Betontreppe und Schallschutz

Diskutiere Betontreppe und Schallschutz im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen zusammen! Vor einigen Wochen in der Frostphase wurde meine Kellertreppe geliefert und eingebaut. Eine Untermauerung konnte nicht...

  1. oberh

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    Guten Morgen zusammen!

    Vor einigen Wochen in der Frostphase wurde meine Kellertreppe geliefert und eingebaut.
    Eine Untermauerung konnte nicht stattfinden.
    So wurde die 2-fach gewendelte Treppe mit zwei Holzbalken unter- und seitlich an der untersten Stufe abgestützt.
    Letzten Mittwoch haben die Maurer ihre seitliche Stütze entfernt.
    Zwei Tage darauf haben sie die Treppe untermauert und neu seitlich abgestützt.
    Vorher war die Treppe ausgerichtet - nun ist sie es nicht mehr.
    Am An- und Austritt wurde je ein Kuststofflager unterlegt.
    Die Treppe liegt nun an drei Stellen direkt an das anschließende Mauerwerk und die Bodenplatte an.
    Auch bei der Untermauerung wurde auf Schallschutz nicht geachtet.

    Der Schallschutz ist im Vertrag nicht gesondert geregelt.
    Jedoch geht daraus hervor, dass das Haus einen gehobeneren Standart haben soll ("Highline").

    Nun zu meiner Frage:
    Gehört es zu den allgemeinen Regeln der Technik, auch Entkoppelungen an den anschließenden Wänden, Bodenplatten und Untermauerungen anzubringen?

    Da ein Gespräch mit der Bauleitung noch aussteht, möchte ich mich im Vorfeld schon mal ein wenig sachkundig machen.

    Nicht im Vertragsvolumen vorhanden ist ein weitere Treppenlauf (der oben ist die Kellertreppe, diese die vom EG zum OG).
    Hier habe ich mich für eine handlauftragende Bolzentreppe entschieden.
    Als ich dies dem Bauleiter damals mitteilte, bekam ich zu hören, dass diese Treppenart nicht dem Schallschutz genügt.
    Dabei sind die Bolzen federnd gelagert.
    Die lange Seite der Treppe schließt an eine doppelschalige und gedämmte Gebäudetrennwand an.
    Diese mündet auf einer gemeinsamen Kellerbodenplatte mit meinem Nachbarn, die jedoch durch eine Bitumenbahn unter dem Mauerwerk entkoppelt ist.
     
  2. #2 Gast036816, 03.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Schallschutz und Treppen

    moin moin,

    ich muss ja anzweifeln ob aus den begriffen gehobener standart und highline eine regelung zur trittschalldämmung von treppen abgeleitet werden kann. Wenn hier höhere ansprüche gewünscht sind, müssen diese im vertrag eindeutig niedergeschrieben sein. Ist dies nicht der fall, wird der unternehmer Ihnen den mindeststandart herstellen. Dies muss mangelfrei sein, ob anhand Ihrer beschreibung eine mangelfreie oder eine mangelhafte konstruktion besteht, kann ich nicht erkennen.

    freundliche grüße aus berlin
     
  3. oberh

    oberh

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    Guten Morgen!

    Erst einmal dankeschön für Ihre Antwort.
    Der Bauleiter hat sich gestern nachmittag kurzfristig eingefunden.
    Er sieht die von mir geschilderten Mängel selber als genau solche an.

    Es gibt ein Urteil des BGH vom 14.06.07 (VII ZR 45/06), wo entschieden wurde, dass im Vertrag ein Objekt explizit als "kostengünstige und einfache Bauausführung" angeboten sein muss, damit die Werte der DIN 4109 noch gelten.
    Ist dem nicht so, dann gelten die erhöhten Werte des Schallschutzes (VDI 4100 bzw. DIN 4109 Beiblatt 2).

    Die DIN 4109 ist in Überarbeitung. Würde gerne mal Mäuschen im Entwurf spielen.
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    und? für welche art von häusern gilt das urteil?

    das kann ja jeder selbst nachlesen, steht ganz am anfang des leitsatzes ..
     
  5. #5 Gast036816, 04.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Highline

    moin moin,

    das urteil sagt nicht aus, ob dies für Ihren sachverhalt gilt. Wurde bei Ihnen ein erhöhter schallschutz für treppen in der leistungsbeschreibung oder im angebot niedergeschrieben? Wenn ja - welche anforderungen?

    Gehobener standart kann sich auch nur auf eine hochwertige materialausstattung beschränken. Wenn Sie Ihre treppenstufen vergolden lassen, heißt das noch nicht, dass ein erhöhter schallschutz ihrer treppe eine vertraglich geschuldete leistung ist.

    freundliche grüße aus berlin
     
  6. PeMu

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    Da brauchste aber mehrere Leben.


    Wie immer: Nichts genaues weiß man nicht.
    Art des Gebäudes: EFH, Reihenhaus usw.???
    Tipp der Woche: Bauträger oder GÜ???
    Zuordnung / Funktion der Treppe: ???

    -> von alles egal bis endlose Klopperei um ungenaue Festlegungen und juristische Vorgaben - möglich
     
  7. #7 Tragwerksplaner, 05.03.2010
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    Ach weil da steht Doppelhaus, gilt der beschriebene Grundsatz für andere Hausarten nicht, oder wie? :Roll
    Kenne kein Projekt im Wohnungsbau, wo die blanke DIN 4109 noch Bestand hätte, da sie nicht mehr Stand der Technik ist.

    Aber das nur am Rande, in Bezug auf das betroffene Bauteil (Kellertreppe - selten genutzt, oder?) verstehe ich das Problem des Thread-Erstellers nicht
     
  8. Eric

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    Du mußt das BGH-Urteil lesen und verstehen!

    Die Grundsätze in dem Urteil gelten für alle Wohngebäude. Der geschuldete Schallschutz ist danach durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Die Auslegungsgrundsätze stehen in dem Urteil und sie sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten auf andere Sachverhaltskonstellationen zu übertragen.

    Der durch Auslegung ermittelte Schallschutz gilt fürs ganze Haus. Oder willst Du dem Nachbarn untersagen, daß er für jede Bierflasche oder Kartoffel in seinen Keller geht ? Betreten des Kellers nur 1 x täglich um 10.00 Uhr ?
     
  9. PeMu

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    Hat der überhaupt Nachbarn?
    Bisher ist zu der individuellen Konstellation noch nix gesagt.
     
  10. Eric

    Eric

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    Dann hätte er ein Problem mit seinem Anspruch :biggthumpup:
     
  11. #11 Gast036816, 05.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Highline

    moin moin,

    das problem ist jetzt, dass die die treppe unter umständen laut sein kann, aber kein nachbar gestört wird.

    freundliche grüße aus berlin
     
  12. oberh

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    Hi zusammen!

    Uiuiui - Entschuldigung, dass ich jetzt erst wieder hier hereinschneie - hatte vergessen, die EMailbenachrichtigung zu aktivieren.

    Der Reihe nach ...

    Nein, im Vertrag steht nichts Gesondertes. Der Bauleiter hat dem erhöhten Schallschutz aber zugestimmt. Hatte explizit auf die fehlenden Matten zw. Treppe und Wänden und bei der Untermauerung hingewiesen ...
    Wenn wir hier mal ehrlich sind ... mit wenig Aufwand - auch finanziell - kann hier viel bewegt werden.

    Selten genutzte Treppe? Macht das echt einen Unterschied, ob meine Nichten im Nachbarhaus 3 Mal oder 10 Mal pro Nacht aus dem Bett fallen, weil ich meine künftig geflieste Treppe mit Stöckelschuhen drangsaliere?:mega_lol:

    Womit sich die Frage nach dem Nachbarn geklärt hätte - ja, baue ein Doppelhausdrittel (wohnflächenmäßig gesehen).
     
  13. #13 Gast036816, 09.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Doppelhaussteigerung

    ich wusste bis heute nicht, dass man eine doppelhaushälfte noch steigern kann.

    Man lernt nie aus.

    freundliche grüße aus berlin
     
  14. Stoni

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    Wieso steigern????
    Die Hälfte hatte doch schon immer 33% ------mindestens

    :bef1006:


    Gruß Stoni
     
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