Kanalanschlussgebühren obwohl Kanal selbst erstellt wurde ?

Diskutiere Kanalanschlussgebühren obwohl Kanal selbst erstellt wurde ? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo ! Bin gerade am Hausbau. Das Grundstück (ehemalige Wiese meiner Eltern) wurde durch Ortsrandsatzung in Bauland umgewandelt. Auflage war...

  1. Bird

    Bird

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    Hallo !

    Bin gerade am Hausbau. Das Grundstück (ehemalige Wiese meiner Eltern) wurde durch Ortsrandsatzung in Bauland umgewandelt. Auflage war das ich die Kosten für den Kanalanschluss (25 TEUR) selbst trage. Soweit war alles für mich in Ordnug. Für 25 TEUR Kosten ein Baugrundstück mit 950qm, das passt. Die Kanalauschreibung und Auftragsvergabe habe ich selbst gemacht um die Möglichkeit der Nachverhandlung zu haben.

    Nun zu meinem Problem. Die Gemeinde teilte mir inzwischen mit das ich bei Einzug die laut Gemeindesatzung fälligen Kanal- und Wasseranschlussgebühren zu entrichten hätte. Das wären nochmals 10 TEUR an die Gemeindekasse ohne Gegenleistung. Schliesslich haben die kompletten Kanalkosten wir selbst getragen und dann den Kanal an die Gemeinde übergeben und jetzt sollen wir auch noch Gebühren obendrauf bezahlen ???

    Ein Antrag auf Erlass der Gebühren wurde vom Gemeinderat zurückgewiesen. Sie hätten zwar vollstes Verständnis für meine Situation und die Gebühren wären nicht gerechtfertigt, allerdings dürfe man nicht gegen eine Gemeindesatzung verstossen. Dann würde doch jeder kommen.

    Gibt es aus dieser Geschichte einen Ausweg ? Komme ich an dieser Satzung wirklich nicht vorbei? Ich kann es einfach nicht glauben das ich 10 TEUR für nichts bezahlen soll. Bei Bedarf könnte ich auch die Satzung nachliefern.

    Vielen Dank für Eure Hilfe !

    BIRD
     
  2. #2 Stefan61, 19.02.2008
    Stefan61

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    Meines Erachtens: Null Chance! Ihre Situation entspricht der des Käufers eines erschlossenen Grundstücks. Dieser bezahlt im Kaufpreis die Erschließungskosten mit. Gleichwohl muß er beim Bau einen Hausanschluß bezahlen, und weil die Gemeinden bzw. Stadtwerke hierbei ein Monopol haben, kostet das eben eine fünfstellige Summe. Tut mir leid, aber so ist das nun mal (sieht in Liechtenstein vielleicht anders aus...).
     
  3. ISYBAU

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    Was sind das konkret für Gebühren ?

    Mit Beiträgen werden ja nicht nur die eigenen "paar" Meter Anschluss finanziert, sondern unter Umständen auch die Erschliessung, also z.B. ein Anteil an den Kanalbaukosten.

    Trotzdem Vorsorglich und sofort Widerspruch einlegen !
     
  4. #4 BauherrHilflos, 20.02.2008
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    Was heißt in dem Fall "übergeben"? Wurde dort etwas schriftlich fixiert?
    Ansonsten schließe ich mich ISYSBAU an.
    SOFORT Einspruch einlegen. Und Rechtshilfe suchen.
     
  5. Bird

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    @Stefan61
    Das hab ich fast befürchtet

    @ISYBAU
    Wie bereits erwähnt hat wohl jede Gemeinde eine Satzung über Kanal- und Wassergebühren. Gestern wurde mir noch schriftlich mitgeteilt das es sich u.a. um Umlagekosten für die bereits bestehende Kläranlage handelt. Ich habe auf eigene Kosten 40 Meter Strasse aufreisen lassen, Kanaltrennsystem einbauen lassen, auf bestehenden Kanal anschliessen lassen, Strasse wieder geteert und 2 Revisionsschächte auf meinem Grundstück errichten lassen. Das kostet nun mal 25-30 TEUR. Damals war ich der Meinung das müsste es dann aber auch sein. Leider hält jetzt auch noch die Gemeinde die Hand auf.

    @BauherrHilflos
    Es gibt einen "Städtebaulichen Vertrag" in dem geregelt wurde das ich den Kanalbau übernehme und das ich auch die Erlaubnis von der Gemeinde dazu habe. Die Strasse in der der Kanal verlegt wurde gehört ja nicht mir, sondern eben der Gemeinde.
     
  6. ISYBAU

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    Dann hat die Gemeinde meines Erachtens korrekt gehandelt !

    Der Anschlusskanal, also das Stück zwischen Grundstücksgrenze und bestehendem öffentlichen Kanal dient ausschliesslich der Erschliessung eines einzigen Grundstückes ? nämlich Ihres Grundstückes ?

    Davon zu trennen ist die Beteiligung über eine Umlage an der Gemeinschaftsanlage Kanalisation und/oder Kläranlage.
     
  7. bernix

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    Hat sie daß?

    Das eine Umlage anfällt (Grundgebühr sozusagen) ist klar.

    Wenn hier aber im Baugebiet ein Randgrundstück bebaut wird? Ich halte es für nicht abwegig dass die Gemeinde die Kosten bis Grundstücksgrenze zu tragen hat und vielleicht nur einen geringeren Betrag hätte weiterverrechnen können.
    gruss
     
  8. #8 BauherrHilflos, 20.02.2008
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    Genau Bernix! So sehe ich das auch.
    :offtopic: AN Dem Bauamt würde ich was husten! Ab Grundstücksgrenze bis zum eigentlichen Kanalanschluss => Teilbertrag aus den 25TEuro in Rechnung stellen! Per Anwalt! :offtopic: AUS
    Sobald doch die Gemeinde das Grundstück als Bauland freigibt, muss Sie doch auch einen Kanalanschluß zur Verfügung stellen; Bauherr trägt Kosten bis Grundstücksgrenze..Gemeinde stellt Kanal bis Grundstücksgrenze
     
  9. Bird

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    Wie gesagt, Auflage war das ich die Kanalkosten selbst trage. Ansosten wäre aus meiner Wiese kein Bauplatz geworden. Das war auch so im Vertrag vereinbart.

    Allerdings ging ich damals nicht davon aus das ich eben auch noch eine zusätzliche Anschlussgebühr bezahlen muss. Das wurde auch im Vertrag nicht erwähnt. Die Gebühr kommt aber auch nicht aus dem Vertrag sondern aus der Gemeindesatzung für Kanal und Wasser. Ich war der Eminung ich trage die Kanalbaukosten und das wars dann aber auch !
     
  10. bernix

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    ..gut das ändert die Sache natürlich.

    aber bei 10000 euro kann man schon mal 250euro für eine RA Beratung ausgeben. Der kann sich den Vertrag auch mal anschauen.
    -
    Andererseits ist das Grundstück wohl auch 35 TSD wert, oder?

    gruss

    PS:..jetzt nur noch einigermassen stressfrei Bauen!:biggthumpup:
     
  11. #11 Manfred Abt, 20.02.2008
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    Na ja, du bekommst schon was dafür:
    • dass dein Abwasser hinter deinem Rohr eben in einem Kanalnetz landet
    • dann über Sammler zur Kläranlage läuft
    • dort gereinigt wird
    • dann in ein Gewässer eingeleitet wird
    • dass all diese Anlagen unterhalten und ggf. erneuert werden
    • dass auch Leute wie ich ihr Auskommen haben ;-)
    So ungeliebt wie es ist, der Anspruch der Kommune ist im Grundsatz berechtigt, d.h. damit werden die Kosten abgedeckt, die bei der Gemeinde dafür anfallen, dass überhaupt eine Abwassersammlung und -reinigung erfolgt. Ob die Höhe berechtigt ist, müsste man selbst mit Hilfe der Satzung ausrechnen können.
     
  12. Bird

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    O.K., dann werd ich da wohl nicht drumherum kommen. Hatte gestern auch die Möglichkeit mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht darüber zu sprechen. Der meinte auch das ich da wohl keine Chance hätte.

    Danke für Eure Antworten und Tipps !
     
  13. #13 surfrichter, 02.04.2008
    surfrichter

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    @Bird
    Ich weiß nicht ob du noch hier liest. Es handelt sich doch um den "Erstellungsbeitrag für Einrichtungen zur Abwasserentsorgung" oder täusche ich mich?
    Uns (alle in unserem Baugebiet) hat dieser Beitrag auch völlig unvorbereitet getroffen. Es könnte sich aber lohnen die Satzung der Gemeinde mal zu lesen. Bei uns gibt es für die maximale Summe pro Grundstück eine Kappungsgrenze. Wir mussten für knapp 800qm 2500,- Euro bezahlen. Da scheinen mir 10t schon ziemlich viel.

    Gruß
     
Thema: Kanalanschlussgebühren obwohl Kanal selbst erstellt wurde ?
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