Löschwasserversorgung

Diskutiere Löschwasserversorgung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag zusammen ich habe gestern ein schreiben von der Stadt gekriegt das bei mir die Löschwasserversorgung nicht gegeben ist und so der...

  1. vievex

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    Guten Tag zusammen
    ich habe gestern ein schreiben von der Stadt gekriegt das bei mir die Löschwasserversorgung nicht gegeben ist und so der Bauantrag nicht genehmigt wird. Ein Hydrant ist in der Nähe jedoch reicht der laut der Stadt nicht aus(zu wenig Druck). Hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht?
     
  2. #2 Kater432, 14.01.2016
    Kater432

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    wo liegt denn das grundstück ? weit ab vom schuss alleine ?
    alternativen gibt es dann sicherlich über andere varianten das löschwasser bereitzustellen. Löschwasserteich oder ähnliches.
     
  3. vievex

    vievex

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    Das Grundstück liegt ca. 2km von der Stadtmitte entfernt, es stehen dort aber ca. 20 andere Häuser.
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    einen gültigen Bebauungsplan gibt es, in dem das Grundstück liegt?
     
  5. R.B.

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    und wie ist das bei denen gelöst?
     
  6. Taipan

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    Wahrscheinlich über den Bestandsschutz. Die wurden wahrscheinlich errichtet, als die Regeln für die Löschwasserversorgung noch anders waren.
     
  7. R.B.

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    Vermutlich. Meine Hoffnung war, dass es dort vielleicht Löschwasserteiche o.ä. gibt, und dass man damit weiterkommt.
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nicht unbedingt. Ab und an stellen Kommunen fest, das die Löschwasserversorgung gar nicht sicher gestellt ist. Anstatt das in Ordnung zu bringen dann, abtauchen und nix Neues zulassen. Daher die Frage, ob das ein ausgewiesenes Baugebiet ist. Dann muss die Kommune da ran.
    Ich frage das immer ab und es kommt auch ins Brandschutzkonzept, seitdem ein paar mal abgeblockt wurde.

    Das kann man bei privilegierten Bauten im Außenbereich anbringen, genauso wie Zisternen. Im Baugebiet neu bekommt man das nicht durch, da nicht sinnvoll und nicht notwendig.
     
  9. rose24

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    Wenn Innenbereich, dann besteht Baurecht. Und dann muss m.E. die Gemeinde die Löschwasserversorgung sicherstellen.
    Im Außenbereich mag das anders aussehen.
     
  10. #10 wasweissich, 14.01.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Beiträge 5,555

    glückwunsch , pemu :D

    zum thema , ein grosser schwimmteich (der in so einem fall als löschteich dienen kann wird sogar MwSt befreit
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 14.01.2016
    Ralf Wortmann

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    Wie diesbezüglich die baurechtliche Situation in Niordrhein-Westfalen ist, weiß ich nicht.

    Aber, mal unterstellt, das sei so, könnte man das Problem nicht dadurch beheben, dass man einen unterirdischen Löschwassertank installiert und der Feuerwehr für das betreffende Objekt mit einem entsprechenden Anschluss zur Verfügung stellt? Wie sieht das denn technisch aus, wie viel Wasser braucht man da für ein Einfamilienhaus? Ist nur so eine Idee.

    Wenn das in technischer Hinsicht eine Option wäre und wenn es sich nicht um einen Zwischenbescheid handelt, sondern um eine förmliche Zurückweisung des Baugesuchs (mit Widerspruchsbelehrung), könnte sich evtl. ein Widerspruch lohnen, weil die Behörde zu Unrecht die Möglichkeit der Bewilligung des Baugesuchs mit einer entsprechenden Löschwassertank-Auflage nicht berücksichtigt hat.
     
  12. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wie schon oben geschrieben, im Außenbereich ist das eine Option, im Innenbereich nicht. Die Kommune ist verpflichtet im Baugebiet die Löschwasserversorgung bereit zu stellen.
    Außerdem geht es bei den Teichen und Tanks um etliche Kubikmeter für die Erstversorgung, das tut sich kein EFHler an.
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 14.01.2016
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    @vievex: liegt das betreffende Grundstück nach Ansicht der Stadt im Außenbereich oder im Innenbereich?
     
  14. #14 wasweissich, 14.01.2016
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ein guter schwimmteich (klasse 5 ,so wie ich guter meine ,) fängt bei 98 m³ an und je näher man an 200 kommt , um so besser funktioniert das system , so mit glasklar und so ... :D

    würde das reichen ? ;)
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 14.01.2016
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    Ein genormtes Tanklöschfahrzeug hat z.B. auch nur 3.000 Liter (das TLF 3000). Ich habe auf meinem Grundstück einen 8.000 Liter-Regenwassertank. Das ist doch eigentlich keine große Sache.
     
  16. reezer

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    ich kenne mehrere Löschwasserzisternen hier in der Umgebung , die haben so an die 125 cbm Minimum
    für das Geld kann man auch ein paar Meter Wasserleitung neu legen (als Gemeinde)
    Für einen privaten Bauherrn in den wenigsten Fällen interessant
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 14.01.2016
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    Hmmm. Da könntest du Recht haben. Diese Tanklöschfahrzeuge sind ja nur für die schnelle Erstversorgung. Also für den Gesamtbedarf kein Kriterium.
     
  18. #18 Skeptiker, 14.01.2016
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    Muss sie das? Auf welcher Grundlage? Ich habe momentan mit einem Objekt zu tun, für welches innerstädtisch durch den Wasserversorger nicht genug Löschwasser bereitgestellt werden kann - obwohl seit 130 Jahren immer gleich genutzt. Nach mehrjähriger Nutzungsunterbrechung verlangt die Feuerwehr jetzt vom privaten Bauherrn der die alte Nutzung wieder herstellt eine ausreichende Bevorratung auf dem Grundstück. Im Augenblick ist nur noch strittig, ob die Feuerwehr selbst pumpen kann oder das Löschwasser mit anstehendem Druck nutzbar sein muss. Das ist aber alles unstreitig Sache des Grundeigentümers bzw. Nutzers. Vergleichbare Situationen kenne ich auch von anderen innerstädtischen Grundstücken in Berlin.
     
  19. kehd

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    Ich muß da wasweissich unterstützen. Wenn das Grundstück groß genug ist, setz da einen Schwimmteich hin.
     
  20. Taipan

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    :28::28::28: genau SO. Der Gebäudeerrichter ist dafür verantwortlich, dass an gewähltem Ort für das gewählte Bauvorhaben ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht. Ist die Gemeinde der Meinung, das Löschwasser über den örtlichen Zweckverband bereitzustellen, dann hat der Gebäudeerrichter Glück gehabt. Ist die Gemeinde der Meinung, das nicht zu tun, so hat der Gebäudeerrichter sich darum zu kümmern, dass das notwendige Wasser ran kommt (entweder selbst bevorraten oder dem Zweckverband den Anschluss bezahlen). Dabei ist es völlig unerheblich, ob sich das Bauvorhaben im Innen- oder Außenbereich befindet.

    Sprecht den Gemeinden doch mal bitte nicht eines der wenigen städtebaulichen Steuerungselemente ab.
     
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