WFA Zinserhöhung 2012

Diskutiere WFA Zinserhöhung 2012 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Aus verschiedenen Quellen habe ich gehört, dass ein Entwurf vorliegen soll, in dem u.a. eine Zinsanpassung von 0 % auf 0,5% vorgenommen werden...

  1. cc24

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    Aus verschiedenen Quellen habe ich gehört, dass ein Entwurf vorliegen soll, in dem u.a. eine Zinsanpassung von 0 % auf 0,5% vorgenommen werden soll. ( Analog des Zinssatzes aus der Mietwohnraumförderung ).

    Morgengruß
    Stefan
     
  2. #2 Charly Harper, 12.12.2011
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    Das wäre ja sehr schade da wir unseren Antrag im Januar stellen wollen.
     
  3. cc24

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    tze, wen juckt das, wenn er ein Haus am Strand in Malibu hat :-)
    Mal im Ernst: 0,50% mehr Zinsen machen den Kohl nicht fett. Bin nur mal gespannt, welche Auswirkungen die geplante Änderung der Kostenkategorien haben. Naja, ist ja auch nur ein Entwurf im Eckpunktepapier und noch nichts Offizielles.

    Morgengruß
    Stefan
     
  4. #4 Charly Harper, 17.01.2012
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    Hallo Stefan,

    hast du zufällig schon etwas bezüglich der neuen WFA Bedingungen gehört?
    Welche Änderungen wird es geben?

    Gruß
    Charly
     
  5. cc24

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    Hallo Charly,

    wie schon berichtet und aus einem Entwurf zu entnehmen ist, werden die Sollzinsen angepasst und das f+b Gutachten wegen der Zoneneinteilung überarbeitet. Ansonsten ist mir keine Änderung bekannt, was die Eigentumsförderung betrifft.

    Gruß
    Stefan
     
  6. Hasso

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    Hallo, habe mal ein Frage zu 2011-er WFA-Bedingungen, die Jahre 1-5 sind ja zinslos, dann erfolgt eine Anhebung auf 3,5 % p. a. - es ist aber eine Senkung auf den Anfangszins möglich. Unter welchen Bedingungen bzw. welche EK-Grenze gilt es zu beachten, wir sind 2 Erw. und 3 Kinder ?

    Und ist das ist das in jedem Fall gewährleistet wenn die EK-Verhältnisse stimmen?

    Vielen Dank und Freundliche Grüße

    Hasso
     
  7. cc24

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    Hallo Hasso,

    eine Zinserhöhung wird von der NRW.BANK angekündigt. Dann habt Ihr die Möglichkeit, einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen. In der Zinskategorie 1 bleibt Ihr, wenn Euer Gesamteinkommen sich um bis zu 140% innerhalb der DANN GELTENDEN Einkommensgrenze befindet. Einkommensgrenze in 5 Jahren kenn ich leider nicht. Aber bei einem 5 Personen-Haushalt kann man schon Einiges verdienen, um noch in der Zinskategorie 1 zu bleiben.

    Gewährleistet wird das durch die Bestimmungen. Das Einkommen gewährleistet Euer Arbeitgeber :-)

    Morgengruß
    Stefan
     
  8. Hasso

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    Moin Stefan,

    Danke für deine Antwort, dann klingt ja zunächst beruhigend.

    Gewährleistet wird die WFA-Bestimmungen von 2011 (Antragstellung) oder auch dann geltenden neuen Bestimmungen?

    Danke.

    Gruß Hasso
     
  9. cc24

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    Maßgeblich sind die Bestimmungen, die Deinem Antrag zugrundliegen. Also die WFB 2011.

    Gruß
    Stefan
     
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