Bauleitung versagt???

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  1. JBR123

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    Hallo,

    ich habe von einer Baufirma eine Garage gebaut bekommen - alles war vom
    Architekten geplant und ausgeschrieben - dieser hat auch die Bauleitung!

    Nun wurde auf das Garagendach, ein Flachdach aus Beton in als Wanne ausgebildet, eine Schweißbahn aufgebracht. In der Ausschreibung und auch
    in der Auftragserteilung steht :

    ---------------------------
    Abdichtung der Garagendecke
    Bitumenschweißbahn G 200 DD, Dicke 4mm mit Gewebeeinlage nach
    DIN 18195 Teil 4, vollflächig verschweißt, Untergrund Beton
    Die Bitumenschweißbahn ist an den Rändern 15cm hochzuziehen
    -----------------------------

    Nun ist diese Abdichtung nicht dicht und bei Regen scheint das Wasser unter
    die Schweißbahn zu kommen - jedenfalls läuft das an den "Dachgullis" in die
    darunter liegende Garage. Also nicht durchs Gulli in den Kanal sondern am Gulli
    vorbei durch die Betondecke!!!

    Bei der Abnahme, an der ich auch teilnahm, wurde von mir schon bemängelt,
    dass die Abdichtung nicht gerade fachgerecht aussieht und eher an einen
    Flickenteppich erinnert. Dies hat der Architekt, bzw. ein Mitarbeiter des Büros,
    als "ganz normal" deklariert und nicht besonders beachtet.

    Nun habe ich den Mitarbeiter, also den Bauleiter, mit den Wasserpfützen in der
    Garage konfrontiert und von Ihm diese Story "untergejubelt" bekommen.

    Diese Bitumenschweißbahn ist nicht die richtige für eine Dachabdichtung und
    man muß hier noch einen weiteren Aufbau aufbríngen - mindestens noch eine
    weitere Schicht mit einer Schweißbahn - das eindringen des Wassers wäre
    ganz normal und man kann das nicht verhindern!!!!!! :mauer


    Bei der Besprechnung zum Bau der Garage war klar, dass es keine weitere
    Investition auf dem Garagendach geben wird und die Abdichtung für die
    nächsten 5 Jahre so bleibt!

    Was läuft schief und wer ist der Verursacher??

    Tipps??

    Danke
    JBR
     
  2. H.PF

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    1.: G200 DD ist keine Schweißbahn

    2.: da gehörte wenn schon eine G200S4 drauf

    3.: Zugelassener Aufbau ist das auch nicht, da gehört noch mindestens eine Bahn drauf

    4.: Mit einer G200s4 ist das aber problemlos für ein paar Jahre dicht zu bekommen, entscheidend sind die Anschlüsse...

    5.: Bilder?

    6.: Wenn ein Flachdach undicht ist, ist es völlig egal wie es gemacht wurde. Es hat einen Mangel und der muß abgestellt werden...
     
  3. JBR123

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    1) Was ist die G200 DD wirklich?? (Verschweißt ist die Bahn aber schon)
    2) OK
    3) Also ist eine Abdichtung nur mit 2 Schweißbahnen zulässig - wo steht das??:bef1021:
    4) OK, gut zu wissen denn so war es ausgemacht
    5) Ich versuche mal ein paar Bilder online zu stellen
    6) Genauso sehe ich das auch aber wer muß dies nun richtig stellen und WER muss dafür "löhnen"??

    DANKE
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 27.04.2011
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    Watt denn nu. 1 Lage, 2 Lagen???
    Und wer hat wem was warum wie in Auftrag gegeben.

    Das ganze klingt in sich nämlich mächtig gewaltig wirr.

    Abdichtung mit einer Lage wider die Fachregeln ausgeschrieben, Bedenkenanmeldung scheints nicht zu geben, "die nächsten 5 Jahre nicht anfassen" klingt nach Provisorium, für das eine Lage i.O. wäre, dann sind 2 Lagen, Abnahme ist erfolgt, Mängel wurden gesehen, aber wurden die auch festgehalten, tropfen tuts aber nicht in der Fläche, sondern am Durchbruch, was bei loser Verlegung wiederum nichts aussagt, einen Architekten gibt es, aber wessen Architekt ist das, .......

    Lose verlegte Abdichtung braucht Auflast.
     
  5. Julius

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    Wer hat den Archi beauftragt und bezahlt - Du oder die Baufirma?
     
  6. JBR123

    JBR123

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    Hmmm,

    seit wann bezahlt eine Baufirma den Architekten um bei mir arbeiten zu dürfen?

    Natürlich ist der Architekt von mir bezahlt - der hatte den Auftrag alles zu tun
    um mir eine fertige Garage hinters Haus zu stellen. Die Bodenplatte und die
    gemauerten Wände sind auch toll geworden - die Decke soll irgendwann als
    Terasse genutzt werden und wurde statisch auch darauf ausgelegt. Bis zur
    Nutzung, also bis der weitere Aufbau gemacht wird, soll diese mit dieser besagten
    Schweißbahn geschützt werden - also Provisorium sehe ich das aber nicht!

    Abdichtung ist Abdichtung und die sollte auch dicht sein, richtig???


    DANKE
    TOM
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2011
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    Ja und - eine oder zwei Lagen???
     
  8. #8 Gast360547, 28.04.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    wird spannend

    Moin,

    so ohne Terrasse handelt es sich um eine nicht genutzte Dachfläche im Sinne der Fachregel und der DIN 18531. Die KANN dann einlagig abgedichtet werden, wenn sie ausreichend Gefälle hat und die Bahn den Zusatz "DE" in der Bezeichnung führt. Das hat eine G 200 S4/5 ganz sicher nicht.
    Es muss also zweilagig abgedichtet werden. Steht in der Flachdachrichtlinie.

    Mit Terrasse wird daraus plötzlich eine genutzte Dachfläche, die im Sinne der DIN 18195-5 abgedichtet werden muss. Es ist eine Bauwerksabdichtung.
    Auch hier kann einlagig abgedichtet werden.
    Eine talkumierte G 200 S4/5 ist dafür aber nicht geeignet.

    Was ich nicht verstehe ist der Umstand, dass die Abdichtung nur 5 Jahre halten soll. Das ist auch für mich ein Provisorium.

    Wie ich das so sehe, war eine einlagige Abdichtung vereinbart. Die haben Sie bekommen. Soll und darf ja nichts kosten. Jetzt dem Bauleiter oder dem Dachdecker einen "reindrücken" und auf deren Kosten eine erforderliche zweite Lage aufbringen zu lassen, erscheint mir schon ein Stück weit unverschämt.
    Natürlich soll und muss die eine Lage auch wasserdicht sein. Dazu gehören auch fachgerecht erstellte An- und Abschlüsse. Da scheint es bei Ihrem Bauleiter mächtig zu hapern. Der kennt da nichts von, denn andernfalls hätte er gleich richtig ausgeschrieben.

    Grüße

    stefan ibold
     
  9. SvenW

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    Hm, was wurde denn eigentlich gefordert? Soweit ich das verstehe eine ca. 5 Jahre haltende Abdichtung des Flachdachs (bei einer zukünftigen Terrasse darf man wohl nur von einer minimalen Neigung ausgehen). Wie abgedichtet wird ist dem Bauherren Schnuppe, das ist der Job des Architekten das auszuwählen!
    Der Archi hat ausgeschrieben, der Dachdecker geliefert und nun dürfte es am Archi sein, dem Dachdecker Pfusch nachzuweisen, denn der hat ja prinzipiell nach den Angaben des Archi gebaut, auch wenn die Mist waren. Wenn das Ganze nicht fachgerecht ist, würde ich mal mit dem Archi über die Teilung der anstehenden sowieso-Kosten reden, denn vielleicht wäre es ja günstiger oder nur minimal teurer gewesen, das Ganze gleich "terrassentauglich" zu machen als jetzt ein teures Provisorium zu bauen. Sieht für mich nach Planungs + Ausführungsfehler mit zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber aus. Keine schönen Aussichten für den Threadstarter
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Sven - ich rieche hier mehr. Und zwar auf Seiten des TE. Warum?
    Die Frage nach der Anzahl der Lagen bleibt offen, ebenso ein Begründung, warum diese 5 Jahres-Frist genannt wurde.

    Unabhängig davon, wer da was angestossen hat, sehe ich hier eine Menge mehr als Du.
    1) Warum hat der DD keine Bedenken gegen die Ausführung angemeldet. Eine (wenns denn nur eine ist) Lage Abdichtung ohne Auflast lose verlegt und evtl. ohne UV-Schutz ist sowas von falsch, dass müsste der dümmste Lehrling im 1. Lehrjahr erkennen - und meckern!
    2) Egal wie sattelfest der Architekt in Sachen Dachabdichtung ist, auf so eine Idee kommt man nicht freiwillig.
    Entweder Wischiwaschi in LV und Zeichnung (Abdichtung nach DIN als Beschriftung und LV Text) oder eine andere Art der Ausführung.
    Die muss nicht richtig oder auch nur besser sein, aber das DAS nicht taugt - siehe 1)
    3) Die Mängel sollen bei der Abnahme beanstandet worden sein. Stehen sie im Protokoll?
    Wenn ja, warum wurden sie nicht behoben oder zumindest dem DD Druck gemacht?
    Wenn nein, warum nicht? Nur weil der BL gesagt - passt scho´? NÖ!
    4) Warum sollte der BL jetzt mit der Erkenntnis weiterer Aufbauschichten rauskommen. Grad erst ne Fortbildung zum Thema Dachabdichtung mitgemacht und schlauer geworden? Möglich - ja. Wahrscheinlich - NEIN!
    5) Egal, wie gestückelt eine Abdichtung ist - auch eine G200DD sollte nach so kurzer Zeit nicht undicht sein. Warum dringt Wasser ein.
    Mir fehlen da Angaben zur Lagesicherung der Aufkantung und zur Abdeckung der Attika. Eigenleistung des Bauherren???

    Ich weiß ja, dass Du gern den Architekten an den Beutel willst ;), aber so nicht und mit den Sowieso-Kosten schon zweimal nicht. :D
     
  11. #11 saarplaner, 28.04.2011
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    @svenW

    und was genau sollte das sein: "eine 5 Jahre haltende Dachabdichtung"?

    entweder es wird gleich richtig gemacht, oder man lässt es sein!
     
  12. Julius

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    Immer dann, wenn sie als GÜ für Dich tätig wird.

    Das ist zwar nicht natürlich, aber immerhin vorteilhaft.
    Also mach dem Archi Beine, daß er den Mangel abstellen läßt!
     
  13. JBR123

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    @Ralf D.

    Du siehst einiges und passt sehr gut auf!!!!

    Es wurde eine Garage hinters Haus gestellt - darauf ein Betondecke gelegt auf der in ein paar Jahren (wir haben uns auf 5 festgelegt) mal eine Terasse entstehen soll - im Moment soll das aus Kostengründen nicht gemacht werden!

    Es soll also etwas "dichtes" drauf, aber bezahlbar bleiben damit man in ein paar Jahren dann daran weiter machen kann.

    So wars besprochen und vom Architekten auch ausgeschrieben.

    Der Bauunternehmer (also kein Dachdecker) hat eine Lage Bitumenschweißbahn aufgebracht, jedoch nicht richtig aufgeschweißt - die Bahn ist an vielen Stellen "hohl" - also nicht vollflächig aufgeschweißt, wie es in der Ausschreibung drinne steht.

    Nun habe ich aber Wasser in der Garage und dem Bauleiter geht das irgendwo vorbei. Seine Aussage, dass mit einer Lage "Schweißbahn" keine Dichtheit gewährleistet sei, ist definitiv nicht belastbar und wird "knicken" sobald ich mit dem Anwalt drohe! (hoffe ich zumindest)

    Ich habe nun mal den erneuten Wassereinbruch beim Architekten gemeldet - dies per Brief, mit der Bitte um Nachbesserung.

    Mal sehen wie die Geschichte weiter geht!

    Danke
    JBR

    PS: Wie ist Eure Einschätzung zur Dichtheit der ausgeschriebenen Position (siehe oben) ????
     
  14. H.PF

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    Tja...

    Bauunternehmer dürfen keine Abdichtungen an solchen Bauteilen vornehmen, ist Dachdeckerarbeit. Machen die aber gerne mit, das Ergebniss siehst du ja...

    Ich befürchte: Runter und Neu wird das Ergebniss sein...

    Wieso machst du es denn nicht sofort ordendlich? Von Vorneherein sinnvoll geplant ist es nicht wirklich wesendlich teurer jetzt schon die richtigen ersten Schritte zu unternehmen...
     
  15. JBR123

    JBR123

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    @H.PF

    Warum mach ich das nicht sofort richtig??
    Die Betondecke auf der Garage war schon ein Kompromis - eigentlich sollte diese gar nicht da sein und dafür ein kleines, günstiges Pultdach, mit Trapezblech belegt, als Regenschutz dienen.
    Der Architekt hat mich zu dieser Variante überredet mit dem dem Arrgument, dass ich da ein schöne Terasse daraus machen könnte und es nur "unwesentlich" teurer werden würde - ich hab mich "breitschlagen" lassen!

    Die Terasse ist auch nicht sofort nötig, da ich in diesem Haus noch nicht wohne und erst in ein paar Jahren wieder dort sein werde - solange wollte ich dann das Gebäude einfach nur gegen Regen schützen. Der Terassenaufbau soll erst dann gemacht werden - dies auch aus Kostengründen!!

    Mal sehen was der Architekt zu meinem "Anliegen auf Nachbesserung" sagt.


    Danke
    JBR

    PS: Ich frage mich nur, warum muß ich mich um dies kümmern - der Architekt bekommt doch Geld für diesen Job!!
    Liegt es vielleicht daran, dass die Beiden sich gut kennen und immer mal wieder zusammen "Essen gehen"??:motz
     
  16. H.PF

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    du kannst für eine Terasse eine Zweilagige Abdichtung nehmen. Damit hast du dann direkt ein fertiges Dach was die 5 Jahre locker überlebt und noch als Terasse weiter leben kann.
    Dein Provisorium lebt jetzt 5 Jahre und wird dann wieder angepackt. Dann passt die Planung nicht umbedingt, dann wird es weggehauen und von vorne angefangen.
    Plane das Dach so, wie es später sein soll. Und dann fang damit auch an ohne Provisorium. Es gibt meistens Schnittstellen an denen man in ein paar Jahren sinnvoll weiter arbeiten kann.
     
  17. #17 Thomas B, 29.04.2011
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    ...mich würde ja mal brennend interessieren wo die Garage auf dem Grundstück steht bzw. wie viele Meter sie von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Das nämlich hätte durchaus Auswirkungen auf deren Benutzbarkeit als Terrasse.....

    Thomas
     
  18. JBR123

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    @Thomas B

    Das ist alles kein Problem - die Garage steht auf keiner Grundstücksgrenze und darf komplett als Terasse genutzt werden - so steht es auch im
    Bauantrag und ist vom Bauamt genehmigt worden!

    Hier hat der Architekt schon eine vernünftige Arbeit gemacht.
    Nur der Umgang mit der schlampigen Arbeit des Bauunternehmers ärgert mich total!

    Danke
    JBR
     
  19. Julius

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    Könnte durchaus am Essen liegen.
    Insbesondere daran, wer es jeweils bezahlt...
     
  20. svjm

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    Hmm,

    ich habe bislang Zurückhaltung geübt, weil ich einiges nicht verstanden habe.

    Wenn von Anfang an geplant war, das Dach der Garage als Terrasse mittelfristig zu nutzen/umzugestalten, warum wird das Dach dann nicht schon für diesen Zweck geplant und ausgeführt?

    Ich halte von innen liegender Entwässerung von genutzten Dachflächen absolut nichts. Stattdessen klares, einseitiges Gefälle von aufgehenden Bauteilen weg in eine Linienentwässerung (Rinne).
    Das Garagendach ist derzeit, wenn ich es richtig verstanden habe, als Flachdach, also auch mit Attika versehen, ausgeführt. Anders ausgedrückt als Badewanne und die wird es bleiben.

    Klingt vielleicht etwas flappsig, aber Planung hört für mich nicht bei morgen und übermorgen auf.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
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