Planung Industriehalle, vorbeugender Brandschutz

Diskutiere Planung Industriehalle, vorbeugender Brandschutz im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Morgen! Ich bin leider nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand bei der Planung von Industiehallen: Welche Gesetze/ Verordnungen/...

  1. Jean

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    Guten Morgen!

    Ich bin leider nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand bei der Planung von Industiehallen: Welche Gesetze/ Verordnungen/ Richtlinien sind bei der Planung von Industriehallen hinsichtlich vorbeugendem Brandschutz neben der LBO und Industriebaurichtlinie (und natürlich Din 4102) zu beachten? (400m², eingeschossig, Metallverarbeitung).
    Danke im Voraus und viele Grüße,

    Jean
     
  2. #2 trekkie, 24.06.2011
    trekkie

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    Gehts nur um baulichen Brandschutz? Ansonsten werfe ich mal die Arbeitsstättenrichtlinie hier rein;-)
     
  3. Jean

    Jean

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    Ja, danke. ASR war mir soweit klar, hatte ich im Kopf jetzt nur nicht unter Brandschutz abgelegt, obwohl relevant bei Verkehrswegebreiten etc.
    Ich dachte mehr an die Themen Entrauchung, Brandabschnitte und Anforderung an Bauteile. Da machen LBO und Industriebaurichtlinie deutliche Aussagen. Ich weiß aber nicht, ob es da im "Dunstkreis" noch weitere Forderungen gibt.

    Gruß,
    Jean
     
  4. svjm

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    Guten Tag,

    im "Dunstkreis" kann z.B. der Sachversicherer/VdS/FM noch "mitreden" wollen, das geht aber i.d.R. über die baurechtlichen Anforderungen hinaus und in betriebliche Maßnahmen/Abschätzung des Risikos hinein.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2011
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    Ich find das mutig, dass Du Dich auf Deine Haftpflichtversicherung verlassen willst.

    Du kennst die Vorschriften nicht genau; kein Thema, man kann nicht alles wissen.
    Dann aber Dein Wissen über Foren aufpeppen zu wollen, find ich mutig. Was, wenn wir entscheidendes vergessen. Sei es, weils neu ist, sei es, weil es für uns so selbstverständlich ist, dass wir es nicht erwähnen.
    Dann hängst Du voll in der Haftung. Und je nachdem, wie hoch der Schaden ist und "bekannt" die mißachtete Vorschrift ist, zieht sich Deine Versicherung ebtl. noch mit dem Hinweis auf grobe Farlässigkeit oder Vorsatz aus der Haftung heraus.

    Nimm Dir einen Brandschutzgutachter mit ins Boot. Ja, der frisst einen Teil Deines Honorars weg. Aber er gibt Dir Sicherheit.
    Ausserdem kann es sein, dass die Genehmigungsbehörde eh Unterlagen von einem entsprechenden Fachmenschen einfordert. Dann wirds wieder preiswerter und ggf. kannst Du es gegenüber dem AG auch noch geltend machen.

    MIR wäre diese Form der "Nachhilfe" für so ein Projekt zu riskant.
     
  6. Baumal

    Baumal

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    weshalb?
    wenn er dem AG erläutert, dass neben den anderen
    fachplanern, einer für brandschutz erforderlich ist?

    den tragwerksplaner oder haustechnikplaner wird er auch nicht,
    aus seiner eigenen tasche löhnen...
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    die beschreibung klingt in etwa nach (der bayrischen) bauwerksklasse 3.
    könnte sein, dass hier, des geringen schwierigkeitsgrades wegen, dem architekten
    umfassende kompetenz - auch für BS - unterstellt wird?
     
  8. #8 susannede, 24.06.2011
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  9. Jean

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    Hallo.
    @Ralf Dühlmeyer: Mahnende Worte, durchaus richtig. Sei Dir gewiss, daß ich mich sicherlich nicht nur in diesem Forum um die Erweiterung oder Ergänzung meines Wissens bemühe und weiß, wo mein Wissen und meine Erfahrung endet und ich den entsprechenden Fachplaner mit ins Boot nehme. Also keine Angst vor Antworten, ich werd schon nichts anstellen ;-).

    @susannede: Link hatte ich schon, danke.
     
  10. Jean

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    So ist es, Gebäudeklasse 3 trifft auch zu.
    Gruß, Jean
     
  11. #11 susannede, 24.06.2011
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