Empfehlenswerte Strategie um Baugenehmigung zu erhalten?

Diskutiere Empfehlenswerte Strategie um Baugenehmigung zu erhalten? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ausgangslage: Bayern, Bebauungsplan ist von 1971, schreibt vor: Eingeschossig, max. 25 Grad Dachneigung, kein Kniestock. Baubehörde (mündlich)...

  1. #1 Waldoblau, 06.11.2009
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    Bayern, Bebauungsplan ist von 1971, schreibt vor: Eingeschossig, max. 25 Grad Dachneigung, kein Kniestock.
    Baubehörde (mündlich) sagt zu: 35 Grad und 50 cm Kniestock werden akzeptiert.
    Unser Wunsch: 100 cm Kniestock bei 35 Grad.
    Mündliche Reaktion Baubehörde: Keine 100 cm Kniestock wegen BP.

    Tatsachen: Südliches Nachbarhaus besitzt 100 cm Kniestock, haben aber vor 1971, d. h. ohne BP gebaut. Es gibt in der weiteren Umgebung zwei Häuser, die ebenfalls weit über den BP hinaus gehen (reinste Monstergebilde!). Gebaut nach 1971.

    Wie sollte man nun weiter vorgehen?

    a) Versuchen in weiteren mündlichen Kontakten mit der Sachbearbeiterin einen Kompromiss zu erzielen (75 cm Kniestock)? Antwort vermutlich ja!

    b) Kontakt zu Vorgesetzte der Sachbearbeiterin (Leiter der Behörde) suchen?
    Falls ja, wann?

    c) Bauantrag trotz negativer mündlicher Signale einreichen mit 75 cm?

    d) Nach Ablehnung des Bauantrags: Wie geht es weiter? Einspruch? Klage?
    Wie ist hier der weitere Weg und mit welchem Zeitaufwand ist zu rechnen? 1 Jahr? 2 Jahre?

    e) Welche legale Tricks gibt es die Baubehörde umzustimmen?
    Z. B. Mit Enev-Gegebenheiten argumentieren, zu denen ein BP von 1971 nicht passen kann.

    f) Sonstige Vorschläge?

    Anmerkung: Ich habe Unterstützung von Architektenseite, will aber selbst nicht untätig sein und mich ohnmächtig fühlen.

    Vielen Dank für Hinweise und Ratschläge!
     
  2. Baumal

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    weshalb? das ist sein job, du machst deinen.
     
  3. #3 Waldoblau, 06.11.2009
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    Das ist das Einfachste! Und wenn von Architektenseite der Rat kommt, aufzugeben, weil die Behörde nicht nachgibt, dann gebe ich halt auf.
    Toller Tipp!
    Hinweis: In dem zu bauenden Haus wohne später ich, nicht der Architekt.
     
  4. Baumal

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  5. mls

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    dann hast du den vertrag entsprechend abgeschlossen? ;)

    erklär doch mal den regionalen bezug.
    der baulichen beschreibung nach flüchtest du von nürnberg nach berchtesgaden?
    wenn bauort in franken wäre, sollten doch eher 45° als 25°DN möglich sein?
    da spielt der kniestock nicht die grosse rolle ..
    wenn´sd bei den mankeis baust .. die kennen halt keinen kniestock :p
     
  6. #6 Waldoblau, 06.11.2009
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    Nürnberg, Ortsteil Brunn. (war vor dem BP, also vor 1971, noch nicht Teil von Nürnberg.

    Dass keine 45 Grad-Dächer erlaubt sind, kann ich schon versehen. Einige der Häuser in meiner unmittelbaren Umgebung - alle in den 70ern erbaut - sind Bungalows. Deshalb auch das wohlwollende Entgegenkommen der Behörde mit der 35 Grad Dachneigung.
     
  7. Baumal

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    nur noch mal zum verständniss:

    mein kind (2. grundschulalter) geht 5 x die woche, mehr
    als vier stunden zur schule, lernt schreiben und
    rechnen, ich erwarte, dass die lehrerin dem kind
    in diesem zeitraum alle grundlegende dinge vermittelt.

    unterstützung gebe ich, wenn von nöten, bei den hausaufgaben.
    es ist aber nicht mein job, mehr als vier stunden täglich,
    das kind an rechtschreibung und mathematik heran zu führen,
    sondern aufgabe deines berufszweiges.

    weshalb lässt du nicht, von dir beauftrage menschen, ihrer arbeit
    nachgehen, sondern machst dir gedanken zu grundlegenden dingen?
     
  8. mls

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    ich finde, du hast die kulturelle verpflichtung, in das 70er
    krautundrübendurcheinander was gscheids zu bauen :28:
    je weiter oben du fragst, umso grösser der schmarrn.
    dein architekt sollte wissen, mit wem und wie er das verhandelt.
     
  9. #9 Waldoblau, 07.11.2009
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    Volle Zustimmung! Bei mir (Hauptschullehrer 7-9, sozialer Brennpunkt, nur ein deutscher Schüler in der Klasse) ist es halt so, dass ich die Aufgaben der Familie zu einem großen Teil mit übernehmen muss, da die "Familien" im klassischen Sinn nicht mehr existieren. Könnte man endlos fortsetzen, ist aber offtopic!

    Ich habe großes Vertrauen zum Architekten bezüglich seiner Kreativität, Häuser zu planen und auch fachgerecht bauen zu lassen. Ob aber auch eine große Kompetenz im Umgang mit Behörden gegeben ist, weiß ich nicht. Ist es nicht verständlich, dass ich bei einer Gesamtsumme von ca. 550 00 € auch mithelfen will, dass ich dafür "was Gscheides" wie mls formuliert, bekomme?

    Ich will einfach nicht hinterher von irgendjemand hören, "warum hast du bloß nicht das und das oder das getan? ...

    Danke für deine (nicht ganz vergeblichen) Bemühungen das Vertrauen in den Architekten zu stärken - war jetzt nicht ironisch.
     
  10. #10 Waldoblau, 07.11.2009
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    Und was ist hier in diesem Zusammenhang "was gscheids"?

    Meiner kulturellen Verpflichtung will ich gerne nachkommen.
     
  11. Baumal

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    das wäre erst mal die grundlage, um planen zu können. :D
    lass ihn seinen job machen....
     
  12. #12 Thomas B, 07.11.2009
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    ....das wissen wir natürlich auch nicht. Ich würde aber vermuten, daß er wohl mehr Kompetenz im Umgang mit speziell diesen Behörden (Bauamt) aufzuweisen hat, als eine Bauherr, der mit diesen Herrschaften bis dato noch nie zu tun hatte....oder täusche ich mich hier?

    Grüße

    Thomas
     
  13. #13 Shai Hulud, 07.11.2009
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    Frag ihn doch einfach, ob er seinen Job ohne deine Hilfe allein hinbekommt und ob du ihm dabei auch vertrauen kannst. Erklär ihm wie du das machen würdest, denn gute Tips kann er sicher gut gebrauchen. Wenn du ihn motivieren willst, arbeite parallel und ohne Abstimmung an der Lösung des Problems oder übernehme die Aufgabe selbst nachdem sie fast gelöst worden wäre.

    Gibt es in deinem Job eigentlich auch sowas wie Teamarbeit?
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2009
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    Wenn mir ein Lehrer sagen würde, der Versuch einem meiner Kinder .... beizubringen, wäre zum scheitern verurteilt, wäre meine erste Frage die nach dem Warum!!!

    Und ich würde eine belastbare Aussage erwarten - z.B. Verdacht auf LRS, Dyskalkulie, A(H)DS, zu dick für Hochsprung, zu dünn für Sumo-Ringen, ..........

    Was also gibt Dein Architekt als Begründung an für das "Vergiss es"????
     
  15. Julius

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    Ich hab das so verstanden, daß es ein "wergiß es" noch gar nich gab.
    Waldoblau befürchtet nur, es könnte eines geben...
     
  16. #16 petraneug, 07.11.2009
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    Folgender Tipp von mir :

    Unsere Baugenehmigung wurde auch abgelehnt, der Architekt hatte sich da doch recht reingehängt, aber leider versagt.

    Mein Mann ist dann zur Amtsleitung gegenagen mit verschiedenen Bildern aus der Umgebung und hat unmissverständlich zu verstehen gegeben, daß er einige der Objekte an die große Glocke hängen wird, da diese in keinster Weise dem B Plan entsprechen.

    Nach dem Termin konnten wir dann 10 Tage später die Genehmigung in Empfang nehmen.

    Lass Dich nicht entmutigen, gehe öfters zum Bauamt und lege Fakten auf den Tisch. Du erreichst mit Ausdauer und Motivation oft mehr als Du glaubst!
     
  17. #17 Waldoblau, 07.11.2009
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    Danke für die Unterstützung, das Mutmachen und die konkreten Tipps!

    Die Bilder habe ich bereits seit langem. Eine höhere Ebene aufsuchen wollte ich erst, wenn klar ist, dass "unten" gar nichts mehr geht. Schließlich soll die Sachbearbeiterin nicht verärgert werden. Und ich denke, der Amtsleiter wird erst solange nichts tun wollen, solange die Sache noch auf unterer Ebene mündlich verhandelt wird.
     
  18. #18 Waldoblau, 07.11.2009
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    Richtig!
     
  19. #19 Waldoblau, 05.12.2009
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    Die Architekten hier im Forum hatten Recht mit ihrem Rat, ich solle doch einfach Vertrauen zu meiner Architektin haben und sie machen lassen: Sie hat es nämlich tatsächlich geschafft! Ihre Idee war, die Nachbarhäuser einzumessen und sie zusammen mit unserem geplanten EFH (mit 1 m Kniestock) zeichnerisch darzustellen. Daraus ging dann hervor, dass unser Haus nicht höher werden würde als die Nachbarhäuser, was die Sachbearbeiterin dann auch überzeugte. Sie selbst konnte zwar den erhöhten Kniestock nicht genehmigen, aber sie legte unser Vorhaben der Amtsleiterkonferenz vor und die höhere Etage war einverstanden.

    Ich finde, das Ganze ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Baugenehmigung in kritischen Fällen besser mit Architektenbeistand zu erlangen ist.
     
  20. #20 Tom Köhl, 05.12.2009
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    Viele Grüße,
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