Nutzung Änderung Büro zu Wohnraum

Diskutiere Nutzung Änderung Büro zu Wohnraum im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, folgender Sachverhalt. Ein kleines Bürogebäude mit Satteldach hat eine Grundfläche von 55m² und ein Satteldach mit Obergeschoss...

  1. #1 Baufredi, 02.05.2013
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    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt.

    Ein kleines Bürogebäude mit Satteldach hat eine Grundfläche von 55m² und ein Satteldach mit Obergeschoss in dem baurechtlich keine Aufenthaltsräume möglich sind. Eine Nutzungänderung zu Wohnraum ist baurechtlich möglich. Alles mit Amt geklärt
    Auf dem Dach befindet sich eine PV Anlage, die Außenwände sich Fachwerk.

    Im Erdgeschoss befindet sich ein Büro 25m², ein Flur , 2 WC/Duschräume sowie ein kleiner Lagerraum (ca. 10m²)
    Das Gebäude verfügt in jedem Raum auch im Obergeschoss über Heizungen. Das Büro ist beheizt.

    - Wer stellt eigtlich fest dass ein Raum beheizt ist? Der "Statiker" nach ortsbesichtigung oder wird das baurechtlich entschieden im Sinne von "Lager = nicht beheizt per Definition" ?

    - Wenn ich jetzt das EG umwandel in eine Wohnung muss nichts am Gebäude gemacht werden im Sinne von ENEV etc ?

    - Was passiert mit dem OG? Eine Treppe vom EG geht ins OG , darf das OG einfach "Nicht Aufenthaltsraum" bleiben) ? Das Dach verfügt über eine 12cm Wätmedämmung. Muss dann die Decke zusätzlich gedämmt werden, bzw der Boden des OG?

    - Wenn man im OG die beiden vorhandenen Gauben vergrößert, so dass das OG baurechtlich Aufenthaltsraum werden könnte... müssen dann nur die Gauben EnEV-klar gemacht werrden, oder das gesamt Dach. Durch die Gauben könnte man ca 25m² "offiziellen" Wohnraum hinzugewinnen. Die gesamte Dachfläche sind ca. 120m²


    Mein Ziel ist es möglichst kostengünstig und einfach, das Gebäude in eine schnuckelige Wohnung umzuwandeln. Wie würde man da am besten vorgehen?

    Danke und Grüße
    Fred
     
  2. #2 Gast036816, 02.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    architekt beauftragen, der den bestand erfasst, dich berät und dann das erforderlich plant, berechnet und das baugesuch/die nutzungsänderung vorbereiten wird.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 08.05.2013
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  4. #4 Alfons Fischer, 08.05.2013
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    Warum fragen Sie nach so unterschiedlichen Dingen, die nicht zusammenpassen? Wahlweise soll auch mal eine Lagerhalle umgebaut werden. In vielen Ihrer Fragen tauchen kaum die Worte "ich", "mein" etc. auf, die darauf hindeuten würden, dass es um Ihre eigenen Krempel geht.
    Oder fragen Sie für andere? Sind Sie Jurist, der sich hier eine zweite Meinung holen will? Oder sind Sie Planer? Eine kleine Aufklärung würde ich mir schon wünschen.
     
  5. #5 Gast036816, 09.05.2013
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    Gast036816 Gast

    TE hat die frage am 02.05. eingestellt und seitdem nicht mehr reingeschaut. scheint nicht wichtig zu sein.
     
  6. #6 Baufredi, 12.05.2013
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    Nun.. die neuen Fragen hier, bauen auf den alten Thread auf.

    Geht ja jetzt um:
    - Dach gesamt
    - Nur die Neue Gaube
    - Befreiung von der ENEV

    Leider ist die ENEV da ja sehr unklar, so dass hier Statiker und Bauamt und alle anderen viel Interpretationsspielraum haben


    Ich habe hier nicht mehr reingeguckt, weil dieser Standardtipp "Architekt" nichts bringt. Es ging ja um die Auslegung der ENEV. Ich bin nur Eigentümer und ab und lass ich mir hier beschimpfen, wenn ich tagsüber Langeweile habe:).
    Allerdings ist jeder 10te Beitrag ein Gewinn, jedoch meistens nicht von den "üblichen Verdächtigen" hier.

    Die restlichen 9 sind meistens "Bauftrage den Architekt " oder sinngemäß "geh sterben du NooB" oder "Das ist verboten. Erstatte sofort Selbstanzeige"
     
  7. #7 Gast036816, 12.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann musst du dir ein anderes forum suchen oder deine themen richtig beschreiben. wenn du schreibst umnutzung von büro in wohnung wirst du ohne bauvorlageberechtigten nicht weit kommen. einen hinweis - mach es schwarz, ohne bauvorlage, ohne baugenehmigung oder ohne alles - wirst du hier nicht erhalten.
    themen einstellen und nicht reinschauen, weil die richtige antwort nicht interessiert, zeugt natürlich von einer besonderen erwartungshaltung an wunschantworten!
     
  8. #8 Baufredi, 12.05.2013
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    Das war ja nicht persönlich gemeint, sondern ich bezog auf das die General-Antwort "Architekt"
    Zur Erläuterung:
    Zwischen Architekt - Gesetzen - Bauamt gibt es sehr viel Spielraum.

    Man müsste also 10 Architekten beauftragen und 5 Baurechtsanwälte um der idealen Lösung näherzukommen.
    Daher ist dieser Forum zur Meinungssammlung ganz interessant.


    Das ich für die Nutzungsänderung als solche einen Architekten brauche ist klar. Stand auch nie zur Debatte
     
  9. #9 Gast036816, 12.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es reicht einer! beauftrage den und es geht los.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 13.05.2013
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    Das, was ich dazu sagen kann, habe ich schon im anderen gleichlautenden Thread geschrieben.
    zu der Gaubenfrage: Sie sind nur verpflichtet, diejenigen Bauteile nach EnEV zu verbessern, die Sie auch "anpacken" wollen - steht aber in der EnEV.
    Aber: wenn Sie das vorhandene Dach nicht erneuern wollen, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass dieses möglicherweise nicht allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht (z.B. Luftdichtheit) und damit ein Bauschadensrisiko besteht.

    Es sind nach EnEV natürlich auch Befreiungen möglich - Antrag stellen und sehen, was passiert. Meine Erfahrung: es kommt auf die Qualität des Antrags an.
    Klar gibt es in der EnEV viel Dinge, die einer Interpretation - mit gewissem Spielraum - bedürfen. Und natürlich können Sie diesen Spielraum nutzen. Sie dürfen dabei aber nicht zu weit gehen. Sonst fallen Sie aus dem Fenster, aus dem Sie sich lehnen.

    Viele Grüße.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 22.06.2013
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    Also, ich würde da mal einen Planer in CZ, in Indien, in Bangladesh oder Kingali fragen, die beantworten das sicher zielsicher für 2,50 € incl örtlicher Bauleitung.
     
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