Hang zum Nachbargrundstück abflachen lassen

Diskutiere Hang zum Nachbargrundstück abflachen lassen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Forum, in unserem Neubaugebiet auf dem Flachland verläuft die Straße ca. 80 cm über der ursprünglichen Geländeoberfläche. Alle...

  1. #1 Wildparker, 04.06.2013
    Wildparker

    Wildparker

    Dabei seit:
    15.06.2011
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Ostfalen
    Hallo Forum,

    in unserem Neubaugebiet auf dem Flachland verläuft die Straße ca. 80 cm über der ursprünglichen Geländeoberfläche. Alle Grundstücke und Gärten werden auf ungefähr diese Höhe aufgeschüttet. Auf dem einen Nachbargrundstück wird der Besitzer jedoch die nächsten 10 Jahre höchstwahrscheinlich nicht bauen. Das heißt, dieses Grundstück wird auch nicht aufgeschüttet und ich muss mich um den Höhenunterschied kümmern.
    Nach meiner Vorstellung wäre es die einfachste und konstengünstigste Möglichkeit, das Gelände einfach auf dem Nachbargrundstück im ca. 45°-Winkel abflachen zu lassen. Der Besitzer hätte damit kein Problem.
    Nun meine Frage: Spricht aus rein technischer Sicht etwas gegen diese Abflachung? Wenn der Hang bewachsen ist, dürfte ja keine Erosion durch Regen oder Gartenbewässerung zu befürchten sein? Wo wären die Vorteile, wenn ich den Höhenunterschied mit einer Mauer gestalte?
     
  2. #2 wasweissich, 05.06.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    irgendein baustoffhändler hätte spass
     
  3. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Ich gebe wwi recht. Der Baustoffhändler und der Tiebauer würden vor lachen nicht in den Schlaf komen. Schau in dein Baugrundgutachten bzw. rufe den Bugrundgutachter an un bringe in Erfahrung, was der optimale Böschungswinkel für euren dort anliegenden Boden ist. Dann Mache mit dem Nachbarn einen Vertrag, dass und vieviel Du auf seinem Grundstück aufschütten darfst und lass vom Tiefbauer den vorhandenen Dreck verteilen. Er weiss auch, wie er die Oberfläche so gestaltet, dass bis der sofort eingesähte Rasen oder w.w.i. angegangen und hangsichernd wirkt, die Böschung nicht abgeht. (mal davon ausgegangen, dass das Scheisswetter nun vorübergezogen ist ... hier sind seit jahrhunderten bewachsene Böschungen abgegangen).
     
  4. #4 ralph12345, 12.06.2013
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Ihr lacht. Wir sind in der selben Situation. Wir haben hinten 20cm 45° Böschung. Wild bewachsen, da erodiert nix. Der eine Nachbar der unbebauten Wiese hat kräftigst aufgeschüttet und zur Wiese hin 1m Höhendifferenz mit L-Steinen abgefangen. Und wir dürfen drauf gucken... Bin gespannt, ob er einzäunt, wenn da im Herbst Nachwuchs kommt :D

    Als Eigentümer würde ich da wegen Grenzbebauung auf 30m Länge einschreiten...
     
  5. #5 Bautzen, 16.06.2013
    Bautzen

    Bautzen

    Dabei seit:
    14.06.2013
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITSE
    Ort:
    BZ
    Wie willste da einschreiten? Jeder darf sein Grundstück "ortsüblich" einfrieden.
    Das musst du akzeptieren.
     
  6. #6 ralph12345, 17.06.2013
    ralph12345

    ralph12345

    Dabei seit:
    23.08.2010
    Beiträge:
    998
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Hamburg
    Keine Ahnung, aber posten...
    Stützmauer ist keine Einfriedung. Als Einfriedung wären hier nur Hecken erlaubt oder Drahtzaun. (B-Plan). Stützmauern an der Grenze wären zulässig bis zu einer Höhe von 1,5m glaub ich. Das soll wohl eine Terassierung bei vorhandenem Geländegefälle ermögilchen.
    Aber:
    Aufschüttungen bedürfen ab einer gewissen Menge der Genehmigung durch das Bauamt. (in SH: alles >30m^3). Im Konkreten Fall dürften es so an die 300m^3 sein. Grob geschätzt.
     
  7. #7 Bautzen, 17.06.2013
    Bautzen

    Bautzen

    Dabei seit:
    14.06.2013
    Beiträge:
    83
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITSE
    Ort:
    BZ
    Hallo,
    bei uns sind Einfriedungen und Stützmauern mit 2 Meter Höhe erlaubt.
     
Thema: Hang zum Nachbargrundstück abflachen lassen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bebauungsplan pflanzring

Die Seite wird geladen...

Hang zum Nachbargrundstück abflachen lassen - Ähnliche Themen

  1. Carport am Hang platzieren

    Carport am Hang platzieren: Schönen Tag zusammen, wir planen aktuell unsere Außenanlagen und haben zwei Alternative Idee unsern Carport in unser Hanggrundstück zu...
  2. Haus am Hang mit Keller und Terasse im Erdgeschoss

    Haus am Hang mit Keller und Terasse im Erdgeschoss: Hallo zusammen, folgendes: Ich habe vor unter meiner Terasse noch einen Kellerraum zu errichten, weil ich den Platz einfach brauche. Die Terasse...
  3. Hänge Schiebetür verbogen

    Hänge Schiebetür verbogen: Hall, habe mir im Sommer eine Schiebetür gebaut , nun ist sie total verbogen, was habe ich falsch gemacht.Die Bretter habe ich in der wage ran...
  4. Garage im Hang, Betonwände zu niedrig, Blech als Sockel?

    Garage im Hang, Betonwände zu niedrig, Blech als Sockel?: Hallo, wir bauen ein Haus mit Garage in Holzständerbauweise mit Holzfassade. Die Garage ist auf der Rückseite ca. 1,5 Meter im Hang und hat...
  5. Dachterrasse auf Garage im Hang

    Dachterrasse auf Garage im Hang: Hallo. In Planung ist nächstes Jahr der Bau einer Garage, die sich seitlich an der Grenze zum Nachbar befinden wird. Bundesland: Hessen. Aktuell...