Bausparvertrag - Arbeitnehmersparzulage und Wohnungbauprämie

Diskutiere Bausparvertrag - Arbeitnehmersparzulage und Wohnungbauprämie im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich fülle gerade den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2008 aus. Wir sind seit 2008 verheiratet und haben dadurch auch...

  1. #1 rosiS04, 27.03.2009
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    Hallo zusammen,

    ich fülle gerade den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2008 aus.

    Wir sind seit 2008 verheiratet und haben dadurch auch Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.

    Dies habe ich über die Steuererklärung beantragt, jedoch bin ist mir nicht bewußt, dass im Steuerbescheid (den ich schon bekommen habe für 2008...) etwas zur Arbeitnehmersparzulage steht.

    Oder ist das richtig so (habe da keine Ahnung).



    Zweite Frage dazu:

    Zu diesem Bausparvertrag habe ich jetzt die Auszahlung beantragt, zum 01.08.09

    was muss ich tun, um die Wohnungsbauprämie trotzdem zu bekommen?

    Der Vertrag lief noch nicht 7 Jahre, ich möchte das Geld rausziehen, der Darlehenszins liegt bei 4,5%.... daher die Beantragung der Zuteilung meinerseits.

    Ich möchte das Geld als EK für einen Immobilienkauf einsetzen...
     
  2. Robin

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    Hi!

    Zur Arbeitnehmersparzulage muss etwas im Bescheid drinstehen. Sollte im Abrechnungsteil auch erwähnt werden, dass dieser Betrag erst mit Ablauf der Sperrfrist fällig wird.

    Sollte das nicht der Fall sein, ist die AN-Sparzulage vielleicht aufgrund der Höhe der Einkünfte abgelehnt worden? In diesem Fall sollte das im "Kleingedruckten" unter Erläuterungen irgendwo stehen.

    Wenn da auch nichts ist, ist evtl. vom Bearbeiter vergessen worden die Anlage VL zu erfassen (könnte ja möglich sein).


    Wohnungsbauprämie ist wiederum eine Geschichte für sich. Soweit ich weiß, kannst du das Geld auch vor den 7 Jahren entnehmen, wenn du das Kapital sofort für einen Bau verwendest ... Würde da aber zur Sicherheit nochmal googeln^^


    Gruß
    Robin
     
  3. #3 Reiner Funden, 27.03.2009
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    Richtig. Bei wohnwirtschaftlicher Verwendung sind die 7 Jahre Bindefrist nicht relevant. Wichtig dabei: BSV nicht kündigen um das Guthaben raußzuziehen, sondern besser teilen oder reduzieren lassen um ihn dann in die Zuteilung zu bringen. Auf das Darlehen kann dann aber auch verzichtet werden. Die Bestätigung der wohnwirtschaftlichen Verwendung sollte im Rahmen eines Immobilienkaufes ja sicher kein Problem sein.
     
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