Garage anders geplant als gebaut (Flachdach anstatt Satteldach)

Diskutiere Garage anders geplant als gebaut (Flachdach anstatt Satteldach) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Gemeinde, ich bin mir nicht sicher was ich genau machen muss um das Flachdach korrekt anzumelden. Hintergrund, wir haben eine...

  1. #1 plastikjoe, 28.01.2014
    plastikjoe

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    Hallo Gemeinde,
    ich bin mir nicht sicher was ich genau machen muss um das Flachdach korrekt anzumelden.

    Hintergrund, wir haben eine Fertiggarage hinstellen lassen ohne Satteldach, doch im genehmigten Bauplan ist immer ein Satteldach geplant gewesen. Auch im örtlichen Bebauungsplan sollte ein Satteldach mit gleicher Dachneigung wie das Haus aufgebaut werden.
    Auch gefällt uns die Flachdachlösung viel besser, da in die Küche mehr Tageslicht eintreffen kann. Auch die Kosten des Satteldachs wollte ich nicht ausgeben. Die Garage ist aber vorbereitet für Satteldach(extra verstärke Stellen)

    Was muss man nun tun damit alles wieder Rechtens ist, ohne gleich ein Satteldach draufzubauen.

    Danke
     
  2. #2 Thomas B, 28.01.2014
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    Am besten beim zuständigen Bauamt vorsprechen lassen ( -> lassen durch den Planer des Ganzen) und abklären ob dies auch so genehmigungsfähig ist. Ggf. einen entsprechenden Bauantrag stellen bzw. den eingereichtren Bauantrag mittels einer "Tektur" ändern lassen. Doch vorsicht: Wenn im "Genehmigungsfreistellungsverfahren" geplant wurde (also B-plan-konform) könnte nun wirklich ein echter Bauantrag benötigt werden, weil nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt wird.

    Hier könnte hilfreich sein, wenn auch andere des Baugebietes schon abweichend gebaut haben.
     
  3. #3 Baufuchs, 28.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vor Baugenehmigung hätte man versuchen können, mit einem "Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des B.-Plans" das Flachdach genehmigt zu bekommen.

    Erfahrungsgemäß bei solchen Abweichungen mit wenig/ohne Aussicht auf Erfolg.

    Nachträgliche Genehmigung m. E.= keine Chance

    Bei uns z.B. werden in Fällen von "ich bau das einfach wie ich wil und guck dann später mal ob's genehmigt wird" die Bauämter furchtbar stinkig.

    Du wirst wohl um den Bau des Satteldachs nicht rumkommen.
     
  4. #4 Thomas B, 28.01.2014
    Thomas B

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    Ja Manfred, aber Nermberch (z. deutsch "Nürnberg") ist natürlich nicht Lippstadt.

    Kann auch hier eine aufs Davh geben...versuchen aber kann man's. Hat auch durchaus Aussicht auf Erfolg...manchmal. Vorher wäre aber natürlich besser und richtig gewesen.

    Daher aber auch mein Hinweis auf das Umfeld (wenn andere schon durften wird man es dem TE kaum versagen können!).
     
  5. #5 plastikjoe, 28.01.2014
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    Wenn ich alles so lasse, was kann dann passieren?
     
  6. #6 Baufuchs, 28.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, wenn da im Umfeld was gewesen wäre, hätte sein Architekt ja gleich Abweichungsantrag gestellt, da er Gute Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
     
  7. #7 Baufuchs, 28.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Du alles so lässt, wird sich schon irgendein Nachbar ( der evtl. auch FD bauen wollte, aber nicht durfte) finden, der bei Bauamt fragt "wieso darf der, ich aber nicht".

    Dann setzt sich der Amtsschimmel in Bewegung......

    Oder Bauamtsmitarbeiter läuft durchs Baugebiet, sieht das FD und los gehts.
     
  8. #8 plastikjoe, 28.01.2014
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    Ursprünglich war ja geplant das Satteldach aufzubauen, wenn sozusagen wieder Geld zu Verfügung steht. Das ist ja immer noch jederzeit möglich, allerdings wollen wir das nun nicht mehr.
    Mein Nachbar nebenan hat nun auch einen Garage direkt daneben gesetzt, auch Flachdach. Muss ihn mal fragen, ob er es genehmigt lassen hat.
     
  9. #9 plastikjoe, 28.01.2014
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    Kann man dann nicht immer sagen, wir sind noch nicht fertig mit bauen?

    Was kostet denn der Amtschimmel bzw. was kann er machen?
     
  10. #10 Thomas B, 28.01.2014
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    ...klar kann man sagen, daß es einfach noch nicht fertig sei....wie lange wird das dann geglaubt?????

    Grundsätzlich ist so zu bauen wie beantragt und nicht so ähnlich oder gar anders.

    Das kann zu Bußgeldern führen. Wie hoch? keine Ahnung!

    Aber: warum nicht einfach legalisieren und das Ganze korrkt ein- bzw. nachreichen. Mit entsprechend abweichend gebauten Nicht-Dächern in der Umgebung dürfte das doch nur ein Verwaltungsakt sein....
     
  11. #11 floba arb, 28.01.2014
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    Thomas hat ja schon die Frage nach dem Gehmigungsverfahren des Gebäudes gestellt. Wenn hier ein "normaler" Bauantrag gelaufen ist und genhemigt wurde, bleibt noch dei Frage ob die Nutzungsaufnahme dem LRA angezeigt wurde.

    Unabhängi davon sollte man eine isolierte Befreiung vond en Festsetzungen des B-Plans erwirken können. Hierzu sollte die Stadt bzw. Gemeinde befragt werden.
     
  12. #12 gunther1948, 28.01.2014
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    hallo
    die sind´s bei uns nicht sondern die rentner.

    gruss aus de pfalz
     
  13. Bowman

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    kann man nicht sowieso bis zu einem Jahr pausieren am Bau ohne die Genehmigung zu verwirken?
    Ich habe da mal ein entsprecherndes Urteil gelesen.
     
  14. Taipan

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    Da brauchts kein Urteil. Das steht in der jeweiligen LBO und der MBO drin.
     
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