Baubegleiter sachkundig-erfahren aber nicht öff. bestellt - machen?

Diskutiere Baubegleiter sachkundig-erfahren aber nicht öff. bestellt - machen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Macht es Sinn, jemanden mit langjähriger Bauleitererfahrung im Wohnungsbau als Baubegleiter zu engagieren, der aber nicht direkt "vom...

  1. #1 Projektante, 06.11.2012
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    Hallo.
    Macht es Sinn, jemanden mit langjähriger Bauleitererfahrung im Wohnungsbau als Baubegleiter zu engagieren, der aber nicht direkt "vom Fach" für diese Bauweise und vor allem nicht als Bausachverständiger öffentlich bestellt ist?
    Es soll dabei nicht um Beweise gehen sondern erst einmal nur darum, den bei uns Bauherren mangelnden baulichen Sachverstand auszugleichen, also Mängel zu erkennen und zu benennen. Sollte dann keine gütliche Einigung mit den Bauleuten mgl. sein, müßte eben im Streitfall zusätzlich ein öff. Sachverständiger einbezogen werden...
    Soweit die Idee.
    Schwachsinn oder praktikabel?
    (Für uns "spränge" dabei mehr Baubegleiter-vor-Ort-Zeit fürs gleiche Geld "raus", weil viiiel weniger Anfahrt nötig wäre als bei jedem verfügbaren öff. bestellten SV...)

    2. Frage: Wenn wir während der Bauphase mehrere Wochen nicht im Lande sind - Baustopp oder o.g. Begleiter engmaschig zur Visite ;-) schicken? Wenn letztere Variante - einmal, zweimal, dreimal pro Woche?

    Danke.
     
  2. #2 Gast036816, 07.11.2012
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    jemanden zur qualitätskontrolle einzuschalten ist empfehlenswert und zwar von anfang an, bereits bei der angebotsprüfung. ein öbuv sachverständiger muss es nicht sein. dieser status wird bei gericht benötigt. entscheidend sind die fachkenntnisse des baubegleiters.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2012
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    Auch wenn Ihr jetzt einen öbuv SV nehmt, braucht Ihr vor Gericht einen zweiten solchen, weil EUrer trotz öbuv als Parteigutachter gesehen wird.

    Wichtiger wäre die Kenntnis der Bauweise, den jede solche hat ihre eigenen Tücken und Macken.
     
  4. #4 kyndall, 08.11.2012
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    Hi Projekttante,

    aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich von mehr oder minder selbst ernannten baubegleitern nur abraten. Der ÖBV ist auch gar keine garantie. Häufig sind die auch nur für bestimmte Gewerke ÖBV's. Am besten scheint mir ein Architekt, der auch als ÖBV tätig ist - die gibt es, und das wäre halt die perfekte kombination von Architekten UND Sachverständigenwissen.
     
  5. ISYBAU

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    Für die Baubegleitung ist eine Bautechniker, Archtikt oder Bauingenieur mit breitem Fachwissen und Erfahrungen zu empfehlen.
    Ein ö.b.u.v. SV wird hierfür nicht unbedingt benötigt - wenn es einer sein soll (schaden kann das natürlich nicht) dann wäre der Bestellungstenor "Schäden an Gebäuden" der Richtige. Bei der örtlichen IHK nachfragen.
     
  6. #6 Projektante, 01.12.2012
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    Nochmal eine Frage dazu:

    Baubegleitung Umfang?

    Klar ist inzwischen, daß schon die Bau- und Leistungsbeschreibung des GU der Wahl VOR irgendwelchen Unterschriften vom - externen - Architekten überprüft und ggf. korrigiert wird sowie der Werkvertrag auf baulich-fachliche Korrektheit gegengelesen.

    Was die eigentliche Baubegleitung angeht - unter den Randbedingungen, daß wir als Bauherren nahezu täglich auf der Baustelle sind bzw. sein könnten, aber nicht wirklich handwerklich Ahnung haben - bin ich noch sehr unsicher über den Umfang. Dabei geht es mir um einen Kompromiß zwischen optimal und bezahlbar.
    Was sein muß, sind natürlich alle Abhnahmen in Begleitung des ext. BG's. Darüber hinaus dachte ich an bestimmte Bauabschnitte, die wohl besonders fehler- bzw. vereinfachungsträchtig sind, aber welche sind das? An welchen Punkten außer den Abnahmen gehört unbedingt den Bauleuten auf die Finger geguckt, wenn man es nicht ohnehin im Generalvertrauen ohne Hinschauen laufen lassen will (will ich nicht) ?
    Vielen Dank.

    (Baugrundgutachten wird bauherrenseits beauftragt und GU macht Angebot darauf aufbauend..., besondere statische Herausforderungen hat das Gebäude nicht, energetisch wird "15 % unter EneV 2013" vereinbart, wobei die Mindestanforderungen an die Dämmung der einzelnen Strukturen und Wand- und Fensteraufbau etc. konkret festgelegt werden...)
     
  7. mls

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    du schreibst immer von "gu".
    wer plant denn?
    ist der gu ein gü? ;)
     
  8. #8 Projektante, 01.12.2012
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    @mls: Wenn GÜ heißt ohne Archi bezugsfertig generell - dann isses einer. Sogenannte "freie Planung" mit vielen Vorgaben von uns, wodurch die meisten Anbieter bisher rausgefallen sind, weil sie von ihrem üblichen Schema nicht abweichen wollten - bzgl. Hausform und Grundriß schon, aber nicht bzg. Wandaufbau etc...
    Die Grundsatzdiskussion zum Thema Architektenplanung vs. GÜ habe ich hier im Forum bereits hinter mir - bin da wohl eine von den Unbelehrbaren ;)
     
  9. mls

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    gu = bauleistung
    gü = planung+bauleistung

    ist auch a.a.s. ausführlich erklärt.
     
  10. #10 Gast036816, 02.12.2012
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    dann hast du es nicht verstanden. gü heisst mit (vollständiger) planung. ein gü kommt ohne (eigenen) architekten auch nicht sehr weit. was bei die eher ist, ihr habt eine eigene planung, auf die der unternehmer aufbaut. es ist eher ein zwitter, gü mit teilplanungsauftrag. für deine planung brauchst du zumindest einen, der den stempel drunter setzt, damit das planwerk zur behörde und genehmigung gehen kann.

    oder gu mit stempelaugust, kann man jetzt sehen wie man will.
     
  11. Stoni

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    Generell alle BA, an die Du hinterher nicht mehr rankommst.
    Ein Buckel im Innenputz, ein schiefes Waschbecken oder schlecht verlegte Bodenfliesen sind zwar ärgerlich, aber mit geringem Aufwand behebbar.
    Fehlende Bewehrung, fehlende Abdichtungen oder unter Putz verstecktes mißratenes Mauerwerk, um nur einiges zu nennen, ist hingegen nicht mehr ohne größeren Aufwand reparabel.
    Das fängt also im Prinzip schon mit Abnahme der Baugrube an, geht weiter mit Bewehrungsabnahme und Überwachung der Betonage der Bodenplatte, Überwachung des aufgehenden Mauerwerks usw. bis hin zum errichten des Dachstuhls oder die Überwachung von notwendigen Trockenzeiten.
    Insgesamt für den Überwacher schon fast ein Fulltime-Job, und ob das alles ein Einzelner leisten kann oder ob das verschiedene Spezialisten machen sollten, ist auch noch fraglich.

    Gruß Stoni
     
  12. ISYBAU

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    Die Frage ist natürlich sehr berechtigt. Die Antwort sollte ein Leistungsbuch, eine Checkliste sein.
    Das kann hier in einem Forum nicht geleistet werden - und muss meines Erachtens mit dem einzusetzenden SV besprochen und vereinbart werden. Hier ist Vertrauen gefragt - und ein vertrauenswerter Partner.
     
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