Gemeinde gegen Bauweise!!!! Hilfe!

Diskutiere Gemeinde gegen Bauweise!!!! Hilfe! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir sind eine 4- köpfige Familie aus dem Oderbruch/ Brandenburg. Wir haben im letzten Jahr unser Haus verkauft, da wir uns entschlossen...

  1. #1 NeLuMaDa, 12.01.2011
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    Hallo, wir sind eine 4- köpfige Familie aus dem Oderbruch/ Brandenburg. Wir haben im letzten Jahr unser Haus verkauft, da wir uns entschlossen haben ein neues zubauen. Nach langen suchen haben wir unser Traumgrundstück gefunden in einem Dorf, das zu einer Gemeinde gehört. Wir haben uns bei der zuständigen Gemeinde/ Land erkundigt ob man auf diesem Grundstück auch ein Einfamilienhaus im Stil eines Bungalows bauen darf, ob es einen B- plan usw. gibt. Man teilte uns mit, das es eine Ortsgestaltungssatzung gibt, an die man sich halten müsse. In dieser Gestaltungssatzung steht wörtlich drinnen: - Zahl der Vollgeschosse-I ( ausgebautes Dachgeschoß als Vollgeschoß möglich), allerdings gibt es Einschränkungen beim Dach, diese dürfen nur mit einer Gradzahl von 35 Grad bis 55 Grad gebaut werden. Also für uns alles klar, kauften wir unser Traumgrundstück mit voller Freude. Da wir noch das gute im Menschen sahen, stellten wir bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Befreiung der Satzung, mit dem Inhalt ein 28 Grad Dach bauen zu dürfen, dieser Antrag wurde abgelehnt. Also dachten wir OK, planen wir unser Haus voll nach der Gestaltungssatzung weiter. Wir waren zu tiefst enttäuscht als man uns unter 4 Augen mitteilte das die Gemeindevertreter von 12 Leuten eigentlich kein Einfamilienhaus in Form eines Bungalows in dem Dorf haben wollen und sie unseren Bauantrag ablehnen werden. Wir haben aber den Traum vom Bungalow schon immer gehabt und haben auch vor altersgerecht für uns und der Oma unserer Söhne zu bauen. Damit wir Sie später auch bei uns zu Hause aufnehmen können. Das ganze machte große Runde und unsere zukünftigen Nachbarn waren entsetzt über die Gemeindevertreter. Dazu gesagt, die unmittelbaren Nachbarn stehen voll und ganz hinter uns. Nun haben die Gemeindevertreter raus bekommen das wir den Bauantrag abgegeben haben, wir haben uns aber voll an die Satzung gehalten also mit einem 35 Grad Dach, da stellte man diesen Artikel in die Zeitung:
    Die Abstimmung war in der jüngsten Beratung der ............... Gemeindevertreter eine klare Sache: Mit neun Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Antrag potenzieller Bauherren abgelehnt, in der..... ein Einfamilienhaus im Bungalowstil bauen zu dürfen und dafür eine Ausnahme von der Ortsgestaltungssatzung genehmigt zu bekommen. Im Kern ging es um die Bestimmungen zur Gestaltung des Daches. Laut Gestaltungssatzung sind in..... nur Dächer mit einer Neidung zwischen 35 und 55 Grad zulässig. Die Bauherren wollten ein Dach mit einer Neigung von nur 28 Grad. Der Ortsbeirat hatte sich im Vorfeld mit dem Antrag befasst und befunden: Es sollte keine Ausnahme zugelassen werden. `Wozu haben wir die Satzung sonst?`. erklärte der .... Abgeordnete...... Und er fürgte an: `Wir wollen keine Bungalows im Dorf.
    `Wir sind fassungslos und waren total erschrocken, den Artikel gaben uns unsere zukünftigen Nachbarn. Wir wissen nun nicht weiter, Grundstück ist gekauft, Archtitekt beauftragt, Vermesser und Bauantrag schon abgegeben usw.also schon viel Geld für unser Glück ausgegeben..
    Nun unsere Fragen an die Experten unter uns, hat eine Gemeinde das Recht einen Bauantrag abzulehnen und uns unser Traum vom Haus zu verwähren? Geht das rechtlich überhaupt obwohl man sich an alles gehalten hat???
    Wir sind Dankbar für alle Antworten!!
    Name: NeLuMaDa
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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  3. Baumal

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    es tut mir leid, ich jedenfalls breche das lesen
    solch unstrukturierter beiträge, spätestens nach dem 3. satz ab.

    keine zeit für....
     
  4. upD8R

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    Habe jetzt mal den Thread im anderen Forum gelesen.
    Ich habe die Leute im Bauamt MOL als sehr nett und freundlich kennengelernt, man sollte da nicht zu früh die Pferde scheu machen. Wenn der Bauantrag abgelehnt werden sollte, dann muss das begründet werden. Und dann kann man über weitere Maßnahmen nachdenken. Jetzt macht ihr euch nur unnötig fertig. Habt ihr euch online angemeldet? Dann könnt ihr den Bearbeitungsstand immer gut nachvollziehen: http://80.228.224.3/cgi-bin/boa/prosoz.pl

    Was mir aber auch einfällt: Wenn euer Fall schon im Vorfeld im Lokalblatt angekommen ist, werdet ihr innerhalb der Gemeindevertretung momentan vielleicht nicht viele Freunde haben. Und eine Gemeinde kann einem auch später das Leben noch schwer machen, könnte ich mir vorstellen. Deswegen Obacht, wieviel Wellen man jetzt schon erzeugt ...
     
  5. #5 ecobauer, 12.01.2011
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    Was denn nun: Dach 28 oder 35° ???
     
  6. #6 NeLuMaDa, 12.01.2011
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    Hallo, also erstmal Sorry wenn wir uns für einige zu undeutlich ausdrücken!! Wir haben den Antrag mit 35 Grad eingereicht. Das Bauamt haben wir auch als sehr nett empfunden und ja, online sind wir bereits angemeldet..die Seite wird nur gerade bearbeitet, kann man also auch nichts sehen!
    Ob die Gemeindevertreter ein Problem mit uns haben, ist uns so ziemlich egal..die Nachbarn sind top und in ein paar Monaten gibts wieder ein neues Thema:-)
    Auf den Artikel haben wir nicht reagiert und werden wir auch nicht, Wellen schlagen also nur die Gemeindevertreter oder zumindest der jenige, der den Artikel rein gesetzt hat.
    Es ist ja nun mal ein Hausbau und kein Fahrradkauf, da macht man sich Gedanken und Sorgen wie es weiter geht. Diese Forums sind ja nun mal dafür da, um sich Meinungen oder ähnliche Erfahrungen einzuholen, dachte ich zumindest..
     
  7. upD8R

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    Dieses Forum ist eins der hilfreichsten, das ich kenne. Aber es hat (wie am Bau üblich) auch so seine Eigenarten. Ich empfehle jedem, erstmal ein, zwei Wochen still mitzulesen ...

    Ansonsten: Ihr könnt jetzt nur warten, bis der Bauantrag entschieden ist. Halte uns auf dem Laufenden :e_smiley_brille02:
     
  8. #8 likema33, 12.01.2011
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    Natürlich darf die Gemeinde einen Bauantrag ablehnen, wenn das Vorhaben nicht der örtlichen Satzung entspricht. Dass solche Dinge in der Lokalpresse stehen, ist nicht ungewöhnlich. Oftmals sollen dadurch künftige potentielle Käufer gewarnt werden. Allerdings dürfte es eigentlich nicht sein, dass Euer Architekt einen Plan einreicht, der nicht genehmigungsfähig ist.
     
  9. Julius

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    Das hat er ja auch nicht! Abgelehnt wurde im Vorfeld ja nur der Antrag auf Befreiung von der vorgeschriebenen Dachneigung.

    Dies hinterher so in die Zeitung zu setzen, zeugt allerdings von schlechtem Stil! Sowohl von Seiten der Kommunalpolitiker als auch von der der Journalisten...
     
  10. #10 Karlheinz, 12.01.2011
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    ... und Befreiungsanträge sollte man in der Regel (es mag ja Ausnahmen geben, mir fällt dazu aber nichts ein) nur stellen, wenn man im Vorfeld abgeklärt hat, dass sie genehmigungsfähig sind.
     
  11. #11 NeLuMaDa, 12.01.2011
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    ja und das haben wir gemacht, haben im Vorfeld mit dem Ortsvorsteher gesprochen, der hatte uns diesen Antrag wegen dem Dach geraten. In der Gestaltungssatzung steht auch drinnen, das man Anträge auf Befreiung stellen kann und diese nur abgelehnt werden, wenn sie zu einer offensichtlichen Härte führen würden, auch komisch.
     
  12. #12 NeLuMaDa, 12.01.2011
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    Das ist es ja, unser Bauantrag entspricht ja der Satzung. Sie wollen trotzdem keine Bungalows.
    Wir haben uns im Vorfeld alles genau angesehen und gut überlegt.
    Das mit dem Zeitungsartikel ist einfach ne sch... Reaktion, ne komische Art und Weise mit uns in die Kommunikation zu treten.
     
  13. wall

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    Wie meinen? Ist die Zeitung ein Parteiorgan oder so? Ich glaube nicht, dass das hier eine Form der Kommunikationsaufnahme mit euch sein soll.

    Solche Artikel stehen doch immer wieder in diesen Käseblättchen. Der Redakteur muss auch sehen, dass er sein Blatt voll kriegt. Mit weissen Seiten erscheinen ist nicht und wenn im Oderbruch sonst nichts passiert, schreibt man halt so was ...
     
  14. #14 NeLuMaDa, 12.01.2011
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    Nein eben nicht, stehen solche Artikel bei uns in der Zeitung, ein Käseblättchen ist das auch nicht. Die Zeitung schreibt auch nicht nur für das Oderbruch, ich glaube nicht das sie diesen Artikel nötig hatten, um die Zeitung voll zu bekommen... Das ist für uns schon eine klare Kampfansage gewesen, die man uns nie persönlich gesagt hätte, da ein Bungalow ja auch nicht ausgeschlossen wurde laut Satzung. Wir sind halt eine Gesellschaft mit freier Meinungsäußerung und die darf halt auch in die Zeitung!!!
     
  15. wall

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    Ich glaub, du musst mal wieder ein bißchen runter kommen. Die brauchen euch nichts persönlich zu sagen. Das wird in dem Gremium entschieden und dann erfahrt ihr das schriftlich. Ganz ohne Verschwörungstheorie und Artikel in der Presse, die mit euch kommunizieren sollen.

    Warum macht ihr nicht einfach das 35 Grad Dach und gut?
     
  16. #16 Ingo Nielson, 13.01.2011
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    was gemeindevertreter (laien) zur sache sagen ist so ziemlich wurscht.
    der antrag geht zur unteren bauaufsicht und wird dort entschieden.
    wenn der antrag den örtlichen satzungen nicht widerspricht, muß genehmigt werden.
    falls nicht genehmigt wird, gibt es eine begründung. Auf diese begründung kann man dann
    in ruhe reagieren (zur not mit anwaltlicher hilfe).
     
  17. #17 NeLuMaDa, 13.01.2011
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    Hallo, also Bauantrag ist mit 35 Grad Dach abgegeben worden!!!!!! Ich glaub wir müssen auch nicht darüber diskutieren, ob das eine Kommunikation mit uns sein sollte oder nicht, hilft uns ja auch nicht weiter:-)
    Interessant finde ich immer wieder, das man sagt Gemeindevertreter sind Laien oder haben keine Ahnung vom BauGB..
    Wir warten jetzt ab und werden dann auch reagieren, sobald eine Entscheidung getroffen wurde!
    Also danke erstmal für die vielen Antworten!
     
  18. wall

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    Warum steht dann in dem Zeitungsbericht etwas von 28 Grad?
     
  19. #19 NeLuMaDa, 13.01.2011
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    Weil wir im Vorfeld in Absprache mit dem Ortsvorsteher, einen Antrag auf Befreiung der Satzung gestellt haben, mit dem Inhalt ein 28 Grad Dach bauen zu dürfen! Dieser wurde dann Anfang Dezember von den Gemeindevertretern abgelehnt!
    Also haben wir unseren Bauantrag mit 35 Grad Dachneigung abgegeben!!
    Der Zeitungsartikel kam jetzt am WE raus, wo es ja im großen und ganzen um den Antrag der Befreiung ging!
     
  20. Dingo

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    Zeitungsartikel ist doch typisch:
    Mit halbem Ohr zugehört, niedergeschrieben und schon wieder ist das Käseblatt voll. Wen es im Detail interessiert, der wird nachfragen. Zumeist verläuft so etwas aber eh im Sande.
    Spannend wäre ggf. die Frage an den Gemeinderat, wie sie sich die Zukunft des Ortes vorstellen. Die Bevölkerung wird immer älter, auf dem Dorf haben wir immer weiter zunehmende Vergreisung, wo sind dort die seniorengerechten Konzepte, wenn wir alle nicht mehr krauchen können?
    Aber zu diesem Zeitpunkt auf Krawall zu bürsten wäre unklug, erst mal bauen, einziehen und "im Dorf ankommen"

    Wer kein Bungalow in seiner Ortschaft haben möchte, der solls halt so auch in seinen Bebauungsplan reinschreiben.
    Ablehnung durch den Gemeinderat ist zwar unschön, doch auf welcher Grundlage?
    Alle Vorgaben wurden doch eingehalten?

    Spannend wirds welche Fußangeln so etwas im Nachgang hervorzaubert.
    Für den Bau werdet ihr mit Sicherheit noch häufiger das Gemeindeamt benötigen, um die verschiedensten Dinge zu beantragen.
    Gibts bei Anträgen noch Bearbeitungsfristen, wirds spannend bei Bauaktionen (Wasseranschluß, Gas, Elektro, etc.) für die seitens der Gemeinde ggf. spezielle Baufirmen vorgegeben sind.
     
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