Treppen-DIN

Diskutiere Treppen-DIN im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, in unserem frisch bezogenen EFH haben wir ein Problem mit unserer Treppe. Es handelt sich um eine geschlossene Sichtbetontreppe...

  1. #1 chrishp, 08.11.2010
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    Hallo zusammen,

    in unserem frisch bezogenen EFH haben wir ein Problem mit unserer Treppe. Es handelt sich um eine geschlossene Sichtbetontreppe (Ortbeton) mit einem Zwischenpodest. Die Treppe wurde vor der Versiegelung noch geschliffen. Dabei hat der Betonschleifer leider ganze Arbeit geleistet und die Übergänge der Tritt- zur Setzstufe dermaßen grob schräg abgeschliffen, dass der Auftritt nun teilweise effektiv kleiner als 24 cm ist. "Bergab" läuft sich die Treppe nun leider nur sehr unsicher und wir werden hier etwas ändern müssen.

    Nun zur eigentlichen Frage: Geplant waren laut Werkplanung Auftritt 25 cm und Steigung 18,5 cm. Interpretiere ich die einschlägige DIN 18065 (Abschnitt 6.7.2) richtig, dass das schon gar nicht zulässig war? Dort steht nämlich, dass geschlossene Treppen mit einem Auftritt von kleiner 26 cm soweit zu unterschneiden sind, dass die Summe aus Auftritt und Untertritt mindestens 26 cm beträgt.

    Vielen Dank!
     
  2. sepp

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    richtig für treppen die zu wohnräumen führen.
    allerdings sollte die DIN in der liste der technischen baubestimmungen hessens eingeführt sein (ist in B-W), denn sonst wäre eine private vereinbarung notwendig, wenn keine anderen rechtsgrundlagen diese fordern.
    ich glaube nicht, daß die stufenmaße der "treppen-DIN" als anerkannte regel der technik gelten und dadurch als bausoll definiert sind.
    ich habe die din nicht greifbar, aber sind es nicht 23 cm mindestanforderung (gebäude bis 2 wohneinheiten)?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 08.11.2010
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    Jain.
    Für den von Ihnen beanstandeten "Fall" Bergab stehen in Tabelle 1 die 23 cm, weil der Untertritt bergab nicht hilft. (Dummerweise stehen Füsse nur vorn übers Bein raus)
    Prinzipiell ist das aber schon so. Wobei die Gültigkeit zu klären wäre, weil die DIN 18065 selbst in den Bundesländern, in denen sie ETB ist, meist nicht für EFH gilt.

    Aber wie schafft es ein Schleifer, der Treppe einen ganzen cm "zu klauen"??
     
  4. #4 chrishp, 08.11.2010
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    naja, er hat nicht die Stufe insgesamt so stark gekürzt sondern eine dermaßen grobe Fase geschliffen, dass der nutzbare Auftritt massiv verkürzt wurde. Der Rohbauer hatte extra die kleinstmögliche Fase ausgebildet.

    Hätte uns der Architekt im Rahmen der Planung nicht darauf hinweisen müssen, dass er plant, mit einem Auftritt von 25 cm und ohne Ausbildung eines Untertritts unter der DIN zu bleiben (ob die DIN nun bindend ist oder nicht)?
     
  5. sepp

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    hmm.
    ja, wenn die 26 cm als anerkannte regel der technik oder event. als bauüblich gelten. (ihr part als RA)
    nein, wenn nicht.
    aber gabs keine pläne dies sie vor ausführung gesichtet haben?
     
  6. #6 Schwarz, 08.11.2010
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    hallo ra (rechtsanwalt?, raps-anbauer?, RAttenscharf?),

    1. die gute nachricht:
    die din 18065 ist im juli 2000 in hessen als technische baubestimmung eingeführt worden.
    http://www.staatsanzeiger-hessen.de/
    sie taucht auch im jahr 2010 noch in den technischen baubestimmungen, stand april auf.
    http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?uid=ac7351cd-99d9-221a-eb6d-f191921321b2

    2. die schlechte nachricht:
    " [...] Zu DIN 18065
    Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
    1. Von der Einführung ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 nach § 2 Abs. 3 HBO und in Wohnungen. [...]" (Quelle: Seite 89 der ETB vom 23.April 2010)

    3. die gute frage:

    welche gebäudeklasse hat das efh?

    schwarz
     
  7. #7 chrishp, 08.11.2010
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    klar gab's die. Aber ich glaube kaum, dass ich als Bauherr deren Übereinstimmung mit aRdT, "Üblichkeit" oder Baurecht prüfen muss, auch nicht als Rechtsanwalt, der außerdem von Baurecht sowas von keine Ahnung hat...
     
  8. #8 chrishp, 08.11.2010
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    Gebäudeklasse 1

    Im Prinzip würde ein 25er Auftritt wohl auch bei uns funktionieren (bei 18,5 Steigung), wenn wir ihn denn hätten. An den meisten Stellen ist er wg. dieser Riesenfase halt irgendwo im Bereich von 23,5.

    Wie könnte man das Ganze denn technisch überhaupt retten? Spachteln, mit was? Hält das? PU-Beschichtung? Dass wir uns wohl in jedem Fall von der schönen rohen Betonoberfläche verabschieden müssen, ist leider klar.
     
  9. sepp

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    ne sie müssen nicht wissen ob die planun fachgerecht ist oder nicht.
    nur wenn es keine allgemeingültige regel für die 26 cm gibt und sie die teppenplanung gesehen haben, isses nu mal so.
    aber ich bin ehrlich gesagt überfragt ob hier die hinweispflicht weil ausserhalb der "ardt" greift. (weil gerade eben nicht ausserhalb der "ardt" oder doch?)
     
  10. sepp

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    war die treppe eigentlich ursprünglich belagslos geplant?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 08.11.2010
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    Sag mal, schleift der immer noch oder wieso werden die Stufen immer kürzer? :smoke

    Eine Sichtbetonstufe anzuflicken (mit einem Anspruch auf Dauerhaftigkeit) dürfte nahezu unmöglich sein.
    Wer hat denn den Schleifix beauftragt, wer ihn beaufsichtigt und wer hats geplant (nicht die Schweizer :D).
    Einzige spontane Idee wäre das "Einflicken" eines Streifens aus z.B. Holz, der einmal einen Untertritt schafft und zum anderen auch die echte Stufentiefe saniert.
    Das sieht dann halt gewollt aus und kann z.B. als "Opferkante" verkauft werden, damit man nicht immer an den Stufenvorderkanten die ausgetretenen Stellen und abgeschlagenen Ecken (mit schwerem Transportgut hngen bleiben) flicken muss. :lock
     
  12. #12 chrishp, 08.11.2010
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    Ja, das war von Anfang an so geplant. Der Rohbauer hat es auch im Rahmen dessen was in Ortbeton möglich ist sehr gut hinbekommen.

    23,5 cm ergibt sich zum Beispiel dort, wo die eigentliche Stufentiefe vom Rohbauer mit 24,8 cm gefertigt wurde und der Schleifer eine riesen Fase geschliffen hat. Die Fase kann ich ja nicht wirklich als Auftritt nutzen.

    Den Schleifer hatte der Architekt beigebracht (Steinmetzbetrieb), weil er damit bei einem anderen Bauvorhaben gute Erfahrung gemacht hatte. Wegen des sehr kleinen Auftragsvolumens gab es dafür nicht extra einen Werkvertrag. Rechnung habe ich auch noch nicht bekommen.

    Selbst habe ich den Mann (noch) nicht zu Gesicht bekommen und mir nur von anderen Handwerkern, die zu der Zeit auf der Baustelle unterwegs waren, berichten lassen, dass er im fast fertigen Haus ohne Absaugung an der Betontreppe herumgeschliffen hat, so dass der feine Staub sich im ganzen Haus verteilt hat. Das ist aber eine andere Geschichte...
     
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