Drainage hinter Gabionenmauer

Diskutiere Drainage hinter Gabionenmauer im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Habe mir von einem Galabauer eine Gabionenstützmauer erstellen lassen, um mein Grundstück zum Nachbarn hin abzustützen. Er hat am Fuße hinter der...

  1. #1 tomwein, 24.12.2007
    tomwein

    tomwein

    Dabei seit:
    24.12.2007
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Passau
    Habe mir von einem Galabauer eine Gabionenstützmauer erstellen lassen, um mein Grundstück zum Nachbarn hin abzustützen. Er hat am Fuße hinter der Mauer eine Drainage verlegt und diese lt. seiner Auskunft "an die Sickerung der Straße" angeschlossen. Hinzu kommt auch noch, dass er die Drainage auf einem Teilstück von ca. 2 m ca 0,5 m über dem tiefsten Punkt der Mauer verlegt hat und nicht am Fuße der Mauer, da dort das Gelände erst absinkt und dann wieder steigt. Lt. seiner Auskunft hat er die Drainage unter die Teerschicht gelegt in der Hoffnung, dass das Wasser einwandfrei wegläuft. Dies ist nun aber leider nicht der Fall. Im Gegenteil. Das Wasser läuft nun immer wieder aus meiner Mauer direkt in die Einfahrt unseres Nachbarn (zum Teil wie ein kleiner Bach) und zwar an der Stelle, wo die Drainage nicht am Fuße der Mauer verlegt wurde. Kann mir bitte jemand sagen, wie man eine Drainage ordentlich verlegt und ob man die normalerweise irgendwo anschließen muss? Mein Galabauer sagte mir, dass die Drainage nur als Frostschutz für die Mauer dienen soll und nicht zum Ableiten des anfallenden Oberflächenwassers. Ich bin mittlerweile am verzweifeln und bin am überlegen, ob ich mir nicht einen Sachverständigen kommen lasse, der die Ausführung des Mauerbaus überprüft, da ich immer wieder Ärger mit meinem Nachbarn habe....
     
  2. #2 netrafting, 25.12.2007
    netrafting

    netrafting

    Dabei seit:
    23.12.2007
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.ing.Bau Univ.
    Ort:
    84048 Mainburg
    Wasserableitung

    So weit uns bekannt ist gilt:
    Der Oberlieger darf dem Unterlieger kein Wasser plötzlich zuleiten, es obligt ihm die grundsätzliche allgemeinen Auffassung, daß er anfallendes Regenwasser auf seinem Grundstück zu versickern hat.
    Dies gilt auch für öffentliche Straßen, in die dar auch nichts eingeleitet werden.
    Es sei denn, man hat eine Genehmigung.

    Eine Drainage hinter Gabionen hat den Sinn, daß sich kein Frostsprengkeil im Winter hinter den Gabionen bilden kann und somit nicht die Mauer langsam durch Eisdruck umfällt.

    Ausführung z.B.: Wegen Frosttiefe von 1,0m wählt man Gabione 1m dick. Dahinter legt man ein Flies, damit das Wasser das durch die Ritzen austritt nicht Feinteile mit ausspülen kann. Es wird keine Drainage erforderlich.

    Das Austretende Wasser das oben überläuft oder zwischen den Gabionensteinen austritt, ist ja nicht extra vermehrt harangeführt worden. Bei einer Aufschüttung hat der Boden zudem einen längeren Versickerungsweg für das oberflächliche Regenwasser. D.h. der Oberlieger hält durch den Aufbau der Gabionenwand vermehrt das Wasser vom Unterlieger zurück. Versiegelt er aber die Oberfläche, dann leitet er vermehrt zu.
    D.h im ersten Fall, hat der Unterlieger das Nachsehen, bei einer Versiegelung der Oberlieger.

    Im Fall, daß die Dränage nicht ordentlich wirkt und damit punktweise/stellenweise das Wasser dem Unterlieger zugeführt wird, ist von einer Wasseransammlung und weniger von Versickerung zu sprechen. Der Oberlieger der die Mauer baut wir hier wohl das nachsehen haben.

    Falls Sie nun fragen, wie kann man die Drainage in Ordnung bringen, dann wird man diese entfernen oder Verschlämmen und einen gleichmäßigen Regenwasserüberlauf herstellen. Für weitere Möglichkeiten wird ein Bodengutachten mit Bodenuntersuchungen im Profilvergleich benötigt ( Kosten ca. 6000.-- Euro).

    MfG
    netrafting
     
  3. #3 wasweissich, 25.12.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wer oberflächenwasser in oder hinter eine gabionenwand leitet , die zum tieferliegenden nachbarn aufgestellt wurde gehört verprügelt .
    wenn es dennoch nicht vermeidbar ist:confused: muss man als erbauer für eine ausreichende sickerfähigkeit des fundaments bzw. des hinterbaus sorgen , und das sickerwasser geordnet ableiten...........
    behauptet j.p.
     
  4. #4 netrafting, 29.12.2007
    netrafting

    netrafting

    Dabei seit:
    23.12.2007
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.ing.Bau Univ.
    Ort:
    84048 Mainburg
    Gabionenwandeigenschaften

    Wie beschrieben handelt es sich um eine Gabionenstützwand. d.h. sie hat hier die Funktion, Erdreich abzutützen. In der Statik wir sie nach dem Erddruck bemessen (wie eine sogenannte Schwergewichtsmauer). In der Statik berechnet man unter anderem den Grundbruch. Sollte wegen einem Hangwasser in Fundamenthöhe hierfür keine ausreichende Sicherheit sein, sind dort entsprechende bauliche Vorkehrungen zu treffen. Z.B kann das eine Drainage sein. Dies ist kein muß! Bei unserem Hanggutachten zum Erbau einer Gabionenstützwand haben wir im oberen Bereich humösen Boden und über dem Gabionenfuß bereits Schluffstein. Lösung: Aufstellkieslage der Gabione und Gabione im Fußbereich verschlämmen, damit das Wasser am Fuß durch die Gabione austreten kann. Der im Schluffstein mit einem Bagger hergestellte Aufstellgraben darf kein Wasser führen, damit die Standfestigkeit gewährleistet ist. Vor dem Fuß wird eine kleine Rinne erstellt in der das austretende Wasser geordnet weitergeleitet wird. (Zur Verhinderung von Bodenauswaschungen am Gabionenfuß). Aus der Statik hat sich zudem ergeben, daß die Gabionenwand nur 0,5 m dick sein muß. Zur Verhinderung eines schiebenden Frostkeils wurde vorgeschlagen, hinter der Gabionenwand mit Frostschutzmaterial auf Frosttiefe aufzufüllen. Damit nicht Feinteile vom Boden in das Frostschutzmaterial oder in die Gabionmauer ausgespült werden, legte man das Vlies bereits auf den anstehenden Boden nicht an die Gabione. Auf eine Drainage wurde verzichtet, da die wasserführende Hangschicht unterschiedlich Hoch mit zum Teil Gegengefälle entwässert und die Gabione schnell das Wasser durchlassen.
    Wie gesagt, das nur als ein Beispiel, vieles ist möglich. Unsere Vorgehensweise ist: Alle Betroffenen an einen Tisch holen und gemeinsam die kostengünstigste Variante zur Abhilfe erarbeiten und umzusetzen. Zuletzt können sich alle über die ersparten Kosten (Sachverständiger, Gericht, Anwalt, Bodengutachter, Statiker, ...Zeit, Ärger) freuen und letztendlich auf eine gemeistertes Werk und eine schöne Gabionenstützwand schauen.

    MfG
    netrafting
     
  5. #5 gaertnerBen, 02.01.2008
    gaertnerBen

    gaertnerBen

    Dabei seit:
    02.01.2008
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gärtner
    Ort:
    im Osten
    wenn ich das richtig verstanden habe ist die Drainage
    soweit i.Ordnung diese sollte schon sein.
    Nur wenn das Gefälle nicht von der Mauer weg sondern zur Mauer hin ist
    also das anfallendes Wasser nicht abgeleitet werden kann
    ist das def. nicht richtig.
    Wo er das hinleitet ist ja erstmal wurscht. NUr von der Mauer muss es weg.

    In Bereichen wo nicht soviel Wasser zu erwarten ist, kann man auf die Drainage verzichten, nur sollte das Fundament und die HInterfüllung Wasserduchlässig sein.
     
  6. #6 wasweissich, 02.01.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    @netrafting

    wie wäre es mit lesen?
    das wasser läuft schon durch die mauer auf nachbars grundstück.......
    da ist nix mir kleine rinne und wasweissich :bounce::mauer:mauer

    wenn einer eine drainage einbaut , hat er sie so einzubauen , das es funktioniert ,
    alles andere ist pfusch

    und eine gabionenmauer ist funktionell , nicht schön (private meinung)

    j.p.
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 02.01.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Darf ich ...

    ... da anderer Meinung sein, lieber Josef.

    Es kommt drauf an, was man daraus macht :konfusius
     
  8. #8 netrafting, 03.01.2008
    netrafting

    netrafting

    Dabei seit:
    23.12.2007
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.ing.Bau Univ.
    Ort:
    84048 Mainburg
    @wasweissich

    Habe schon mal den Fall gehabt, daß über eine an der Kehlfuge angeornete Drainage selbst das Wasser zum Haus hingeführt hat. Normaler weise wird das Drainagewasser dem Sammelschacht zugeleitet, hier aber war soviel Wasser im Sammelschacht, daß wegen Wasserspiegelnivelierung das Wasser am Haus ebemnfalls so hoch war.
    Na zur Erstellung einer Drainage , bedarf es wohl einer Planung und entsprechenden Bodengutachtens evt. eines Versickerungsgutachtens, Nivelements, Entsprechende Randbeiwerte zur Bemessung. Daraus ergeben sich die Vorschriften wie sie zu Bauen ist... Ich gebe Ihnen Recht, daß der Galabauer dies dann ordentlich auszuführen hat und dessen Ausführungen unter Umständen einer Qualtätsprüfung unterliegen. Hat man keine Planung vorgenommen, ist es wohl sehr große Glückssache ob sie funktioniert.
    Mir ist nicht bekannt, was in diesem Fall beauftragt war. Kann sein, daß der Galabauer nur unter der Bedingung angenommen hat, daß er nur haftet, wenn er die Drainage ausgeführt. Somit ist er in Haftung und er sollte zu seinem Schutz einen entsprechenden Bodengutachter beauftragt haben.
    Es ist nicht schön, daß sie Ihrem Kollegen dem ausführenden Galabauer sofort Pfusch oder gar böse Absichten unterstellen.
    Kennen Sie den Fall so gut, daß sie hier sagen können kleine Rinne geht nicht? Ich kenne diesen Ort nicht, habe daher nur ein Beispiel dargestellt, wie diese Dinge bereits vor der Bauausführung geplant wurden.

    MfG
    netrafting
     
  9. #9 wasweissich, 03.01.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich habe die beschreibung von tomwein gelesen (aufmerksam) , aus der aussage das wasser auf nachbargrundstück austritt , habe ich geschlossen , dass drainage nicht funktioniert wie sie sollte , wegen nicht ordentlich gebaut . böse absicht lese ich in meinen beiträgen nicht . bräsigkeit würde ich unterstellen wollen.......
    ist es kein pfusch , wenn irgendetwas gabastelt wird ,was garnicht richtig funktionieren kann?? wie hätte ich es denn bezeichnen sollen??
    da muss ich ein sehr glücklicher mensch sein , weil meine nicht von irgendwelchen superplanern geplanten drainagen und sonstige wasseraustritt verhindernden massnahmen funktionieren.........:bounce::bounce:

    j.p.
     
  10. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Vor theoretischen Abhandlungen wäre hier noch zu klären ob es sich (auch) um Oberflächenwassrer handelt oder um freies Bodenwasser.

    Freies Bodenwasser würde mit und ohne Stützmauer, mit und ohne Drainage aus dem Gelände austreten.

    Grundsätzlich ist die Ableitung von "Grundwasser" ein unerwünschter und zumeist auch unnötiger Eingriff in den Wasserhaushalt.

    Wird unter das zeitweilige Niveau des freien Bodenwasserspiegels ausgehoben will sich zwangsläufig ein freier Wasserspiegel bilden, entweder als See :) oder bei geringem Dargebot als zeitweiliges Rinnsaal.

    Für die Beurteilung der Situation wäre ein Geländeschnitt hilfreich.
     
  11. #11 wasweissich, 03.01.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aber wenn wasser aus meiner gabione auf nachbars einfahrt rinnt , ist es alle male doof .
    @ isybau
    mit dem unnötigen ableiten stimme ich mit dir überein , aber ich denke , in einem neubaugebiet sind alle "alten" wasserläufe zumindest gestört und müssen sich sowieso neu finden , und dabei kann man schon etwas nachhelfen , ohne sofort an den kanal zu denken.......

    j.p.
     
  12. #12 netrafting, 07.01.2008
    netrafting

    netrafting

    Dabei seit:
    23.12.2007
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.ing.Bau Univ.
    Ort:
    84048 Mainburg
    Planung

    Eine Drainage hat denn Zweck den Boden zu entwässern. In Frosttiefe wird eine Drainageleitung im Gefälle in einem Graben verlegt. Darüber wird eine Sickerpackung eingelegt. Das oberflächliche Wasser wird in der Regel oberflächlich abgeleitet. Freies Bodenwasser ist wohl das nicht im Boden gebundene Wasser. Das ist zB. oberflächennahes Schichtenwasser, welches in Quellen aus dem Hang austreten kann. Ich nehme nicht an, daß die Gabionenwand in einem Grundwasser oder Grunderwassersee errichtet worden ist. Dort wäre wirklich die Standsicherheit durch unterschiedliche Grundwasserhöhen gefährdet und auch eine Drainage bedeutungslos. Wieviel Wasser max. in einer Dränageleitung abgeführt werden kann, bestimmen die hydraulischen Beiwerte. Ob überhaupt Wasser in der Drainageleitung geführt werden muß, daß man sagen kann "sie funktioniert nicht" ist mir nicht bekannt. Auch sind verschiedene Typen auf dem Markt zB. mehr Wasserfassung oder mehr Wasserleitung...
    Stimme zu, daß man sicherlich noch heute mit Planung (Nivelement....) eine Lösung finden kann, wobei man die Drainage überhaupt nicht berücksichtigen muß. Es wären halt mehr Infos recht.

    MfG
    netrafting
     
  13. #13 wasweissich, 07.01.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :confused:
     
  14. #14 VolkerKugel (†), 07.01.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
Thema: Drainage hinter Gabionenmauer
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. drainage hinter gabionenwand

    ,
  2. vlies hinter gabionen

    ,
  3. gabione drainage

    ,
  4. gabionen auf frostschutz stellen,
  5. drainage gabione,
  6. noppenbahn hinter gabione,
  7. gabionendrainage,
  8. gabionenmauer drainage,
  9. drainagerohr hinter gabione,
  10. drainageableitung stützmauer,
  11. drainage hinter gabionen,
  12. drainage gabionen erforderlich?,
  13. gabionenwand drainage,
  14. bei gabionen mauer drainage nötig,
  15. vlies gabionenwand,
  16. gabione zaun genehmigung www.bauexpertenforum.de,
  17. gabionen noppenbahn,
  18. Hinter der. Gabione Drainage ,
  19. gabione neigt sich,
  20. noppenbahn hinter gabionen,
  21. gabionen wasserableitung,
  22. Filtervlies hinter Gabionenwand,
  23. gabionen drainage
Die Seite wird geladen...

Drainage hinter Gabionenmauer - Ähnliche Themen

  1. Drainage,Tragschicht

    Drainage,Tragschicht: Hallo Leute! Mein Aushub für die Gerätehütte beträgt 5,6x2,6x0,5 Meter. Ich möchte eine Bodenplatte mit 5,5x2,5x0,2 Meter betonieren,die ich 10...
  2. Stellplatz Drainage?

    Stellplatz Drainage?: Moin! Ich baue gerade einen kleinen Stellplatz für einen Anhänger (220 kg) neben der Garage. Ich habe den Boden ausgekoffert und Randsteine...
  3. Sammel-/Entlastungsschacht gegen Dauerregen als Drainage?

    Sammel-/Entlastungsschacht gegen Dauerregen als Drainage?: Moin, in unserem Haus von 1964 wurde in einem Lehmboden natürlich nicht in eine weiße Wanne gebaut. An sich ist der Keller über das Jahr trocken...
  4. Wasser auf der Bodenplatte Drainage Sickergrube Wandtrocknung Tiefbauarbeiten

    Wasser auf der Bodenplatte Drainage Sickergrube Wandtrocknung Tiefbauarbeiten: Hallo Wir haben aufgrund Unwissenheit nun folgendes Problem. Unser Haus wurde von einem Planungsbüro (Architekt mit Subunternehmern) gebaut....
  5. Keller außen Dämmen, Drainage , Wasser

    Keller außen Dämmen, Drainage , Wasser: Guten Tag. Ich weiß es gibt dieses Thema schon 1000 mal aber ich finde irgendwie keine richtige Lösung vor allem weil immer wieder überraschungen...