Detail: Bodenplatte auf Streifenfundament, nicht unterkellert

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  1. Bautab

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    Moin allerseits,
    ich bräuchte von euch fachgerechte Hilfe bei einem Bauvorhaben.
    Es geht um einen Küchenanbau(für eine Gastronomie) mit dem ich "beauftragt" wurde. Bevor die Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden, wollte ich sicherstellen, dass ich keine Fehler gemacht habe. Könntet ihr euch den Vorentwurf einmal ansehen und beurteilen(speziell die Abdichtung und die baukonstruktiven Elemente), ob die DIN-Normen eingehalten wurden.
    -Danke schon mal
     

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  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    was hat die abdichtung mit der baugenehmigung zu tun?
    richtig: nix.
     
  3. #3 saarplaner, 03.02.2014
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    Mit dem Wandaufbau wird es auch nix mit der ENEV.
     
  4. Bautab

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  5. #5 Tafelsilber, 03.02.2014
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    Ich halte den Bodenaufbau für eine gewerbliche Küche für ungeeignet.
     
  6. Bautab

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    Achso, d.h. für die Baugenehmigung ist es egal, ob die Abdichtung richtig ausgeführt wurde?! @Saarplaner: Der Anbau soll ja nicht dem Wohnen dienen..
     
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    Welchen Aufbau würdest du mir den für eine gewerbliche Küche empfehlen ?!
     
  8. Julius

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    Und ich dachte die EnEV stellt nicht aufs Wohnen, sondern aufs Beheizen ab...
     
  9. #9 saarplaner, 03.02.2014
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    aha, und dann brauchst du dich um die ENEV nicht zu kümmern, oder was? :mauer

    Sag mal, was studierst du denn eigentlich?
     
  10. Taipan

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    Als erstes mal einen, bei dem dauerhaft verhindert wird, dass es zw. Estrich und Wand reinläuft (oder, je nach dem, irgendwas raus läuft).
     
  11. #11 Thomas B, 03.02.2014
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    1. Das ist eine Detailzeichnung. Was hat das mit der gehemigung für irgendwas zu tun?????

    2. Es handelt sich wohl um ein Eiscafé oder eine Salatbar. Denn: Hier wird nicht gedämmt und es wird daher frostig kalt in der Bude. Idela für eis und/ oder Salat. (Kellner muß handschuhe tragen? So ganz dicke Fäustlinge...)
     
  12. Taipan

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    Ausflugslokal in einer Region, in der sich nur Sommerfrischler aufhalten .... Da wird nicht geheizt ...
     
  13. Bautab

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    Nur an diejenigen, die hier nichts Konstruktives beitragen. Soviel positive Resonanz, dass ist herrlich. Vielleicht kann man den Sarkasmus abstellen und normal diskutieren. Wenn man wirklich Ahnung hätte und dem Anderen nicht einfach unterstellt dumm zu sein, dann wüsste man, dass für ein Nichtwohngebäude andere Anforderungen herrschen, als für ein Wohngebäude(U-wert=0,25). Außerdem komme ich mit diesem WAndaufbau immer noch auf eine U-wert von 0,46 W/m²*K, also hört mit diesem Müll auf, wenn ihr nicht rechnen könnt. Ich wollte auch keinen Ratschlag bezüglich der Wand haben, sondern hauptsächlich zum Bodenaufbau.
     
  14. Bautab

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    @Taipan: In der Mitte des Raumes würde dann natürlich noch ein Abfluss hergestellt werden und der Estrich hätte ein kleine Neigung zum Rauminneren. Als Belag wären Fließen natürlich vorzusehen, die hab ich jetzt nciht eingezeichnet, sodass da ncihts "reinlaufen" kann. Ansonsten noch Verbesserungsvorschläge bezüglich des Bodenaufbaus?
     
  15. #15 OLger MD, 03.02.2014
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    ... doch schon, aber nach Paragraph 4 Absatz 9 EEWärmeG.
     
  16. Taipan

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    Eh, du Klugscheisser: enev2009 Anlage 2 Tabelle 2 Zeile 1: Mittlerer U-Wert der opaken Bauteile nicht größer als 0,35! Wenn Du deine Wand mit 0,46 baust, dann musst Du das an anderer Stelle kompensieren. DAS ist in aller Regel ganz großer Blödsinn. Einen Hinweis auf den Fußbaodenaufbau hast Du auch bekommen.

    Und woher nimmst Du den Blödsinn, dass für Wohngebäude ein U-Wert von 0,25 gelten würde. Schick deine Lehrer in die Wüste!
     
  17. Bautab

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    @ Thomas B: Ich muss doch auch verschiedene Schnitte für den Anbau abgeben oder nciht, was muss auf diesen Schnitten alles erkennbar sein ?! das Detail ist lediglich da um Fehler besser ausschließen zu können, die ich sonst machen könnte.
     
  18. #18 saarplaner, 03.02.2014
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    Wer reicht denn den Bauantrag ein und bringt damit seine Haftpflicht in große Gefahr?
     
  19. Bautab

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    Mein lieber Taipan, was bist du nur für ein unangenehmer Zeitgenosse...Wenn du nicht die Gesetze kennst, dann hör einfach auf dein Unwissen hier zu verbreiten und andere zu beleidigen. Die Küche wird saisonbedingt im Winter nicht genutzt, sondern nur von März-September, da gelten diese Anforderungen nicht.EnEV § 1: Geltungsbereich... Außerdem wollte ich 0,35 schreiben.
     
  20. #20 Thomas B, 03.02.2014
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    Baugenehmigungsverfahren: Wand = zwei Striche. Wenn Du es ganz besonders ordentlich machen wolltest ggf. 3 Striche (bei tragender Wand + WDVS).

    Fußboden: 3 Striche: einmal Bodenplatte, einmal restlicher FB-Aufbau...
     
Thema: Detail: Bodenplatte auf Streifenfundament, nicht unterkellert
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