Wegen Rechnungsprüfung durch Architekten Skonto verlohren?

Diskutiere Wegen Rechnungsprüfung durch Architekten Skonto verlohren? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Folgende Situation habe ich aktuell. Ich baue mit einem Architekten. Nun hat die Baufirma meinem Architekten die...

  1. #1 crashmaster, 07.11.2009
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    Hallo,
    Folgende Situation habe ich aktuell.
    Ich baue mit einem Architekten. Nun hat die Baufirma meinem Architekten die Abschlagszahlungsrechnungen übergeben er hat diese geprüft und zu mir per Post geschickt. Da er jedoch nicht die Deutsche Post verwendet hat sondern ein anderes Briefzustellendes Unternehmen kam die Rechnung erst bei mir im Briefkasten zwei Wochen nach dem die Rechnung ausgestellt war bei mir an. Und aus diesem Grund habe ich nun meinen Skonto verlohren.
    Ist dies Rechtens das ohne mein Zutun ich auf den verabredeten Skonto verzichten muß? Aus Bauunternehmen Sicht kann ich das zwar verstehen ... aber ich finde es schon recht sch.... !

    Nachdem dies passiert ist habe ich nun verabredet das ich die Rechnung bereits vorher zugefaxt bekomme damit soetwas in Zukunft nicht mehr passiert. Aber ausgerechnet beim Rohbauunternehmen wo das dann durchaus 2000€ ausmacht ist das jetzt sehr ärgerlich ...

    Hattet Ihr soetwas auch mal ? Was würdet ihr mir raten?
     
  2. sepp

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    üblich.....
    liegt aber an der vertragsgestaltung mit architektem und AN.
    sichere rechnungsprüfung dauert eben, da sind 10 tage zahlungsziel schnell weg.
    ihr könntet eine vertragliche vereinbarung treffen, daß A die rechnungen innerhalb 5 tage zu prüfen hat, aber wer macht das?
    der sicherste weg ist immer....
    den unstrittigen betrag anzuweisen und auf diesen skonto abziehen.
    was unstrittig ist lässt sich bei einer prüffahigen rechnung eigentlich meist erkennen oder pauschalieren.
    rechtlich muss aber der AN die rechnung immer an den bauherren senden -
    dann entweder in kopie zur prüfung an erfüllungsgehilfen (vereinbarung notwendig) oder der bauherrgibt die rechnung zur prüfung weiter.
     
  3. sepp

    sepp

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    die meisten skontoabreden sind allerdings sowieso "nichtig", da zu viele formale fehler gemacht werden.
     
  4. #4 Shai Hulud, 08.11.2009
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    Ist dies rechtens, daß ohne mein Zutun ich auf den verabredeten Skonto verzichten muß?
    Du zahlst ja tatsächlich später, womit möchtest du also deinen Anspruch auf Skonto gegenüber dem Bauunternehmer, Architekt oder briefzustellendem Unternehmen begründen?

    Hattet Ihr soetwas auch mal?
    Ja, ich mußte auf 100 Euro verzichten. In einigen "Grenzfällen" habe ich das Skonto trotzdem abgezogen und keine Reklamatioenn erhalten.

    Was würdet ihr mir raten?
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    Berate deinen Architekten doch mal über die Möglichkeiten elektronischer Nachrichtenübertragung bei Rechnungen mit Skonto (Fax/Email).
     
  5. lulu66

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    Wärst du in der Lage gewesen, bei normaler Zustellung innerhalb des für Skonto vereinbarten Zeitraums zu überweisen (mit rechtzeitigem Eingang beim Empfänger)?

    Falls ja, würde ich den Architekten mal darauf ansprechen.
     
  6. #6 crashmaster, 08.11.2009
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    Definitiv Ja.
    Direkt an dem Tag an dem ich wußte wie viel ich zu Zahlen habe. Habe ich die Bank angewiesen den Betrag Bereitzustellen diese hat 3 Tage benötigt und am 3 Tag wurde das Geld überwiesen.
    Naja mal sehen wie es weiter geht ...
     
  7. #7 Manfred Abt, 09.11.2009
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    Bei Skontovereinbarung empfehle ich immer, und viele Baufirmen machen das auch von sich aus, dass die Rechnung sowohl
    1. direkt an den Bauherrn
    2. und über den Architekten an den Bauherrn geschickt wird.

    Bei uns schreibt ein Unternehmer immer dazu "dem Bauherrn wurde eine weitere Ausfertigung der Rechnung direkt zugeschickt. Er wartet jetzt auf Ihre Freigabe". Ob der BH wirklich wartet weiß ich nicht, bei uns hat dieser Satz auch keine Auswirkungen, aber bei etwas döseligen Rechnungsprüfern sollte dieses Signal ankommen.

    Die Prüfung einer Rechnung kann sehr aufwändig sein und eine Skontofrist ist da schnell aufgebraucht. Es sollte jedenfalls im Vorfeld ausführlich zwischen Bauherrn und Architekt geklärt werden, wie die Wahrung von Skontofristen sichergestellt werden kann. Auch sollte der erste Posteingang der Rechnung per Stempel oder handschriftlicher Notiz vermerkt werden.
     
  8. lulu66

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    Also von Prüfung bis Ankunft 14 Tage. Wurde denn an der Rechnung etwas beanstandet?
    Sofern der Archi nicht den Beginn der Prüfung gestempelt hat und dann 10 Tage dafür gebraucht hat, sollte er schon erklären können, was los ist und ggf. mal den Briefdienstleister wechseln (welches Datum trägt dessen Stempel auf dem Umschlag?).
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2009
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    Wir reden bei 2000 € Skonto so über 60-80T € Rechnungssumme.
    Eine sachgerechte Prüfung einer solchen Rechnung macht niemand innerhab von 24 Stunden.

    Wird dann noch die Rechnungssumme (berechtigt) korrigiert, streiten sich die juristischen Gelehrten, ob dann überhaupt noch der Skontoabzug gerechtfertigt ist- zumindest, sofern der BU diesen in Zahlen ausgerechnet hat.

    Ich würde hier mal mit dem BU verhandeln, denn der hat den ersten Fehler gemacht, weil er die Rechnung an einen (sehr wahrscheinlich) nicht Bevollmächtigten gesandt hat.
    Der von Manfred beschriebene wäre der ideale Weg.
     
  10. #10 driver55, 09.11.2009
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    Das lässt sich doch alles nachvollziehen....wer da geschlampert hat. Zeit ist eben Geld!
     
  11. #11 HolzhausWolli, 09.11.2009
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    Zumindest kann man dir keine weitergehende Verzögerung mehr vorwerfen.

    Ob das ein Rat ist, weiß ich nicht, aber ich habe -und ich war öfter in der Situation- trotzdem skontiert und bis auf eine Ausnahme kamen keinerlei Interventionen seitens der AN´s. Ich habe das als zustimmendes Einverständnis gewertet.
    Selbst die eine Ausnahme hat sich mit der Begründung (Rechnung lag zu lange beim Architekten) zufrieden gegeben.

    Nach meiner Erfahrung hast Du also EUR 2000,- (zu vorläufig) verschenkt, in dem Du dich vertragsseitig korrekt verhalten hast.

    Gerade die Tatsache, dass die Rechnung gekürzt wurde (wurde sie doch, oder?) zeigt ja, dass sie auf jedenfall einer korrekten Prüfung unterzogen werden musste, weil sie schlicht falsch war. Bei deinem Skontobetrag, respektive Rechnungsbetrag, dauert das halt eben ein paar Tage, weil sie serh umfangreich gewesen sein muss.

    Der Rohbauer hätte sich immer noch beschweren und Du hättest dann immer noch nachüberweisen können. Es war ja noch nicht mal eine Mahnung/Erinnerung aktenkundig, oder?
     
  12. Lukas

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    Das kann ich nirgendwo erkennen.
    Ich unterstell mal, daß der Schnarchitekt einfach geschlampt hat. Mit der Höhe der Summe sollte die Dauer der Rechnungsprüfung wenig zu tun haben.

    Es ist immer wieder auffällig, daß das Bezahlen oft länger braucht, als das Bauen.

    Wie wärs denn, den Archi um das verdaddelte Skonto zu bitten? Sollte an seiner Räuberpistole mit dem Zusteller was dran sein, kann er sich ja an den wenden. :D

    Gruß Lukas
     
  13. joegeh

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    So hätte ich es gemacht...
     
  14. #14 HolzhausWolli, 09.11.2009
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    Aus der Aussage
    hatte ich das herausinterpretiert, aber ja auch gleichzeitig um Bestätigung gebeten.

    Ob der schnarcht und geschlampt hat glaube ich noch nicht einmal. Der Umfang einer solch hohen Robaurechnung beinhaltet bestimmt zig Positionen, die geprüft werden müssen. Das dauert m.M.n schon länger als viele anderen Rechnungen, die zu prüfen sind.

    Nunja, crashmaster hat sich dafür nun wirklich keine Zeit genommen, als er Kenntnis erhielt. Hier ging es um die Prüfung/Bauherrenzustellung der Rechnung.

    Das kann er sich wohl sparen. Vielmehr hätte er den Architekten dazu verdonnern sollen, dem AN die Zielüberschreitung zu erklären um die Skontierbarkeit wiederherzustellen, wenn schon nicht aus Eigenintiative trotzdem skontiert wurde.

    Von einem so langen Postweg habe ich noch nie gehört. Gleichwohl kann er sich Regressansprüche wahrscheinlich sparen.
     
  15. Lukas

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    Scheinbar sprechen wir unterschiedliche Sprachen. :o
     
  16. #16 HolzhausWolli, 09.11.2009
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    Warum ? :confused:
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2009
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    Doch Lukas, hat sie in aller Regel.
    Je höher die Summe, desto mehr Einzelmassen. Ergo mehr Aufwand zu prüfen.

    Und da die Herren Handwerker es ja nicht nötig haben, Aufmasse gemeinsam vorzunehmen...............................





































    gibts auch keinen Grund, über längere Prüffristen zu maulen.
     
  18. Lukas

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    Z.B., weil ich nirgendwo schrieb, daß sich jemand anderes, als der Archi Zeit gelassen hat.

    Gruß Lukas
     
  19. Lukas

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    Ralf, ich übertreib mal bewusst. In 14 Tagen kann man den Bundeshaushalt prüfen. Wie lange dauerts denn tatsächlich eine, von mir aus auch sehr detailierte, Rohbaurechnung zu prüfen? Doch hoffentlich nicht länger, als das Erstellen des Rohbaus. Es setzt einfach voraus, daß es gemacht wird und da wär der Archi nicht der Erste, ders verschlampt hat. Auch sollte er in der Lage sein ein ordentliches Aufmaß selbstständig zu prüfen. Schließlich wurde doch hoffentlich nach seinen Zeichnungen gebaut.

    An Unverschämtheit grenzt die Idee schon, den Rohbauer um das Skontogeschenk trotz verdaddelter Frist bitten zu wollen. Ein Skonto ist an eine Frist gebunden, basta! Es ist kein Geschenk, sondern ein Lockmittel an das verdiente Geld zu kommen, bevor der Katen zum vierten mal saniert wird, da es in diesem Land kein ernstzunehmendes Gesetz gibt, was dafür sorgt, daß Rechnungen pünktlich oder überhaupt bezahlt werden.

    Gruß Lukas
     
  20. #20 HolzhausWolli, 09.11.2009
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    Lukas,

    Du hast geschrieben, dass oft das BEZAHLEN länger dauert als das Bauen. Und DAS wurde hier noch am gleichen Tag vorgenommen und war demnach NICHT fallrelevant.
    Von daher war diese/deine Anmerkung unzutreffend, an DIESEM Thema vorbei oder wird tatsächlich erst in einer anderen Sprache schlüssig. :biggthumpup:
     
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