Zusammenhang zwischen GRZ-Terrasse-Terrassenüberdachung

Diskutiere Zusammenhang zwischen GRZ-Terrasse-Terrassenüberdachung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen! Ich würde gerne meine Terrasse mit einer Glaskonstruktion überdachen und habe Probleme den damit verbundenen rechtlichen...

  1. HMR80

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    Hallo zusammen!

    Ich würde gerne meine Terrasse mit einer Glaskonstruktion überdachen und habe Probleme den damit verbundenen rechtlichen Dschungel zu durchblicken.

    Es handelt sich um ein Mittelreihenhaus eines Vierspänners in München.

    Mir ist bekannt, dass eine Terrasse als befestigte Fläche gilt und damit der Grundflächenzahl unterliegt. Weiter ist mir bekannt, dass die zulässige GRZ laut Bebauungsplan überschritten werden kann.

    Meine Fragen:
    1. Wo steht die zulässige Überschreitung der GRZ für Nebenanlagen in Bayern?
    2. Wie ändert sich der rechtliche Charakter der Terrasse wenn Sie überdacht wird?
    3. Wie spielt in diesem Zusammenhang die Nähe zu den Nachbarn links und rechts hinein?
     
  2. #2 Baufuchs, 13.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    ist nicht korrekt.

    Nach § 19 4 (1) BauNVO gehören "Garagen und Stellplätzen und deren Zufahrten" zu den befestigten Flächen, die in die GRZ Berechnung einfliessen. Von Terrassen ist da keine Rede.

    Wird die Terrasse überdacht, ist diese jedoch eine bauliche Anlage bzw. Gebäude (überdeckte bauliche Anlage die zum Betreten u. Aufenthalt von Personen vorgesehen ist) und wird mitgerechnet. Nähe zu Nachbarn ?? Nähe zu den Grundstücksgrenzen ergibt sich aus §6 Bayerische Bauordnung (Abstandsflächen), hat jedoch mit GRZ nix zu tun.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Sorry - aber da irrt der Fuchs.

    Garagen und ihre Zufahrten dürfen mit 50 % angesetzt werden, ALLE anderen BAULICHEN ANLAGEN (nicht nur BauWERKE) sind zu 100 % anzusetzen.
    Es sind sogar fiktive Flächen anzusetzen, wenn der Bauherr WIRKLICH keine Terrasse anlegen will, sondern nur Rasen.

    Da Terrassen aber nicht dem 50% Bonus unterliegen, gibts nur zwei Möglichkeiten:
    1) Die Terrasse ist in der "normalen" GRZ mit drin - dann macht das Dach in DER Hinsicht kein Problem
    2) Die GRZ ist OHNE Terrasse bereits ausgereizt - dann gips kein Dach nich
     
  4. #4 Baufuchs, 13.11.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    glaube ich bin urlaubsreif :o

    @Ralf
    Da nach BauONW auch Spielflächen bauliche Anlagen sind werden wir demnächst -sofern Kinder in der Familie leben- den gesamten Garten mit einberechnen müssen.:biggthumpup:
     
  5. HMR80

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    Da Terrassen aber nicht dem 50% Bonus unterliegen, gibts nur zwei Möglichkeiten:
    1) Die Terrasse ist in der "normalen" GRZ mit drin - dann macht das Dach in DER Hinsicht kein Problem
    2) Die GRZ ist OHNE Terrasse bereits ausgereizt - dann gips kein Dach nich


    Danke für die Antworten.
    Angenommen, die Terrasse ist in der "normalen"GRZ mit drin.
    Wie ändert ein Dach darüber den rechtlichen Status der Terrasse, vor allem in Bezug auf seine Genehmigungsfähigkeit?
     
  6. #6 master1980, 09.04.2009
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    Wir sind gerade immer noch an den Planungen unseres EFH in Ba-Wü. Bei uns könntes es aufgrund des kleinen Grundstückes auch zu schwierigkeinten mit der GRZ kommen.
    Ist die oben zitierte Regelung das Garagen und Zufahrten mit 50% angesetzt werden bundesweit gültig? Im Bebauungsplan steht bei uns garnichts darüber. Nur das "die GRZ nach Planeintragung differenziert festgestellt wird".!?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2009
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    BauNVO ist BUNDESrecht. Gilt also unabhängig vom Bundesland.
    Ja - da kann es eng werden auf den heutigen Neubaugebieten mit der GRZ.
     
  8. #8 master1980, 09.04.2009
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    Danke für die schnelle Antwort.


    Könnte Danke der 50% Regelung aber doch reichen.

    Grundstück: 384qm
    GRZ: 0,35 ---> somit kann 134,4qm bebauen!?

    95,20qm Haus (ohne Dachüberstand)
    12,00qm Terrasse
    24,50qm (50% v. 49qm Garage plus Zufahrt)
    _________
    131,70qm


    Ist die Berechnung so richtig?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2009
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    Zuweg zum Haus, Gartenhaus, Mülltonnenstellplatz, Weg ums Haus, Dachüberstand (Ist der wirklich raus???) - :wow
     
  10. #10 master1980, 09.04.2009
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    Zuweg zum Haus ist bei uns zugleich die Zufahrt!
    Gartenhaus gibts nicht, Garage wird dafür groß genug geplant. Sind alle Gartenhäuschen genehmigungspflichtig?

    Nochmals zu den Basics der GRZ! Was ist der Hintergrund? Bodenversiegelung? Wenn ich mir doch ein Weg durch den Garten plaster, dann hat der ja kein Wasserablauf und das Regenwasser versickert in der Erde. Sowas dürfte nach normalem Menschenverstand doch nocht zur GRZ zählen?
    Habe in dem Zusammenhang auch schon gehört, dass statt einer gepflasterten Zufahrt zwei Fahrsprustreifen nicht nur GRZ zählen.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2009
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    Nicht alle Gartenhäusel sind genehmigungspflichtig. Aber das Baurecht (GRZ) müssen sie/Sie trotzdem einhalten!!
    Zur GRZ zählen sogar (wenn man es GANZ spitz nimmt) diese saublöden "Fußabdrücke" aus Beton, die als Schrittsteine verlegt werden!!!
    Fahrweg ist Fahrweg. Wenn Sie gar nicht befestigen (so wie in Skandinavien z.B. Kies schütten), dann ist das trotzdem mitzurechnen.
    Es geht nicht nur um Versiegelung im Sinne der Versickerung, sondern darum, dass noch Grün auf dem Grundstück stattfindet/-finden kann
     
  12. #12 master1980, 09.04.2009
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    Danke für deine schnelle Antworten.

    Denkst Du meine Berechung ist richtig? Wird das mit den 50% so gerechnet?
     
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    Eine Überschreitung der in § 17 Abs. 1 BauNVO festgelegten Obergrenzen der Grundflächenzahl führt nicht schematisch und zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.

    Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen
    von
    - Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
    - Nebenanlagen im Sinne des § 14,
    - baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird

    bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.

    Antrag auf Überschreitung der GRZ beim Bauamt stellen!
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2009
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    Das rechnet Dein Planer aus
     
  15. Terra

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    Zulässige GRZ 0,35
    Zulässige GRZ mit 50 % Überschreitung 0,525

    Zulässige Grundfläche 0,35x384 = 134,4 m²
    Beanspruchte Grundfläche 95,2 m²
    Inkl. versiegelte Flächen = 156,2 m²

    Beanspruchte GRZ = 0,25
    Beanspruchte GRZ inkl. Versiegelte Flächen = 0,41

    Also alles in Butter!
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2009
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    Terra - so einfach geht das nicht. Die 50 % gelten NUR für Garage/Carport und Zufahrt!!!!

    Also hier 134 für alles, was nicht Garage und Zufahrt ist
    + max 67 für Garage/Carport + Zufahrt.

    Aber:
    Wenn Zufahrt = Zuweg kann für einen Teil der Zufahrt (die Wegefläche) das Privileg sterben.
    Und dann meine obige Liste lesen, ergänzen und bedenken - auch für die nächsten 20 Jahre!!

    Was genau los ist (s.o.) rechnet der Planer aus.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2009
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    Zur Verdeutlichung

    2 * 170 m² einmal zulässig, einmal unzulässig

    Zulässig
    Haus + Zuweg + Terrasse + Grillplatz + Gartenweg + Schwimmbecken 130 m²
    Garage 40 m²

    Unzulässig
    Haus + Zuweg + Terrasse + Grillplatz + Gartenweg + Schwimmbecken 140 m²
    Garage 30 m²
     
  18. Terra

    Terra

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    ...und bei uns ist für das Bauamt eine Terasse eine versiegelte Fläche und wird somit unter der 50% Regelung aufgeführt...

    So arbeiten die Ämter wieder verschieden..........:sleeping
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2009
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    Dann macht Euer Amt Mist. Die 50% Regel kann man gar nicht mißdeuten!
     
  20. #20 master1980, 09.04.2009
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    Für mich als Laie ist die 50% Regelung auch sehr unverständlich. Ich bin davon ausgegangen, dass damit Flächen wie Garage nur mit 50% angesetzt werden. Wenn also eine Garage 30qm hat, dann werden nur 15qm veranschlagt!? Aber das stimmt wohl nicht!?

    Die 50%-Regel besagt wohl, dass man nochmals zusätzlich 50% bekommt, ausgegangen vom Haus,Zuweg etc. das 100% darstellt!?
    Also das Haus mit Zuweg etc. wäre 100qm, somit dürfte die Garage plus Zufahrt etc nochmals 50qm zusätzlich sein!??
    Komische Regelung für mich!!!
     
Thema: Zusammenhang zwischen GRZ-Terrasse-Terrassenüberdachung
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