Energieausweis stimmt nicht mit Wärmebedarfsberechnung überein...

Diskutiere Energieausweis stimmt nicht mit Wärmebedarfsberechnung überein... im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebes Forum, ganz kurz eine Frage und Bitte um Rat, wie (und ob) weiter vorzugehen ist. Unsere WP läuft seit etwa Mitte des Jahres und...

  1. #1 Rogalon, 29.11.2010
    Rogalon

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    Hallo liebes Forum,
    ganz kurz eine Frage und Bitte um Rat, wie (und ob) weiter vorzugehen ist. Unsere WP läuft seit etwa Mitte des Jahres und hatte in den letzten zwei Wochen einen täglichen Energieverbrauch von etwa 40kWh.

    Das schien mir zu viel, nachdem der Endenergiebedarf unseres Hauses laut Berechnung im Energieverbrauchsausweis auf insgesamt 2900kWh pro Jahr berechnet wurde (ca. 14kWh/qm/a - Primärenergiebedarf bei 38kWh/qm/a).

    Nun habe ich mich mit dem Menschen unterhalten, der die Heizungsanlage geplant hat und er meinte es sei alles im grünen Bereich - der Verbrauch von 40kWh pro Tag sei für ein neu gebautes EE55 Haus mit 216qm Nutzfläche Anfang Dezember nicht ungewöhnlich (bei Erdwärmepume (Ausgang 1Grad, Eingang 5Grad) mit WRG und Raumtemperatur auf 20Grad (Vorlauf 28Grad).

    Seine Berechnung hatte er mir dann auch zugeschickt und er kommt auf knapp 5000kWh pro Jahr in der Verbrauchsenergieberechnung für Wärmepumpe, Lüftungsanlage und Solepumpe...
    Das unterscheidet sich doch aber maßgeblich vom Endenergiebedarf der mir ursprünglich im Energieausweis berechnet wurde. Wo liegt mein Denkfehler?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wir haben schon so oft geschrieben, der EnEV Nachweis hat nichts aber auch gar nichts mit Heizlastermittlung oder realen "Verbräuchen" zu tun.

    Die EnEV dient eher der Statistik und ist ein Versuch die verschiedenen Gebäude irgendwie vergleichbar zu machen. Deswegen gibt es dort einige Standardwerte die für die Praxis jedoch unbrauchbar sind.

    Gruß
    Ralf
     
  3. archi3

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    @Ralf

    Und ich bin immer davon ausgegangen, dass ein Nachweis nach EnEV für ein ganz bestimmtes Gebäude nach den dort vorherrschenden Klimabedingungen aufzustellen ist, denn ein Unterschied der klimatischen Bedingungen besteht zwischen z.B. Zugspitze und Bremen.
    Sehe ich das falsch?

    (Ist etwas vom Thema abgewichen, passt aber m.E. irgendwie. Stimme Dir aber schon zu: Nachweis nach EnEV hat nichts mit Heizlast oder Verbrauch zu tun.)
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Richtig, ich hatte das etwas missverständlich geschrieben. Ich dachte dabei eher an die im Gebäude herrschenden Bedingungen (Raumtemperaturen) die standardisiert sind.

    d.h. Ein Gebäude x hat in der Region y einen (standardisierten) Wärmebedarf z. Die ENEV betrachtet ja den Primärenergiebedarf, der die Sache zusätzlich verkompliziert, weil dadurch die Anlagentechnik einen erheblichen Einfluß hat.

    Gruß
    Ralf
     
  5. archi3

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    @Ralf

    ... da bin ich aber etwas beruhigt... wir sind der gleichen Meinung :winken

    Ergänzende Frage: Was hat es mit dem "öffentlich-rechtlichen Hinweis" (örN) auf sich?
    Ist der nur für öffentlich Gebäude? Oder kann ein Anbieter, der bundesweit mehrmals ähnliche Wohnhäuser baut, den örN generell führen, ohne auf die örtlichen Klimabedingungen Rücksicht zu nehmen?

    Im www findet sich hier nahezu nichts, wäre für Fundstellen dankbar...
     
  6. raaner

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    Nein, es wird das Referenzklima für Deutschland verwendet (Standort Würzburg). Sonst wäre ja die Vergleichbarkeit nicht gegeben.
     
  7. archi3

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    Weshalb? Wozu dann die unterschiedlichen Klima"zonen" innerhalb D?
     
  8. #8 ManfredH, 30.11.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Damit einheitliche Randbedingungen vorliegen, um die energet. Qualität von Gebäuden unabhängig vom Standort beurteilen und vergleichen zu können, z.B. durch öffentlich-rechtlichen Nachweis bzw. Energieausweis.

    Damit diese bei z.B. bei eingehenderer Energieberatung und individuellen Berechnungen berücksichtigt werden können.
     
  9. archi3

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    Das heisst dann:

    - Für den individuellen (= gebäudebezogenen) Nachweis nach EnEV mit dem individuellen (= gebäudebezogenen) Primärenergiebedarf ist die Klimazone des Bauortes heranzuziehen (privatrechtlicher Nachweis)?

    - Um die energetische Qualität im D-Vergleich für Wohngebäude beurteilen zu können, kann ein örN erstellt werden?

    - Welcher Nachweis ist denn dann dem Bauherrn zu übergeben?
     
  10. raaner

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    Privat kannst Du rechnen was Du willst. Für den öffentlich rechtlichen Nachweis, bzw. für die Erstellung des Energieausweises ist das Referenzklima für Deutschland zu verwenden.
     
  11. raaner

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    Hab gerade die Beiträge nochmal gelesen und jetzt wohl gefunden wo es hakt.

    Der öffentlich rechtliche Nachweis der ist sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude zu führen die in den Geltungsbereich der EnEV fallen. Privat oder Öffentliche Hand. Was und wie (ggf. mit regionalen Klimabedingungen) und zu welchem Zweck Du darüber hinaus berechnest ist Deine Sache.
     
  12. archi3

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    @raaner

    D.h. ein Nachweis nach EnEV für ein Wohngebäude (wir lassen den Energieausweis bitte mal weg) ist immer nach dem öffentlich-rechtlichen Verfahren aufzustellen?

    Dadurch kann eine Nachabsenkung der Heizung immer berücksichtigt werden und Klimazone ist immer "mittlerer Standort D".

    Bin gerade am Ausprobieren:
    Dies führt bei dem BV, was ich gerade nachrechne (Bj. 2004), dazu, dass der zulässige Primärenergiebedarf beim Nachweis als öffentlich-rechtlich eingehalten wird.

    Wenn ich allerdings die Nachabsenkung rausnehme (da sie nicht praktiziert wird) und die realen Klimabedingungen annehme, wird der zulässige Primärenergiebedarf überschritten.

    Differenz Primärenergiebedarf zwischen den beiden Verfahren ca. 15%.

    Erkläre das mal dem Eigentümer, dass im D-Vergleich sein Haus passt, unter realen Bedingungen jedoch nicht.

    Oder wo liegt mein Denkfehler?
     
  13. #13 Thomas Traut, 30.11.2010
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    Der liegt m.E. da, wo Du aus dem EnEV-NW Rückschlüsse auf die Heizlast ziehen willst. Wäre es so, dass das örtliche Klima verwendet werden müsste, wäre der Tiroler gegenüber dem Flachlandtiroler öffentlich-rechtlich benachteiligt. Dass er besser dämmen darf, wenn der kalte Bergwind um den Giebel pfeift, bleibt ihm überlassen.
     
  14. archi3

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    Will hier keine Rückschlüsse auf die Heizlast ziehen, sondern das erstmal selbst verstehen!
    Wenn die örtlichen Bedingungen für den D-Vergleich egal sind, weshalb werden unterschiedliche Klimadaten dann überhaupt "veröffentlicht" bzw. können im Programm zum EnEV-NW "aktiviert" werden?

    Meinetwegen ist das Klima im D-Vergleich noch egal, aber:

    Wenn der zul. Primärenergiebedarf für das Gebäude x am Standort y eingehalten werden muss (so verstehe ich jedenfalls die EnEV), müssen doch die Klimabedingungen am Standort y berücksichtigt werden - oder?

    Ansonsten wäre das doch Augenwischerei, wenn der Aufsteller für ein Gebäude am Standort y im Ergebnis dazu kommt, der zul. Primärenergiebedarf wäre für "mittlerer Standort D" eingehalten und tatsächlich ist er es auf Grund anderer Klimabedingungen nicht.

    Dass der Tiroler angeblich öffentlich-rechtlich benachteiligt ist, liegt nur an den "öffentlich-rechtlichen Klimabedingungen", und hierfür kann die BRD bzw. der Gesetzgeber doch nichts. Der Tiroler könnte von sich aus ja auch Afrikaner werden... dann hätte er wohl einen öffentlich-rechtlichen energetischen Vorteil.

    Ich kann Deinen Hinweis auf die Heizlast als Erklärungsversuch schon verstehen, aber die Heizlast hängt nicht nur am Klima, der tatsächlich vorh. Primärenergiebedarf schon. Und der wird bei realen Klimabedingungen manchmal im Vergleich mit dem zul. Primärenergiebedarf überschritten.

    Wenn der zul. Primärenergiebedarf vom Klima abhängig gemacht würde, um niemanden öffentlich-rechtlich zu benachteiligen, würde ich das verstehen, aber der bleibt unabhängig vom Klima gleich.

    Vielleicht so?
    Für die öffentlich-rechtliche Vorschrift (Einhaltung der EnEV) ist es letztlich egal, ob beim klimabereinigten Primärenergiebedarf eines Gebäudes am Standort y der zul. klimaunabhängige Primärenergiebedarf überschritten wird.

    Der Eigentümer/Käufer kann sich nicht auf die öffentlich-rechtliche Vorschrift EnEV berufen, wenn der vorh. Primärenergiebedarf auf Grund der Klimabedingungen am Standort seines Gebäudes den zul. Primärenergiebedarf überschreitet.

    Das wäre in meinen Augen doch paradox!... aber nicht unmöglich...
     
  15. archi3

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    Nachtrag

    Und gerade dadurch kann der Käufer/Eigentümer einen öffentlich-rechtlichen (und auch finanziellen) Nachteil haben, dass ihm der Verkäufer ein Gebäude erstellen kann, welches für den Standort y einen tatsächlich höheren Primärenergiebedarf hat, als er dem Käufer mit dem öffentlich-rechtlich geführten Nachweis nach EnEV aufzeigt.
     
  16. raaner

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    Man muss mit den Programmen ja nicht nur den EnEV-NW führen (der den Gesetzgeber interessiert). Es soll auch Menschen geben die die möglichst realen Werte wissen möchten.

    Der Standort ist der EnEV egal. Es gibt keinen Qp-Anforderungswert für bestimmte Standorte. Es gibt nur den für das Referenzgebäude in Würzburg.

    Der Primärenergiebedarf ist einfach der mit einem Primärenergiefaktor multiplizierte Endenergiebedarf, welcher sehr wohl von den Klimatischen Randbedingungen abhängig ist.

    Nachtrag:
    Deswegen Schrieb R.B. ja auch oben:
    Edit: Der Primärenergiebedarf ist sowieso nebensächlich. Was eher interessiert ist der Endenergiebedarf.
     
  17. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Wenn ich den ganzen Kram hier und in anderen Foren lese, dann frage ich mich als Nichtingenör, was der ganze Schwachsinn soll. Ist das eine ABM? :shades

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  18. Julius

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    Nein. Zumindest nicht in erster Linie.
    Es ist eine politische Gutmenschenaktion unter gewisser Förderung der Dämmstoffindustrie...
     
  19. OldBo

    OldBo

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    -aha, also nicht nur ABM, sondern auch noch eine Umsatzförderung :mega_lol:

    Wie war es doch gleich >

    Autovertreter verkaufen Autos,
    Versicherungsvertreter Versicherungen.
    Und Volksvertreter?
     
  20. #20 Stromfresser, 30.11.2010
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    Tja OldBo, ähnlich hatten wir das doch letztens bei den nach Enev vorgeschriebenen Dämmschichtdicken für Rohre. Da hat der Gesetzgeber auch gemeint: Naturgesetze sind dazu da, um gebrochen zu werden...
     
Thema: Energieausweis stimmt nicht mit Wärmebedarfsberechnung überein...
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