Fremdüberwachung bei WW (ÜK2): WEM nutzt das?

Diskutiere Fremdüberwachung bei WW (ÜK2): WEM nutzt das? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Meine Fragen beziehen sich insbesondere auf die Überwachungsklassen 1 und 2 bei der "Fremdüberwachung bei weisser Wanne". Im...

  1. #1 hoppelhaasi, 25.03.2010
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    Hallo zusammen!

    Meine Fragen beziehen sich insbesondere auf die Überwachungsklassen 1 und 2 bei der "Fremdüberwachung bei weisser Wanne".
    Im Netz findet man bspw. die folgenden Aussagen:

    "Baustellen mit weißen Wannen und drückendem Wasser fallen immer in die Überwachungsklasse 2 (nach DIN 1045-3). Das bedeutet, dass außer der Überwachung durch das Bauunternehmen eine zusätzliche Fremdüberwachung z. B. durch anerkannte Überwachungsstellen vorgesehen ist.
    Überwachungsklasse 1 gilt nur bei maximal zeitweise aufstauendem Sickerwasser und wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist."
    aus http://www.beton.org/fachinformationen/betonbautechnik/weisse-wanne.html

    u./o.

    "Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Baukörper nur zeitweilig aufstauendem Sickerwasser ausgesetzt ist. Dann ist die Zuordnung zur Überwachungsklasse 1 zulässig."
    aus http://www.statik-maass.de/index.php?option=com_content&task=view&id=6&Itemid=16

    u./o.

    „Die Erstellung einer Weißen Wanne ist in der Regel der Überwachungsklasse 2 zuzuordnen, einzige Ausnahme - wenn der Baukörper nur zeitweilig aufstauendem Sickerwasser ausgesetzt ist.
    Überwachungsklasse 2 bedeutet, dass die Baustelle sowohl eigen- als auch fremdüberwacht werden muss.
    Aber gerade die Bezeichnung „nur zeitweilig aufstauendes Sickerwasser“ ist hierbei mit Vorsicht zu genießen.“
    aus http://sv-carden.de/erstellww.html

    Frage 1:
    „Dann ist die Zuordnung zur Überwachungsklasse 1 zulässig." Leider ist nicht ganz klar, für wen das Wörtchen „zulässig“ im Sinne von „erlaubt“ nun einen Sinn macht, bzw. einen Vorteil bringt?! Mein Problem hier einmal durch Überspitzung verdeutlicht:
    heißt es nun
    a) „Für den Kellerbauer, der die höhere Überwachungsklasse (ÜK) wegen der Fremdüberwachung „fürchtet“ ist es (nur bei maximal zeitweise aufstauendem Sickerwasser) erlaubt, das Bauvorhaben in ÜK1 einzuordnen und somit die unliebsame ÜK2 zu umgehen“ oder heißt eben anders
    b) „Für den Bauherrn, der die höhere Überwachungsklasse des höheren Preises wegen „fürchtet“ ist es erlaubt, das Bauvorhaben in ÜK1 einzuordnen und somit Kosten zu sparen“

    Oder ist ÜK1 demnach sogar vielleicht für beide Parteien besser?!? Ich bin verwirrt :-o

    Frage 2:
    „Aber gerade die Bezeichnung „nur zeitweilig aufstauendes Sickerwasser“ ist hierbei mit Vorsicht zu genießen.“ Auf dem o.g. Hintergrund: was genau bedeutet das mit der Vorsicht?

    Frage 3:
    Im „Leitfaden für die Überwachung (Fremdüberwachung) des Einbaus von Betonen der ÜK2 und 3“ (ftp://ftp.fh-biberach.de/pub/www/ba...den fuer die Ueberwachung nach DIN 1045-3.pdf) ist von mir jetzt mal ganz laienhaft widergegeben zu lesen, daß primär ja "nur" die Qualität des Betons fremdüberwacht wird. Aber ist es nicht so, daß wenn der Kellerbauer Beton für ne WW bei jeglichem deutschen Betonwerk ordert, dieser Beton dann Dank der mit einer WW verbundenen Arbeitsanweisungen (oder wie man sonst sagt) stets eine gleichbleibend hohe Qualität aufweist?! Mit anderen Worten: macht diese Qualitätsprüfung des Betons überhaupt Sinn, bzw. wie oft werden bei solchen Prüfungen (in D) überhaupt gravierende Mängel festgestellt?

    Noch kurz erklärt:
    Eine Aussage, ob nun zeitweilig aufstauendes Sickerwasser vorliegt oder nicht muß ja der Geologe im Baugrundgutachten treffen. In meinem Fall war das aber nicht ganz eindeutig, weil (?irgendwie?) grenzwertig (?!!"Aber gerade die Bezeichnung „nur zeitweilig aufstauendes Sickerwasser“ ist hierbei mit Vorsicht zu genießen."?!!). Auf explizite Nachfrage legte sich der Geologe aber auf "aufstauendes Sickerwasser" fest. Da mir aber tendentiell eine Fremdüberwachung wichtig ist (den "eigentlichen" Hausbau werde ich bspw. von einem externen Gutachter begleiten lassen - der kann aber den Kellerbau nicht überwachen, da seine Kompetenzen nicht im Kellerbau liegen), habe ich meinen Kellerbauer bzgl. der Fremdüberwachung gefragt. Diese könne ich gegen Aufpreis natürlich auch bei aufstauendem Sickerwasser bekommen.

    Nun könnte man also zusammenfassend fragen:
    WEM genau nutzt eigentlich die ÜK2, bzw. diese Fremdüberwachung?! Sollte man als Bauherr nun also ein Interesse daran haben, daß diese Fremdüberwachung im Rahmen der ÜK2 beim Bau der eigenen WW durchgeführt wird oder nicht?

    Dank im Voraus.

    Gruß,
    Daniel
     
  2. sepp

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    wenn du den leitfaden zur überwachung mal durchliest, wirds dir vielleicht selbst kommen, wem die überwachung letztendlich nützt. deinem nachbarn bestimmt nicht.
     
  3. mls

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    es geht nicht um nutzen, sondern um regelkonformität.


    aber wenn du so willst ...
    allen, auch dem bauherrn! qs!


    btw, das ist ein netter distinktionstest für twp - und solche, die sich dafür
    halten: d.h., du kannst schonmal die fachliche qualität auf deiner seite
    abschätzen ;)
     
  4. #4 hoppelhaasi, 25.03.2010
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    Nur um es ganz genau zu verstehen muß ich dabei (wieder überspitzt) fragen: läuft man bei ÜK1 (eher) Gefahr, daß NICHT regelkonform gebaut wird? Oder meinst Du anders gesagt die v.a. am Bau gültige Weisheit: "Vertrauen ist gut, höhere ÜK ist besser!"? ;-)

    Gruß,
    Daniel
     
  5. #5 JamesTKirk, 25.03.2010
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    JamesTKirk Gast

    Das Problem hierzulande ist, dass alle meinen, wenn Beton der ÜK 1 verbaut wird, muss gar nichts gemacht werden. Ein Blick in die Norm, in diesem Fall die DIN 1045-3, sagt aber was anderes. D.h. z.B. die Dokumentation, wann wie welches Bauteil wo mit welchem Beton erstellt wurde und der Beton wie wann wielange nachbehandelt wurde, gehört in einem Betoniernachweis dokumentiert. Eine Annahmeprüfung ist auch zu machen ... aber im Vergleich zur ÜK 2 in stark verminderter Form. Das ist glaube ich etwas, worüber sich viele nicht klar sind. Und ich würde als Bauherr diese Dokumentation von meiner Unternehmer meines Vertrauens verlangen ... da würden einige auf die Nase fallen :hammer:.

    Warum nun überhaupt Überwachung?? Bei dem Baustoff Beton handelt es sich um ein geregeltes Bauprodukt nach Bauregelliste. Um zu prüfen, ob der eingebaute Beton dieser Bauregelliste entspricht und die zugesicherten Eigenschaften erfüllt, sind die entsprechenden Prüfungen durchzuführen. Du erstellt Deinen Bau nach der Landesbauordnung und die Bauaussichtsbehörde kontrolliert, ob dies auch so vonstatten geht. Ein Instrument hierfür ist die Dokumentation und die entsprechenden Prüfungen am Frisch- und Festbeton, die in jeweils einem Endbericht des Eigen- und des Fremdüberwachers münden. Diese Berichte müssten dann eigentlich an die Bauaufsichtsbehörde übersendet werden, damit die beurteilen kann, ob alles rechtlich richtig gelaufen ist. Du machst die ÜK2-Überwachung also als Nachweis, dass Deine Hütte (zu Thema Beton) den Massgaben der LBO entspricht.
     
  6. #6 hoppelhaasi, 26.03.2010
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    Ganz großes DANKE, James! Damit hast Du meinen Entscheidungsfindungsprozeß maßgeblich erleichtert! :-)

    In diesem Sinne sage ich

    "Live long and prosper!"

    Dein
    Mr. Spock
     
  7. #7 BauKran, 26.03.2010
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    Hallo,

    über welche Kosten reden wir denn für die externe Prüfung bei einem normalen Ein- oder Zweifamilienhaus?

    Viele Grüße

    Johannes
     
  8. Yilmaz

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    Die Prüfer kommen bei jeden betonierabschnitt raus. Bei EFH wäre das einmal die Bodenplatte und dann die Wände der weisse-wanne. Kostenpunkt jeweils 250-300 Euro bei uns.
     
  9. #9 JamesTKirk, 27.03.2010
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    Bei der Eigenüberwachung müssen bei jeder Betonage Probekörper gemacht werden. Die Fremdüberwachung kommt i.d.R. bei kleinen Objekt wie EFH gar nicht raus sondern schreibt den Bericht nach "Aktenlage". Daher sind die Kosten für die Fremdüberwachung überschaubar (ca. € 350 einmalig).
     
Thema: Fremdüberwachung bei WW (ÜK2): WEM nutzt das?
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