Ab 200x Mengenzähler etc. bei WP Pflicht?

Diskutiere Ab 200x Mengenzähler etc. bei WP Pflicht? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebes Forum, als ich gestern angefangen habe mein Grundstück zu roden, sprach mich einer meiner Nachbarn von quer über der Straße an....

  1. #1 FlorianB, 12.10.2008
    FlorianB

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    Hallo liebes Forum,

    als ich gestern angefangen habe mein Grundstück zu roden, sprach mich einer meiner Nachbarn von quer über der Straße an. Er hatte auch erst neu gebaut und wir kamen ins Gespräch, interessanterweise hat er sich auch eine Wärmepumpe mit Tiefenbohrung einbauen lassen.

    Er gab mir folgenden Tipp: Ich solle doch mal nach den neuen Vorschriften suchen, denn er meint das ab 2009(?) es Pflicht ist einen (Energie-)Mengenzähler für Warmwasser zum Duschen etc. und einen weiteren für die Heizung in den Wärmepumpen zu haben. Weiterhin soll wohl die JAZ Zahl garantiert werden, (und wenn sie nicht zutrifft dann ???).

    Ich habe für meine geplante 135m² Hütte eine Junkers TM60 mit 5,9KW angeboten bekommen. Nun würde ich gerne einmal gegenprüfen ob diese Wärmepumpe denn die neuen Anforderungen erfüllt.

    Leider habe ich keine Ahnung wie ich nach den neuen Bestimmungen suchen soll, doch Ihr wisst sicher sofort was mein künftiger Nachbar meint, und könnt mit einen entsprechenden Link helfen, oder?

    Ich danke Euch,
    Grüße
    Florian
     
  2. Julius

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    Von einer allgemeinen Vorschrift ist mir nichts bekannt.

    Aber wenn man bestimmte Fördermittel des Bundes für WP haben möchte, ist so eine Messung heute schon Voraussetzung!
     
  3. OldBo

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  4. #4 FlorianB, 13.10.2008
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    Danke Bruno,

    stimmt genau!

    Da stehts drin. Wobei leider auch der Nachsatz steht: Satz 1 gilt nicht bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser WP, wenn die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage nachweislich bis zu 35 Grad beträgt.

    Damit bin ich bestimmt raus und kann mich nicht auf das Gesetz beziehen.

    Schade aber auch...

    Grüße
    Florian
     
  5. Julius

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    Jetzt verstehe ich nicht ganz worauf Du überhaupt hinauswolltest?

    Suchst Du nen Weg, um kostenlos vom Lieferanten Deiner WP (bzw. einem BT etc.) Wärmezähler zu bekommen oder was???
     
  6. #6 FlorianB, 13.10.2008
    FlorianB

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    fast, wie geschrieben habe ich die Junkers TM-60 Wärmepumpe angeboten bekommen. Bauantrag ist noch nicht gestellt.

    Jetzt ist die Frage ob es sinnvoll wäre damit bis zum 02.01.09 zu warten, damit das Gesetz gilt, und ich dann den JAZ Wert auch garantiert bekomme.

    Habe von meinen neuen Nachbarn erfahren das die lieben Hersteller/Heizungsbauer oder wer auch immer sich gerne rausreden, so nach den Motto, im Datenblatt steht 4,8, aber das ist ja nur bei Idealwerten, dass Sie 2,8 haben ist halt dumm gelaufen. In Wirklichkeit liegts dann an anderen sachen wie zu schrach dimensionierten Pumpen. Mein zukünftiger Nachbar hat genau das Problem und musste viele Briefe an viele verschiedene Leute (verbraucherschutz, Wiso, Hersteller, Heizungsbauer) schreiben, ehe jetzt wohl (nach einen halben Jahr Briefverkehr) diese Woche er eine neue Pumpe bekommen soll. Derzeit verbaucht er Strom im Wert von 900EUR für seine 150m² Hütte. Neubau, sehr gut gedämmt. Normal, und mit den Heizungsbauer vorab besprochen sollen wohl 400-500EUR sein. Nur kümmerts keinen mehr wenn es dann doch 900EUR sind, und alle Rechnungen beglichen worden sind.

    Deshalb hat er mir geraten zu warten, das der JAZ Wert garantiert werden muss, und meinte das steht in irgendeiner Vorschrift die jetzt in Kraft treten soll.

    Und die Lösung ist das EEWärmeG ab 01.01.2009

    Grüße
    Florian
     
  7. Julius

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    Nein!
    Die Lösung ist eine diesbezügliche vertragliche Vereinbarung zwischen Dir und dem beauftragten Betrieb!

    Denn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung aus dem Gesetz führt erstmal nur dazu, daß DU im Falle des Nichteinhaltens eine auf den Deckel bekommst, NICHT der Heizi...

    Den könntest Du dann nur auf eine ähnlich mühsame Weise in Regreß nehmen, wie momentan Dein Nachbar.

    Ich würde es also in dieser Form zum Vertragsbestandteil machen.
    Wenn das heuer noch so passiert, gibts sogar erhöhten Zuschuß (besonders effektive WP).
     
  8. joegeh

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    Hallo Florian,

    garantieren wird dir keiner die JAZ darauf wette ich.
    Der zur Förderung nötige Wert wird rein rechnerisch ermittelt. Die WMZ und Stromzähler sind zur Kontrolle ob der Wert auch näherungsweise stimmt.
    Such dir einen Heizungsbauer der Erfahrung mit WP hat, laß dir Referenzanlagen zeigen, sprich mit den Nutzern und dann wirds schon werden.

    Gruß Josef
     
  9. R.B.

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    Falsch gedacht.

    Letztendlich gilt, wer hat was, wo, wie geplant und was wurde beauftragt. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.

    Gruß
    Ralf
     
  10. OldBo

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    Moin Ralf,

    so ist es. Wie auch in anderen Bereichen der SHK-Technik, z.B. der oft angesprochene hydraulische Abgleich oder die Heizlastberechnung. Geliefert wird nur das, was beauftragt wurde. Natürlich ist in vielen Fällen eine ordentliche Beratung notwendig, damit der Kunde auch weiß, was er beauftragen muss. :shades

    Gruß

    Bruno
     
  11. R.B.

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    Da hakt es...leider.
    Am Freitag hatte ich ein Telefonat mit einem guten Bekannten (Heizer). Da ging es um eine WP Verrohrung (ca. 3cbm/h, 2 x 10m + Kleinteile).
    Zitat "Anstatt 28er CU nehmen wir 26er Verbundrohr, ist billiger und fast das Gleiche".

    Den hätte ich am liebsten durch den Telefonhörer hindurch geschüttelt.

    Na ja, bei seinem nächsten Besuch kriegt er eine Unterrichtsstunde verpasst, dann klappt das wieder.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 alex2008, 14.10.2008
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    in der Schweiz ist so etwas wie eine Leistungsgarantie für die Heizung fast schon Standard
    (die haben dafür sogar Vordrucke) und Wärmemengenzähler gehören da bei WP zum guten Ton

    Hierzulande hakt es da doch gewaltig.
     
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