Dachboden Ausbauen mit OSB Platten

Diskutiere Dachboden Ausbauen mit OSB Platten im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen. Ich bin besitzer eines Einfamielenhauses BJ.1975. Es war mal ein Bungalow mit Flachdach auf welches jetzt ein Satteldach...

  1. winnib

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    Hallo zusammen.

    Ich bin besitzer eines Einfamielenhauses BJ.1975.
    Es war mal ein Bungalow mit Flachdach auf welches jetzt ein Satteldach gesetzt wurde.
    Dieses Obergschoss möchte ich jetzt zu Wohnraum umbauen.
    Um Wasserleitungen ,Abwasserrohre sowie Isolierung einzubringen möchte ich den Boden des Flachdaches der ja später mein Fußboden wird aufstocken.

    Jetzt kommt die Frage was nehme ich da ...
    Meine Idee war es Hölzer z.B. 60x120x10000 wie Sparren auf den alten zu legen und darauf dann 22mm Osb Verlegeplatten zu schrauben und natürlich vorher isolieren.

    Ware das ok? oder sind die Hölzer zu groß gewählt.... nur welchen Sparrenabstand nimmt man

    Gruß Winni
     
  2. #2 saarplaner, 31.03.2016
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    Guten Morgen,

    bevor du dir Gedanken um irgendwelche Aufbauten machst, sind folgende Fragen schon geklärt?

    - Baugenehmigung?
    - kann die Decke die neue Last überhaupt tragen (Statik)?
    - Was gibt dein Statiker für die Konstruktion vor?
    - Ist dein neues Dach gem. den neuen Anforderungen gedämmt (ENEV)?
    - undundund
     
  3. winnib

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    Hallo ....

    Es ist ja schon ein Satteldach mit allen gehnemigingen seit ja 15 Jahren vohanden.
    Es geht ja nun nur um den reinen Ausbau....

    Wenn ich im meinem Wohnzimmer eine Wand Stelle brauch ich ja auch keine Baugenehmigung
     
  4. #4 ultra79, 31.03.2016
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    Du baust ein Dachgeschoss zu Wohnraum um - das wird das Bauamt vermutlich interessieren.

    Unabhängig davon: Statiker wäre wichtig - denn wenn das Dach nur ein Dach ist, dann hält es das was du vorhast evtl. nicht aus.

    Abgesehen davon: was ist das für ein Dach? Warmdach? Kaltdach? Wo verläuft die luftdichte Ebene? Wo die Dämmung? Das kann böse nach hinten losgehen was du da machst....
     
  5. winnib

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    Hallo ....

    Es ist ja schon ein Satteldach mit allen gehnemigingen seit ja 15 Jahren vohanden.
    Es geht ja nun nur um den reinen Ausbau....
    Keine Gauben oder sonstiges ....

    Es wird auch nicht vermietet es sollen nur drei zimmer entstehen.



    Wenn ich im meinem Wohnzimmer eine Wand Stelle brauch ich ja auch keine Baugenehmigung
     
  6. #6 Bauliesl, 31.03.2016
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    Aber die Frage ist, ob das Dachgeschoss, dass vor 15 Jahren offensichtlich draufgesetzt und genehmigt wurde, auch als Wohnraum beantragt und genehmigt wurde. Das ist der Punkt, auf den die Kollegen hier aufmerksam machen möchten.
    Das hat mit einer Wand im Wohnzimmer genau gar nichts zu tun.
     
  7. #7 Rudolf Rakete, 31.03.2016
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    Meine Laienmeinung: Eine Baugenehmigung braucht man für den Dachausbau nicht, jedoch muss u.U. eine Nutzungsänderung gemacht werden. Dies gilt es zu prüfen.
    Wenn das Dach noch nicht gemäß der aktuellen ENEV gedämmt ist muss diese Dämmung dann erneuert bzw. erweitert werden. Dazu ist es hilfreich einen Statiker über den Dachstuhl schauen zu lassen. Wenn es ein Flachdachbungalow mit Betondecke war, gehe ich davon aus, dass diese Decke ausreichend tragend ist.
     
  8. R.B.

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    Genau das ist doch der Knackpunkt.

    Dann schau´ doch mal nach, was damals wie genehmigt wurde. Es würde mich nicht wundern, wenn damals von Wohnräumen unter dem Dach nie die Rede war. Wenn dem so sein sollte, dann steht Dir jetzt das komplette Programm für eine Nutzungsänderung bevor, unabhängig davon ob das Vorhaben selbst verfahrensfrei ist. Das ist zwar kein Beinbruch, kostet aber Zeit und Geld.
     
  9. #9 gunther1948, 31.03.2016
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    hallo
    naja sogar mit unserer sehr liberalen lbo in rlp braucht man für den komplettausbau eines dg eine baugenehmigung.

    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 Rudolf Rakete, 31.03.2016
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    Hast Recht habe gerade mal in der LBO NRW nachgelesen, ist hier auch nötig. Hatte das anders in Erinnerung.
    Da fällt mir noch ein ein zweiter Rettungsweg muss auch nachgewiesen werden.
     
  11. R.B.

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    Treppe, Tageslicht (Fenster), Raumhöhen usw. usw.
     
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