Schmutz- und Regenwasser Anschluß an Neubau

Diskutiere Schmutz- und Regenwasser Anschluß an Neubau im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, mit welchen Kosten in zu rechnen: - Regenwasseranschluß Haus an Übergabeschacht, ca. 25m Leitungslänge - Schmutzwasser an...

  1. #1 Gast31063, 09.08.2010
    Gast31063

    Gast31063 Gast

    Hallo,
    mit welchen Kosten in zu rechnen:

    - Regenwasseranschluß Haus an Übergabeschacht, ca. 25m Leitungslänge
    - Schmutzwasser an Übergabeschacht, ca. 15m Leitungslänge

    Die Schächte sind auf unserem Grundstück und bereits an das öffentliche Netz angeschlossen. Wir haben nur das Haus mit den Schächten zu verbinden.

    Ich habe bereits mehrere Preise gehört. Diese sind von 850 Euro bis fast 3.000 Euro bei unseren Nachbarn.

    Sind die Unterschiede bei den Tiefbauern so hoch?
     
  2. #2 CD26052006, 09.08.2010
    CD26052006

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    Kommt immer darauf an, wie/was/wie tief verlegt werden muss, Birnen mit Äpfeln verglichen werden, Material berücksichtigt wurde, ggf. eine Abnahme, Prüfung usw.

    Bauen selbst grade und haben ähnlich Gegebenheiten. (ca. 15 m SW / insges. ca. 55 m RW)

    inkl. Material nimmt "mein" Tiefbauer (macht auch den Keller),

    SW-Kanal: 44,80 /lfm inkl. aller Arbeiten/Materialien (Abrechnung nach örtlichen Aufmaß).
    Freigegraben haben wir ihn schon, d. h. da ist noch eine Korrektur nach unten möglich/nötig, wobei ich da keine Schwierigkeiten sehe.

    RW: 21,80 /lfm inkl. aller Arbeiten / Materialien (Abrechnung nach örtlichen Aufmaß), teilweise ebenfalls schon freiliegend (s.o.)
    Die Angaben beziehen sich im übrigen auf das Netto.
    macht um und bei 2500.- (inkl. Märchensteuer)

    Hatten aber auch Angebote bis zu 66.- u. 120.- /lfm (SW/RW) definiert nach Aufwand ( bis 1,30 u. GOK / ab 1,30 - 3,00 u. GOK); letztere kommt eigentlich am häufigsten zum tragen. Unserer macht dabei keinen Unterschied.

    Ich weiss nicht ob in Niedersachsen eine Dichtigkeitsprüfung vorgeschrieben ist, in NRW ist das so. Da können noch mal Kosten (bei uns 185.-) dazu kommen.

    Ansonsten heisst vergleichen immer anhand ein und der selben Ausschreibung die gleiche Leistung mit einander gegenüberstellen. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich wie meistens irgendwo dazwischen.

    :bierchen:
     
  3. #3 Gast31063, 09.08.2010
    Gast31063

    Gast31063 Gast

    Danke!

    Was heißt GOK??

    P.S.: Wir bauen ohne Keller
     
  4. #4 Jürgen Jung, 09.08.2010
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    Geländeoberkante vermute ich mal
     
  5. ISYBAU

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    Es sind in Deutschland alle neue Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen.

    Der Hinweis auf NRW (wohl §61a - wiederkehrende Prüfung) ist hier nicht richtig.
     
  6. ISYBAU

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    Was kostet ein Auto mit 100 KW?
     
  7. #7 CD26052006, 11.08.2010
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    Zitat von CD26052006

    Ich weiss nicht ob in Niedersachsen eine Dichtigkeitsprüfung vorgeschrieben ist, in NRW ist das so.

    Welche Aussage aus diesem Beitrag ist "nicht richtig"?
    1. Unkenntnis zum Land Niedersachsen deutlich kenntlich gemacht
    2. NRW ein Muss. (Schließt ja nicht aus, dass es fachlich-richtig für alle Bd-Länder zutrifft.)

    Ein Franke im Exil in NRW :bierchen:
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2010
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    Was die Behörde haben will, teilt sie in der Genehmigung mit.
    Das kann die Sichtprüfung im offenen Graben sein, dass kann aber auch eine eigene Druckprobe sein.
    Unabhängig davon ist die Druckprüfung erforderlich!
     
  9. ISYBAU

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    Lieber Franke in NRW - die Forderung nach Dichtheitsprüfung ist tatsächlich nur in NRW gesetzlich verankert - aber das eigentlich neue und besondere daran ist, dass die wiederkehrende Prüfung alter Leitungen gesetzlich gefordert wird. Abs. 4 § 61a LWG NRW

    Im Abs. 2 wird konsequenterweise auch die Prüfung neu verlegter Leitungen gefordert - aber das eigentlich neue daran ist nur, dass dies von Sachkundigen zu erfolgen hat.

    Ansonsten ergibt sich die Prüfpflicht neuer Leitungen generell aus den Wassergesetzen (WHG, LWGe), kommunalen Satzungen, VOB in Verbindung mit den anerkannten Regeln der Technik (DIN EN 1610 seit 1997, vormals DIN 4033 von 1979) bereits bundesweit.

    Insofern hast Du recht - und mein "nicht richtig" ist falsch. Das nicht richtig bezieht sich auf den häufigen (unterstellten) Trugschluss (aufgrund der Verwechslung der Prüfung alter <> neuer Leitungen), dass ausserhalb NRW neue Leitungen nicht zu prüfen sind.
     
  10. #10 CD26052006, 11.08.2010
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    Das hört man gerne :bierchen:

    ein middelfrange und ex-rimparer
     
  11. ISYBAU

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    Einmal neygschmktr Rmprr immer Rmprr :) letztes Wochenende war wieder Schlossweinfest - da waren bestimmt wieder viele Exilrmprr.
     
  12. #12 CD26052006, 15.08.2010
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    Leider nedd,

    weil deer eigne Bau a amol den bauherrn seng mog. :bierchen:
     
Thema: Schmutz- und Regenwasser Anschluß an Neubau
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