"Garage im bebauten Raum integrieren"

Diskutiere "Garage im bebauten Raum integrieren" im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich bin mitlerweile recht verzweifelt, wir haben uns ein nettes Grundstück für eine DHH gekauft, leider sieht der Bebauungsplan vor,...

  1. #1 HarryBez, 08.11.2009
    HarryBez

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    Hallo,

    ich bin mitlerweile recht verzweifelt, wir haben uns ein nettes Grundstück für eine DHH gekauft, leider sieht der Bebauungsplan vor, dass wir einen Stellplatz im bebauten Raum integrieren müssen. Jetzt haben wir schon verschiedene Grundrisse zur Diskussion, aber die Entscheidung zwischen den Lösungen:
    - Carport im EG integriert -> naja die Nachteile könnt ihr euch ja denken
    - "garage im Keller", d.h. Keller wird höhergelegt, mit dem nachteil dass man eine Rampenabfahrt hat, und das Dachgeschoss klein ausfällt.

    Ich kann gerne genauere Infos nachliefern, wäre aber auch eurer grundsätzlichen Meinung dazu interessiert.

    Ach ja das Baufenster beträgt ca. 7,50 auf 12 m, ev. auch etwas breiter, und wir plnanen zwez-vollgeschosse, um die 150-160 qm

    Hoffe meine Frage ist damit verständlich, wie gesagt, ich echt am verzweifeln---
     
  2. AndyAC

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    für eine Rampe benötigst Du aber gut 10m um z.B. ungefähr 1,60m tief zu kommen-ist der Platz vorhanden?
    Das Thema Rampenneigung ist hier schon ausführlich diskutiert worden.
     
  3. #3 HarryBez, 08.11.2009
    HarryBez

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    Habe Beitrag gelesen - ginge wohl, aber ist es auch sinnvoll??

    Hallo Andy,

    danke schon mal für deine Antwort, ja das sollte funktionieren. Ich wäre halt grundsätzlich an eurer Meinung bzgl. der beiden Alternativen interessiert, da ich mich nicht zwischen ihnen entscheiden kann.

    Hat denn jemand gerade eine DHH mit integrierter Garage gebaut, oder plant eine?
     
  4. AndyAC

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    Ich baue zwar kein DHH, aber ein "normales" EFH, hat die Garage auch im Keller, das hat (für mich) einige Vorteile, kann aber auch Nachteile haben wie z.B. Rutschen bei Eis+Schnee auf der Rampe, zusätzliche Kosten für Rampe, Frostschürze, Stützwände, Ablaufrinne mit Rückstauschutz oder Hebeanlage usw.
    Vorteile können sein: Platz im EG für Wohnzwecke kpl. nutzbar, bequemer Zugang von der Garage in den Keller und ins restliche Haus.
     
  5. Julius

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    Eigentlich ist das ein Fall, wo sich Euer Architekt besonders segensreich betätigen kann, weil ein Haus von der Stange nicht infragekommt.

    Daher solltest Du Dich an diesen wenden und mit ihm zusammen die für Euere Situation am besten geeeignete Lösung erarbeiten!
     
  6. #6 silvesterde, 08.11.2009
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    Stimme zu, Kabelaffe

    im KG steht die Kiste gut, man verliert halt Gartenfläche durch die Rampe und so ein Loch am Haus. Man kann natürlich auch einen Parklift kaufen und die Autos im Vorgarten versenken. Die kann man sogar Bepflanzen.
    Im EG würde ich dann gleich Lagerfläche und Gartengeräte einplanen.
    Viel Spaß beim Scribbeln mit deinem A!
     
  7. #7 HarryBez, 08.11.2009
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    geht bestimmt auf grund Bebauungsplan nicht..?

    Schon mal vielen dank für euren Antworten! Wir sind schon im Gespräch mit einem Architekten, haben die Woche noch nen termin - mal sehen.

    Der Parktlift ist bestimmt lt. Bebauungsplan nicht erlaubt, da wir ach keinen Carport außerhalb des bebauten raums machen dürfen, oder?

    Viele Grüße

    Harry
     
  8. #8 silvesterde, 08.11.2009
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    Würd ich so nicht unbedingt sagen. Wenn das wirklich interessant ist, von Kosten- und Gestaltungsseite OK oder bevorzugt ist (gibt natürlich etwas Wartungsaufwand), kann man den städtebaulichen Argumenten (keine baulichen Anlagen außerhalb einer Baulinie oder Grenze) entgegenkommen. Ist diese spezielle Konfiguration "im bebauten Raum" in einer Form in der Bauordnung bei euch zu finden? Hier in NRW ist so etwas nicht formuliert. Oder sagt der Textteil des Bebauungsplan das aus?
     
  9. #9 HarryBez, 13.11.2009
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    Zusatzfrage: Wie hoch sollte "Keller-Garage mindestens sein??

    Guten Morgen,

    wie ihr seht, das Thema lässt mich nicht los. Wir haben jetzt einen interessanten Entwurf gesehen, wobei der Keller ca. 1,20 - 1,40 m "herausgezogen" werden könnte. Allerdings dürfen wir nur 7m Hähe bauen (Traufhöhe, Bebeauubgsplan) und beabsichtigen zwei Vollgeschosse zu bauen.

    Jetzt meine Frage: Wie hoch sollte eurer Meinung nach die "Keller-Garage" mindestens sein? Reichen 2,20 aus? Hängt natürlich auch vom Auto ab...

    Ich würde aktuell mit ca. 15% Steigung für die Abfahrt planen, das wären dann auf den 5 Metern Zufahrt ca. 0,75 cm in Keller.

    Wie seht ihr das? Schon mal vielen Dank im Voraus!!

    Grüße
    HarryBez
     
  10. AndyAC

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    15% ist schon extrem
     
  11. #11 HarryBez, 13.11.2009
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    die Alternative ist, Carport im EG unterzubringen, das ist auch extrem finde ich, da nehm ich lieber die garagenabfahrt *kleineres übel* ???!!!
     
  12. #12 wasweissich, 13.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast


    blödsinn.......

    was mehr als 45 % ist , wird unbequem , 15 % ist spielerei
     
  13. #13 HarryBez, 13.11.2009
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    ..und wo liegt jetzt die vernünftige Grenze??

    schade dass mir niemand einen vernünfitgen wert für die maximale Steigung nennen kann, habe auf Erfahrungen von realisierten Projekten gehofft...
     
  14. #14 wasweissich, 13.11.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wer lesen kann , braucht nicht hoffen .........:shades
     
  15. #15 HarryBez, 13.11.2009
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    danke

    wer schreiben kann braucht nicht zu schlafen
     
  16. #16 wasweissich, 13.11.2009
    wasweissich

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  17. #17 wasweissich, 13.11.2009
    wasweissich

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  18. AndyAC

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    jetzt pass mal auf "wasweissich" : bevor Du dich hier für toll hälst und andere dumm anmachst, solltest Du mal Dein Hirn einschalten oder zumindest einschlägige Suchmöglichkeiten ausnutzen. Es ist zwar durchaus richtig, das 15% Steigung für ein Fahrzeug i.d.R. kein Problem darstellt, obwohl das im Winter auch schon grenzwertig werden kann.
    Die Problematik besteht in den Übergängen zwischen den zumeist ebenen Flächen Straße und Garagenboden.
    Die meisten Leute wollen keine 50m tief gelegene Garage erreichen und haben dann dafür mehrere hundert Meter Zufahrt mit 15% Steigung sondern müssen auf z.B. horizontalem Abstand Garage-Strasse eine bestimmte Höhendifferenz überwinden, da kann man nicht einfach hingehen und sagen 1,5m Differenz auf 10m Abstand macht so 15%, packt das Auto locker sondern man muss die Übergänge als Kuppe bzw. Wanne ausbilden, diese Übergänge benötigen z.B. je 3m, da bleibt dann nach diesem Beispiel nur noch rd. 4m um die Höhe zu meistern.
    Es gibt dafür auch irgendwo im Netz eine schöne Skizze und ich meine sogar ein Berechnungsprogramm wo man sehen kann welche Höhendifferenzen bei vorgegebenem Abstand machbar sind. Und 1,5m auf 10m Abstand ist da schon die Grenze. Vielmehr geht da nicht, auch wenn das Fhzg. ein wesentlich größere "Steigfähigkeit" hat.
     
  19. #19 HarryBez, 14.11.2009
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    Danke für die Antwort!

    Hallo Andy,

    danke für deine konkrete Antwort. Schade dass du den Link nicht mehr hast, das wäre sehr interessant für mich gewesen.

    Gute Nacht.
     
  20. AndyAC

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