Stadtwerke wollen Kanalanschluß nicht abnehmen ...

Diskutiere Stadtwerke wollen Kanalanschluß nicht abnehmen ... im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Liebe Experten, heute hattern wir die Abnahme unseres Kanalanschlusses samt Besichtigung im Haus. Ist bei unseren Stadtwerken und deren Regelwerk...

  1. #1 ralf9000, 09.10.2012
    ralf9000

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    Liebe Experten,

    heute hattern wir die Abnahme unseres Kanalanschlusses samt Besichtigung im Haus. Ist bei unseren Stadtwerken und deren Regelwerk so üblich.

    Wir haben ein Haus auf einem stark fallenden Hang, der Kanal läuft parallel zu unserem Hang in ca. 4 Metern Tiefe nach unten. Die Bodenhöhe des Untergeschosses ist 8 Meter über dem Kanalgullideckel unten und 2,5 Meter unter dem Gullideckel oben. Dazwischen ist in in der unteren Hälfte unser Kanalanschluß, ca. 4 Meter unter Untergeschßboden. Der Kanalanschluß hat einen "offenen" Revisionsschacht DN400 an der Grundstücksgrenze vor unserem Hause, dieser hat einen "Lochdeckel", der 1,5 Meter unter Bodenhöhe unseres Untergeschosses ist.

    Nun bestehen die Stadtwerke auf Rückstauverschlüße im Untergeschoß, die bei uns nicht eingebaut wurden, weil, wenn es zu einer Verstopfung im offiziellen Kanal zwischen unserem Stutzen und dem unteren Gulli kommt, die "Suppe" ja an unserem Revisionsschacht den Hang runter rausläuft und nicht im Haus. Deshalb wurde auch der Revisionsschacht "offen" vom Architekten geplant.

    Nun argumentieren die Stadtwerke, unser Schacht bliebe unberücksichtigt, die Rückstauebene würde nur durch den oberen Gulli am öffentlichen Kanal bestimmt und damit wären sämtliche Sanitäranschlüße im Untergeschoß nunmal "rückstaupflichtig".

    Ist das so? Wo kann man das nachlesen? Warum zählt der eigene Gulli nicht? Schriftlich haben wir noch nichts, wurde uns nur angekündigt.

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!

    Ralf
     
  2. #2 Gast036816, 09.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wahrscheinlich kannst du das in den installationsauflagen der stadtwerke nachlesen. die hätten dir übergeben werden müssen vor planungsbeginn. ist aber auch keine glanzleistung, die ihr da vollbracht habt. bei rückstau quillt der schacht über und die soße läuft durchs grundstück zur strasse runter. im winter friert es dann fest.
     
  3. #3 ralf9000, 09.10.2012
    ralf9000

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    Es wurden uns Anschlussbedingungen übegeben, die habe ich gerade vor und zurück gelesen, da steht nur dass die "Rückstauebene der Hausanbindung" entscheidend ist, nicht aber, wie diese definiert ist.

    Unten ist keine Strasse, nur Wiesen. Die Soße würde aber genauso aus dem oberen städtischen Gulli auf unser Gundstück, direkt an unserem Gulli vorbei Richtung Tal strömen. Die Schweinerei wäre auf noch größerer Strecke.

    Architekt und Sani können es auch nicht verstehen, war ja alles so geplant und von den Stadtwerken mit Stempel vesehen, der Archi hat sogar auf einem gestempelten Exemplar an unserem Gulli-Deckel "Rückstauebene" stehen. Archi meint, wir sollen jetzt erst mal auf den schiftlichen Bescheid warten, da wird dann ja der Paragaph stehen, um den es geht. Allerdings wollen die Stadtwerke noch abwarten, ob wir nicht doch "freiwillig" umbauen.
     
  4. juwido

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    Hallo!
    So wie ich es jetzt verstehe, habt Ihr da eigenmächtig der Stadt ihre Rückstauebene tiefergelegt.
    Ob der eine Kanaldeckel aber ausreicht?
    Der "Rückstauebene"-Hinweis auf der Zeichnung kann beim drüberschauen auch so verstanden worden sein, das der Deckel auf genau der Höhe liegen wird...
    Ich würde da jetzt nicht nur an die Vorschriften denken, sondern auch mal das Risiko betrachten, wenn im Falle des Falles....
    Da gibts dann noch so paar Randbedingungen, die wir hier nicht kennen, ..aber Du bist doch Physiker...

    juwido
     
  5. #5 Manfred Abt, 10.10.2012
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    Dürfte in Bezug auf Rückstauschutz ein rechtsfreier Raum sein

    Wahrscheinlich aber nicht rechtsfrei in Bezug auf Umweltverschmutzung.

    wie juwido schon andeutet hat die Stadt (sich selbst gegeben) das Recht, ihren Kanal bis zur Höhe des höherliegenden Schachtes einzustauen. Ihr habt entschieden, dass dieser Kanal nicht so hoch eingestaut werden kann und das Abwasser nicht zur Kläranlage abgeleitet und dort behandelt sondern stattdessen unbehandelt im Gelände verteilt wird.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 10.10.2012
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    Naja, Manfred. Wenn es bis zur jetzt von der Stadt definierten Höhe einstaut, blubbert es ja auch aus dem Gullideckel und "umgeht" das Klärwerk. Egal ob es in der Regenkanalisation (bei durchgehendem Trennsystem) verschwindet und so ins nächste Gewässer kommt oder ob es irgendwo in Feld, Wald und Flur landet.

    Die spannende Frage ist, wie das begründet wird. @Ralf9000 - kann es sein, dass Ihr keine Pflicht habt, einen Übergabeschacht zu setzen? Denn dann könntet Ihr den ja jederzeit zurückbauen und dann würde das Szenario der Stadt stimmen!

    Deren Problem ist wohl die erteilte Genehmigung, deswegen auch das zögerliche agieren.
     
  7. #7 Manfred Abt, 10.10.2012
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    Ralf: wer sagt denn, dass es bei einem höheren Einstau aus dem Deckel blubbert.

    Locker weise ich dir dann z.B. nach, dass der Kanal dann wegen einem viel größeren Energieliniengefälle die doppelte Menge Brühe zur Kläranlage bringt.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 10.10.2012
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    Manfred - ich habe es wie folgt verstanden:

    Strasse vor dem Grundstück fällt stark ab, der Kanal in der Strasse macht dieses Gefälle mehr der weniger mit.
    Ein Strassengulli liegt oberhalb des KG Bodens, der andere unterhalb.
    Zwischen diesen beiden Gullis liegt der Anschluß des TE samt seinem offenen Übergabeschacht.

    Die Stadt sagt: Wenn es (in Gefällerichtung) oberhalb des unteren Gullis, aber unterhalb des Anschlusses zu einer Verstopfung kommt, staut der Strassenkanal ein - Rückstaugefahr.

    Der TE sagt - macht nix - läuft aus meinem Gullideckel raus.

    Du hast sicher Recht, dass man den Strassenkanalquerschnitt vom Anschluß des TE bis zum oberen Gullideckel als eine Art "Resevoir" ansehen kann, dass ein Auslaufen aus dem oberen Gullideckel verzögert oder bei nur teilweiser Blockade sogar verhindert.

    Das Argument gilt aber nicht, weil die Stadt (nach den gemachten Angaben) zwar Rückstausicherungen, nicht aber ein geschlossenes Leitungssystem vom Anschluß bis ins Haus fordert.
    Der Gulli des TE würde so oder so zur Fäkalquelle, wenn es hoch genug staut - egal ob Deine Reservor-Theorie (ist ja querschnittsabhängig) zutrifft oder nicht.
     
  9. #9 Manfred Abt, 10.10.2012
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    Verstopfungsszenario ist die eine Sache, und mit der kann man (zu Recht) gegenüber dem Bürger gut argumentieren. Ist viel plausibler als wenn ich mit Wasserspiegel- und Energieliniengefälle komme.

    Wie gesagt: ich bin sicher, dass ich der Stadt jederzeit den zwingenden Bedarf für die Ausnutzung einer über der privaten "Notentlastung" liegenden Energielinie nachweisen könnte.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 10.10.2012
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    Du meinst, die haben planmäßig mit einer Druckströmung statt einer Freispiegelentwässerung gerechnet? Also zumindest zeitweise planmässiger Einstau ohne Hindernisse (Verstopfung)?

    PS - Müssten die dann aber eben nicht ein geschlossenes Gerinne fordern?
     
  11. #11 Manfred Abt, 10.10.2012
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    Ralf, da hat sich was entwickelt:

    gem. EU-Norm ist eigentlich ein Überflutungsnachweis gefordert, d.h. Nachweis, dass gefährdete Grundstücke nicht öfter als 1 mal in xx Jahren überflutet werden bzw. Überflutungen nicht zu Schäden führen
    da es hierfür aber keine brauchbaren Rechenmodelle gibt macht man in Deutschland einen Überstauungsnachweis, ggf. mit einer nachfolgenden Überflutungsprüfung (nicht Überflutungsnachweis). Überstauungsnachweis bedeutet, dass Wasser nicht öfter als 1 mal in xx Jahren aus dem Deckel "blubbert".

    Insofern ist die hydrodynamische Nachweisführung unter Druck-Abflussverhältnissen heute maßgebend.
     
  12. #12 ralf9000, 10.10.2012
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    So, hat sich viel "über Nacht" aufgestaut, vielen Dank! Ich fange mal an die wirklich für mich hilfreiche Diskussion in einigen Punkten mit Anmerkungen zu versehen:

    Na ja, es geht hinter unserem Stutzen ca. 40 Meter weiter in die Tiefe (und wir sind das letzte Haus), bis der Kanal dann waagerecht zum Klärbecken im nächsten Tal weitergeht. Ob nun 3 Meter höher oder tiefer gestaut werden kann macht kaum etwas aus. Da der Kanal sowieso fast 30-45° zum Tal verläuft und der Gulliabstand bei fast 30 Metern liegt, ist der Druck unten sowieso bei einem Rückstau immens. Und von Oben kommt die "Brühe" gerade mal von 10 Einfamilienhäusern.

    Doch, die Pflicht haben wir, nur die Frage offen oder geschlossen ist nicht näher spezifiziert.

    Und die Stadtwerke haben uns ja extra im Genehmigungsverfahren verpflichtet in DN200 vom Stutzen zu unserem Schacht zu gehen. Begründung steht nicht drinn, aber vielleicht damit gerade viel "Brühe" weglaufen kann. Von unserem Schacht dann zum Haus ist DN100.

    Na ja, ob es oben rausläuft oder ein paar Meter tiefer. Bei einem DN300-Rohr, was ich meine der Kanal bei uns ist, sind das bei 4 Metern gerade mal 560 Liter.

    Ist genau richtig dargestellt!

    PS: Mit Überflutungsnachweisen hat bisher keiner argumentiert, muss mich jetzt da auch mal einlesen. Danke für den Hinweis.
     
  13. #13 Manfred Abt, 10.10.2012
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    wie steil liegt der Kanal??? :yikes
     
  14. #14 Manfred Abt, 10.10.2012
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    zugegeben:
    • die von mir mit Ralf D. geführte Diskussion hatte nur wenig mit der konkreten Frage zu tun
    • und wenn ich die neuen Erläuterungen hier so lese hat sie nichts mit dem konkreten Fall zu tun.
    • spar dir das Thema Überflutungs-/Überstauungsnachweis, hier ohne jede Relevanz
     
  15. #15 ralf9000, 11.10.2012
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    Alles wird gut (hier stimmt es dann mal) ... war heute vormittag mit dem Archi bei den Stadtwerken: der Sachbearbeiter, der damals genehmigt hat, und der Sachbearbeiter, der nun nicht abnehmen will, mussten von uns zusammengebracht werden. Da flogen dann vor unseren Augen Fetzen (wie peinlich ...), danach ging es zu deren Chef, der uns dann wiederum nach Hause schickte und sagte alles werde jetzt positiv für uns entschieden. Nachdem die Türe zu war, wurde es zwischen den im Raum verbliebenen hörbar laut ...

    Ja, so tickt das "Provinzdorf" hier eben, für einen Städter, wie mich, doch alles sehr ungewöhnlich.
     
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