Gerüstbauer borht Loch ins Schlafzimmer

Diskutiere Gerüstbauer borht Loch ins Schlafzimmer im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Ist doch unglaublich. Unser, mit einem neuen Fassadenanstrich beauftragter Maler, hat eine Gerüstbaufirma seines Vetrauens beauftragt....

  1. #1 Beckbissinger, 28.03.2014
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    Hallo

    Ist doch unglaublich.

    Unser, mit einem neuen Fassadenanstrich beauftragter Maler, hat eine Gerüstbaufirma seines Vetrauens beauftragt.

    Die kamen und weil ich zur Arbeit musste, wollte ich denen meine Telefonnummer dalassen, damit sie anrufen können, falls was sein sollte.

    Ich kann sehr schnell dann zu Hause sein. Die wollten meine Nummer aber nicht haben, weil sie sie micht bräuchten.

    Es hat also niemand angerufen, bis auf mein Ehegespons, das abends von der Arbeit nach Hause kam, mir dann auf der Arbeit anrief und mir mitteilte: " Das Haus sieht auf der einen Seite wie ein schweizer Käse aus und es gibt ein Loch bis ins Schlafzimmer, von dort können wir nun durch die Wand ins Wohnzimmer der Nachbarn schauen."

    Die haben also doch tatsächlich ein Loch bis ins Schlafzimmer gebohrt, so daß Putz und Tapete ins Bett gefallen ist und mehre Bohrlöcher in die Hauswand gesetzt ohne Konsequenz, einfach Löcher!

    Der Gerüstbau-Unternehmer meinte nur, daß ihm keiner gesagt hätte, daß das ein Fertighaus sei und daß das ein Gerüst für ein Fertighaus 500 Euro teurer gewesen wäre und ich solle doch ein Bild über das Loch im Schlafzimmer hängen!

    1. Wäre das andere Gerüst tatsächlich um 500 Euro teurer gewesen? Das jetzige wurde mit 1800 Euro veranschlagt. Wenn mann mit mir gesprochen hätte und mich hätte wählen lassen, ob ich viele Löcher haben wollte oder ein teureres Gerüst hätte ich mich auf jeden Fall für das andere Gerüst entschieden.

    2. Wie verhalte ich mich nun. Mindere ich die Rechnung? Was ist angemessen? Der Gerüstbauer sieht keine Schuld bei sich.
    Übrigens sieht jeder Laie sofort, daß es sich um ein Fertighaus handelt, weil zwischen jeder Etage eine Putzscheibe angebracht wurde.

    Bitte um Tipps, wie ich mich jetzt verhalten soll.

    Danke und herzliche Grüße
     
  2. uban

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    Die Gerüstbau-Frima hätte schon beim ersten Bohrloch bemerken können dass kein Massivhaus ist und entsprechend handeln können. So ist das Verhalten der Gerüstbauer unter aller S.. , die wollen wahrscheinlich auch noch Kohle für das erfolgreiche Hinstellen eines Gerüstes.

    Ich würde hart bleiben, erstmal: Mit wem besteh der Vertag, wahrscheinlich mit dem Maler? Hätte er sehen können dass ein Fertighaus ist?
    Der Vertragspartner ist Ansprechpartner und hat für Schäden aufzukommen, ohne wenn und aber. Schon mal telefonisch informieren und dann die Mängel schriftlich rechtssicher abhmahnen.
     
  3. #3 rotstift68, 28.03.2014
    rotstift68

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    Lass Dir die Haftpflichtversicherung des Gerüstbauers geben und melde dort Deine Ansprüche an.
     
  4. R.B.

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    Das verstehst Du nicht, das ist die Lüftungsanlage damit die Wände atmen können. :mega_lol:

    Aber zuerst mal die Vertragsverhältnisse klären. Was war mit wem beauftragt? WER hat den Gerüstbauer beauftragt? Oben schreibst Du, dass dies der Maler getan hat. In diesem Fall ist der Maler Dein Ansprechpartner, denn der Gerüstbauer hat mit Dir keinen Vertrag. Hat der Maler nur die Firma quasi empfohlen und Du hast einen Vertrag mit dem Gerüstbauer geschlossen, dann ist der der Ansprechpartner.

    Ich sehe das als jur. Laie so. Du hast einen Auftrag erteilt. Bei der Ausführung der Arbeiten hat die beauftragte Firma Dein Eigentum beschädigt. Also muss sie auch den Kopf dafür hinhalten. Der erste Weg wäre mal auf Beseitigung des Schadens zu drängen. Wie sie das machen, das ist erst einmal deren Problem.

    Der Gerüstbauer kann sich nicht damit herausreden, dass er das nicht gewusst hat. Er als Fachmann muss in der Lage sein das zu beurteilen. Wenn er Bedenken hatte, dann hätte er diese anmelden müssen, notfalls hätte er den Auftrag auch verweigern können.

    Das spielt im Moment noch keine Rolle. Der Schaden muss beseitigt werden, das hat Priorität.

    Also, zuerst mal schauen mit wem Du welchen Vertrag geschlossen hast. Dann denjenigen darauf hinweisen und auf Beseitigung des Schadens bestehen. Ich würde den Schaden auch ausführlich dokumentieren falls es doch noch zum Streit kommt.
    Sollten sich die Firmen weigern den Schaden zu beseitigen, dann wirst Du ohne anwaltliche Hilfe wohl nicht weit kommen. An sich wäre es bereits jetzt empfehlenswert eine Beratung mit einem Fachanwalt zu vereinbaren. Dann weißt Du wenigstens wo Du stehst und wie Du weiter vorgehen kannst. Aber bevor die Keule ausgepackt wird, sollte man zuerst eine gütliche Einigung anstreben. Deswegen noch einmal mit denen reden (s.o.). Dabei würde ich denen auch unmissverständlich sagen, dass Du diesen Schaden nicht ignorieren oder einfach akzeptieren wirst.
     
  5. #5 ThomasMD, 28.03.2014
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    Was mir nicht einleuchtet:

    Wieso kann man durch ein Loch, welches der Gerüstbauer vermutlich von außen gebohrt hat, bis ins Wohnzimmer der Nachbarn schauen?
     
  6. #6 Thomas B, 28.03.2014
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    Fertighaus. Holzständerbauweise?

    Dann wohl auch die raumseitige Dampfsperre punktiert. Einmal nachvollziehbar (Durchblick bis außen). Wie oft aber noch (im Augenblick nicht sichtbar, da Bohrung -evtl.- die Dampfsperre durchschlug, nicht aber die raumseitige Verkleidung)?

    Schaden könnte (je nach Bauweise/ Wandaufbau) schon recht beträchtlich sein. da würde ich mir um 500 Öcken jetzt erstmal keinen Kopf machen...
     
  7. #7 Beckbissinger, 28.03.2014
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    Hallo

    Also, der Maler will in die Löcher Styropor stopfen und verputzen. Dann ist es für ihn erledigt.

    Unser Haus haben wir von einer Firma, die die Außenwände " Klimamassivwand" genannt hat. Da sind jede Menge Dämmung, Holz und "dazwischengehängte Mauerscheiben" drin ( 1987 gebaut ).

    Der Maler wusste, daß es ein Fertighaus ist. Er hat den Gerüstbauer beauftragt und in seinem Kostenvoranschlag mit aufgeführt.

    Was ist eine Dampfsperre?

    Gibt es einen Qualtitätsverlust, wenn der Maler die Löcher und den Fingerdicken "Durchbruch" einfach so zuschmiert?

    So wie es sich anhört, ist es dann für ihn erledigt.

    Danke nochmal und herzliche Grüße
     
  8. #8 Rudolf Rakete, 28.03.2014
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    In erster Linie steht immer der in der Haftung, der anderes Eigentum beschädigt. Es sei denn er ist unter Neun Jahre alt.
    Das Vertragsverhältnis spielt bei der Haftung keine Rolle, auch wenn gar kein VVh besteht ist immer der Verursacher in der Haftung. (Ausnahmen gibts nur bei illegalen Downloads)

    PS es gibt auch Möglichkeiten Gerüste ohne Bohrbefestigungen in der Außenfassade aufzustellen.
     
  9. #9 Thomas B, 28.03.2014
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    Keine Ahnung was man sich unter einer "Klimamassivwand" vorzustellen hat. Evtl. genauso eine Wortschöpfung wie Energiesparhaus, Niedrigenergiehaus usw.

    Wie sieht denn der Wandaufbau aus?
     
  10. #10 Gast23627, 28.03.2014
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    Quatsch

    Das ist Quatsch.

    Der Maler ist der Vetragspartner und daher auch in der Haftung!

    Zitat des TS
    "Der Maler wusste, daß es ein Fertighaus ist. Er hat den Gerüstbauer beauftragt und in seinem Kostenvoranschlag mit aufgeführt."

    Mit dem Gerüstbauer besteht daher kein Vertragsverhältnis!
    Der Maler muss sehen wie Er mit dem "Gerüstbauer" zurechtkommt.

    Und wenn die Intelligenzbolzen die Wand komplett durchbohrt haben ist auch eine dort vorhandene Dampfsperre beschädigt.
    Da ist nichts mit

    "Also, der Maler will in die Löcher Styropor stopfen und verputzen. Dann ist es für ihn erledigt."

    Eine richtige Reparatur kann unter Umständen sehr teuer werden.

    Also, schriftlich reklamieren und von dem Maler schriftlich bestätigen noch besser von einem Sachverständigen (den der Maler zu bezahlen hat) eine schriftliche Reparaturanleitung geben lassen.

    Erst danach lassen Sie den Maler weiter arbeiten.

    Gruß
     
  11. #11 Thomas B, 28.03.2014
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    Naja...kann auch weniger aufwendig sein, wenn es sich tatsächlich um eine "Massivwand" handeln sollte, also zB Mauerziegel.

    Da wir aber über den wandaufbau nichts wissen außer die Worthülse (Klimamassivwand), kann man auch nichts Kluges sagen.

    Noch nicht!

    Daher an den TE: Wie sieht der wandaufbau aus?????

    Das könnte der Schlüssel sein. Entweder zu: was drüberkleistern und gut ist bis raumseitig öffnen, neu verkleben...und das an mehreren Stellen....
     
  12. #12 Manfred Abt, 28.03.2014
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    Letztes Jahr ist mir jemand ins Auto gefahren.
    Mit dem stand ich leider nicht in einem Vertragsverhältnis, ...............

    Das ist Quatsch.
     
  13. #13 rotstift68, 28.03.2014
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    DAS ist Quatsch.

    § 823 BGB
    Schadensersatzpflicht:

    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig ... das Eigentum ... eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

    Das steht NICHTS von einem Auftragsverhältnis. Dies wäre Vorausetzung für Mangel, Gewährleistung usw.
     
  14. #14 Beckbissinger, 28.03.2014
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    Hallo

    Klimamassivwand: 406 mm Gesamtstärke; 200 mm Holzrahmenfachwerk; 300 mm Wärme- und Schalldämmung; Vitalspeicherziegel

    Von außen nach innen:

    strukturierter Silikonharz-Edelputz
    gewebearmierter Unterputz
    Gipskartonfaserplatte
    Wärme- und Schalldämmung
    Dampfdiffusionsbremse
    Gipskartonschutzplatte
    50 mm gebrannte Vitalspeicherziegel ( Hochlochziegel )
    Gipskartonfaserschutzplatte

    Bringt Euch das weiter?

    Grüße
     
  15. #15 Rudolf Rakete, 28.03.2014
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    Eben. Wenn der Kran von der Baustelle nebenan mir den Dachstuhl aufreißt ist diese Firma haftbar, auch ohne dass ich ein Verhältnis in irgendeiner Art mit der habe.
     
  16. R.B.

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    Sehe ich auch so. Der Gerüstbauer hat mit dem Hauseigentümer nichts zu tun. Er arbeitet gem. Auftrag des Malers, quasi als Subunternehmer, um dem das notwendige Gerüst zu stellen. Das ist wohl fast schon vergleichbar mit einem Mitarbeiter des Malers, und da der Schaden nicht mutwillig/beabsichtigt beigeführt wurde, sondern schon eher eine mangelhafte Ausführung der Arbeit darstellt, müsste der Hauseigentümer sich an den Maler wenden und der wiederum an den Gerüstbauer.

    Sonst könnte sich ja auch jeder BT, GU aus der Verantwortung ziehen und auf die Subs verweisen, wenn mal was schief geht, oder jeder Handwerker lehnt die Verantwortung ab und verweist die Kunden an seine Vorlieferanten oder den Hersteller.

    Wenn ich mich richtig erinnere, dann wären nur strafbare Handlungen (oder so ähnlich) ausgeschlossen. Aber wen´s interessiert der kann ja mal Tante Google quälen.
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Ach, Du verklagst dann den Kranhersteller?

    Ich bleibe dabei, es macht einen Unterschied ob hier irgendwo mit irgendwem ein Unfall passiert (Das Beispiel von Manfred), oder ob im Rahmen beauftragter Arbeiten bzw. deren Ausführung ein Schaden entsteht.
     
  18. #18 Thomas B, 28.03.2014
    Thomas B

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    strukturierter Silikonharz-Edelputz
    gewebearmierter Unterputz
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    Wärme- und Schalldämmung
    Dampfdiffusionsbremse
    Gipskartonschutzplatte
    50 mm gebrannte Vitalspeicherziegel ( Hochlochziegel )
    Gipskartonfaserschutzplatte

    Diese Folie verhindert, daß Wasserdampf der Raumluft in die Wärmedämmung (eine Schicht weiter außen) eindringen und dort kondensieren kann. Die Wärmedämmung würde sonst durchfeuchtet und nicht mehr dämmen. Zudem würde sie schaden nehmen. Ist diese Dampfbremse undicht (ein Loch ist eine solche Undichtigkeit) kann genau dies passieren. Ein Abdichten von außen alleine reicht hier nicht.

    Nun hast Du ein druchgehendes Loche. Der Schaden ist leicht zu lokalisieren.

    Wie aber sieht es mit den anderen Verschraubungen aus.? Wie tief gehen diese? haben diese evtl. ebenfalls diese Ebene durchdrungen?

    Das gilt es unbedingt (!!!) herauszufinden.

    Es ist nun der Augenblick gekommen, an dem ich Dir dringend zu fachlich versiertem Beistand raten würde (SV, Gutachter, Architekt,...).

    Laß Dich bloß nicht mit irgendwelchen Beschwichtigungen ruhigstellen. Hier kann Dir (bzw. dem Verursacher!) am Ende ein deutlich größerer Schaden blühen.
     
  19. #19 Gast036816, 28.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bei dem aufbau kann der gerüstbauer nichts festmachen. jetzt wird es spannend und ein fall für einen anwalt. das verschliessen der löcher in der folie wird sehr kostspielig.

    wurde dem maler dieser aufbau schriftlich mitgeteilt?
     
  20. #20 Rudolf Rakete, 28.03.2014
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

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    Ja und sämtliche Lieferanten des Kranherstellers:biggthumpup:

    Habe gerade mal was gelesen, so von wegen Auftragnehmerhaftung und Erfüllungsgehilfen. Ansprechpartner ist anscheinend wirklich der Auftragnehmer. Derjenige der zahlen muss, kann allerdings eventuelll sogar der Kerl sein der die Löcher gebohrt hat.

    Das ganze ist juristisch wohl doch nicht so enfach.
     
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