Vertragsgestaltung

Diskutiere Vertragsgestaltung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen dieses Jahr und vergeben die Leistungen einzeln selbst. Nun stellt sich die Frage, wie wir unsere Verträge gestalten. Ich bin...

  1. Alwe

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    Hallo,
    wir bauen dieses Jahr und vergeben die Leistungen einzeln selbst. Nun stellt sich die Frage, wie wir unsere Verträge gestalten.

    Ich bin als Bauingenieur bei einer größeren Firma angestellt und habe die Unterlagen auf Basis unserer normalen Vertragsunterlagen und AGB zusammengestellt. Enthalten sind Punkte wie Vergütung mit minimaler AZ-Höhe pro Anforderung, Erfüllungssicherheit (normalerweise max. 90 % Auszahlung), Gewährleistungssicherheit 5 % bzw. Gewährleistungsbürgschaft, Standard Vertragsstrafe, Umlegung der Bauleistungsversicherung, Umlegung der Verbrauchskosten Strom/Wasser etc.

    Im Berufsleben sind diese Punkte normal und werden akzeptiert, alle relevanten Punkte sind aufgeführt - wie verhält es sich Aufträgen im Privatbereich, normal oder werden wir entgeistert angestarrt?


    Grüße Alex
     
  2. #2 Gast036816, 05.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es gibt standart-verträge als textvorschlag, z. b. vob-verträge. dazu sollte dann die leistungsbeschreibung passend erstellt werden.

    bei abweichungen von diesen standarttexten ist der bauherr durch einen fachanwalt immer gut beraten.

    umlagekosten sind jedoch kritisch. besser ist, der bauherr zahlt versicherungen und verbrauchskosten immer direkt selbst.

    freundliche grüße
     
  3. Eric

    Eric

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    Das muß man jetzt aber nicht verstehen?
     
  4. KPS.EF

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    Möglichst ausgewogen. :28:

    Welche Sicherheiten erhalten denn z.B. die bauausführenden Firmen als Gegenleistung ... ? ;)

    KPS
     
  5. #5 Carden. Mark, 06.06.2011
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    Liest sich alles normal und üblich,

    bis auf das
    Wir mir auch immer untergeschoben.
    Je nach eingetragener Höhe mucke ich auf.
    Warum sollte ich darauf eingehen?
    Stichwort, letzter Abschlag. Dann hat der AG zudem noch die Sicherheit. Es sei denn, die habe ich eh abgelöst.
     
  6. Mathie

    Mathie

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    Sinn und Unsinn von Vereinbarung zum Minimalbetrag von Abschlagsrechnungen

    Hallo Alwe,

    ich kann Marks Einwand nachvollziehen, halte es aus Auftraggebersicht aber auch für wünschenswert nicht zig kleine Abschlagsrechnungen prüfen zu müssen.

    Bei einer Mindestsumme kann es beim letzten Abschlag zu Problemen kommen, insbesondere wenn wegen kleiner Restarbeiten, die erst in einer späteren Bauphase erbracht werden können, noch keine Schlussrechnung gestellt werden kann.

    Um den Aufwand bei der Rechnungsbearbeitung im Rahmen zu halten und gleichzeitig dem Bauunternehmen eine leistungsnahe Bezahlung zu sichern, kann man statt einer Mindestsumme auch eine Höchstzahl von Abschlägen vereinbaren. Erscheint mir für beide Seiten sinnvoller.

    Wenn man dann noch eine schnelle Rechnungsprüfung gewährleisten kann, kann man oft auch noch gute Skonti aushandeln, denn eine schnelle leistungsnahe Zahlung ist vielen Firmen den einen oder anderen Euro wert.

    Gruß Mathie
     
  7. #7 DerSuchende, 06.06.2011
    DerSuchende

    DerSuchende

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    @alwe
    1. was für einen bauvertrag machste, BGB, VOB......?
    2. vergibste nur oder haste die ausschreibung u....... auch selbst gemacht?
    3. warum machste denn keinen detaillierten, aber noch aushandelbaren, zahlungsplan?

    mfg
     
  8. #8 Gast036816, 07.06.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    einer wird mindestens bei umlagekosten benachteiligt.

    bei prozentualer umlage von strom und wasser gibt es immer unterschiede, der putzer verbraucht mehr wasser als der parkettleger, beide zahlen mit dem gleichen prozentsatz von ihrer schlussrechnung. wird der prozent/promille-satz bereits in der leistungsbeschreibung verankert, wird es in der kalkulation draufgeschlagen - der bauherr zahlt es über umwege sowieso.

    eine bauwesensversicherung ist im interesse des bauherrn, z. b. diebstahl von fest eingebauten bauteilen (heizkörper, sanitärelemente etc.). welches interesse kann der rohbauer haben, dass bei diebstahl am bau der rohbau versichert ist? stahlbetonstützen gegen diebstahl versichern?

    ich habe bislang meine bauherren fast immer überzeugen können, auf umlagen zu verzichten.
     
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