Regress-Unfall auf der Baustelle

Diskutiere Regress-Unfall auf der Baustelle im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Community, Neben all den Katastrophen, die so ein Hausbau mit sich bringt hatte ich heute ein Schreiben der BG ETEM im Briefkasten. Bei...

  1. #1 Der Erwin, 07.10.2013
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    Liebe Community,

    Neben all den Katastrophen, die so ein Hausbau mit sich bringt hatte ich heute ein Schreiben der BG ETEM im Briefkasten. Bei einem Vor-Ort-Termin hat sich Mitarbeiter der Stadtwerke verletzt (er ist in den offensichtlich nicht gesicherten Pumpensumpf gefallen). Nun meldet die BG Regressansprüche an und wir sollen mal eben gute 5k EUR für "Aufwendungen" überweisen... die wir natürlich locker übrig haben :bef1014:

    Leider haben mich meine Google Recherchen nicht wirklich weitergebracht. Offensichtlich bin ich als Bauherr zunächst mal in der Pflicht. Allerdings hatten wir auch einen Architekten, der für die LPs 1-8 beauftragt und der sogar bei dem Vorfall anwesend war. Ist der Architekt "automatisch" SiGeKo und für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich - sprich muss dessen Haftpflicht zahlen? Oder muss ich mich mit meiner Bauherrenhaftpflicht auseinandersetzen?

    Danke im Voraus für Eure Tipps!
     
  2. #2 Gast036816, 07.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal wird sich die BG an dich wenden, in wieweit du den schaden weiter reichen kannst, steht auf einem anderen papier. war denn eine abdeckung vorhanden, wenn ja, wer hat diese entfernt, ohne ersatzmassnahmen zu errichten?
    die meisten einfamilienhäuser liegen unter der schwelle einen sigeko zu beauftragen. für sicherheit muss trotzdem auf der baustelle gesorgt werden.
     
  3. Taipan

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    Dafür hat der Bauherr einen zu Bestimmen/bestellen. Unterlässt er dies, ist er selbst in der Pflicht.

    Die LPH8 schließt nicht automatisch die Koordinierung der Baustellensicherung mit ein. Lediglich bei offensichtlichen Verstößen gegen die Arbeitssicherheit ist einzuschreiten. Da hier weitere Informationen fehlen ...

    War da grad jemand am Werkeln? Die schon gestellte Frage: gabs ne Abdeckeung und wo war die wie? Wer war für die Baustellensicherheit beauftragt? Wurden die Gewerke auf mögliche Gefahren/Prävention hingewiesen? Wurde der Besuch auf die momentan anstehenden Gefahrenpunkte hingewiesen? ...
     
  4. #4 Der Erwin, 07.10.2013
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    Erstmal Danke für Eure schnellen Antworten. Eigentlich war immer eine Abdeckung auf dem Schacht. Der Unfall ist letztes Jahr Ende November passiert, so dass ich jetzt natürlich nicht mehr wirklich nachvollziehen kann, wer genau Tags zuvor auf der Baustelle war. Möglicherweise die Verputzer, Heizung/Lüftung/Sanitär oder Estrichleger,... Genau läßt sich das vermutlich nicht mehr ohne Weiteres feststellen.
    Werde morgen mal den Architekten anrufen und hören was der meint. Da er die Bauleitung wenn überhaupt nur mangelhaft erbracht hat, wird er vermutlich nicht viel dazu sagen können...
     
  5. Ortwin

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    Vielleicht hat ja der Stadtwerker selbst die Abdeckung entfernt, vielleicht war er sogar alkoholisiert. Um dich in Regress zu nehmen, muss dir die BG grobe Fahrlässigkeit nachweisen und das ist alles andere als leicht.
    Entspann dich Erwin.
     
  6. Taipan

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    Wenn er die Leistungsphase 8 hat, dann hat er nicht Bauleitung, sondern Bauüberwachung ... Das heisst, dass er nicht unbedingt im Bilde sein muss, wer den Deckel entfernt hat (da nicht seine Aufgabe). Er hat (salopp formuliert) nur dafür zu sorgen, dass die Arbeiten unter dem Deckel zu gegebenem Zeitpunkt (vom entsprechenden Gewerk) erledigt sind. Was hierbei mit dem (wahrscheinlich provisorischen) Deckel passiert, interessiert dabei recht wenig.
     
  7. #7 Baufuchs, 07.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @TE
    Melde die Ansprüche der BG bei deiner Bauherrenhaftpflicht an.

    Unberechtigte Ansprüche wehrt die ab, berechtigte werden erfüllt.
     
  8. #8 Gast036816, 07.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine zeitnahe anzeige zum unfall gibt es nicht? die BG ist ein wenig spät dran, um hier den eigentlichen verursacher noch ermitteln zu können.
     
  9. #9 Der Erwin, 08.10.2013
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    Nein. Mir hatte seinerzeit unser Architekt berichtet, dass es einen kleinen Zwischenfall gegeben hätte. Ansonsten seitdem nichts gehört...
     
  10. #10 Baufuchs, 08.10.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso sollte die BG den eigentlichen Verursacher ermitteln müssen?

    Sie hält sich an den, der die Baustelle betreibt.
     
  11. #11 Gast036816, 08.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dass der bauherr den eigentlichen verursacher ermitteln muss, ist schon klar. nach fast einem jahr wird der auftraggeber das wohl nicht mehr hinbekommen.

    am besten, den ganzen vorgang an die versicherung weiter reichen, wenn er für die bauphase eine abgeschlossen hatte. notfalls ermitteln die.
     
  12. Eric

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    Zur Rechtslage siehe z.B. hier:

    http://www.elkage.de/src/public/showterms.php?id=1855

    Der richtige Rat ist bereits erteilt worden. Die sofortige Meldung ist schon allein zur Verhinderung der Verletzung einer Obliegenheitspflicht erforderlich:

     
  13. #13 Bauliesl, 08.10.2013
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    @Rolf:
    Ergänzend: auch ein Einfamilienhaus braucht einen SiGeKo. Vereinfacht gesagt, sobald mehrere Firmen (teilweise auch gleichzeitig) tätig sind, braucht man einen SiGeKo. Wenn man keinen beauftragt, ist es eben NICHT automatisch der Architekt, sondern der Bauherr! Und das ist fatal, da der Bauherr keine Versicherung hat, die ihn schützt (das wird, zumindest nach dem, was ich in meinem SiGeKo-Kurs gelernt hab, nicht von der Bauherrenhaftpflicht getragen).
    Ein Bauherr muss einen SiGeKo beauftragen - sonst ist er´s selber.
    Gruß Liesl
     
  14. #14 Gast036816, 08.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gibt es da nicht einen schwellenwert der zu erwartenden mann-tage und natürlich, dass mehrere gewerke tätig sind?
     
  15. Taipan

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    >500 MannTage und/oder mehr 21 Beschäftigte und mehrere Gewerke auf der Baustelle (siehe Tabelle RAB31 Abschnitt 2)
     
  16. #16 Bauliesl, 08.10.2013
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    Danke, Taipan, wollte es gerade raussuchen.
    Es ist allerdings ein (relativ weit verbreiteter) Irrglaube, dass es nur größere Projekte betrifft. Nach der Gesetzeslage fällt jedes EFH drunter. Klar scheuen sich Bauherren dafür 2-3 T€ in die Hand zu nehmen.... Ich lasse mir von Bauherren aber immer unterschreiben, dass ich sie darauf hingewiesen habe, und sie dennoch von der Beauftragung eines SiGeKo absehen.
    Gruß,
    Liesl
     
  17. KATMat

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    Allerdings hätte der SiGeKo im vorliegenden Fall wohl auch nix geholfen.
     
  18. #18 Bauliesl, 08.10.2013
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    Doch, ich denke, er hätte insoweit geholfen, als der Bauherr die Forderung an seinen SiGeKo hätte weiterreichen können. Er ist dafür verantwortlich, dass die Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften auf der Baustelle eingehalten werden. Jetzt ist blöderweise der Bauherr (zumindest mit-) verantwortlich. Der SiGeKo hat ´ne Versicherung, der Archi hätte eine - der Bauherr hat keine. Das ist der Punkt.
     
  19. #19 Baufuchs, 08.10.2013
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    Macht den Bauherren nicht verrückt!

    Wie er schreibt, war der Pumpensumpf eigentlich immer abgedeckt.
    Auch ein Sigeko hockt nicht 24 Stunden auf dem Deckel.

    Einzig richtig: Meldung an die Bauherrenhaftpflicht!
     
  20. #20 Gast036816, 08.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der sigeko schaut einmal pro woche auf der baustelle nach dem rechten. wenn der gerade heimfährt und die abdeckung wird hoch genommen, ohne ausreichende absicherung, dann wird seine haftpflichtversicherung auch nicht einspringen.
     
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