Bauantrag Nachbar - Widerspruchsrecht - Ausnahmegenehmigung?

Diskutiere Bauantrag Nachbar - Widerspruchsrecht - Ausnahmegenehmigung? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, vor einigen Tagen kam ein Brief, dass der Bauantrag der Nachbarn genehmigt worden sei. Dazu eine Kopie der ersten Seite des Antrags....

  1. ErnstC

    ErnstC Gast

    Hallo,

    vor einigen Tagen kam ein Brief, dass der Bauantrag der Nachbarn genehmigt worden sei. Dazu eine Kopie der ersten Seite des Antrags. Sonst keine Infos.

    Wie kann ich rausfinden, ob der Bauantrag die "normalen" gesetzl. Regeln einhält oder ob irgendwelche Ausnahmegenehmigugnen getroffen wurden? Müsste dazu etwas im Bescheid stehen?

    Ich hab kein Problem, wenn alles "normal" ist, wenn aber z.B. Grenzabstände unterschritten werden und der Nachbar sein Gebäude zu nah an meins knallt, hätte ich damit schon ein Problem.
    Nur steht dazu wie gesagt nix in dem Brief.

    Darf ich den Antrag irgendwo einsehen oder müsste sowas mit in dem Brief stehhen?

    VG,

    Ernst
     
  2. #2 stockstadt, 20.05.2015
    stockstadt

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    Hallo,

    vielleicht ein Schwätzchen am Zaun halten :mega_lol: .... oder geht das nicht (mehr)???

    LG
     
  3. #3 mastehr, 20.05.2015
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    Wenn Deine Interessen mehr als gesetzlich toleriert berührt werden, hätte man Dich unterrichten müssen oder sogar Deine Zustimmung einholen müssen.
     
  4. #4 eltorito, 20.05.2015
    eltorito

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    Wenn der Bauantrag erst vorliegt, wird wohl noch kein Zaun existieren :bierchen:

    Ist es eigentlich üblich das man als Nachbar über einen Bauantrag des Nachbar, vom Amt informiert wird?
     
  5. Baumal

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    die gemeinde benachrichtigt dich als angrenzer halt über
    das bauvorhaben.

    würden deine öffentlich-rechtlichen nachbarlichen belange
    verletzt werden, hätten sie das mitgeteilt.
     
  6. R.B.

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    Siehe Bauordnung für Thüringen, genauer §69 (Nachbarbeteiligung)

    Bsp.:

    usw. usw.

    d.h. Du kannst davon ausgehen, dass das Bauvorhaben die LBO einhält und keinerlei Abweichungen vorgesehen sind die Deine Belange berühren würden.
     
  7. ErnstC

    ErnstC Gast

    Okay, dann bin ich beruhigt, dann dürfen die wegen mir auch dort bauen :hammer:

    P.S. Zaun gibts schon wegen wandernden Metallteilen
     
  8. #8 saarplaner, 20.05.2015
    saarplaner

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    Wandernde Metallteile?? :yikes
     
  9. #9 eltorito, 20.05.2015
    eltorito

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    Wahsrcheinlich das Phänomen wenn man eine Kupferstange hinlegt, am nächsten tag 2 Kupferstangen dort liegen :think
     
  10. R.B.

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    wohl eher das Phänomen dass wenn man 1 Kupferstange hinlegt, dass am nächsten Tag 0 Kupferstangen übrig sind. ;)
     
  11. #11 eltorito, 20.05.2015
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    Das ist aber nicht sehr Optimistisch :)
     
  12. R.B.

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    aber praxisnah. ;)
     
  13. Jan81

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    Wenn sich jeden Tag verdoppelt, dann kann man in drei Wochen in Rente gehen :D Naja um sicher zu gehen, kann man auch noch paar Tage warten, wenn der Platz reicht. Wäre das schon.
     
  14. #14 saarplaner, 20.05.2015
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    Grins, ich dachte eher an blaue Bohnen... :yikes
     
  15. ErnstC

    ErnstC Gast

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