Neues EEG-Belastung von Eigenverbrauch -z.B. für Wärmepumen, Warmwasser etc

Diskutiere Neues EEG-Belastung von Eigenverbrauch -z.B. für Wärmepumen, Warmwasser etc im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hier eine Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_01/_23/Petition_48827.nc.html den Eigenverbrauch aus EE doch bitte nicht zu...

  1. Hfrik

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    Hier eine Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_01/_23/Petition_48827.nc.html den Eigenverbrauch aus EE doch bitte nicht zu belasten - damit man den weiter z.B. für Wärmepumpen, Warmwasser etc. nutzen kann. Wer will möge unterzeichnen.

    Übrigens - Hybrid-PKW und ähnliches sind vond er Umlage im bisherigen Entwurf nicht ausgenommen.
     
  2. #2 mastehr, 13.02.2014
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    Gibt es auch einen Petition, die für diese Abgabe ist?
     
  3. Hfrik

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    Nö - und warum sollte es sie geben? Genauso könnte müsste man ja auch Leute besteuern, die sich einen A+++ Kühlschrank kaufen statt einem der Effizienzklasse C, da sie weiterhin die gleiche Spitzenlast beziehen und das Netz belasten, aber auf den nicht mehr vom Netz bezogenen Strom keine Umlagen mehr bezahlen. Oder erkläre mal, wie sich in der Aussenbetrachtung ein Sparsamer Verbraucher von einem Eigenstromnutzenden Verbraucher unterscheidet.

    Sinnvoll wäre es, bei Eigenstromverbrauch die tatsächliche Belastung / Nutzung des Netzes zu bepreisen, die z.B. bei einer grossen PV-Anlage höher ist (wegen längerandauernder mit anderen PV-Anlagen synchroner einspeisung), z.B. durch entsprechende kW-Anschlusstarife (heute bei gewerbe z.B. 12€/kW und Jahr in Rendsburg bei dann ca 2ct/kWh billigeren Netzgebühren) - das befürwortet dann auch der BSW, da dass wiederum Lenkungswirkung zur geringeren Belastung der Netze entfaltet.

    Kraftwerkseigenverbrauch - z.B. für den Betrieb der Braunkohletagebaue ist übrigens als einziges ausgenommen.
     
  4. #4 mastehr, 13.02.2014
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    Wenn der sparsame Verbraucher seinen Verbrauch von 5000 kWh auf 3000 kWh senkt, bekommt er dafür gar nichts.

    Wenn ich mit dem selbst erzeugten Strom meinen Heizlüfter auf der Terrase betreibe, bekomme ich eine Vergütung.
     
  5. Hfrik

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    Falsch. Wenn du mit dem Heizlüfter die Terasse heizt bekommst Du heute auch bei PV garnichts, sondern zahlst 24ct *19%= 4,56ct/kWh MWSt. an Schäuble + Einkommenssteuer auf die 24 ct alternative Beschaffungskosten (Unentgeltliche Wertabgabe nennt sich das im Steuerrecht), nochmal 0-10ct/kWh je nach Einkommen.

    Den Bonus für Eigenverbrauch gibts schon einige Jahre nicht mehr.

    Nur zukünftig sollst Du für den PV- Strom mit dem der Kühlschrank läuft ausser MWST auf die 24 ct virtueller Kosten zu den 4,56 ct MwSt, und 0-10ct Einkommenssteuer auch noch 6,3 ct+MwSt Eigenverbrauch zahlen. Der Stromsparer zahlt garnichts, weder Einkommens noch Mehrwertsteuer.
     
  6. H.PF

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    Vielleicht weil Strom gar nicht verbrauchen die sinnvollste Energiewende wäre?
     
  7. Hfrik

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    Tja - und wie viel Unterschied macht es für die Umwelt, ob die Sonne direkt die Ziegel aufheizt, oder ob erst damit Strom erzeugt wird, dmait ein Kühlschrank läuft und der dann die Gegen aufheizt?
    Der A+++ Kühlschrank hat ja ggf. auch höhere Produktionsaufwände, das kann man den Aufwänden für ein PV-Modul entgegenstellen

    (Und nein, ich habe nichts gegen Energiesparen - nur den Eigenverbrauch bei Privatpersonen extrem zu belasten, für den sowiso schon Steuer anfällt, hate ich für leicht übertrieben.)
    Und man könnte mit gleicher Begündung Solarwärme mit Umlagen belasten, da darüber ja der Gas und Ölverbracuh sinkt, und damit die Gas und Ölverteilungskosten durch die übrigen Verbraucher für die Betreiber der Solarthermie mitbezahlt werden, obwohl diese sich im Winter weiter auf das Gasnetz bzw. den Öltank verlassen.
     
  8. #8 mastehr, 13.02.2014
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    Kommt immer drauf an.

    Natürlich zahle ich auch Einkommenssteuer, sogar für Einnahmen, die ich nicht hatte und für Sprit, den ich nicht bekommen habe.
     
  9. #9 mastehr, 13.02.2014
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    Nur trifft es in der Regel keine Privatpersonen, sondern Gewerbetreibende. Diese sind aber auch nicht gezwungen, den Strom selbst zu verbrauchen, sondern können ihn auch ins Netz einspeisen.
     
  10. Hfrik

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    Nun, wenn er Eingespeist wird, wird zusätzliche EEG-Vergütung fällig - und verbraucht wird dann zu einem nicht kleinen teil in Industriebetrieben, die praktisch keine EEG-Abgabe zahlen.

    Und den Bonus für Eigenverbrauch gibt es für neue Anlagen nichtmehr - während alte Anlagen wegen Bestandsschutz auch weiterhin praktisch nciht belsatet werden (so auch die ganze Industrie-Eigenstromerzeugung).

    Und für den nicht gezahlten Strom der Eingespart wurde, zahlst Du weder Mehrwert noch Einkommenssteuer. Und wo Du Steuern zahlst für nicht existente Einnahmen, oder Sprit den Du nicht bekommst, bitte mal erleutern - meinst Du pauschalierungen?

    Wenn Du den Strom dagegen dadurch einsparst, dass Du das Sonnenlicht das sonst Sinnfrei dein Dach aufheizt nutzt, zahlst Du ganz beträchtlich Steuern. Und so wie das Gesetz formuliert ist, trifft es auch Privatpersonen, da wird kein Unterschied gemacht.
     
  11. Shanau

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    Soweit ich gelesen habe, soll die Umlage auf Direktverbrauch nicht bei Anlagen unter 10 kwp zum Tragen kommen und es soll auch eine Art Vertrauensschutz bei Altanlagen geben. Das wäre sehr zu hoffen, unterzeichnet habe ich die Petition aber dennoch.
     
  12. #12 Kai1306, 18.02.2014
    Zuletzt bearbeitet: 18.02.2014
    Kai1306

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    Ich frage mich ernsthaft, wie der Gesetzgeber dies realisieren will. Wir haben genügend PV-Anlagen auf EFH mit <= 10kWp gebaut, da wird von den EVU's gar kein Z2-Zähler mehr gefordert. Wie zähle ich dann den Eigenverbrauch??

    Kai
     
  13. Shanau

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    Den Direktverbrauch ermittelt man rechnerisch aus WR-Anzeige und 2.8.0 des Zählers. Man muß ihn ja eh auch jetzt schon ermitteln, da man schon jetzt auf den DV Umsatzsteuer zahlt. Der entsprechende Wert, den man in der EÜR für den DV angesetzt hat, würde dann wohl mit der Umlage belastet.
     
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