Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer
Diskutiere Befreiung nach EnEV §1 Abs.2 Nutzungsdauer Heizdauer im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Unter anderem sind ja folgende Gebäude nach §1 Abs. 2 von der EnEV 2009 ausgenommen: -Wohngebäude mit einer Nutzung von weniger als 4 Monaten...
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