Baupläne vom Bauträger bzgl. eigenem Gutachten?

Diskutiere Baupläne vom Bauträger bzgl. eigenem Gutachten? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag. Wie berichtet, ist mein Bauträger Sachverständiger und bringt zur Abnahme einen unabhängigen Sachverständiger mit. Ich möchte...

  1. frankg

    frankg Gast

    Guten Tag.

    Wie berichtet, ist mein Bauträger Sachverständiger und bringt zur Abnahme einen unabhängigen Sachverständiger mit.
    Ich möchte jedoch nach der Übergabe nochmals durch einen eigenen Sachverständigen das Objekt prüfen lassen.
    Daher würde ich die Baupläne benötigen.
    Kann ich diese vom Bauträger anfordern?
    Müssen wir diese ausgehändigt werden?
    Natürlich kann ein SV nach Abnahme nicht in die Wände etc. sehen, doch kann dieser z.B. Wärmebrücken etc. durch Messungen
    finden.
    Ich möchte also die Gewährleistung vom Bauträger nutzen, um evtl. Baumängel zu finden.

    Besten Dank
     
  2. artibi

    artibi

    Dabei seit:
    08.02.2014
    Beiträge:
    820
    Zustimmungen:
    182
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Ludwigsburg
    Nach der Abnahme? Warum denn nicht vor bzw bei der Abnahme?
     
  3. frankg

    frankg Gast

    weil es komisch kommen würde, wenn ich zur abnahme einen eigenen sv mitbringe.
    ich möchte lieber das gutachten des sv vom bauträger mit dem gutachten meines sv überprüfen.
    ohne dass einer der beiden davon weiß.
    nicht, dass sich diese kennen...
    Ich habe ja Gewährleistung über den Bauträger.
    Deshalb erst mein Gutachten nach Abnahme, wenn wirklich alles in Betrieb ist
     
  4. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Dieser Satz ist absoluter Quatsch. Der von einer Partei beauftragte Sachverständige ist grundsätzlich NIE unabahängig.

    NACH der Abnahme ist zu spät. Kannst du dir schenken.

    Anfordern kann man.

    Nur wenn es vertraglich vereinbart ist.

    Das ist Quatsch.


    NEIN. Die Mängel muss du vor der Abnahme finden, da du sonst durch die Beislastumkehr ein echtes Problem bekommst, wenn du irgendwas durchsetzen willst.

    Nein. Das ist nicht komisch. Das ist, wenn auch absolut zu spät, üblich.

    Das kannst du gern tun, wenn du Lust drauf hast. Vor der Abnahme.

    Das spielt keine Rolle. Jeder der beiden ist seinem Auftraggeber und Auftrag verpflichtet und haftet dafür. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass die sich kennen - so groß ist die Branche ja nun auch nicht.

    NACH der Abnahme musst DU beweisen, dass das gefundene ein Mangel darstellt. VOR der Abnahme muss der Bauträger beweisen, dass das von dir/deinem Sachverständigen gefundene eben keinen Mangel darstellt. Begutschtung NACH Abnahmen sind witzlos, da du bei der Abnahme unterschreibst, dass alles so ist, wie du das haben wolltest und wie es bestellt ist.
     
  5. frankg

    frankg Gast

    Danke für die Info.
    Doch was wenn der Bauträger sagt " dei einzelnen Bauabschnitte kontrolliert er (ist ja SV) und am Ende nochmals ein Abnahme SV vom externen SV.
    Oder steht mir bei bezahlen der einzelnen Bauabschnitte auch ein Teilgutachten (egal von wem) zu?
     
  6. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Wie weit ist der Bau?

    Wenn der Bauträger sagt: Alles i.O., kann dir das egal sein. DU willst (mit Hilfe von bezahltem Sachverstand) sehen, dass alles i.O. ist. Dafür müsste der Bauträger dich (mit deinem Sachverstand) während der Bauphase ins Gebäude lassen. Sollte er das verweigern, dann kannst du nur mittels eines Fachanwalts versuchen dir Zutritt zu verschaffen, was aber - wenn vertraglich nicht vereinbart und der Bauträger relativ dickfellig ist - regelmäßig schwierig ist.
     
  7. frankg

    frankg Gast

    Ich bin halt erst jetzt auf den Bau aufgesprungen.
    Es steht vom Objekt also der Rohbau mit Dach.
    Es kommen grad die Rohre für Heizung etc. rein (FB Heizung)
    Wenn das Wetter so schön bleibt, dann kommt sicher auch noch die Heizung und evtl. Estrich rein.

    Und ich habe einfach die Befürchtung, dass alles sehr schnell gehen muß.
    Wegen Wetter und wegen Weihnachten...

    Wäre es also noch sinnvoll, wenn wir während des Baustopps im Januar einen eigenen SV hinzunehmen?
    Der Bauträger sagt uns immer "Er ist selbst SV und schaut regelmäßig nach dem Rechten" und zur Abnahme kommt zusätzlich ein zusätzl. SV hinzu.

    Wäre diese vorgehensweise einigermaßen ok?
    -Jetzt einen eigenen SV finden (wird schwer) und den bisherigen Bau prüfen lassen
    (da brauchen wir wohl die Baupläne vom BT?)
    -Wenn Bau soweit fertig, vor! Abnahme nochmals eigenen SV kommen lassen und das Ganze prüfen zu lassen.
    Sollte er was finden, dann gleich dem BT mitteilen. Bevor er die Abnahme macht.

    Danke
     
  8. #8 Kalle88, 11.11.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Verstehst du eigentlich was dir Taipan schreibt? Irgendwie hab ich nicht das Gefühl das dem so ist. Ist es überhaupt ein Bauträger? Kaufst du also Haus und Grundstück? Ich verstehe nicht was du daran nicht verstehst dass du je nach Vertragslage gar kein Hausrecht hast. Das liegt beim Bauträger. Was du da immer in das Haus willst....
     
  9. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Eine Begehung VOR Innenputz (Kontrolle Einbau Fenster, Rohinstallation ELT und HLS,) sowie eine Begehung VOR Estrich (FBH nach Heizlastermittlung und Auslegung, Luftdichtigkeitsebene, Dämmung unter Estrich) wären sinnvoll.


    Das sagen immer alle, trotzdem komme ich bei kaum einem Bau unter 30 Seiten Mängelprotokoll aus.

    Jawoll. Und so schwer ist das garnicht.


    Hilfreich, aber nicht zwingend.


    Immer noch ein Missverständnis.

    DU nimmst ab. Sonst niemand. Auf dem Protokoll hat auch kein anderer was zu suchen.

    Das heisst, du listest alles auf, was deiner (und der Meinung deines Sachverstandes) nicht stimmt oder nicht fertig ist und übergibst diese Liste mit einer vorbehaltlichen Abnahmeerklärung (Mängelbeseitigung, Fertigstellung) deinem Vertragspartner. Benutze keine Vordrucke deines Vertragspartners dafür - dort sind oft Fallstricke enthalten. Sollte der vereinbarte Termin überschritten sein, behalte dir vor den Verzug geltend zu machen (sonst meist verwirkt).
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 11.11.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Mein Rat:

    Hole dir schon jetzt, noch in diesem Jahr einen eigenen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden hinzu und bemängele auch schon vor Abnahme schriftlich gegenüber dem Bauträgen die etwaig von diesem SV gefundenen Mängel.

    Dass das noch in 2015 irgendwie schwierig werden könnte, sehe ich nicht.

    Schreibe alle Mängel, die dein SV bis zur Abnahme aufgedeckt hat (sofern sie nicht behoben wurden), ins Abnahmeprotokoll als Mängelvorbehalte hinein, egal, ob sich die Mängel auf dein Sondereigentum, oder auf das Gemeinschaftseigentum beziehen.

    Deine Überlegung, erstmal abzuwarten, was der eigene SV des Bauträger so schreibt und erst nach der Abnahme eure eigenen Mängelfeststellungen aus dem Hut zu zaubern, ist eine gefährliche Schnapsidee. Mach das auf keinen Fall.

    Ob du einen Anspruch auf Aushändigung von Bauplänen und Unterlagen hast, kann nur anhand des Textes deines Kaufvertrags beurteilt werden.

    Bevor du dir lange Gedanken machst, ob und was der BT dir evtl. aushändigen müsste, fordere (am besten durch den von dir beauftragten eigenen SV) die Unterlagen einfach an und du wirst sehen, was du bekommst. Manche BT händigen unterlagen auch aus, ohne es zu müssen. Danach kannst du weitersehen und die Rechtslage prüfen lassen, falls die Unterlagen nicht genügen.

    Es ist übrigens nicht so, dass der SV ohne Bauunterlagen keinerlei Mängel entdecken könnte. Manche Dinge können auch ohne Einsicht in die Pläne auf den ersten Blick als mangelhaft identifiziert werden.
     
  11. frankg

    frankg Gast

    Kalle,
    ich kaufe eine ETW in eine MFH vom Bauträger!
    Der Bauträger vergibt die einzelnen Bauabschnitte!
    Verstanden?
     
  12. #12 Kalle88, 11.11.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
  13. frankg

    frankg Gast

    Danke für deinen Tip!

    Aber:
    Ich kaufe ja die ETW vom Bauträger (der läßt bauen) als schlüsselfertig zum Fixpreis!
    Ich darf aber Sonderwünsche erteilen.
    Deshalb war ich ja ab und zu auf der Baustelle, und habe gesehen, dass z.B. die Deckenspots in einem Zimmer vergessen wurden! (also die Aussparungen in der Decke! Die mußten nachträglich gemacht werden. Außerdem wurde einige Steckdosen und Schalter vergessen (Aussparungen).

    Frage:
    Brauche ich dann überhaupt einen eigenen SV, wenn ich schlüsselfertig kaufe?
    Kann mir das Ganze egal sein? Hauptsache, die Sache wird einwandfrei übergeben?

    Ich bin mir jetzt echt unsicher wg. SV!

    Danke!
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    J A

    Natürlich brauchst DU den! Wie oft denn noch. Der SV Deines BT kann noch so gut und ehrlich sein, er sagt dem BT und nicht Dir die Mängel und der BT ist nicht verpflichtet, Dir alles zu sagen, was sein SV ihm gesagt hat!!!

    Nur DEIN eigener SV garantiert Dir, dass Du alle ihm auffallenden Punkte auch zu wissen bekommst.

    UNd das ganze pronto, subito, stante pede, zackzack, sofort
     
  15. frankg

    frankg Gast

    Top! Danke!

    Darf ich noch was nachfragen?
    Mit welchen Kosten sind zu rechnen? Natürlich nur ca. Kommt ja auf die Gegend etc. an.
    Bau liegt in Oberbayern...

    Der Rohbau steht ja schon! Kellerabdichtung etc. kann er ja nicht mehr prüfen...
    Meine ETW (von 6) liegt im OG hat ca. 80m2 3Z.
    Kfw 70er Bauweise mit FBH Pellets.
    Bis dato steht der Rohbau und das Dach ist drauf.
    Elektriker macht gerade Aussparungen...
    Einige Steigleitungen sind auch schon drinnen.
    Bau wird entweder im April/Mai (wenns weiterhin so schön bleibt) fertig oder im August...

    Danke!
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 11.11.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Hätte ich gewusst, dass nur Schriftgröße 7 zur Einsicht beim TE führt, hätte ich dieses Stilmittel auch in meinem Beitrag schon verwendet. :mega_lol:
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Kosten:

    70 - 100 € netto je Stunde + Nebenkosten + Merkelteuer. An- und Abfahrt, Schriftstücke erstellen, Baustellenzeit usw.

    Je Termin je nach Anfahrtsweg und Besichtigungsumfang 2 - 3 Stunden, bei fertigem Rohbau wird der erste Termin sicher länger dauern (weil ja der gesamte Rohbau ergründet werden muss) und dann noch 6 - 8 Termine.

    Wichtig ist auch, nach Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu trennen, weil Du Mängel an Deinem Sondereigentum direkt dem BT, Mängel am Gemeinschaftseigentum aber dem Verwalter anzeigen musst, der die dann dem BT anzuzeigen hat (oder auch nicht - aber das ist ein anderes und sehr juristisches Thema)
    DU hast mit dem BT um Gemeinschaftseigentum nix zum schaffe, wenn Du nicht auf ganz dünnem Eis laufen willst.

    Das gilt auch für die Abnahme. DU nimmst nur Dein Sondereigentum ab, beim Gemeinschaftseigentum muss das der Verwalter machen. Da darfst Du ihm nur mitteilen, was Du meinst an Mängel gefunden zu haben.
     
  18. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW

    ymmd. :D
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 11.11.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Das ist nicht "wichtig", sondern falsch. Erzähl bitte nicht sowas, wenn du es nicht genau weißt.

    Grundsätzlich sollten, wie ich oben bereits schrieb, auch solche Mängel bei der Abnahme des Sondereigentums angezeigt und vorbehalten werden, die dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind. Zu diesem Zeitpunkt ist die WEG meist noch gar nicht vollständig gebildet und oft gibt es noch gar keine Hausverwaltung, an die man sich wenden könnte.

    Solange keine WEG gebildet und - zudem - solange die WEG ihre Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum nicht durch Beschluss "an sich gezogen" hat, kann jeder einzelne Wohnungseigentumer (im Wege der so genannten "actio pro socio") auch Mängel am Gemeinschaftseigentum geltend machen und deren Beseitigung verlangen und sollte (!) dies auch im eigenen finanziellen Interesse tun.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ralf, ich habe von einem Kollegen von Dir "gelernt", dass genau das riskant sei, weil der, der dieses tut, sich in Haftung gegenüber der Gemeinschaft begeben könnte.

    :wow
     
Thema: Baupläne vom Bauträger bzgl. eigenem Gutachten?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. baupläne prüfen Gutachter

Die Seite wird geladen...

Baupläne vom Bauträger bzgl. eigenem Gutachten? - Ähnliche Themen

  1. Bauplan ändern, Abweichung vom Bebauungsplan

    Bauplan ändern, Abweichung vom Bebauungsplan: Hallo in die Runde! Neues Jahr, neues Projekt :) Und zwar wollen wir dieses Jahr endlich unsere Garage aufstellen lassen, doch gibt’s wohl die...
  2. Die Suche nach Bauplänen für unser Haus

    Die Suche nach Bauplänen für unser Haus: Ich habe das Bauamt um die Baupläne für unser Haus gebeten. Sie sagten, sie brauchen das Baujahr und den Bauherrn. Sie brauchen den Bauträger,...
  3. Aufbewahrungsfristen für statische Berechnungen, Baupläne

    Aufbewahrungsfristen für statische Berechnungen, Baupläne: Es soll in einem Bauobjekt mit Geschäftsgebäude, Eigentumswohnungen und Häusern eine Tiefgarage saniert werden. Die Tragfähigkeit soll wegen...
  4. Bauplan ändern, alles wieder an den Anfang?

    Bauplan ändern, alles wieder an den Anfang?: Hallo zusammen, eigentlich sollte es bald beginnen. Dachwohnung, es soll eine ca 7m Länge Flachdachgaube gebaut werden mit Balkon. Bauantrag...
  5. Bauplan von Bauträger

    Bauplan von Bauträger: Hallo an alle! Mich würde interressieren, warum ein Bauträger keinen Plan mit genauen Maßen rausgibt. Wie soll man denn da während der Bauphase...