Neubau DHH mit Teilungserklärung

Diskutiere Neubau DHH mit Teilungserklärung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe mir zum Thema Teilungserklärung bereits den Thread von 'Monk' durchgelesen, werde dabei aber nicht wirklich schlauer bzgl....

  1. #1 sw84244, 26.04.2011
    sw84244

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    Hallo,
    ich habe mir zum Thema Teilungserklärung bereits den Thread von 'Monk' durchgelesen, werde dabei aber nicht wirklich schlauer bzgl. unseres Vorhabens.
    Im Gegensatz zum Kauf steht bei uns der Neubau einer DHH an. Unser Bauunternehmer hat uns das Modell der Teilungserklärung genannt.
    Beide Parteien bauen mit dem selben Bauunternehmer und das ganze wird zu gleich hochgezogen.
    Wir und die andere Partei fanden die Idee der Teilungserklärung erstmal gut, da beide Parteien sich an gewisse 'Regeln' zwecks Sanierung, Fassadenfarbe etc. halten können/müßen. Desweiteren erhält jede Partei sein eigenes Grundbuch.
    So wie wir das bisher verstanden haben, wird jede Partei für seine 'Seite" ein Sondernutzungsrecht haben und es wird aber auch eine Gemeinschaftsfläche geben (zwecks Überfahrt/Wegerecht etc.)
    Jetzt hat unser Bänker uns auf die evtl. Nachteile aufmerksam gemacht bzw. meinte das wir im rechtlichen Sinne nur eine Wohnung bauen. Demnach wäre der Wert bei einem evtl. Verkauf entsprechend geringer anzusetzen und und und ..
    Auf der anderen Seite habe ich jetzt gehört/gelesen, dass eine Teilungserklärung nicht gleich eine Teilungserklärung ist :wow Also irgendwie scheint es da wohl Unterschiede bzgl. Wohnung und Haus zu geben, kann das sein?
    Wir sind völlig verwirrt und stehen momentan im Regen!?
     
  2. #2 Thomas B, 26.04.2011
    Thomas B

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    So isses!

    Die von dem BU aufgezeigt Möglichkeit ist die für Dich sicherlich schlechteste.....

    Letztendlich wärt Ihr dann eine Eigentümergemeinschaft. Veränderungen an Eurer Hälfte (z.B. Anbau eines Wintergartens...) bedürfen der Zustimmung des Nachbarn. Na Prost Mahlzeit.

    Thomas
     
  3. #3 sw84244, 26.04.2011
    sw84244

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    Welchen Vorteil hat denn der GU uns eine Teilungserklärung vorzuschalgen anstatt dessen wir das Grundstück real teilen (Möglich ist das auf jeden Fall, soviel weiß ich schonmal).
    Kann dem GU doch egal sein, oder nicht?
    Die Nachteile die wir bei einer realen Teilung sehen sind: Jeder kann machen was er will .. quasi also auch die Fassade blau anstreichen und die Optik der beiden DHH völlig zerstören.
     
  4. #4 Baufuchs, 26.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es besteht bei einem Doppelhaus überhaupt kein Grund, das Grundstück nicht real zu teilen.

    Wenn man unbedingt meint, Regelungen hinsichtlich der äusseren Gestaltung der Haushälften treffen zu müssen, geht dies auch mit Grunddienstbarkeiten.

    WEG´s sind immer problematisch, das Allerletzte sind aber WEG´s mit nur 2 Eigentümern.
     
  5. #5 Thomas B, 26.04.2011
    Thomas B

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    Spontan fiele mir hier z.B. die Entwässeruung/ Erschließung ein. "Normale" DHH: jedes haus hat einen (oder mehrere) eigene Revisionsschächte...Hausanschluß..usw. Da könnte man sich nun die Hälfte "sparen".

    Thomas

    PS:
     
  6. #6 sw84244, 26.04.2011
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    Auf die Frage hin, ob jede Partei seine eigene Heizung, Zähler und und und hat/haben, wurde uns gesagt, dass wir eine reale Teilung auch später nochmal nachträglich machen könnten.
    Wie gesagt, wir sind total verwirrt ..

    @Thomas B
    Das mit den Erschliessungkosten hatte ich auch schon mal im Sinn, aber die zahlt doch ohnehin jede Partei selbst und kann dem GU dann doch wieder egal sein.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2011
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    Mögliche Gründe neben den schon genannten:
    Grundstück ist so blöd, das eine Realteilung eine geringere Ausnutzung ergäbe (GFZ/GRZ)
    Anforderungen an Schall-/Brandschutz
    Anzahl der Stellplätze. Viele Gemeinden gehen dazu über, bei EFH und DH 2 Stellplätze je WE zu verlangen. Bei WEG kommt man da manchmal noch mit einem weg.
     
  8. #8 sw84244, 26.04.2011
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    Ok, der grundlegende Nachteil einer Teilungserklärung ist dann also erstmal "Abstimmungen mit dem Nachbarn + Rechtlich nur eine Wohnung gebaut".

    Gibt es denn auch grundlegende Nachteile einer Realteilung (abgesehen davon, das jeder machen kann was er will?)

    @Baufuchs
    Wieso ist das grade bei nur 2 Parteien total unsinnig? Weil es hier halt nur 2 Parteien gibt, die sich abstimmen müßten? Wieso macht das meinetwegen bei 6 Parteien schon eher 'Sinn'?
     
  9. #9 Stef1969, 26.04.2011
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    Weil Mehrheitsentscheidungen bei 6 Parteien einfacher gehen als bei 2. Da ist immer Einstimmigkeit gefragt!
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.04.2011
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    WEG = oft Zustimmung aller, sonst darf die Maßnahme nicht umgesetzt werden
    Und bei Mehrheitsentscheidungen und 50 % Anteil gibts keine Mehrheit :D

    Da können sich zwei bis ins Grab blockieren.
     
  11. #11 Baufuchs, 26.04.2011
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    Ohne Zwang ist eine WEG bei DHH schlicht Unfug.
     
  12. #12 Thomas B, 26.04.2011
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    ...weitere (mögliche?) Gründe:
    - BU mauert eine Trennwand zwischen den Häusern statt zwei Trennwänden mit Fuge (spart Material und Zeit)
    - BU hat einen guten Freund der RA ist und der dringend neue Mandanten braucht (Achtung: mit Augenzwinkern)

    Welche "guten Gründe" wurden denn genannt, dass es klug wäre diese Konstellation zu wählen, so dass der BU sie Euch empfiehlt....?

    Thomas
     
  13. DanSch

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    anderen hintergrund könnte es evtl. haben das der bauplatz nur mit einem EFH mit max 2 Wohneinheiten bebaubar ist. (B-Plan Auflage)
    Bei einer Realteilung 2DHHs zu bauen wäre rechtlich somit nicht möglich.
     
  14. #14 Thomas B, 26.04.2011
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    ....Befreiung von des Festsetzungen des B-Planes beantragen. Ist besser als sich in das Abenteuer WEG zu stürzen.
     
  15. Eric

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  16. Julius

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    Bevor man sich WEG-DHH antut, besser gar kein eigenes Haus!

    Teile dem BT mit, daß Du nur realgeteilt oder gar nicht kaufen wirst.
    Jede weitere Debatte erübrigt sich dann.
    Entweder er macht es möglich (kostet vermutlich Aufpreis, aber den ist es wert) oder ihr sucht Euch was Besseres...
     
  17. #17 Baufuchs, 26.04.2011
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    Baufuchs Gast

    Wieso das denn?

    Jede Haushälfte eines Doppelhauses hat nur 1 Wohneinheit.

    B.-Plan Auflage die ein Doppelhaus verhindern könnte wäre:

    - zu kleines Baufenster auf dem Gesamtgrundstück
    - Festsetzung "offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig"
     
  18. #18 sw84244, 26.04.2011
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    Ich könnte echt kotzen ..

    Wir haben uns das mit der Teilungserklärung wohl echt unterschwatzen lassen, bzw. ich habe mich einfach zu wenig informiert.

    Der Bauwerkvertrag ist schon unterschrieben .. der Grundstückskaufvertrag wird in den nächsten Tagen dran sein .. dumm, echt dumm!!

    Wir bekommen bei einer Realteilung evtl. Probleme mit der Grenzbebauung. Die DHH mißt 11.00 x 7.00 mtr und somit wären dann schomal 11.00 mtr grenzbebaut, was es wieder Schwierig mit Carport etc macht.

    Echt zu dämlich .. :mauer
     
  19. #19 Baufuchs, 26.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer sagt das?

    Bei einem Doppelhaus ist abzusichern, dass auch der Nachbar grenzständig baut. Deshalb brauchen die beiden Haushälften keine Abstandsflächen einhalten. Du hast also auf der anderen Grundstücksgrenze noch die vollen 9m Grenzbebauungslänge für Car-Port o. Garage zur Verfügung.

    Wieso unterschreibst Du den Werkvertrag vor dem Grundstücksvertrag?

    Wenn Grundstücks- und Werkvertrag mit ein und demselben Unternehmer abgeschlossen werden, hätte der Werkvertrag mitbeurkundet werden müssen.

    Ist Grundstücksverkäufer jemand anderes als der BU, dann kaufst Du halt eben nur mit Realteilung. Noch ist der Grundstücskvertrag ja nicht unterzeichnet.
     
  20. #20 sw84244, 26.04.2011
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    Das sagt erstmal mein BU. Stimmt das etwa nicht?

    Nur damit keine Verwirrung aufkommt. Eine Realteilung ist auf jeden Fall erstmal möglich .. sprich beide DHH haben eine eigene Heizung, eine Leitungen, eigene Anschlüße etc. .. auch die Trennwand ist quasi 'doppelt' .. wie gesagt, uns wurde auch gesagt das wir später nochmals real teilen könnten.
     
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