das man sich das Geld für den Rückschein sparen kann, da gerade solche Spezies die wissen das Sie ständig Vorderungen bekommen das Einschreiben einfach nicht annehmen. Einschreiben Einwurf zählt vor Gericht als zugestellt, da macht auch die fehlende Empfangsunterschrift nichts aus, da der Briefträger unterschreibt das er den Brief zugestellt hat.

    Ich verschicke Kündigungen seitdem immer mit Einschreiben Einwurf und hatte auch noch nie Probleme damit. Wenn ja was sein sollte dan vordert man bei der Post die Bestätigung des Briefträgers an, das kosten dann zwar auch ein paar Euro und man ist wieder beim Preis des Rückscheines. Aber wie oft kommt das vor.
     
  8. H.PF

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    Und woher soll er wissen, was die anerkannten Regeln der Technik sind?

    Die URSACHE muß gefunden werden...

    Und da ist eingekaufter Sachverstand einfach besser...
     
  9. tieto

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    Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil klargestellt, dass im Gegensatz zum Übergabeeinschreiben bei einem so genannten Einwurf-Einschreiben keine persönliche Aushändigung des Schriftstückes erfolge. Damit sei der Nachweis, dass das Schreiben auch den richtigen Adressaten erreicht hätte, nicht zu erbringen und auch nicht erbracht (OLG Koblenz, Az. 11 WF 1013/04).

    Also:

    a) das Einschreiben mit Rückschein, b) die persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen und schriftlicher Empfangsbestätigung und c) die Zustellung des Schreiben mit Gerichtsvollzieher
     
  10. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Das muss er gar nicht wissen. Er muss es nur in den Brief schreiben, damit er es später beweisen kann.

    Das ist richtig. Und genau dafür ist der Anwalt da, um zu sagen, wo es lang geht. Sonst geht der Schuss nach hinten los.

    Was bringen einem 500 Euro Kosten für ein Gutachten, wenn die Baufirma nicht drauf reagiert oder ein Gegengutachten präsentiert?
     
  11. schubi

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    Wenn es ein VOB/B Vertrag war gilt:

    Eine in der Praxis wichtige Vorschrift enthält die VOB/B hinsichtlich der verjährungsverlängernden Wirkung einer vom Auftraggeber schriftlich erhobenen Mängelrüge. Soweit nämlich vom Auftraggeber bei dem Auftragnehmer noch während der ursprünglich laufenden Verjährungszeit die Beseitigung eines Mangels schriftlich verlangt wird, beginnt für diesen Mangel nach den Vorschriften der VOB/B eine neue Frist von zwei Jahren zu laufen, die jedenfalls nicht vor Ablauf der ursprünglich vertraglich vereinbarten bzw. in der VOB/B vorgesehenen Frist endet.
     
  12. kosmos

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    da hat sich die Rechtsprechung inzwischen wirklich verändert da es immer mehr Urteile zu dem Thema gibt. Mein Streitfall bezog sich auf 2001 da war die Rechtsprechung noch anderst. Also Sorry, es bleibt aber immer noch das Problem das man ein Einschreiben nicht annehmen muss. Keine Ahnung wie das dan vor Gericht zählt, da man ja wieder ncihts Schriftlich vom Empfänger hat sondern nur vom Postboten (dessen Zustellungsurkunde ja auch nicht zählt)
     
  13. assos

    assos Gast

    hallo zusammen
    kann mir jemand sagen , ein balkon bauen der grund aus beton mit zwei säulen ca 25cm durch balkon grund fläche 4.5m x 1,80 boden platte ca 20 cm dankeschön mfg assos
     
  14. H.PF

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    Ohmann...

    Bei so einem Posting hab ich nur 3 goldende Fragezeichen überm Koppp.....

    Wie kann man so was posten??? Versteht doch keiner ...
     
  15. sepp

    sepp

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    @assos
    auch wenn du der deutschen sprache nicht so mächtig bist - macht nichts
    aber mühe bei der beschreibung des problems sollte man sich schon machen.
    trotzdem - wir können auch mit einigermaßen guter verbaler beschreibung keine kostenschätzung abliefern, da die wesentlichen grundlagen fehlen.
     
  16. Susa

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    Ja, am besten bei Mein Traumhaus auf RTL. Da finden Sie echte Fachmänner und Frauen mit Liebe zur Technik.;)
     
  17. #17 Silbersally, 21.02.2010
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    Ich möchte nochmals auf mein Problem mit der Gewährleistung zurückkommen.
    Da habe ich mal gelesen es geben so ein Begriff wie "die Gewährleistungsfrist ruht" ? Kennt das jemand und was ist darunter zu verstehen?
     
  18. #18 susannede, 21.02.2010
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