Bauberufsgenossenschaft, Fragen, was macht man?

Diskutiere Bauberufsgenossenschaft, Fragen, was macht man? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen. wir sind eine 5 köpfige familie und haben letztes jahr unseren bau abgeschlossen....

  1. #1 bettinah, 08.02.2008
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    Hallo, ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen.
    wir sind eine 5 köpfige familie und haben letztes jahr unseren bau abgeschlossen.

    nach vielen problemen, wir haben mit architekten gebaut, iost unser traumhaus nun fertig gestellt, wir wohnen auch einige zeit schon drinn:)

    nun haben wir letzten monat besuch bekommen von einem mitarbeiter der bauberufsgenossenschaft. die haben mit uns einen termin vereinbart, wollten alle unterlagen einsehen.

    nun nachdem der termin zu ende war, und der mitarbeiter auch einige kopien unserer rechnungen gemacht hat, wir waren sehr höflich zu ihm, hat er sich bei uns verabschiedet.

    nun kommt der schock : wir bekommen nun eine rechnug über fast doppelt soviele helferstunden, wie wir seinerzeit angegeben haben.

    Das bedeutet auch, doppelter preis!

    frage an die spezialisten : was können wir nun machen?

    sollten wir gleich einen anwalt beauftragen?

    die von uns angegebene helferstunden lagen bei ca. 850. nun sollen es knappe 1.700 sein, mit der begründung, daß einige rechnungen nicht vorahnden sind, von gewerken.

    mussten wir überhaupt rechnungen vorzeigen? aber das ist ja nun viel zu spät.:mauer
     
  2. #2 Stefan61, 08.02.2008
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    Erstmal ruhig Blut!

    Weil Anwälte nicht wenig kosten, sollten Sie sich zunächst fragen, ob der Vorwurf der BG, Sie hätten Helferstunden nicht angegeben, denn berechtigt ist. Von der Antwort hierauf hängt das weitere Vorgehen ab.

    Gemäß Ihrer Darstellung bemängelt die BG das Fehlen von Rechnungen für bestimmte Gewerke und folgert hieraus, die Arbeiten seien durch Helfer oder schwarz ausgeführt worden. Welche Gewerke sind das? Warum liegen für diese Gewerke keine Rechnungen vor, obwohl die Gewährleistungsfristen noch laufen müßten?
     
  3. #3 bettinah, 08.02.2008
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    Hallo,

    im ganzen umzugsstress und mit den kindern sind verschiedene ordner und unterlagen auf der strecke geblieben.

    das haus und der bau haben sich auch mehrere jahre hingezogen.

    ich denke es fehlten vom fenster die rechnungen und die esrich und dachbalkenrechnung.

    ich weiß es aber nicht mehr so genau.

    wir heben diese rechnungen auch immer auf, nur das ist ´jetzt alles so lange her, und es gibt ja auch keinen probleme mit den werken.

    die frage ist halt auch, ob man überhaupt solche rechnungen vorzeigen muss?
    wenn nein, kann das ja keinen begründung für die horrende summe sein. wir würden dann halt nur die firma angeben. wie auf dem formular mal gefordert wurde.
     
  4. #4 Coolchen, 08.02.2008
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    So wie ich das verstehe, würde ich als erstes einmal Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, nicht das es zu dem Fall kommt, dass die Widerspruchfrist – müsste wohl bei 14 Tagen liegen ( kann aber auch länger sein) verstreicht.

    LG Coolchen
     
  5. #5 Stefan61, 08.02.2008
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    Ok, ok, bitte nicht aufregen.

    Die Sachlage ist einfach so: Grundsätzlich muß die BG beweisen, daß ein höherer Ansatz von Helferstunden gerechtfertigt ist. Das Fehlen von Rechnungen kann als Anscheinsbeweis gewertet werden, aber mehr auch nicht.

    Jetzt gehen wir die Dinge einmal schrittweise durch: Fenster (industriell fertigen und amateurhaft einbauen lassen?) scheiden als Verdachtsmoment eher aus, Estrich und Dachbalken eigentlich auch. Aber entscheidend ist doch: Welche Gewerke werden von der BG mit welchen Stunden angesetzt? Das muß im Bescheid aufgeführt sein - wir sind doch hier nicht in Usbekistan! :)

    Zusammengefaßt fragt sich: i) Wurden mehr Helferstunden eingesetzt als angegeben ? ii) Welche Gewerke setzt die BG im Bescheid an?
     
  6. #6 Coolchen, 08.02.2008
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    Die Rechnungen müssen Sie nicht vorzeigen und Sie sind auch nicht verpflichtet, diese aufzuheben. Die Beweislast liegt bei der BG und das ist meiner Ansicht nur ein lächerlicher Versuch, mal schnell bei Ihnen vorbei zu kommen, Unterlagen prüfen und Rechnung schreiben.
    Einspruch einlegen, dass bei Ihnen alles korrekt ist, die Firmen nennen und dann soll die BG mal selber die Firmen aufsuchen usw.

    LG Coolchen
     
  7. #7 bettinah, 08.02.2008
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    ja aber die waren ja schon da, kann man al´so sagen, daß die ergebnisse aus dem besuch irrelevant sind?
     
  8. #8 bettinah, 08.02.2008
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    das fehlen von rechnungen? aber wenn die berufsgenossenschaft mich doch nicht besuchen darf, wie kann sie das durch das fehlen der rechnungen denn beweisen? laut den unterlagen, die ich jetzt hier habe, muss man ja nur die firmen eintragen, ohne rechnungskopie!!!

    ich hab also jemand bei mir gehabt, der gar nicht hätte hier sein sollen und durch unsere doofheit sieht der nun, dass wir wenig rechnungen haben:boxing:boxing:boxing
     
  9. #9 MoRüBe, 08.02.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    @ Coolchen: Du redest Sch...

    ... und davon ganz schön viel. Also psst und Klappe halten. 1. Rechnungen sind aufzubewahren, der Estrich wird ja wohl nicht alleine reingeflogen sein. 2. Die BG hat das Recht diese Rechnungen zu sehen. 3. Wenn jetzt der Beitragsbescheid da ist, hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, bedeutet zahlen und klagen.:motz
     
  10. #10 bettinah, 08.02.2008
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    hallo morübe, wo steht das, dass die berufgen. die rechnungen sehen darf?
    bitte link, damit ich mir das mal durchlesen kann!
     
  11. #11 Stefan61, 08.02.2008
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    bettinah: Ich bin raus aus dem Thread, denn Sie müssen sich an die Spielregeln halten: Antworten lesen und offene Fragen klären (wie die zweimal gestellte, ob die Vorwürfe der BG denn inhaltlich stimmen).

    Falls nicht, müssen Sie sich mit Gesprächspartnern wie Coolchen begnügen, über den MoRüBe ja das Notwendige gesagt hat (Sie können im Forum auch nach anderen irren Statements von Coolchen stöbern).
     
  12. #12 Baufuchs, 08.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal ganz

    anders:

    Sie schreiben 5-köpfige Familie.
    Wurde das Bauvorhaben mit Öffentlichen Mitteln des Landes NRW gefördert?

    Liegt ja nahe, das es so sein könnte.

    Ist dies der Fall, halten Sie dem Herrn von der BauBG den Bewilligungsbescheid der WFA unter die Nase.

    Sie sind dann bei der BauBG beitragsfrei versichert.
     
  13. Julius

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    1) Warum laßt Ihr fremde Leute in die Wohnung und zeigt denen irgendwelche Unterlagen??? Kann ich da auch mal vorbeikommen? Ich schreibe Euch dann auch garantiert eine nur dreistellige Rechnung...

    Dieser Fall diene allen Beschwichtigern hier im Forum als mahnendes Beispiel!

    2) Als Privatleute wärt Ihr sowieso generell verpflichtet gwewesen, alle Handwerkerrechnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren!
    Sachen, die das Haus betreffen, würde ich aber auch nach 10 und 20 Jahren nicht wegwerfen.

    3) Wenn Ihr die Firmen noch wißt, ist es normalerweise kein Problem, von denen Rechnungsduplikate zu erhalten. Kosten ggf. etwas Aufwandsvergütung, aber mit Sicherheit viel weniger als Helferstunden bei der Bau-BG!

    4) Fordert die schnell an und legt sofort Widerspruch gegen den Bescheid ein! Reinschreiben, daß die betreffenden Rechnungen nachgereicht werden.

    5) Auch prüfen, ob es sich nicht um sog. "Gefälligkeitsdienste" gehandelt hat. Also die Helfer (teilweise) nicht irgendwelche Freunde waren, sondern nahe Verwandte.
    Die wären dann nämlich beitragsfrei! Auch dies, wenn es zutrifft, in den Widerspruch schreiben.

    Könnt Ihr den den zusätzlich geforderten Betrag derzeit überhaupt aufbringen?
    Ihn wiederzubekommen, kann viele Monate dauern!
    Auch wenn Ihr im Recht sein solltet, kann die Sache Euch sehr viel Ärger, Mühen und Kosten machen.
     
  14. #14 bettinah, 08.02.2008
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    nein die stimmen nicht.
     
  15. #15 bettinah, 08.02.2008
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    gibts da denn keine schriftl. darstellung über das recht der berufsgen. mit den rechnunegn.

    das wäre doch mal etwas, wo man was festmachen kann:28:
     
  16. #16 Baufuchs, 08.02.2008
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    Baufuchs Gast

    @bettinah

    Bitte mal die Frage aus #12 nach der Öffentl. Förderung beantworten.
     
  17. Julius

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    Das ist doch jetzt völlig egal, aufgrund welcher Umstände der Bescheid ergangen ist!!!

    Er ist nunmal da (auch aufgrund Eurer - sorry - Einfältigkeit und Dussligkeit).
    Ihr hättet niemand reinzulassen brauchen, habt das aber getan. Das ist nicht das Verschulden der Bau-BG. Ihr hättet keine Belege zu verbummeln brauchen, habt das aber getan. Auch dafür kann die Bau-BG nichts...

    Du solltest alles daran setzen, daß er nicht so bestehen bleibt.

    Mögliche und sinnvolle Schritte habe ich oben beschrieben.
    Dann los!
     
  18. #18 bettinah, 08.02.2008
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    leider nein!
     
  19. #19 bettinah, 08.02.2008
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    das ist mir nicht egal. wenn hier geschrieben wird das die baubg das recht hat rechnungen einzusehen und ein vorredner so harsch angegriffen wird, würde ich gerne mal den text dazu lesen:irre
     
  20. #20 bettinah, 08.02.2008
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    falls da kein link mehr angegeben wird, so kann ich ja davin ausgehen, daß wir wirjklich zu blöd waren, denn netten besuch reinzulassen.

    hinterher ist man ja immer schlauer!:mad:
     
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