Können Kommunen alles verlangen???

Diskutiere Können Kommunen alles verlangen??? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Mahlzeit! Dieses Thema gehört vielleicht nicht unbedingt in dieses Forum, aber vielleicht finde ich hier ein paar Antworten... Wir müssen in...

  1. #1 meisterLars, 11.02.2011
    meisterLars

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    Mahlzeit!

    Dieses Thema gehört vielleicht nicht unbedingt in dieses Forum, aber vielleicht finde ich hier ein paar Antworten...

    Wir müssen in einer Gemeinde Stromkabel und Gasleitungen verlegen, zum Teil auch durch gepflasterte Flächen. So weit so gut.
    Allerdings verlangt diese Gemeinde, als Pflasterbettung Diabas 0-5 und als Fugenmaterial Diabas 0-3 zu verwenden.

    Mit den Körnungen hab ich an sich kein Problem, allerdings mit Diabas. Der nächste Diabas-Bruch ist über 50km entfernt und das Material kostet mich mehr als das dreifache von gütegeprüftem 0-5 aus HKS. Die Mehrkosten bekomme ich natürlich nicht vom AG erstattet.

    Jetzt suche ich Argumente, um um das Diabasmaterial herumzukommen. Denn 0-5er Material ist allgemein schlecht zu lagern. Das Zeug ist total wasserempfindlich und lässt sich in nassem Zustand sehr schlecht verarbeiten. Die Baustoffhändler habe es wegen der schlechten Lagerfähigkeit auch nicht auf Lager. Wenn, dann hole ich es baustellenbezogen direkt im HKS-Steinbruch, der gerade mal 10km entfernt ist.

    Ach ja, um nochmal zurück zum Threadtitel zu kommen...
    Die Kommunen hier im Umkreis machen quasi was sie wollen.

    Kommune 1 ist egal, ob das Pflasterbett aus 0-5 oder 2-5 ist, aber das Fugenmaterial muss 1-3 sein.
    Der Asphalt wird bei Aufbrüchen um die Dicke der Schottertragschicht zurückgeschnitten.

    Kommune 2 : siehe oben
    Asphaltrückschnitt 10cm

    Kommune 3: Pflasterbett egal, Fugenmaterial Brechsand 0-2
    Asphaltrückschnitt 15-20cm

    Da fragt man sich doch, ob die nicht alle einen an der Klatsche haben...

    Können die sich nicht alle mal absprechen, dass man einheitliche Maßstäbe ansetzt? Die sollen sich mal in die Lage der Bauunternehmer setzen. Sonst müssen wir uns bald noch eine Fläche anmieten, um sämtliche verlangte Materialsorten zu lagern...
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Was ist ausgeschrieben?

    Nicht alles ist vorgeschrieben - Vertragsfreiheit. Es lebe die Vielfalt.
     
  3. #3 meisterLars, 11.02.2011
    meisterLars

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    Es ist nichts ausgeschrieben. Wir müssen nur im Bestand Pflaster aufnehmen, Graben auf, Leitung rein, Graben zu und dann das Pflaster wieder verlegen. Und die Kommune fordert grundsätzlich oben angegebenes Material.
    Wenn da eine Pflasterfläche mit 2-5er Pflasterbett ist, sollen wir trotzdem 0-5er Diabas verwenden. Entbehrt zwar jeglicher Logik, aber egal...
     
  4. #4 Manfred Abt, 11.02.2011
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    Mal aus Sicht des Bauherrn: ausgeschrieben ist Diabas, du hast Diabas angeboten und wieso sollten sich dann Mehrkosten ergeben, wenn du Diabas einbaust? HKS wären Minderkosten!
    Ääähh, was genau war deine Frage?

    Glaub ich dir nicht. Ich würde glauben und kann bestätigen wenn du sagt:
    • Sachbearbeiter Nr. 1 bei Kommune 1 macht Variante 1
    • Sachbearbeiter Nr. 2 bei Kommune 1 macht Variante 2
    • Sachbearbeiter Nr. 3 bei Kommune 1 macht Variante 3
    • ....
    hast du doch:
     
  5. #5 meisterLars, 11.02.2011
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    Nee nee...

    Ob ich jetzt Diabas 0-5 oder HKS 0-5 nehme, die Verarbeitung und Lagerung ist gleich (schlecht).

    Und zu den Mehrkosten:
    Ich bekomme vom AG, also dem Versorger, Preis XY pro Meter Leitungslänge, abhängig von der Oberfläche. Die Oberfläche ist Pflaster. Also steht der Preis pro Meter fest. Kalkuliert ist aber mit HKS, ob 0-5 oder 2-5 ist preislich relativ egal. Aber Diabas kostet mich im EK halt mehr als das dreifache. Und das tut mir dann schon irgendwo weh.
     
  6. #6 Manfred Abt, 11.02.2011
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    Kommune, Versorger, was denn jetzt?

    Ansonsten schreibst du doch deine Argumente alle schon zusammen:
    • Ausschreibung (Rahmenvertrag o.ä.) enthält keine Vorgabe für Bettungs-/Fugenmaterial
    • es sei denn dort steht z.B. "wie vorgefunden", aber dann wirds rechtlich wohl schwierig, kalkulierbar? wann hätte man reagieren müssen? etc.
    • kalkuliert ist mit HKS
    • (vorausgesetzt) HKS ist technisch geeignet
    • wünscht AG abweichendes Material, muss er Mehrkosten tragen
    kann AG nicht das Material beistellen? meinetwegen gegen Erstattung der HKS-Kosten?
     
  7. #7 meisterLars, 11.02.2011
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    Der Versorger ist Auftraggeber. Nur können Kommunen als Besitzer des Grund und Bodens, der von der Verlegung tangiert wird, anscheinend alles mehr oder weniger willkürlich verlangen...:motz
     
  8. gast3

    gast3 Gast

    wenn ich es richtig verstanden habe, hast du vom Versorgungsunternehmen einen Auftrag ohne nähere Spezifizierung des Materials.

    nicht absehbare Forderungen Dritter (hier Gemeinde) bedeuten für dich höhere Kosten

    =

    also musst du dich an deinen AG wenden, damit er entweder die Mehraufwendungen zahlt oder es mit der Gemeinde klärt
     
  9. #9 Manfred Abt, 11.02.2011
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    Stimmt!
    • den Kommunen gehört doch auch die Straße
    • und die Versorger buddeln da drin rum und nutzen die Straße für ihre Zwecke, was bleibt ihnen auch sonst übrig
    • aber dann haben die Kommunen aus meiner Sicht doch auch das Recht gegenüber Versorgern die Regeln vorzugeben. Meist über Konzessionsverträge.
    • Ich seh dein Problem, aber eigentlich ist es doch ein Problem der Vergabestelle des Versorgers, der seine Verpflichtungen gegenüber der Kommune nicht 1:1 in seine Verträge mit Baufirmen einfließen lässt.
    • und somit wie Helge, aber: Ich seh dein Problem.
     
  10. gast3

    gast3 Gast


    OK - Laienaufassung ...

    Verlangen ja, ob sie damit im Streitfall wirklich damit durchkommen - oft nicht, bei Willkür schon gar nicht. Aber den erforderlichen Weg kann kaum jemand aus zeitlichen und finaziellen Gründen beschreiten.

    Bei einer Klage des Versorgungsunternehmers gegen die Gemeinde zwecks Erstattung der Mehrkosten, müsste die Gemeinde wohl ausreichend begründen können, warum dieses gefordert wurde.
     
  11. #11 meisterLars, 11.02.2011
    meisterLars

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    Und da hier keiner der Beteiligten den anderen verklagen will, weil man sich sonst gegenseitig Steine in den Weg legt, bleibts wie es ist...:mauer
     
  12. gast3

    gast3 Gast

    heißt also für dich: zahlen und fröhlich sein ?

    was sagt denn dein AG dazu ("nicht unser Problem" vielleicht ?)
     
  13. #13 meisterLars, 11.02.2011
    meisterLars

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    :respekt Kennst Du den Versorger etwa???
     
  14. #14 DerSuchende, 11.02.2011
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    man muß sich ja auch nicht immer, als unternehmer, gegenseitig bekämpfen. man könnte sich ja auch mal gegenseitig aushelfen oder zusammen bestellen ......!!
    den ersten informanten, Sachbearbeiter der Kommune, kennst ja schon.

    mfg
     
  15. gast3

    gast3 Gast

    deeeen wohl nicht, aber ...
     
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